Immobilienkauf Georgien digital
Immobilienkauf Georgien digital: Regierung plant Ausbau des elektronischen Notariats
Stand: 4. September 2026
Kann eine Wohnung in Tiflis oder Batumi künftig vollständig aus Deutschland gekauft werden – ohne Reise nach Georgien, ohne Papierunterlagen und ohne persönlichen Notartermin? Die georgische Regierung plant Änderungen am Gesetz über das Notariat. Ein Schwerpunkt soll die Entwicklung beziehungsweise der Ausbau eines elektronischen Notariats sein. Für internationale Käufer könnte das langfristig wichtige Abläufe vereinfachen.
Die entscheidende Einschränkung lautet jedoch: Ein angekündigter elektronischer Notar in Georgien bedeutet noch nicht, dass deutsche Staatsbürger eine Immobilie künftig automatisch vollständig online erwerben können. Der konkrete Gesetzentwurf, die zugelassenen Identifikationsverfahren und die technischen Regeln sind bislang nicht abschließend veröffentlicht.
Wer heute eine Immobilie in Georgien kaufen möchte, sollte deshalb weiterhin mit den bestehenden Verfahren planen und die angekündigte Reform zunächst als mögliche Erleichterung für künftige Transaktionen betrachten.
Was die georgische Regierung konkret plant
Das Vorhaben ist im kurzfristigen Gesetzgebungsplan der georgischen Regierung für die Herbstsession 2026 aufgeführt. Der Plan wurde am 31. August 2026 beim Parlament registriert und am 1. September 2026 im Parlamentsbüro behandelt. Dabei handelt es sich noch nicht um ein verabschiedetes Änderungsgesetz.
Nach den bislang veröffentlichten Angaben sollen die Änderungen am georgischen Law on Notaries insbesondere:
- die Entwicklung eines elektronischen Notariats vorantreiben,
- öffentliche und private notarielle Handlungen genauer bestimmen,
- Verfahrensregeln für die Verschiebung notarieller Handlungen präzisieren,
- Berufszugang, Vertretung und Ausbildung im Notariat modernisieren,
- die notarielle Versorgung auch in schwerer erreichbaren Regionen verbessern.
Die öffentlich zugänglichen Zusammenfassungen enthalten bisher keinen abschließenden Katalog der Rechtsgeschäfte, die künftig vollständig elektronisch durchgeführt werden dürfen. Noch offen ist insbesondere, ob Immobilienvollmachten, Kaufverträge, Gesellschaftsdokumente oder Erklärungen ausländischer Käufer vollständig digital errichtet und unmittelbar für das Public Registry verwendet werden können.
Elektronisches Register und elektronischer Notar sind nicht dasselbe
Die Formulierung „elektronischer Notar“ kann den Eindruck erwecken, Georgien beginne erst jetzt mit der Digitalisierung des Notariats. Tatsächlich sieht das geltende Notariatsgesetz bereits ein elektronisches notarielles Register vor. Notarielle Handlungen werden dort erfasst und erhalten eine eigene Registrierungsnummer.
Ein elektronisches Register ist jedoch vor allem eine technische und administrative Infrastruktur. Es beantwortet noch nicht die entscheidenden Fragen eines grenzüberschreitenden Onlineverfahrens:
- Darf die Identifizierung eines ausländischen Käufers per Video erfolgen?
- Welche ausländischen Personalausweise und Reisepässe werden akzeptiert?
- Welche elektronischen Signaturen gelten als ausreichend?
- Können deutsche oder europäische elektronische Identitäten eingebunden werden?
- Werden digital ausgestellte Vollmachten vom Public Registry anerkannt?
- Wie werden Apostillen, Übersetzungen und ausländische Unternehmensunterlagen digital geprüft?
- Müssen Käufer, Verkäufer oder Bevollmächtigte weiterhin persönlich erscheinen?
Erst wenn diese Punkte verbindlich geregelt sind, lässt sich beurteilen, ob die Reform einen vollständig digitalen Immobilienkauf für ausschließlich ausländische Staatsbürger ermöglicht.
