Apostille
Apostille: Bedeutung, Ablauf und Verwendung in Georgien
Apostille bezeichnet eine international anerkannte Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die amtliche Funktion des Unterzeichners und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels. Im Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Georgien ersetzt die Haager Apostille grundsätzlich die aufwendigere konsularische Legalisation.
Eine deutsche Urkunde, die in Georgien verwendet werden soll, muss grundsätzlich in Deutschland apostilliert werden. Umgekehrt wird eine georgische Urkunde, die für deutsche Behörden, Gerichte, Banken oder Notare bestimmt ist, in Georgien mit der Apostille versehen.
Die Apostille bestätigt jedoch nicht, dass der Inhalt einer Urkunde richtig, wirtschaftlich sinnvoll oder rechtlich wirksam ist. Auch Übersetzungen, Formvorschriften, Aktualitätsanforderungen und die Anerkennung der rechtlichen Wirkung bleiben eigenständige Fragen.
Merksatz: Die Apostille bestätigt die amtliche Herkunft einer Urkunde – nicht deren inhaltliche Wahrheit oder rechtliche Eignung.
Das Wichtigste zur Apostille auf einen Blick
- Die Apostille gilt nur für öffentliche Urkunden und bestimmte öffentlich beglaubigte Erklärungen.
- Sie wird immer im Staat ausgestellt, aus dem die Urkunde stammt.
- Deutschland und Georgien wenden die Haager Apostille im gegenseitigen Urkundenverkehr seit dem 3. Februar 2010 an.
- Eine zusätzliche Legalisation durch eine Botschaft oder ein Konsulat ist normalerweise nicht erforderlich.
- Die Apostille ersetzt keine Übersetzung.
- Die Apostille selbst läuft grundsätzlich nicht ab.
- Die zugrunde liegende Urkunde kann dennoch zu alt, widerrufen oder inhaltlich unzureichend sein.
- Bei Immobiliengeschäften in Georgien ist die Apostille besonders häufig für Vollmachten, Unternehmensunterlagen, Erbnachweise und Personenstandsurkunden erforderlich.
Apostille: Was ist das und wofür wird sie benötigt?
Die Apostille ist ein standardisierter Beglaubigungsvermerk nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Vor Einführung der Apostille mussten Urkunden für die Verwendung im Ausland häufig mehrere Beglaubigungsstufen durchlaufen. Neben der ausstellenden Behörde waren oftmals übergeordnete nationale Stellen und anschließend die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes beteiligt.
Die Apostille vereinfacht dieses Verfahren. Anstelle einer mehrstufigen Legalisationskette genügt grundsätzlich eine einzige Bestätigung durch eine hierfür bestimmte Behörde im Herkunftsstaat der Urkunde.
Was bestätigt eine Apostille?
Eine ordnungsgemäß ausgestellte Apostille bestätigt:
- die Echtheit der Unterschrift auf der öffentlichen Urkunde,
- die Eigenschaft oder amtliche Funktion, in der der Unterzeichner gehandelt hat,
- die Echtheit des Siegels oder Stempels, sofern die Urkunde damit versehen ist,
- die Herkunft der Urkunde von der angegebenen Behörde, dem Gericht oder der Urkundsperson.
Bei einer notariellen Vollmacht bestätigt die Apostille beispielsweise, dass die Unterschrift und das Siegel des Notars echt sind und der Notar zur Vornahme der Beglaubigung befugt war.
Was bestätigt eine Apostille nicht?
Die Apostille bestätigt insbesondere nicht:
- die Wahrheit sämtlicher Angaben in der Urkunde,
- die wirtschaftliche Seriosität der beteiligten Personen,
- die Eigentümerstellung eines Immobilienverkäufers,
- die Bonität einer Gesellschaft,
- die rechtliche Wirksamkeit einer Vollmacht in Georgien,
- die Richtigkeit einer Übersetzung,
- die Echtheit einer nicht amtlich bestätigten Anlage,
- die Einhaltung georgischer Formvorschriften,
- die Zulässigkeit eines Immobilienerwerbs,
- die Registrierung eines Eigentumsrechts im Public Registry,
- die Aktualität eines Registerauszugs,
- die Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils.
Eine apostillierte Vollmacht kann daher echt sein und dennoch für das geplante Immobiliengeschäft ungeeignet sein, weil wesentliche Vertretungsbefugnisse fehlen.
Welche Angaben enthält eine Apostille?
Das internationale Muster der Haager Apostille enthält zehn standardisierte Angaben:
| Nummer | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Staat, in dem die Apostille ausgestellt wurde |
| 2 | Name der Person, die die Urkunde unterschrieben hat |
| 3 | Funktion oder Eigenschaft des Unterzeichners |
| 4 | Behörde oder Stelle, deren Siegel beziehungsweise Stempel die Urkunde trägt |
| 5 | Ort der Ausstellung der Apostille |
| 6 | Datum der Ausstellung |
| 7 | ausstellende Apostille-Behörde |
| 8 | Registrierungs- oder Apostillenummer |
| 9 | Siegel oder Stempel der Apostille-Behörde |
| 10 | Unterschrift der zuständigen Person |
Üblicherweise trägt der Beglaubigungsvermerk die französische Überschrift:
„Apostille – Convention de La Haye du 5 octobre 1961“
Das äußere Erscheinungsbild kann je nach Staat und Behörde unterschiedlich sein. Eine Apostille muss daher nicht überall dieselbe Farbe, Größe oder grafische Gestaltung haben.
Gilt die Apostille zwischen Deutschland und Georgien?
Deutschland und Georgien sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Im Verhältnis zwischen beiden Staaten gilt das Übereinkommen seit dem 3. Februar 2010.
Deutschland hatte zunächst einen Einspruch gegen den Beitritt Georgiens erhoben. Dieser wurde im Februar 2010 zurückgenommen. Seitdem können öffentliche Urkunden zwischen Deutschland und Georgien grundsätzlich mit einer Apostille verwendet werden.
Das bedeutet:
- Deutsche öffentliche Urkunden erhalten die Apostille in Deutschland.
- Georgische öffentliche Urkunden erhalten die Apostille in Georgien.
- Eine zusätzliche konsularische Legalisation ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die deutsche Botschaft in Tiflis bringt keine Apostille auf deutsche Urkunden auf.
- Die georgische Botschaft in Deutschland ersetzt nicht die zuständige georgische Apostille-Behörde.
Georgien ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Vereinfachungen, die innerhalb der EU für bestimmte Personenstandsurkunden gelten, sind deshalb auf den deutsch-georgischen Urkundenverkehr nicht anwendbar.
Wann wird eine Apostille für Georgien benötigt?
Eine Apostille wird benötigt, wenn eine öffentliche Urkunde aus einem anderen Staat in Georgien vorgelegt werden soll und die empfangende Stelle einen förmlichen Echtheitsnachweis verlangt.
Im Zusammenhang mit Immobilien, Unternehmen und Aufenthaltsfragen betrifft dies insbesondere folgende Situationen.
Apostille für eine Vollmacht zum Immobilienkauf
Ausländische Käufer müssen nicht zwingend persönlich nach Georgien reisen, um eine Immobilie zu erwerben. Sie können einen Rechtsanwalt, Notar, Geschäftspartner oder eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen.
Wird die Vollmacht in Deutschland erteilt, verlangt die georgische Seite regelmäßig:
- eine inhaltlich geeignete Vollmacht,
- eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung in Deutschland,
- die deutsche Apostille,
- eine vollständige Übersetzung ins Georgische,
- eine ordnungsgemäße Bestätigung der Übersetzung.
