Small-Business-Status Georgien
Der Small-Business-Status in Georgien ist ein Sondersteuerregime für qualifizierte unternehmerische Einkünfte natürlicher Personen. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 1 Prozent der begünstigten Einnahmen. Nach Überschreiten von 500.000 GEL gilt ab Beginn des Überschreitungsmonats ein Satz von 3 Prozent. Vermietung, Kapitalerträge und bestimmte berufliche Tätigkeiten fallen nicht unter das Regime.
Small-Business-Status in Georgien: 1-%-Steuer für Einzelunternehmer
Stand: 20. Juli 2026
Der georgische Small-Business-Status, kurz SBS, ist ein steuerliches Sonderregime für unternehmerisch tätige natürliche Personen. Qualifizierte Einkünfte aus georgischer Quelle werden grundsätzlich mit 1 Prozent besteuert. Überschreiten die maßgeblichen Bruttoeinnahmen innerhalb eines Kalenderjahres 500.000 Georgische Lari, gilt ab Beginn des Überschreitungsmonats bis zum Jahresende ein Steuersatz von 3 Prozent. Für anerkannte Wein- und Agrotourismusbetreiber liegt diese Grenze bei 700.000 GEL. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Die häufig verwendete Bezeichnung „1-%-Steuer in Georgien“ ist deshalb nur teilweise richtig. Der Small-Business-Status ist:
- keine Gesellschaftsform,
- keine pauschale Besteuerung sämtlicher Einkünfte,
- keine 1-%-Gewinnsteuer,
- keine Befreiung von der Umsatzsteuer,
- kein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht.
Er ist vielmehr eine besondere Form der georgischen Einkommensteuer für genau abgegrenzte Geschäftseinnahmen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
| Frage | Aktuelle Regelung |
|---|---|
| Wer kann den Status erhalten? | Eine unternehmerisch tätige natürliche Person, typischerweise ein registrierter Individual Entrepreneur |
| Regulärer Steuersatz | 1 % |
| Bemessungsgrundlage | Begünstigte Einkünfte aus georgischer Quelle, wirtschaftlich auf Bruttoeinnahmenbasis |
| Reguläre Jahresgrenze | 500.000 GEL |
| Sondergrenze | 700.000 GEL ausschließlich für qualifizierte Wein- und Agrotourismusbetreiber |
| Nach Überschreitung | 3 % ab Beginn des Monats, in dem die Grenze überschritten wird |
| Statusverlust wegen Umsatzes | Nach Überschreitung der Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, grundsätzlich ab Beginn des Folgejahres |
| Steuererklärung | Monatlich bis zum 15. des Folgemonats |
| Umsatzsteuergrenze | 100.000 GEL aus umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen innerhalb beliebiger zwölf aufeinanderfolgender Monate |
| Georgischer Umsatzsteuersatz | 18 % |
| Vermietung eigener Immobilien | Nicht vom 1-%-Regime umfasst |
| Haftung | Individual Entrepreneur haftet grundsätzlich persönlich mit seinem gesamten Vermögen |
| Beginn des Status | Ab dem Tag der Antragstellung beziehungsweise Statusgewährung, nicht rückwirkend |
Die 1-%- beziehungsweise 3-%-Regel, die monatliche Erklärungspflicht und die umsatzabhängige Beendigung ergeben sich aus den Artikeln 88 bis 93 des georgischen Steuergesetzbuchs. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Was ist der Small-Business-Status?
Der Small-Business-Status ist ein steuerlicher Status, den die georgische Revenue Service einer unternehmerisch tätigen natürlichen Person auf Antrag gewährt. Er wird nicht automatisch mit einer Gewerbe- oder Unternehmerregistrierung vergeben. Nach erfolgreicher Beantragung erhält die Person eine entsprechende Statusbescheinigung. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Im deutschsprachigen Raum wird der SBS gelegentlich als „georgische Kleinunternehmerregelung“ bezeichnet. Diese Übersetzung ist missverständlich: Die deutsche Kleinunternehmerregelung betrifft hauptsächlich die Umsatzsteuer. Der georgische Small-Business-Status betrifft dagegen in erster Linie die Einkommensteuer auf bestimmte unternehmerische Einnahmen. Die georgische Umsatzsteuer wird unabhängig davon geprüft.