Braucht man in Georgien für jeden Immobilienkauf einen Notar?
Nein. Ein gesonderter Notartermin ist bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf in Georgien nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.
Der Vertrag über die Übertragung einer Immobilie muss schriftlich geschlossen werden. Unterzeichnen Käufer und Verkäufer das Dokument unmittelbar bei der Registrierungsbehörde in Anwesenheit einer autorisierten Person, ist nach dem georgischen Zivilgesetzbuch keine zusätzliche notarielle Bestätigung des Vertrags oder der Unterschriften erforderlich.
Entscheidend für den Eigentumserwerb ist außerdem nicht allein die Unterschrift unter dem Vertrag. Der Käufer wird erst durch die Registrierung seines Eigentumsrechts im Public Registry rechtlich als Eigentümer ausgewiesen. Eine ausführliche Einordnung finden Käufer im Beitrag Braucht man einen Notar in Georgien?
Ein Notar kann je nach Fall dennoch erforderlich oder sinnvoll sein, beispielsweise bei:
- Immobiliengeschäften über einen Bevollmächtigten,
- komplexen Vertretungsverhältnissen,
- Erklärungen ausländischer Unternehmen,
- Erbschaften und Schenkungen,
- bestimmten Hypotheken- oder Finanzierungsgeschäften,
- Dokumenten, die außerhalb Georgiens ausgestellt wurden,
- zusätzlichen Sicherungs- oder Treuhandvereinbarungen.
Die vereinfachte Darstellung „Käufer – Notar – Grundbuch“ passt daher nicht auf jede georgische Immobilientransaktion. Der tatsächliche Ablauf hängt von Vertragsart, Anwesenheit, Finanzierung, Vollmacht und Art des Objekts ab.
So funktioniert der Immobilienkauf in Georgien heute grundsätzlich
Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Georgien besteht aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich getrennten Schritten. Eine schnelle Registrierung darf dabei nicht mit einer vollständigen Prüfung verwechselt werden.
1. Immobilie und Verkäufer prüfen
Vor einer Reservierung oder Kaufpreiszahlung sollten mindestens der aktuelle Registerauszug, der eingetragene Eigentümer, bestehende Hypotheken, Steuerpfandrechte, Beschlagnahmen, Verfügungsbeschränkungen, Nutzungsrechte und der registrierte Katasterstand geprüft werden.
Bei Neubauobjekten kommen weitere Fragen hinzu. Dazu gehören insbesondere die Baugenehmigung, der Status des Projekts, die rechtliche Zuordnung der konkreten Einheit, mögliche Vorregistrierungen, Zahlungspläne und die wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Bauträgers.
2. Schriftlichen Kaufvertrag erstellen
Der Kaufvertrag für eine Immobilie in Georgien sollte das Objekt eindeutig über Katastercode, Adresse, registrierte Fläche und gegebenenfalls Wohnungs- oder Projektnummer bezeichnen.
Darüber hinaus sollten insbesondere Kaufpreis, Währung, Zahlungsweise, Fälligkeit, Übergabe, bestehende Belastungen, Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung, Folgen einer abgelehnten Registrierung und mögliche Rückzahlungsansprüche klar geregelt sein.
3. Unterschriften bestätigen oder bei der Behörde unterzeichnen
Die Parteien können den Vertrag in der gesetzlich vorgesehenen Form bestätigen lassen oder unmittelbar vor einer autorisierten Person der Registrierungsbehörde unterzeichnen. Handelt eine Partei über einen Vertreter, muss dessen Vertretungsmacht den konkreten Vertragsabschluss und die Eigentumsregistrierung abdecken.
4. Eigentumsrecht im Public Registry registrieren
Der Vertrag und die erforderlichen Erklärungen werden beim georgischen Public Registry eingereicht. Erst die erfolgreiche Eintragung macht den Käufer im Register zum Eigentümer. Schlüsselübergabe und vollständige Kaufpreiszahlung allein ersetzen diese Registrierung nicht.