Die Apostille wird dabei auf die notarielle Urkunde beziehungsweise den notariellen Beglaubigungsvermerk erteilt. Sie bestätigt die Echtheit des deutschen Notars, nicht automatisch den gesamten Inhalt der Vollmacht.
Apostille für eine Verkaufsvollmacht
Eine Verkaufsvollmacht ist regelmäßig risikoreicher als eine Kaufvollmacht. Sie kann dem Bevollmächtigten weitreichende Verfügungsrechte über eine wertvolle Immobilie einräumen.
Eine Verkaufsvollmacht sollte deshalb genau festlegen:
- welche Immobilie verkauft werden darf,
- ob der Katastercode bereits angegeben werden kann,
- ob der Bevollmächtigte den Kaufpreis bestimmen darf,
- ob Mindestverkaufspreise gelten,
- ob Vertragsänderungen erlaubt sind,
- ob der Kaufvertrag aufgehoben werden darf,
- ob der Bevollmächtigte den Kaufpreis entgegennehmen darf,
- auf welches Konto der Kaufpreis zu zahlen ist,
- ob Untervollmacht erteilt werden darf,
- wann die Vollmacht endet,
- ob eine Insichvertretung erlaubt oder ausgeschlossen ist.
Die Befugnis, einen Kaufpreis persönlich entgegenzunehmen, sollte niemals automatisch in eine Verkaufsvollmacht aufgenommen werden. Sie muss gesondert geprüft und gegen Missbrauch abgesichert werden.
Apostille für die Registrierung beim Public Registry
Das Eigentum an einer Immobilie entsteht beziehungsweise wird gegenüber Dritten rechtlich abgesichert durch die Registrierung bei der National Agency of Public Registry, kurz NAPR.
Wird ein Registrierungsantrag durch einen Vertreter gestellt, muss dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Eine im Ausland notariell errichtete Vollmacht benötigt dafür regelmäßig eine Apostille und eine verwendbare georgische Übersetzung.
Die Apostille ersetzt jedoch nicht:
- den Kaufvertrag,
- die Identitätsprüfung,
- die Eigentumsprüfung,
- die Prüfung von Hypotheken und Belastungen,
- die Prüfung des Katastercodes,
- die Registrierung des Eigentumsrechts,
- die Einhaltung besonderer Erwerbsbeschränkungen.
Apostille für ausländische Unternehmen
Erwirbt oder verkauft eine deutsche GmbH, UG, AG oder andere ausländische Gesellschaft eine Immobilie in Georgien, können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:
- aktueller Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung,
- Gesellschafterbeschluss,
- Geschäftsführungs- oder Vorstandsbeschluss,
- Nachweis der Vertretungsberechtigung,
- Vollmacht für den Vertreter in Georgien,
- Nachweis über wirtschaftlich Berechtigte,
- gegebenenfalls Gründungs- oder Umwandlungsunterlagen.
Ein einfacher Ausdruck aus einem Internetregister genügt nicht in jedem Fall. Häufig wird eine amtlich oder gerichtlich bestätigte Registerunterlage benötigt, die anschließend apostilliert werden kann.
Apostille bei Erbschaft und Eigentumsübertragung
Bei einer geerbten Immobilie in Georgien können beispielsweise folgende ausländische Dokumente relevant sein:
- Sterbeurkunde,
- Erbschein,
- notarielles Testament,
- gerichtlicher Erbnachweis,
- Europäisches Nachlasszeugnis,
- Ausschlagungs- oder Annahmeerklärung,
- Vollmacht der Erben,
- Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft.
Die Apostille bestätigt auch hier nur die amtliche Herkunft. Ob ein deutscher Erbnachweis in Georgien unmittelbar verwendet werden kann oder weitere Verfahren notwendig sind, muss gesondert geprüft werden.
Apostille für Personenstandsurkunden
Typische Personenstandsurkunden sind:
- Geburtsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Sterbeurkunden,
- Scheidungsurkunden,
- gerichtliche Scheidungsbeschlüsse,
- Namensänderungsurkunden,
- Ledigkeitsbescheinigungen,
- Abstammungsnachweise.
Sie können bei Eheschließungen, Erbschaften, Aufenthaltsverfahren, Unternehmensgründungen oder bei der Klärung familienrechtlicher Verhältnisse benötigt werden.
Apostille für Aufenthalts- und Einwanderungsverfahren
Je nach Aufenthaltsgrund können unter anderem folgende Dokumente mit Apostille verlangt werden:
- Führungszeugnis,
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde,
- Ausbildungsnachweis,
- Hochschuldiplom,
- Arbeitsbescheinigung,
- behördlicher Einkommensnachweis,
- gesellschaftsrechtliche Unterlagen,
- gerichtliche Sorge- oder Adoptionsentscheidungen.
Nicht jede private Arbeitgeberbescheinigung kann unmittelbar apostilliert werden. Gegebenenfalls muss zunächst eine notarielle oder behördliche Bestätigung hergestellt werden.
Welche Dokumente können apostilliert werden?
Grundsätzlich entscheidet das Recht des Ausstellungsstaates, ob ein Dokument als öffentliche Urkunde gilt.
| Dokumentenart | Typische Beispiele | Apostille grundsätzlich möglich? | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden | Ja | möglichst aktuelle Originalurkunde oder zugelassene Ausfertigung verwenden |
| Gerichtliche Urkunden | Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Vergleiche | Ja | gegebenenfalls Rechtskraftvermerk erforderlich |
| Notarielle Urkunden | Vollmachten, Beglaubigungen, Beurkundungen | Ja | Apostille bestätigt den Notar und dessen Siegel |
| Behördliche Bescheinigungen | Melde-, Steuer- oder Staatsangehörigkeitsnachweise | Ja | zuständige Apostille-Behörde hängt vom Aussteller ab |
| Registerauszüge | Handelsregister-, Vereinsregister- oder andere amtliche Auszüge | Regelmäßig ja | offizieller oder beglaubigter Auszug erforderlich |
| Schul- und Hochschuldokumente | Zeugnisse, Diplome, Abschlussbescheinigungen | Häufig ja | oft zusätzliche Vorbeglaubigung oder Prüfung notwendig |
| Medizinische Dokumente | amtliche oder von anerkannten Einrichtungen ausgestellte Nachweise | Teilweise | private Atteste sind nicht automatisch öffentliche Urkunden |
| Private Verträge | Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag | Nicht unmittelbar | gegebenenfalls notarielle Unterschriftsbeglaubigung erforderlich |
| Private Erklärungen | Zustimmung, eidesstattliche Erklärung, Gesellschaftererklärung | Nicht unmittelbar | durch notarielle Beglaubigung kann ein öffentlicher Beglaubigungsvermerk entstehen |
| Rechnungen und Kontoauszüge | private Geschäfts- oder Bankunterlagen | Regelmäßig nein | eventuell notarielle Kopie oder Unterschriftsbestätigung möglich |
| Reisepässe und Personalausweise | Identitätsdokumente | Original regelmäßig nein | eine notarielle Kopie kann je nach Staat und Zweck apostillierbar sein |
| Konsularische Urkunden | von Botschaften oder Konsulaten errichtete Urkunden | häufig ausgeschlossen | Sonderregelungen beachten |
Können private Dokumente apostilliert werden?
Ein rein privates Dokument kann grundsätzlich nicht allein deshalb apostilliert werden, weil es für das Ausland bestimmt ist.
Möglich ist jedoch häufig folgende Gestaltung:
- Eine Person unterzeichnet die private Erklärung vor einem Notar.
- Der Notar beglaubigt die Unterschrift.
- Der notarielle Beglaubigungsvermerk ist eine öffentliche Urkunde.
- Die zuständige Behörde apostilliert die Unterschrift und das Siegel des Notars.
Die Apostille bezieht sich in diesem Fall auf den notariellen Beglaubigungsvermerk. Sie bestätigt nicht automatisch die Wahrheit sämtlicher Angaben in der privaten Erklärung.
Apostille, Beglaubigung und Legalisation: die Unterschiede
Die Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Vorgänge.
| Verfahren | Was wird bestätigt? | Wer ist zuständig? | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Apostille | Unterschrift, Funktion und Siegel einer öffentlichen Urkunde | zuständige Behörde des Herkunftsstaates | Urkundenverkehr zwischen Vertragsstaaten |
| Legalisation | Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde | Botschaft oder Konsulat des Ziellandes | wenn das Apostille-Übereinkommen nicht gilt |
| Unterschriftsbeglaubigung | eine bestimmte Person hat die Unterschrift geleistet oder anerkannt | Notar oder zuständige Behörde | Vollmachten und private Erklärungen |
| Beglaubigte Kopie | Kopie stimmt mit dem vorgelegten Original überein | Notar oder zuständige Behörde | wenn das Original nicht abgegeben werden soll |
| Notarielle Beurkundung | Erklärungen werden aufgenommen, vorgelesen und rechtlich dokumentiert | Notar | formbedürftige Verträge und weitreichende Erklärungen |
| Beglaubigte Übersetzung | Übersetzung stimmt nach Erklärung des Übersetzers mit dem Ausgangstext überein | vereidigter oder ermächtigter Übersetzer beziehungsweise Notar | fremdsprachige Urkunden |
| Vorbeglaubigung | Unterschrift oder Funktion einer nachgeordneten Stelle wird bestätigt | übergeordnete nationale Behörde | Vorbereitung einer Apostille oder Legalisation |
Apostille und notarielle Beglaubigung sind nicht dasselbe
Bei einer Vollmacht bestätigt der Notar beispielsweise, dass eine bestimmte Person die Vollmacht unterschrieben hat. Die Apostille bestätigt anschließend, dass der Notar tatsächlich ein zuständiger deutscher Notar ist und sein Siegel echt ist.
Die Prüfung erfolgt damit in zwei Stufen:
- Notar: Identität und Unterschrift des Vollmachtgebers.
- Apostille-Behörde: Echtheit und Funktion des Notars.
Apostille und Legalisation sind Alternativen
Wenn das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen Herkunfts- und Zielstaat gilt, ersetzt die Apostille grundsätzlich die Legalisation.
Eine apostillierte deutsche öffentliche Urkunde muss deshalb für die Verwendung in Georgien normalerweise nicht zusätzlich durch die georgische Botschaft legalisiert werden.
Eine Forderung nach „Apostille plus Legalisation“ sollte kritisch geprüft werden. Zusätzliche Anforderungen wie Übersetzung, aktuelle Ausstellung oder notarielle Bestätigung sind dagegen weiterhin möglich.
Apostille für deutsche Dokumente zur Verwendung in Georgien
Für deutsche Urkunden gibt es keine einzige zentrale Apostille-Behörde. Die Zuständigkeit richtet sich danach, wer das Dokument ausgestellt oder beglaubigt hat.
Schritt 1: Anforderungen der georgischen Stelle klären
Vor der Beantragung sollte geklärt werden:
- Welche genaue Urkunde wird benötigt?
- Wird das Original oder eine beglaubigte Kopie verlangt?
- Darf die Urkunde älter als drei oder sechs Monate sein?
- Ist eine notarielle Beglaubigung ausreichend?
- Wird eine vollständige Beurkundung verlangt?
- Muss die Übersetzung in Georgien angefertigt werden?
- Soll die Übersetzung ebenfalls notariell bestätigt werden?
- Wird eine elektronische Apostille akzeptiert?
Die Anforderungen sollten möglichst von der Stelle bestätigt werden, bei der das Dokument tatsächlich verwendet wird.
Das kann beispielsweise sein:
- ein georgischer Notar,
- die NAPR,
- ein Public Service Hall,
- eine Bank,
- eine Steuerbehörde,
- ein Gericht,
- eine Einwanderungsbehörde,
- ein Rechtsanwalt, der die Registrierung durchführt.
Schritt 2: Dokument in der richtigen Form erstellen lassen
Bei einer Vollmacht sollte der Text nicht erst beim deutschen Notartermin improvisiert werden. Empfehlenswert ist eine vorherige Abstimmung mit einem georgischen Rechtsanwalt oder Notar.
Ein deutscher Notar bestätigt zwar die Unterschrift oder beurkundet die Erklärung. Er muss jedoch nicht verbindlich beurteilen, ob sämtliche Vertretungsbefugnisse nach georgischem Recht ausreichen.
Schritt 3: Zuständige deutsche Apostille-Behörde ermitteln
Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Herkunft der Urkunde.
| Deutsche Urkunde | Typischerweise zuständige Stelle |
|---|---|
| Urkunde einer Bundesbehörde | Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten |
| Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamts oder Bundespatentgerichts | Deutsches Patent- und Markenamt |
| Personenstandsurkunde | zuständige Landesbehörde |
| Melde- oder Verwaltungsbescheinigung | zuständige Behörde des Bundeslandes |
| Notarielle Vollmacht | regelmäßig zuständiges Landgericht oder Justizbehörde |
| Gerichtsurteil oder Erbschein | zuständige Justizbehörde beziehungsweise Landgericht |
| Schulzeugnis | häufig zunächst Schulbehörde oder Bildungsverwaltung |
| Hochschuldokument | Hochschule oder Wissenschaftsverwaltung mit anschließender Apostille |
| Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers | häufig zuständiges Landgericht |
Bei einer notariellen Vollmacht kann der beurkundende Notar normalerweise mitteilen, welches Gericht oder welche Justizbehörde für seine Urkunden zuständig ist.
Schritt 4: Erforderliche Vorbeglaubigung einholen
Manche Urkunden können nicht direkt apostilliert werden. Zunächst muss eine übergeordnete Stelle bestätigen, dass der ursprüngliche Unterzeichner zur Ausstellung befugt war.
Das ist häufig relevant bei:
- Schulzeugnissen,
- Hochschuldiplomen,
- ärztlichen Bescheinigungen,
- Kammerbescheinigungen,
- Steuerunterlagen,
- Dokumenten bestimmter Bundesbehörden.
Bei Bundesurkunden verlangt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich eine Vorbeglaubigung durch die jeweils zuständige Bundesbehörde.
Schritt 5: Apostille beantragen
Je nach Behörde kann der Antrag erfolgen:
- persönlich,
- per Post,
- teilweise durch einen Vertreter,
- teilweise über ein Onlineformular mit anschließendem Postversand.
Neben der Urkunde können erforderlich sein:
- Antragsformular,
- Angabe des Ziellandes Georgien,
- Ausweiskopie,
- Gebührenzahlung,
- frankierter Rückumschlag,
- Vollmacht für einen Antragsteller,
- Nachweis der Vorbeglaubigung.
Schritt 6: Apostille und Verbindung kontrollieren
Nach Erhalt sollte geprüft werden:
- Stimmt der Name des Unterzeichners?
- Ist die richtige Urkunde genannt?
- Ist die Apostille vollständig ausgefüllt?
- Sind Datum und Nummer vorhanden?
- Ist die Apostille fest mit der Urkunde verbunden?
- Sind Siegel und Verbindung unbeschädigt?
- Wurden sämtliche Seiten erfasst?
Eine geheftete, gesiegelte oder mit einer besonderen Verbindung versehene Apostille sollte niemals eigenmächtig gelöst werden.