Die National Agency of Public Registry veröffentlicht derzeit folgende Bearbeitungsoptionen für die Registrierung der Entstehung, Änderung oder Beendigung eines Immobilienrechts:
| Bearbeitungszeit | Behördliche Gebühr |
|---|---|
| Vier Arbeitstage | 150 GEL |
| Ein Arbeitstag | 270 GEL |
| Am Tag der Antragstellung | 350 GEL |
Für die unmittelbare Bestätigung der Unterschriften auf einer zur Registrierung eingereichten Transaktion wird auf der offiziellen Gebührenseite derzeit eine Gebühr von 7 GEL ausgewiesen. Gebühren und Verfahrensbedingungen sollten unmittelbar vor der Einreichung erneut geprüft werden.
Immobiliengeschäfte können in Georgien teilweise schon heute vollständig digital ablaufen
Für die Bewertung der geplanten Notariatsreform ist das bereits vorhandene Smart-Contract-Verfahren der National Agency of Public Registry besonders wichtig. Damit können bestimmte Immobilien- und Hypothekengeschäfte über eine gebuchte Online-Sitzung abgewickelt werden.
Nach den aktuell veröffentlichten Regeln umfasst das Verfahren unter anderem:
- digitale Terminbuchung,
- Teilnahme per Computer, Laptop, Smartphone oder anderem internetfähigen Gerät,
- Fernidentifizierung und Verifikation über eine elektronische Plattform,
- laufende Teilnahme mit Kamera und Mikrofon,
- Registrierung eines Kaufvertrags,
- kombinierte Registrierung von Kauf und Hypothek,
- eine abgesicherte Kaufpreiszahlung über einen Escrow-Prozess,
- Freigabe des Kaufpreises entsprechend dem Registrierungsergebnis.
Die Beteiligten müssen sich hierfür nicht in Georgien befinden. Der Dienst kann grundsätzlich aus einem anderen Land genutzt werden.
Die entscheidenden Einschränkungen des bestehenden Smart Contracts
Der derzeit veröffentlichte Zugang ist nicht allgemein für jeden ausländischen Käufer geöffnet. Nach der offiziellen FAQ dürfen den Dienst georgische Staatsbürger mit gültigem georgischem Personalausweis oder Reisepass nutzen.
Hinzu kommen weitere wichtige Bedingungen:
- Käufer und Verkäufer nehmen persönlich an der Online-Sitzung teil.
- Die Durchführung über einen Vertreter und eine Vollmacht ist im Smart-Contract-Verfahren nach der aktuellen FAQ nicht vorgesehen.
- Der Kaufpreis wird über den veröffentlichten Escrow-Prozess abgewickelt.
- Der Kaufpreis kann innerhalb dieses Verfahrens derzeit nur in georgischen Lari bestimmt und bezahlt werden.
Ein ausschließlich deutscher Staatsbürger kann aus dem bestehenden Smart-Contract-Angebot daher noch keinen allgemeinen Anspruch auf einen vollständig digitalen Direktkauf ableiten. Wer wissen möchte, welche Erwerbsmöglichkeiten heute bestehen, findet eine ergänzende Übersicht unter Als Deutscher Immobilien in Georgien kaufen.
Können ausländische Käufer schon heute ohne Reise nach Georgien kaufen?
Eine Abwicklung ohne persönliche Reise kann bereits heute möglich sein, wenn ein Käufer einen Vertreter in Georgien wirksam bevollmächtigt und die verwendeten Dokumente von Registry, Bank, Verkäufer und gegebenenfalls Bauträger akzeptiert werden.
Das geltende Notariatsgesetz behandelt ausländische Staatsangehörige bei der Beantragung notarieller Handlungen grundsätzlich nach denselben Regeln wie georgische Staatsbürger. Ausländer können persönlich oder durch einen Vertreter handeln. Im Ausland ausgestellte Dokumente können von einem georgischen Notar angenommen werden, wenn sie entsprechend den anwendbaren Regeln legalisiert oder mit einer Apostille versehen sind.