Schritt 7: Vollständige Übersetzung ins Georgische erstellen
Für die Verwendung in Georgien sollte grundsätzlich das vollständige Dokument übersetzt werden. Dazu gehören:
- Urkundentext,
- notarielle Beglaubigungsvermerke,
- Siegelbeschreibungen,
- Anlagen,
- Apostille,
- zusätzliche behördliche Vermerke.
Wird nur der eigentliche Vollmachtstext übersetzt, nicht aber die Apostille, kann die Unterlage zurückgewiesen werden.
Schritt 8: Übersetzung ordnungsgemäß bestätigen lassen
Die Anforderungen an die Übersetzungsbestätigung können je nach empfangender Stelle variieren.
In der Praxis ist häufig ein sicherer Weg:
- deutsches Dokument erstellen,
- notarielle Form herstellen,
- Apostille in Deutschland erteilen lassen,
- vollständige Unterlage nach Georgien senden,
- Übersetzung ins Georgische erstellen,
- Übersetzung durch einen georgischen Notar oder nach dem geforderten Verfahren bestätigen lassen.
Eine in Deutschland angefertigte Übersetzung kann ebenfalls geeignet sein. Es sollte jedoch vorher geklärt werden, ob die konkrete georgische Stelle die Übersetzung und die Bestätigung des deutschen Übersetzers akzeptiert.
Schritt 9: Dokument bei der georgischen Stelle einreichen
Für die Einreichung werden häufig benötigt:
- Originalurkunde,
- Originalapostille,
- georgische Übersetzung,
- notarielle Bestätigung der Übersetzung,
- Reisepass oder Ausweisdokument,
- Vollmacht des Einreichenden,
- Registrierungsantrag,
- gegebenenfalls weitere gesellschafts- oder immobilienbezogene Unterlagen.
Praxisbeispiel: Apostillierte Vollmacht für einen Immobilienkauf
Ein deutscher Käufer möchte eine Wohnung in Batumi erwerben, kann zum Vertrags- und Registrierungstermin jedoch nicht nach Georgien reisen.
Ein möglicher Ablauf:
- Der georgische Rechtsanwalt erstellt einen auf den Immobilienkauf abgestimmten Vollmachtsentwurf.
- Im Entwurf werden Käufer, Bevollmächtigter und Vertretungsumfang eindeutig bezeichnet.
- Der Käufer unterzeichnet die Vollmacht vor einem deutschen Notar.
- Die zuständige deutsche Justizbehörde versieht die notarielle Urkunde mit einer Apostille.
- Vollmacht und Apostille werden vollständig ins Georgische übersetzt.
- Die Übersetzung wird entsprechend den georgischen Anforderungen bestätigt.
- Der Bevollmächtigte weist sich in Georgien aus.
- Der Bevollmächtigte unterzeichnet den Kaufvertrag im vorgesehenen Umfang.
- Die Unterlagen werden bei der NAPR eingereicht.
- Nach erfolgreicher Registrierung wird ein aktueller Registerauszug kontrolliert.
Die Apostille bestätigt in diesem Beispiel nur die Echtheit des deutschen notariellen Vorgangs. Ob die Wohnung lastenfrei ist und ob der Verkäufer verfügungsberechtigt ist, muss unabhängig davon geprüft werden.
Welche Befugnisse sollte eine Immobilienvollmacht enthalten?
Je nach Auftrag kann eine Vollmacht insbesondere folgende Befugnisse enthalten:
- Vertretung gegenüber Verkäufern und Käufern,
- Verhandlung des Kaufvertrags,
- Unterzeichnung des Kaufvertrags,
- Unterzeichnung von Nachträgen,
- Beantragung der Eigentumsregistrierung,
- Vertretung gegenüber der NAPR,
- Vertretung im Public Service Hall,
- Entgegennahme von Registerauszügen,
- Zahlung staatlicher Registrierungsgebühren,
- Abgabe verfahrensbezogener Erklärungen,
- Übernahme der Immobilie,
- Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls,
- Vertretung bei Versorgungsunternehmen,
- Beantragung erforderlicher Steuerregistrierungen,
- Vertretung gegenüber Banken, sofern ausdrücklich gewünscht,
- Bestellung oder Löschung von Hypotheken, sofern ausdrücklich gewünscht,
- Erteilung einer Untervollmacht, sofern bewusst vorgesehen.
Nicht jede Vollmacht sollte sämtliche Befugnisse enthalten. Insbesondere folgende Rechte sind besonders sensibel:
- Entgegennahme des Kaufpreises,
- freie Festlegung des Verkaufspreises,
- Bestellung einer Hypothek,
- Belastung der Immobilie,
- Abschluss von Darlehen,
- Übertragung an den Bevollmächtigten selbst,
- Untervollmacht an unbekannte Dritte,
- unwiderrufliche Vollmacht.
Georgische Dokumente zur Verwendung in Deutschland
Auch georgische öffentliche Urkunden benötigen für die Verwendung in Deutschland regelmäßig eine georgische Apostille.
Schritt 1: Aktuelle georgische Urkunde beschaffen
Zunächst sollte eine aktuelle Originalurkunde oder zulässige amtliche Ausfertigung beschafft werden.
Je nach Fall kann es sich handeln um:
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde,
- Sterbeurkunde,
- Scheidungsurkunde,
- Gerichtsentscheidung,
- Registerauszug,
- notariellen Vertrag,
- georgische Vollmacht,
- Unternehmensunterlage,
- Ausbildungsnachweis,
- behördliche Bescheinigung.
Schritt 2: Apostille in Georgien beantragen
Anträge können insbesondere bei territorialen Stellen der Public Service Development Agency und in den Niederlassungen des Public Service Hall gestellt werden.
Nach den georgischen Verfahrensinformationen kann grundsätzlich jede interessierte Person die Apostillierung beantragen. Je nach Dokumentenart können weitere georgische Stellen in die Prüfung eingebunden sein.
Schritt 3: Apostille auf dem richtigen Dokument anbringen lassen
Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob die deutsche Empfängerstelle verlangt:
- die Apostille auf dem Original,
- eine apostillierte amtliche Ausfertigung,
- eine apostillierte beglaubigte Kopie,
- ein Dokument mit bestimmtem Ausstellungsdatum,
- einen Rechtskraftvermerk,
- einen vollständigen Registerauszug.
Eine Apostille auf einer ungeeigneten Kopie löst das Problem nicht.
Schritt 4: Deutsche Übersetzung anfertigen lassen
Deutsche Behörden und Standesämter können verlangen, dass die Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten, allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt wird.
Eine bereits in Georgien erstellte deutsche Übersetzung wird nicht automatisch von jeder deutschen Behörde akzeptiert. Die Anforderungen sollten deshalb vorab mit der empfangenden Stelle abgestimmt werden.
Übersetzt werden müssen regelmäßig:
- die vollständige georgische Urkunde,
- sämtliche Rückseiten,
- Stempel und Siegel,
- handschriftliche Vermerke,
- die Apostille,
- Anlagen und Verbindungsblätter.
Schritt 5: Urkunde in Deutschland vorlegen
In der Regel werden gemeinsam eingereicht:
- georgische Originalurkunde,
- georgische Apostille,
- vollständige deutsche Übersetzung,
- gegebenenfalls beglaubigte Kopien,
- Antrag oder Begleitschreiben,
- weitere Nachweise zum Verwendungszweck.
Die Apostille zwingt eine deutsche Behörde nicht dazu, jede rechtliche Wirkung der Urkunde anzuerkennen. Beispielsweise können für eine ausländische Scheidung, Adoption, Namensänderung oder einen Hochschulabschluss zusätzliche Anerkennungsverfahren notwendig sein.