Die praktische Abwicklung über eine Vollmacht für Immobiliengeschäfte in Georgien umfasst typischerweise mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:
- Inhalt und Grenzen der Vollmacht festlegen,
- Dokument auf den konkreten georgischen Vorgang abstimmen,
- Unterschrift beziehungsweise Urkunde in Deutschland notariell bestätigen lassen,
- erforderliche Apostille einholen,
- Urkunde und Apostille vollständig ins Georgische übersetzen lassen,
- Dokument vor dem eigentlichen Vertragstermin in Georgien prüfen lassen,
- Vertreter zum Vertragsabschluss und zur Registrierung einsetzen.
Welche deutsche Stelle die Apostille für eine Urkunde zur Verwendung in Georgien erteilt, hängt von der Art der Urkunde und dem zuständigen Bundesland ab.
Eine Kaufabwicklung per Vollmacht ist allerdings nicht dasselbe wie ein direkter Onlinekauf. Der Käufer bleibt im Ausland, aber der Bevollmächtigte übernimmt wesentliche rechtsgeschäftliche und administrative Handlungen in Georgien.
Kann eine Immobilienvollmacht künftig vollständig digital erstellt werden?
Diese Frage gehört zu den wichtigsten offenen Punkten der geplanten Reform. Eine Vollmacht ist nicht bereits deshalb wirksam und verwendbar, weil sie elektronisch erstellt wurde. Sie muss auch die vorgeschriebene Form erfüllen, den Vollmachtgeber eindeutig identifizieren und von der konkreten georgischen Empfängerstelle anerkannt werden.
Für eine grenzüberschreitende elektronische Immobilienvollmacht müssten insbesondere folgende Punkte verbindlich geregelt sein:
- zulässiges Video- und Identifizierungsverfahren,
- anerkannte ausländische Identitätsdokumente,
- Anforderungen an elektronische Signaturen und Siegel,
- elektronische Apostille oder vergleichbarer Echtheitsnachweis,
- Anerkennung ausländischer elektronischer Notariatsverfahren,
- sichere elektronische Übermittlung an Notar und Public Registry,
- Überprüfung von Gültigkeit, Umfang und Widerruf der Vollmacht,
- Regeln für Übersetzung und sprachliche Prüfung.
Die georgische Notarkammer hat sich bereits im internationalen Austausch mit elektronischem Notariat, Identifizierungsverfahren und qualifizierten elektronischen Signaturen befasst. Daraus lässt sich ein klarer Modernisierungsschwerpunkt erkennen. Eine verbindliche allgemeine Anerkennung deutscher elektronischer Immobilienvollmachten folgt daraus bisher jedoch nicht.
Was könnte sich für Käufer aus Deutschland verbessern?
Sollte der endgültige Gesetzestext auch grenzüberschreitende Verfahren erfassen, könnte der Ausbau des elektronischen Notariats mehrere praktische Vorteile bringen.
Weniger persönliche Termine
Käufer könnten bestimmte Erklärungen möglicherweise aus Deutschland abgeben, ohne allein für eine Unterschrift oder Vollmacht nach Georgien reisen zu müssen.
Schnellere Vollmachtsverfahren
Vollmachten könnten künftig digital errichtet, geprüft, registriert und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Originalversand, Kurierlaufzeiten und wiederholte Formprüfungen könnten sich dadurch reduzieren.
Bessere Nachvollziehbarkeit
Elektronische Identifizierung, Zeitstempel, Signaturen und dokumentierte Kommunikationsschritte könnten die Entstehung und Verwendung einer Erklärung transparenter machen.
Einfachere Unternehmenstransaktionen
Internationale Investoren erwerben Immobilien teilweise über eine georgische Gesellschaft. Ein elektronisches Notariat könnte bei Gesellschafterbeschlüssen, Vertretungsnachweisen und Unternehmensvollmachten helfen, sofern der endgültige Anwendungsbereich diese Dokumente erfasst. Die Voraussetzungen und strategischen Folgen einer solchen Struktur werden im Leitfaden Georgien LLC gründen näher erläutert.
Direktere Verbindung zum Public Registry
Der größte praktische Nutzen entstünde, wenn elektronisch errichtete notarielle Dokumente ohne Medienbruch an das Public Registry übermittelt und dort unmittelbar auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden könnten.
Diese Vorteile sind derzeit mögliche Folgen der Reform. Sie dürfen noch nicht als bereits beschlossene Rechtswirkungen dargestellt werden.
Welche Fragen bleiben offen?
| Frage | Stand am 4. September 2026 |
|---|---|
| Ist die Reform bereits beschlossen? | Nein. Dokumentiert ist bislang die Aufnahme in den Gesetzgebungsplan für die Herbstsession 2026. |
| Liegt ein endgültiger Gesetzestext vor? | Ein abschließender und verabschiedeter Änderungstext ist bislang nicht veröffentlicht. |
| Welche notariellen Handlungen werden vollständig digital? | Der genaue Katalog ist in den bisher veröffentlichten Zusammenfassungen nicht abschließend beschrieben. |
| Können ausschließlich ausländische Staatsbürger das neue System nutzen? | Noch offen. Der bestehende NAPR-Smart-Contract-Dienst ist derzeit auf georgische Staatsbürger mit gültigem georgischem Identitätsdokument ausgerichtet. |
| Werden deutsche elektronische Signaturen akzeptiert? | Für die angekündigte Reform noch nicht verbindlich geklärt. |
| Können Immobilienvollmachten vollständig online erstellt werden? | Für grenzüberschreitende Fälle bislang nicht allgemein bestätigt. |
| Werden Banken und Bauträger elektronische Dokumente akzeptieren? | Das wird zusätzlich von gesetzlichen Vorgaben, technischen Schnittstellen und internen Prüfprozessen abhängen. |
| Ersetzt das digitale Verfahren die Objektprüfung? | Nein. Eigentum, Belastungen, Genehmigungen, Vertrag, Zahlungsweg und Objektzustand müssen weiterhin geprüft werden. |
Welche Auswirkungen kann die Reform auf den Immobilienmarkt haben?
Ein unmittelbarer Preiseffekt lässt sich aus einer angekündigten Verfahrensreform nicht ableiten. Die Preise für Wohnungen in Tiflis, Apartments in Batumi oder Häuser in anderen Regionen steigen nicht automatisch, weil notarielle Prozesse möglicherweise digitaler werden.
Langfristig könnte eine erfolgreiche Reform jedoch die sogenannte Transaktionsfriktion verringern. Dazu zählen insbesondere:
- Reise- und Übernachtungskosten,
- persönlicher Terminaufwand,
- Kurier- und Dokumentenkosten,
- Wartezeiten bei ausländischen Urkunden,
- Abstimmungsaufwand zwischen Käufer, Vertreter, Notar, Bank und Registry,
- Unsicherheiten bei Vollmachten und Identitätsnachweisen.
Werden Immobiliengeschäfte für ausländische Käufer einfacher, rechtssicherer und technisch zugänglicher, kann dies die Investierbarkeit und Marktliquidität verbessern. Besonders interessant wäre ein solches Verfahren für kleinere internationale Investoren, die wegen eines einzelnen Wohnungskaufs bisher mehrere Reisetage und zahlreiche Dokumentenschritte einplanen müssen.
Ob daraus tatsächlich eine höhere Zahl ausländischer Transaktionen entsteht, hängt vom endgültigen Gesetz, den Kosten, der technischen Benutzerfreundlichkeit, der Akzeptanz durch Banken und der Öffnung für ausländische Identitätsdokumente ab. Für deutsche Immobilieninvestoren in Georgien bleibt daher vor allem die konkrete Umsetzung entscheidend.
Elektronische Abwicklung ersetzt keine Due Diligence
Ein digital unterzeichneter Vertrag schützt nicht automatisch vor einer rechtlich problematischen oder wirtschaftlich unattraktiven Immobilie. Das digitale Verfahren kann die Abgabe, Übermittlung und Registrierung von Erklärungen vereinfachen. Es prüft aber nicht zwangsläufig alle Risiken des Objekts.
Auch bei einem vollständig elektronischen Immobilienkauf müssen Käufer unter anderem klären:
- Ist der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen?
- Bestehen Hypotheken, Steuerpfandrechte oder andere Belastungen?