Zuständige Apostille-Behörden in Deutschland
Die deutsche Zuständigkeitsstruktur ist föderal organisiert.
Urkunden des Bundes
Für Urkunden deutscher Bundesbehörden ist grundsätzlich das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
Dazu können je nach Aussteller gehören:
- Urkunden von Bundesministerien,
- Unterlagen des Bundesamts für Justiz,
- Urkunden von Bundesgerichten,
- weitere Dokumente von Bundesbehörden.
Regelmäßig ist zuvor eine Vorbeglaubigung durch die ausstellende oder übergeordnete Bundesbehörde erforderlich.
Eine Ausnahme besteht für Urkunden des Deutschen Patent- und Markenamts sowie des Bundespatentgerichts. Hier ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig.
Urkunden der Bundesländer
Bei Dokumenten der Länder ist die Zuständigkeit nicht bundeseinheitlich geregelt.
Für Verwaltungsurkunden können beispielsweise zuständig sein:
- Innenministerien,
- Senatsverwaltungen,
- Regierungspräsidien,
- Bezirksregierungen,
- Landesverwaltungsämter,
- besondere Landesämter.
Für notarielle und gerichtliche Urkunden sind regelmäßig zuständig:
- Landgerichte,
- Präsidenten der Landgerichte,
- Landesjustizverwaltungen,
- andere von den Ländern bestimmte Justizstellen.
Die ausstellende Behörde oder der Notar sollte deshalb zuerst gefragt werden, welche Apostille-Stelle für das konkrete Dokument zuständig ist.
Zuständige Apostille-Behörden in Georgien
Public Service Development Agency
Die Public Service Development Agency des georgischen Justizministeriums ist die allgemeine zuständige Stelle für die Apostillierung georgischer Dokumente, soweit keine besondere Behörde zuständig ist.
Anträge können unter anderem eingereicht werden bei:
- territorialen Dienststellen der Agency,
- Niederlassungen des Public Service Hall,
- bestimmten elektronischen und konsularischen Zugangswegen.
Bildungsdokumente
Bei Schul-, Hochschul- und anderen Bildungsdokumenten ist das National Center for Educational Quality Enhancement in die inhaltliche Prüfung eingebunden.
Die Dokumente werden grundsätzlich über die Public Service Development Agency eingereicht und elektronisch zur Prüfung weitergeleitet.
Dokumente der Service Agency des Innenministeriums
Die Service Agency des georgischen Innenministeriums kann Dokumente apostillieren, die von ihr selbst ausgefertigt oder ausgestellt wurden.
Public Service Hall, PSDA und NAPR: die Unterschiede
| Institution | Hauptaufgabe |
|---|---|
| Public Service Development Agency | Personenstands- und Dokumentendienstleistungen, Apostillen und Legalisationen |
| Public Service Hall | zentrale Anlaufstelle für zahlreiche staatliche Dienstleistungen |
| National Agency of Public Registry | Immobilien-, Unternehmens- und weitere Register |
| Notary Chamber beziehungsweise georgischer Notar | notarielle Urkunden, Beglaubigungen und Übersetzungsbestätigungen |
| Service Agency des Innenministeriums | unter anderem bestimmte Fahrzeug-, Fahrerlaubnis- und sonstige Verwaltungsleistungen |
Die NAPR ist damit für die Immobilienregistrierung zuständig, aber nicht automatisch die allgemeine Apostille-Behörde für sämtliche georgischen Urkunden.
Kosten einer Apostille in Georgien
Für die Apostillierung beziehungsweise Legalisation georgischer Dokumente gelten nach den veröffentlichten Tarifen folgende Gebühren.
Standarddokumente
| Bearbeitungszeit | Gebühr |
|---|---|
| Ausstellung am 8. Arbeitstag | 30 GEL |
| Ausstellung am 4. Arbeitstag | 60 GEL |
| Ausstellung am 2. Arbeitstag | 120 GEL |
| Ausstellung am selben Tag | 150 GEL |
Bildungsdokumente
| Bearbeitungszeit | Gebühr |
|---|---|
| Ausstellung am 8. Arbeitstag | 30 GEL |
| Ausstellung am 4. Arbeitstag | 60 GEL |
| Ausstellung innerhalb von 2 Arbeitstagen | 120 GEL |
Für Bildungsdokumente ist in der veröffentlichten Tarifübersicht kein regulärer Service am selben Tag angegeben.
Elektronische und aus dem Ausland beantragte Dienstleistungen
| Leistung | Bearbeitungszeit | Gebühr |
|---|---|---|
| Apostillierung eines physischen oder elektronischen Dokuments bei Antrag aus dem Ausland über direkte Videokommunikation | 3 Arbeitstage | 55 GEL |
| Elektronische Apostille bei Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur | 3 Arbeitstage | 50 GEL |
| Übersetzung einer Seite oder eines Seitenteils | – | 30 GEL |
| Antrag über eine georgische Konsularstelle | grundsätzlich 8 Arbeitstage | 10 USD Bearbeitungsgebühr |
| Übersetzung je Seite bei konsularischer Antragstellung | – | 10 USD |
Hinzu kommen je nach Fall:
- Kosten für die Ausstellung der Ausgangsurkunde,
- Notargebühren,
- Übersetzungskosten,
- Versandkosten,
- Kurierkosten,
- Kosten für beglaubigte Kopien,
- Gebühren für weitere Registerauszüge.
Die aktuellen Gebühren sollten vor der Antragstellung erneut geprüft werden.
Kosten einer Apostille in Deutschland
In Deutschland gibt es keinen einheitlichen landesweiten Apostillenpreis.
Die Kosten hängen ab von:
- Bundesland,
- zuständiger Behörde,
- Art des Dokuments,
- Anzahl der Urkunden,
- privater oder gewerblicher Verwendung,
- persönlicher oder postalischer Beantragung,
- erforderlicher Vorbeglaubigung.
Zusätzlich zur eigentlichen Apostille können Kosten entstehen für:
- notarielle Beglaubigung oder Beurkundung,
- Ausstellung einer neuen Personenstandsurkunde,
- beglaubigten Registerauszug,
- gerichtliche Ausfertigung,
- Vorbeglaubigung,
- Übersetzung,
- Versand und Kurierdienst.
Für mehrere Dokumente sollte vorab geprüft werden, ob jedes Dokument eine eigene Apostille benötigt. Mehrere lose Urkunden werden nicht automatisch durch eine einzige Apostille erfasst.
Wie lange ist eine Apostille gültig?
Eine Apostille besitzt grundsätzlich kein eigenes Ablaufdatum.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die zugehörige Urkunde unbegrenzt verwendbar ist.
Die Urkunde kann zu alt sein
Empfänger können verlangen, dass bestimmte Dokumente nur wenige Wochen oder Monate alt sind. Dies betrifft häufig:
- Handelsregisterauszüge,
- Unternehmensbescheinigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Führungszeugnisse,
- Ledigkeitsbescheinigungen,
- Steuerbescheinigungen,
- Nachweise der Vertretungsberechtigung.
Eine fünf Jahre alte Apostille kann formal weiterhin echt sein, während der darunterliegende Handelsregisterauszug für ein aktuelles Geschäft nicht mehr ausreicht.
Eine Vollmacht kann widerrufen sein
Die Apostille sagt nichts darüber aus, ob eine Vollmacht nach ihrer Erteilung widerrufen wurde.
Eine apostillierte Vollmacht kann daher weiterhin echt aussehen, obwohl der Vollmachtgeber sie zwischenzeitlich aufgehoben hat.
Rechtliche Verhältnisse können sich geändert haben
Bei Gesellschaften können sich ändern:
- Geschäftsführer,
- Gesellschafter,
- Firmenname,
- Sitz,
- Vertretungsregelung,
- Liquidationsstatus,
- Insolvenzstatus.
Bei Personen können sich ändern:
- Name,
- Familienstand,
- Staatsangehörigkeit,
- Vertretungsbefugnis,
- Sorge- oder Betreuungsverhältnisse.
Deshalb sollte neben der formellen Apostille immer die materielle Aktualität des Dokuments geprüft werden.
Apostille und Übersetzung: die richtige Reihenfolge
Die Reihenfolge ist einer der häufigsten Fehlerquellen.
Empfohlene Reihenfolge für deutsche Urkunden in Georgien
- Endgültigen Dokumententext erstellen.
- Erforderliche notarielle oder behördliche Form herstellen.
- Vorbeglaubigung einholen, falls erforderlich.
- Apostille auf die deutsche Urkunde erteilen lassen.
- Vollständiges Dokument einschließlich Apostille übersetzen.
- Übersetzung nach georgischen Anforderungen bestätigen lassen.
- Original, Apostille und Übersetzung gemeinsam einreichen.
Der Vorteil dieser Reihenfolge: Die Apostille ist bereits Teil des vollständigen Dokumentenpakets und kann zusammen mit allen übrigen Vermerken übersetzt werden.
Übersetzung vor der Apostille
Wird eine Übersetzung bereits vor der Apostille erstellt, muss später mindestens auch die Apostille übersetzt werden.
Außerdem muss unterschieden werden zwischen:
- Apostille auf der Ausgangsurkunde,
- Apostille auf der Bestätigung eines Übersetzers,
- Apostille auf einem notariellen Beglaubigungsvermerk.
Eine Apostille auf der Unterschrift eines Übersetzers bestätigt nicht automatisch die Echtheit der Ausgangsurkunde.
Bilinguale Vollmacht
Eine deutsch-georgische Vollmacht kann den Übersetzungsaufwand reduzieren. Sie beseitigt jedoch nicht automatisch alle formellen Anforderungen.
Geprüft werden sollte:
- Welche Sprachfassung ist maßgeblich?
- Versteht der deutsche Notar den fremdsprachigen Teil?
- Wird ein Dolmetscher benötigt?
- Bestätigt der Notar nur die Unterschrift oder auch den Inhalt?
- Wird die zweisprachige Fassung von der georgischen Stelle akzeptiert?
- Muss die Apostille zusätzlich ins Georgische übertragen werden?
E-Apostille: die elektronische Apostille
Eine E-Apostille ist keine eingescannte Papierapostille. Sie ist ein elektronisch ausgestelltes Apostille-Zertifikat, das digital mit der zugrunde liegenden elektronischen Urkunde verbunden ist.
Merkmale einer E-Apostille
- elektronische Ausstellung,
- digitale Signatur der zuständigen Behörde,
- logische Verbindung mit dem Ausgangsdokument,
- elektronische Registrierungsnummer,
- häufige Überprüfung über ein E-Register,
- Schutz vor nachträglichen Veränderungen.
Georgien bietet elektronische Apostille-Dienstleistungen an.
Ausdruck einer E-Apostille
Ein ausgedrucktes PDF ist nicht zwingend gleichwertig mit dem elektronischen Original. Durch den Ausdruck können digitale Signaturen und technische Prüfmerkmale verloren gehen.
Vor Einreichung sollte deshalb geklärt werden:
- Akzeptiert die Stelle eine E-Apostille?
- Muss die Originaldatei elektronisch übermittelt werden?
- Genügt ein Ausdruck mit Prüfcode?
- Gibt es ein öffentliches E-Register?
- Muss die digitale Signatur separat geprüft werden?
Unterschied zwischen E-Apostille und Scan
| E-Apostille | Einfacher Scan |
|---|---|
| von zuständiger Behörde elektronisch ausgestellt | lediglich Abbild eines Dokuments |
| digital signiert | normalerweise nicht digital signiert |
| elektronisch überprüfbar | nur visuell prüfbar |
| mit Ausgangsdokument logisch verbunden | Verbindung kann fehlen |
| rechtlich als elektronische Apostille konzipiert | kein eigenständiger Echtheitsnachweis |
Wie lässt sich eine Apostille überprüfen?
Eine Apostille sollte nicht allein anhand ihres Aussehens beurteilt werden.
Formelle Prüfung
Kontrolliert werden sollten:
- korrekte Überschrift,
- Ausstellungsstaat,
- Name des Unterzeichners,
- amtliche Funktion,
- Siegelbezeichnung,
- Ausstellungsort,
- Ausstellungsdatum,
- zuständige Behörde,
- Apostillennummer,
- Siegel und Unterschrift.
Prüfung der zuständigen Behörde
Die ausstellende Stelle muss als zuständige Apostille-Behörde des Herkunftsstaates benannt sein.
Eine private Agentur kann eine Apostille beantragen oder vermitteln. Sie kann eine Apostille jedoch nicht selbst hoheitlich ausstellen.
Prüfung im Apostillenregister
Viele Staaten führen elektronische Register, über die eine Apostille anhand von Nummer, Datum oder Prüfcode kontrolliert werden kann.
Bei einer elektronischen Apostille sollten zusätzlich geprüft werden:
- digitale Signatur,
- Zertifikatsinhaber,
- Gültigkeit des Zertifikats zum Ausstellungszeitpunkt,
- Unverändertheit der Datei,
- Übereinstimmung mit dem E-Register.
Physische Verbindung kontrollieren
Bei Papierurkunden muss die Apostille auf der Urkunde selbst angebracht oder ordnungsgemäß mit ihr verbunden sein.
Warnzeichen sind:
- gelöste Heftung,
- beschädigte Siegel,
- fehlende Seiten,
- unterschiedliche Papiersorten ohne Erklärung,
- überklebte Stellen,
- nachträgliche Veränderungen,
- nicht übereinstimmende Dokumentennummern.
Häufige Fehler bei der Apostillierung
1. Apostille bei der falschen Behörde beantragt
Nicht der Wohnort des Antragstellers, sondern die Herkunft der Urkunde und die Zuständigkeit für den Unterzeichner sind entscheidend.
2. Privates Dokument unmittelbar eingereicht
Ein privater Vertrag oder eine selbst verfasste Erklärung kann regelmäßig nicht ohne öffentlichen Beglaubigungsvermerk apostilliert werden.
3. Ungeeignete Kopie verwendet
Eine einfache Fotokopie oder ein Internetausdruck ist häufig nicht apostillierbar. Erforderlich kann eine amtliche Ausfertigung oder notarielle Kopie sein.
4. Apostille nicht mitübersetzt
Die Übersetzung umfasst nur den Vertrag oder die Vollmacht, nicht aber Apostille, Stempel und Vermerke.
5. Dokument zu früh übersetzt
Nach der Übersetzung kommen weitere Vermerke oder die Apostille hinzu. Dadurch ist die Übersetzung unvollständig.
6. Vollmacht zu allgemein formuliert
Die Vollmacht ist echt, enthält aber keine ausreichende Befugnis für Kaufvertrag, Registrierung oder Hypothekenlöschung.
7. Namen stimmen nicht überein
Unterschiedliche Schreibweisen zwischen Reisepass, Vollmacht, Register und Übersetzung können zu Rückfragen führen.
Besonders zu beachten sind:
- Umlaute,
- Doppelnamen,
- mehrere Vornamen,
- Transliteration aus dem Georgischen,
- frühere Familiennamen,
- unterschiedliche Schreibweisen in alten Urkunden.