- Stimmen Adresse, Fläche, Katastercode und tatsächlicher Zustand überein?
- Wurden Anbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen genehmigt?
- Ist eine Neubauwohnung bereits rechtlich als eigenständige Einheit erfasst?
- Welche Fertigstellungs- und Übergabepflichten übernimmt der Bauträger?
- Ist der Kaufpreis vor einer fehlgeschlagenen Registrierung geschützt?
- Welche Befugnisse erhält ein Vertreter?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen in Georgien und im Wohnsitzstaat?
- Welche Folgen hat der Kauf für eine gewünschte Aufenthaltsgenehmigung?
Eine strukturierte Due-Diligence-Checkliste für den Immobilienkauf in Georgien bleibt deshalb auch bei zunehmender Digitalisierung unverzichtbar.
Wer mit dem Erwerb zugleich einen langfristigen Aufenthalt plant, sollte außerdem die eigenständigen Voraussetzungen einer Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilien in Georgien prüfen. Ein digitaler Kaufvorgang verändert die gesetzlichen Mindestwerte und Nachweispflichten einer Aufenthaltsgenehmigung nicht automatisch.
Handlungsempfehlung für ausländische Käufer
Investoren sollten ihre aktuelle Kaufentscheidung nicht allein von der angekündigten Notariatsreform abhängig machen. Solange kein endgültiger Gesetzestext und keine vollständigen Ausführungsregeln vorliegen, sollte mit den heute verfügbaren Verfahren geplant werden.
Besonders wichtig sind:
- einen aktuellen Registerauszug beschaffen,
- Eigentümer und Belastungen unabhängig prüfen,
- Objekt und Katastercode eindeutig abgleichen,
- Kaufvertrag vor Unterzeichnung fachlich prüfen lassen,
- Vollmacht eng auf das konkrete Geschäft begrenzen,
- Zahlungsweg und Rückzahlung bei gescheiterter Registrierung regeln,
- Unterlagen vorab mit Registry, Bank und gegebenenfalls Bauträger abstimmen,
- die Rechtslage nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erneut bewerten.
Eine Immobilienvollmacht sollte nach Möglichkeit nicht pauschal zur Veräußerung, Belastung oder freien Verfügung über weiteres Vermögen berechtigen. Katastercode, Höchstpreis, Zahlungsweg, zulässige Vertragsänderungen, Registrierungsbefugnisse, Ausschluss einer Untervollmacht und Laufzeit sollten bewusst geregelt werden.
Mehr Digitalisierung ist geplant – der vollständig digitale Ausländerkauf bleibt offen
Georgien verfügt bereits heute über eine weitgehend digitalisierte Registerinfrastruktur. Notarielle Handlungen werden elektronisch registriert, und das Public Registry ermöglicht georgischen Staatsbürgern schon jetzt bestimmte Immobiliengeschäfte per Online-Sitzung, Fernidentifizierung und Escrow-Zahlung.
Die geplante Änderung des Notariatsgesetzes könnte die Digitalisierung auf weitere notarielle Vorgänge ausdehnen. Für deutsche und andere internationale Käufer wäre die Reform besonders bedeutsam, wenn auch ausländische Identitätsnachweise, grenzüberschreitende elektronische Vollmachten, Übersetzungen und Signaturen rechtssicher integriert werden.
Der Ausbau des elektronischen Notariats ist geplant. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass ein ausschließlich deutscher Staatsbürger eine Immobilie in Georgien künftig ohne persönliche Anwesenheit und ohne Vertreter vollständig online kaufen kann.
Erst der konkrete Gesetzestext, die Ausführungsbestimmungen und die technische Verbindung mit dem Public Registry werden zeigen, wie weit die Reform tatsächlich reicht.
FAQ zum elektronischen Notar und Immobilienkauf in Georgien
Braucht man in Georgien für jeden Immobilienkauf einen Notar?
Nein. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Unterzeichnen die Parteien unmittelbar vor einer autorisierten Person der Registrierungsbehörde, ist keine zusätzliche notarielle Bestätigung erforderlich. Eigentümer wird der Käufer durch die Registrierung seines Rechts im Public Registry.