8. Apostille von der Urkunde getrennt
Durch das Lösen einer Heftung oder eines Verbindungsblattes kann die Integrität des Dokumentenpakets zerstört werden.
9. Apostille mit inhaltlicher Anerkennung verwechselt
Eine apostillierte Scheidungsentscheidung ist nicht automatisch in jedem Staat materiell anerkannt. Dasselbe gilt für Ausbildungsabschlüsse, Adoptionen und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen.
10. Zusätzliche Legalisation beauftragt
Zwischen Deutschland und Georgien ist eine weitere konsularische Legalisation nach ordnungsgemäßer Apostille grundsätzlich nicht erforderlich.
11. Veralteten Registerauszug verwendet
Die Apostille ist gültig, der Registerauszug bildet aber nicht mehr die aktuelle Geschäftsführung oder Gesellschaftssituation ab.
12. Einfachen Ausdruck einer E-Apostille eingereicht
Die empfangende Stelle benötigt möglicherweise die digital signierte Originaldatei und nicht nur einen Papierausdruck.
Apostille bei Immobiliengeschäften: Entscheidungstabelle
| Situation | Regelmäßig erforderlicher Weg |
|---|---|
| Deutscher Käufer bevollmächtigt Vertreter in Georgien | deutsche notarielle Vollmacht, deutsche Apostille, georgische Übersetzung |
| Deutscher Eigentümer verkauft Immobilie durch Vertreter | detaillierte Verkaufsvollmacht, deutsche Apostille, georgische Übersetzung |
| Deutsche GmbH kauft Immobilie in Georgien | aktuelle Unternehmensnachweise, Vertretungsnachweis, gegebenenfalls Beschluss und Vollmacht, Apostillen und Übersetzungen |
| Georgische Gesellschaft legt Unterlagen in Deutschland vor | georgische öffentliche Registerunterlagen, georgische Apostille, deutsche Übersetzung |
| Immobilie in Georgien wird geerbt | apostillierte Personenstands- und Erbnachweise, Übersetzungen, gegebenenfalls weitere Anerkennungsverfahren |
| Kaufvertrag wird persönlich und vollständig in Georgien abgeschlossen | regelmäßig keine ausländische Apostille für den lokal errichteten Vertrag erforderlich |
| Deutscher Reisepass wird zur Identifikation vorgelegt | Reisepass selbst regelmäßig ohne Apostille; Anforderungen an Kopien gesondert prüfen |
| Deutscher Registerauszug wurde nur als PDF heruntergeladen | amtliche beziehungsweise beglaubigte Fassung beschaffen und Apostillierbarkeit klären |
| Georgischer Registerauszug wird einer deutschen Bank vorgelegt | aktuelle amtliche Fassung, Apostille und von der Bank akzeptierte Übersetzung |
| Ausländische Urkunde betrifft landwirtschaftlichen Grundbesitz | Apostille bestätigt nur die Urkunde und ändert keine materiellen Erwerbsbeschränkungen |
Checkliste für eine Apostille Deutschland–Georgien
Vor Erstellung des Dokuments
- Verwendungszweck genau festlegen.
- Empfänger und Zielland bestimmen.
- Aktualitätsanforderungen erfragen.
- Original oder Kopie klären.
- Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung klären.
- Übersetzungsanforderungen klären.
- Bei Vollmachten georgischen Entwurf verwenden.
- Schreibweise sämtlicher Namen mit Reisepass abgleichen.
Vor Beantragung der Apostille
- Zuständige Behörde ermitteln.
- Vorbeglaubigung prüfen.
- Original oder zulässige Ausfertigung bereithalten.
- Zielland Georgien beziehungsweise Deutschland angeben.
- Gebühren und Bearbeitungszeit prüfen.
- Rückversand organisieren.
- Dringlichkeit realistisch planen.
Nach Erhalt der Apostille
- Apostillennummer kontrollieren.
- Datum und Behörde kontrollieren.
- Unterschrift und Siegel prüfen.
- Verbindung mit der Urkunde nicht lösen.
- Vollständige Übersetzung veranlassen.
- Apostille und sämtliche Vermerke mitübersetzen.
- Aktualität des Ausgangsdokuments erneut prüfen.
- Elektronische Apostille im Register verifizieren.
Vor Einreichung in Georgien
- Originalurkunde vorhanden.
- Apostille vorhanden.
- georgische Übersetzung vollständig.
- Übersetzung ordnungsgemäß bestätigt.
- Namen und Passdaten stimmen überein.
- Vollmacht umfasst alle notwendigen Handlungen.
- NAPR-Unterlagen sind vollständig.
- Katastercode und Objektangaben stimmen.
- Erwerbsbeschränkungen sind geprüft.
- Zahlung und Eigentumsregistrierung sind abgesichert.
FAQ zur Apostille
Was ist eine Apostille einfach erklärt?
Eine Apostille ist ein international standardisierter Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt, dass die Unterschrift, die amtliche Funktion und das Siegel des Ausstellers echt sind.
Ist Georgien Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens?
Ja. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Georgien gilt das Apostille-Übereinkommen seit dem 3. Februar 2010.
Brauche ich für deutsche Dokumente in Georgien eine Apostille?
Für deutsche öffentliche Urkunden wird in Georgien regelmäßig eine deutsche Apostille verlangt. Ob sie im konkreten Verfahren erforderlich ist, entscheidet die empfangende georgische Stelle.
Wo bekomme ich eine Apostille für ein deutsches Dokument?
Die zuständige Stelle hängt vom Aussteller ab. Für Bundesurkunden ist grundsätzlich das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. Bei Landes-, Gerichts- und Notarurkunden sind unterschiedliche Landes- und Justizbehörden zuständig.
Kann die deutsche Botschaft in Tiflis eine deutsche Urkunde apostillieren?
Nein. Die deutsche Botschaft in Tiflis kann auf eine bereits in Deutschland ausgestellte öffentliche Urkunde keine Apostille anbringen. Die Apostille muss bei der zuständigen Stelle in Deutschland beantragt werden.
Kann eine deutsche Urkunde in Georgien apostilliert werden?
Nein. Die Apostille wird grundsätzlich durch eine zuständige Behörde des Staates erteilt, aus dem die Urkunde stammt. Eine deutsche Urkunde wird deshalb in Deutschland apostilliert.
Kann eine georgische Urkunde in Deutschland apostilliert werden?
Nein. Eine georgische Urkunde muss von der zuständigen georgischen Stelle apostilliert werden.
Brauche ich nach der Apostille noch eine Legalisation?
Im deutsch-georgischen Urkundenverkehr grundsätzlich nicht. Die Apostille ersetzt die konsularische Legalisation. Übersetzungen und andere Verfahrensanforderungen können dennoch notwendig sein.
Muss eine Apostille übersetzt werden?
Wenn die Urkunde in einer fremden Sprache vorgelegt wird, muss regelmäßig auch der vollständige Text der Apostille übersetzt werden.
Sollte zuerst übersetzt oder zuerst apostilliert werden?
In der Regel ist es zweckmäßig, zuerst die endgültige Urkunde auszustellen und apostillieren zu lassen. Anschließend werden Urkunde, Apostille und sämtliche Vermerke vollständig übersetzt.
Benötigt eine Vollmacht für einen Immobilienkauf in Georgien eine Apostille?
Eine in Deutschland notariell errichtete Vollmacht benötigt für die Verwendung in Georgien regelmäßig eine deutsche Apostille und eine akzeptierte georgische Übersetzung.
Reicht eine allgemeine Vollmacht für den Immobilienkauf?
Nicht unbedingt. Die Vollmacht muss die für Kaufvertrag, Registrierung und weitere Handlungen erforderlichen Befugnisse eindeutig enthalten. Die Apostille kann fehlende Befugnisse nicht ersetzen.