Ist das Gesetz über den elektronischen Notar bereits beschlossen?
Nein. Stand 4. September 2026 ist die Änderung des Gesetzes über das Notariat im Gesetzgebungsplan der Regierung für die Herbstsession aufgeführt. Der Plan ist noch kein verabschiedetes Gesetz.
Was soll der elektronische Notar in Georgien ändern?
Geplant ist die Entwicklung beziehungsweise der Ausbau des elektronischen Notariats. Außerdem sollen verschiedene notarielle Handlungen und Verfahrensfragen genauer geregelt werden. Der vollständige digitale Anwendungsbereich ist bislang nicht abschließend veröffentlicht.
Kann eine Vollmacht für eine Immobilie digital erstellt werden?
Die elektronische Erstellung allein genügt nicht. Die Vollmacht muss die erforderliche Form erfüllen, den Vollmachtgeber zuverlässig identifizieren und von der georgischen Empfängerstelle anerkannt werden. Für aus Deutschland vollständig digital errichtete Immobilienvollmachten liegt bislang keine allgemein bestätigte neue Regelung vor.
Kann man heute schon eine Wohnung in Georgien vollständig online kaufen?
Das NAPR bietet ein Smart-Contract-Verfahren für bestimmte Transaktionen an. Nach den derzeit veröffentlichten Zugangsvoraussetzungen richtet sich dieser Dienst an georgische Staatsbürger mit gültigem georgischem Personalausweis oder Reisepass.
Kann ein deutscher Käufer eine Immobilie aus Deutschland erwerben?
Eine Abwicklung ohne eigene Reise kann je nach Fall über einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter möglich sein. Das ist jedoch kein allgemeiner direkter Onlinekauf. Vollmacht, Übersetzung, Apostille, Kaufvertrag, Zahlungsweg und Registrierung müssen für die konkrete Transaktion abgestimmt werden.
Wie funktioniert die Eintragung im Public Registry?
Der schriftliche Vertrag und die erforderlichen Erklärungen werden zur Registrierung eingereicht. Bei positiver Entscheidung trägt das Public Registry den Käufer als Eigentümer ein. Die Eintragung ist der entscheidende Schritt für den Eigentumserwerb.
Macht ein elektronischer Notar den Immobilienkauf automatisch sicherer?
Nein. Elektronische Identifizierung und Dokumentation können die Nachvollziehbarkeit des Abschlusses verbessern. Eigentum, Belastungen, Baugenehmigung, Objektzustand, Bauträger, Vertragsklauseln und Zahlungsabsicherung müssen trotzdem gesondert geprüft werden.
Immobilienkauf in Georgien professionell vorbereiten
Ein schneller oder digitaler Kaufprozess ist nur dann ein Vorteil, wenn Immobilie, Vertrag und Zahlungsweg zuvor sorgfältig geprüft wurden. Georgien-Immobilien.com unterstützt Interessenten bei der strukturierten Vorbereitung, Objektprüfung und Kaufbegleitung. Weitere Informationen erhalten Sie über die persönliche Beratung zum Immobilienkauf in Georgien.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Kaufvertrags, der Vollmacht, der Immobilie oder der persönlichen steuerlichen und aufenthaltsrechtlichen Situation durch entsprechend qualifizierte Berater.
Quellen und weiterführende Links
- Parlament von Georgien: Kurzfristiger Gesetzgebungsplan der Regierung für die Herbstsession 2026
- BM.ge: Electronic Notary System to Be Introduced – Government Preparing Bill
- BM.ge: Übersicht der für die Herbstsession vorgesehenen Gesetzesinitiativen
- Legislative Herald of Georgia: Gesetz über das Notariat
- Legislative Herald of Georgia: Civil Code of Georgia
- National Agency of Public Registry: FAQ zum Smart-Contract-Verfahren
- National Agency of Public Registry: Real Estate Registry
- National Agency of Public Registry: Gebühren und Bearbeitungszeiten der Immobilienregistrierung
- Notarkammer Georgiens: Austausch zu elektronischem Notariat, Identifizierung und elektronischen Signaturen