Bestätigt die Apostille, dass der Verkäufer Eigentümer ist?
Nein. Die Eigentümerstellung muss anhand eines aktuellen Registerauszugs der NAPR und einer rechtlichen Objektprüfung festgestellt werden.
Bestätigt die Apostille die Richtigkeit einer Übersetzung?
Nein. Eine Apostille auf der Ausgangsurkunde bestätigt nicht die Übersetzung. Die Übersetzung muss gesondert nach dem verlangten Verfahren bestätigt werden.
Kann eine Kopie apostilliert werden?
Eine einfache Fotokopie normalerweise nicht. Eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie kann je nach Herkunftsstaat und empfangender Stelle apostillierbar sein. Die Apostille bezieht sich dann regelmäßig auf den Beglaubigungsvermerk.
Kann ein Reisepass apostilliert werden?
Der Reisepass selbst wird normalerweise nicht apostilliert. Falls eine bestätigte Passkopie verlangt wird, kann gegebenenfalls die notarielle Beglaubigung der Kopie apostilliert werden.
Wie lange ist eine Apostille gültig?
Die Apostille selbst läuft grundsätzlich nicht ab. Die zugrunde liegende Urkunde kann jedoch veraltet sein oder von der empfangenden Stelle nur innerhalb einer bestimmten Frist akzeptiert werden.
Kann eine apostillierte Vollmacht widerrufen werden?
Ja. Die Apostille macht eine Vollmacht nicht unwiderruflich. Ein Widerruf muss allerdings so erklärt und weitergeleitet werden, dass Vertreter, Notar und betroffene Stellen rechtzeitig davon erfahren.
Was ist eine E-Apostille?
Eine E-Apostille ist eine elektronisch ausgestellte und digital signierte Apostille. Sie ist mit dem elektronischen Ausgangsdokument verbunden und häufig über ein elektronisches Register überprüfbar.
Ist ein Scan einer Apostille ausreichend?
Ein Scan ist lediglich eine Abbildung. Ob er akzeptiert wird, entscheidet die empfangende Stelle. Für rechtlich relevante Vorgänge werden häufig das Original oder eine echte E-Apostille verlangt.
Kann eine Person die Apostille für jemand anderen beantragen?
In Georgien kann grundsätzlich eine interessierte Person einen Apostillen-Antrag stellen. In Deutschland hängt die Antragstellung von der zuständigen Behörde ab; häufig sind postalische Anträge oder Anträge durch Vertreter möglich.
Benötigt jedes Dokument eine eigene Apostille?
Grundsätzlich bezieht sich eine Apostille auf eine konkrete öffentliche Urkunde oder einen konkreten öffentlichen Beglaubigungsvermerk. Bei fest verbundenen Dokumentenpaketen kann eine gemeinsame Apostille möglich sein, wenn die zuständige Behörde das gesamte Paket als eine Urkunde behandelt.
Was passiert, wenn eine apostillierte Urkunde abgelehnt wird?
Zunächst muss der Ablehnungsgrund geklärt werden. Häufig liegt das Problem nicht an der Apostille selbst, sondern an einer fehlenden Übersetzung, einem zu alten Dokument, einer ungeeigneten Kopie, einer unvollständigen Vollmacht oder einem zusätzlichen materiell-rechtlichen Anerkennungserfordernis.
Apostille richtig für Georgien verwenden
Apostille ist der zentrale Echtheitsnachweis für öffentliche Urkunden im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Georgien. Sie vereinfacht grenzüberschreitende Immobiliengeschäfte, Unternehmensregistrierungen, Vollmachten, Erbschaften und behördliche Verfahren erheblich, ersetzt jedoch keine sorgfältige Vorbereitung.
Entscheidend ist nicht nur, überhaupt eine Apostille zu erhalten. Die Apostille muss von der richtigen Behörde stammen, auf der richtigen Urkunde angebracht, unbeschädigt mit ihr verbunden und vollständig übersetzt sein. Gleichzeitig muss das zugrunde liegende Dokument aktuell, inhaltlich ausreichend und für das konkrete georgische oder deutsche Verfahren geeignet sein.
Bei Immobiliengeschäften ist besonders wichtig: Eine Apostille bestätigt weder das Eigentum des Verkäufers noch die Lastenfreiheit einer Immobilie. Sie ersetzt weder die Prüfung des Katastercodes noch die Kontrolle des Public Registry, des Kaufvertrags und der Vertretungsbefugnisse.
Die sicherste Vorgehensweise besteht deshalb aus vier aufeinander abgestimmten Schritten:
- Dokument nach den Anforderungen des Ziellandes vorbereiten,
- richtige notarielle oder behördliche Form herstellen,
- Apostille im Herkunftsstaat einholen,
- vollständige und akzeptierte Übersetzung erstellen lassen.
Rechts- und Gebührenstand: August 2026
Wesentliche Links und Quellen
- Haager Konferenz für Internationales Privatrecht – vollständiger Statusbericht zum Apostille-Übereinkommen – enthält unter anderem die Rücknahme des deutschen Einspruchs und das Inkrafttreten zwischen Deutschland und Georgien am 3. Februar 2010.
- Haager Konferenz – Vertragsstaaten des Apostille-Übereinkommens – offizieller Vertragsstatus von Deutschland, Georgien und weiteren Staaten.
- Haager Konferenz – Apostille Section – Grundlagen, Zweck und praktische Anwendung des Übereinkommens.
- Haager Konferenz – Schlussfolgerungen der Sonderkommission 2021 – stellt klar, dass die Apostille nur die Herkunft und nicht die inhaltliche Richtigkeit bestätigt und grundsätzlich nicht abläuft.
- Haager Konferenz – zuständige Apostille-Behörden in Deutschland – offizielle Übersicht der deutschen Zuständigkeiten.
- Haager Konferenz – zuständige Apostille-Behörden in Georgien – benennt die Public Service Development Agency, das Bildungsqualitätszentrum und die Service Agency.
- Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr – Erläuterungen zu Apostille, Legalisation, deutschen Zuständigkeiten und Übersetzungen.
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Beantragung einer Apostille – Verfahren für Urkunden deutscher Bundesbehörden.
- Deutsche Botschaft Tiflis – Merkblatt Apostille – Hinweise zum deutsch-georgischen Urkundenverkehr und zur fehlenden Apostille-Zuständigkeit der Botschaft.
- Public Service Development Agency Georgien – Apostille and Legalization – aktuelle Dokumentenarten, Antragswege, Bearbeitungszeiten, Übersetzungsleistungen und Gebühren.
- Public Service Hall Georgien – zentrale Anlaufstelle für zahlreiche staatliche Dienstleistungen in Georgien.
- Notary Chamber of Georgia – Hinweise zu ausländischen notariellen Dokumenten – bestätigt die grundsätzliche Apostille-Anforderung für im Ausland notariell errichtete Dokumente.
- Georgisches Gesetz über Notare – gesetzliche Grundlagen notarieller Handlungen, Sprache, Identitätsprüfung und Vertretungsmacht.
- National Agency of Public Registry – FAQ zu Vertretung und Vollmacht – Hinweise zum Nachweis der Vertretungsmacht in Registrierungsverfahren.
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2016/1191 über bestimmte öffentliche Urkunden – regelt Apostille-Erleichterungen innerhalb der Europäischen Union, die nicht auf den Urkundenverkehr mit Georgien übertragbar sind.
- Bundesweites Verzeichnis der beeidigten und ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher – offizielle Suchmöglichkeit für qualifizierte Übersetzer in Deutschland.