Unterschied zwischen Individual Entrepreneur und Small-Business-Status
Die Begriffe werden häufig vermischt, haben aber unterschiedliche Funktionen:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Individual Entrepreneur – IE | Unternehmerregistrierung beziehungsweise Rechtsstellung einer natürlichen Person |
| Small-Business-Status – SBS | Steuerlicher Sonderstatus für bestimmte Einkünfte dieser natürlichen Person |
| Limited Liability Company – LLC | Eigenständige juristische Person mit einem separaten Unternehmenssteuerregime |
Der Individual Entrepreneur ist keine juristische Person. Er tritt im Geschäftsverkehr im eigenen Namen auf und haftet grundsätzlich persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Der Small-Business-Status verändert diese Haftung nicht. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Wer kann den Small-Business-Status erhalten?
Nach Artikel 88 des georgischen Steuergesetzbuchs kann der Status einer entrepreneur natural person, also einer unternehmerisch tätigen natürlichen Person, gewährt werden. In der regulären Gründungspraxis erfolgt dies meist über eine Registrierung als Individual Entrepreneur beim National Agency of Public Registry, kurz NAPR. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Grundvoraussetzungen sind:
- Die Person übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.
- Die Tätigkeit gehört nicht zu den ausdrücklich ausgeschlossenen Berufs- oder Geschäftsfeldern.
- Die Person beantragt den Status bei der georgischen Steuerbehörde.
- Die Einnahmen werden ordnungsgemäß dokumentiert und erklärt.
- Zusätzliche Pflichten wie Umsatzsteuer, Kassenregistrierung, Arbeits- oder Aufenthaltsrecht werden getrennt erfüllt.
Können Ausländer den Status erhalten?
Auch ausländische Staatsangehörige können in Georgien als Individual Entrepreneur registriert werden. Das georgische Unternehmergesetz sieht für Nichtstaatsangehörige ausdrücklich die Registrierung mithilfe eines zur Identifizierung geeigneten ausländischen Identitätsdokuments vor. Erforderlich ist außerdem eine georgische Geschäfts- beziehungsweise Rechtsadresse. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Die Registrierung als Individual Entrepreneur kostet nach der aktuellen Gebührentabelle des NAPR:
- 26 GEL bei Bearbeitung innerhalb eines Arbeitstages,
- 75 GEL bei Bearbeitung am Tag der Antragstellung.
Je nach verwendeter Adresse kann zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers oder ein Nachweis über das Nutzungsrecht erforderlich sein. (napr.gov.ge)
Wichtig ist die Trennung zwischen vier verschiedenen Rechtsfragen:
| Status | Wofür er maßgeblich ist |
|---|---|
| Unternehmerregistrierung | Berechtigung und Registrierung als Unternehmer |
| Small-Business-Status | Anwendung des 1-%- beziehungsweise 3-%-Steuerregimes |
| Steuerliche Ansässigkeit | Umfang der persönlichen georgischen Steuerpflicht |
| Aufenthalts- und Arbeitsrecht | Recht, in Georgien zu leben und die Tätigkeit auszuüben |
Das Vorliegen eines Status ersetzt keinen der anderen.
Ab wann gilt der Small-Business-Status?
Nach der derzeit geltenden Verwaltungsregelung gilt der Status ab dem Tag, an dem die Person die Statusgewährung bei der Steuerbehörde beantragt und der Status wirksam wird. Einnahmen aus der Zeit davor werden nicht rückwirkend in das 1-%-Regime einbezogen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Das hat eine erhebliche praktische Konsequenz: Wer zuerst Leistungen abrechnet oder Einnahmen erzielt und den Status erst später beantragt, kann die früheren Einnahmen nicht nachträglich mit 1 Prozent versteuern. Für Einkünfte aus dem Zeitraum zwischen Jahresbeginn und Statusbeginn kann eine reguläre Jahreserklärung bis zum 1. April des Folgejahres erforderlich werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Praxisregel: Tätigkeitsklassifizierung, Unternehmerregistrierung und SBS-Antrag sollten abgeschlossen sein, bevor die ersten begünstigten Einnahmen entstehen.
Wie funktioniert die 1-%-Besteuerung?
Der reguläre Steuersatz beträgt 1 Prozent der vom Sonderregime erfassten Einkünfte.
Die vereinfachte Berechnung lautet:
SBS-Steuer = begünstigte steuerpflichtige Einnahmen × 1 %
Die Steuer wird nicht wie eine klassische Gewinnsteuer auf Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben berechnet. Kosten für Büro, Reisen, Werbung, Software, Personal oder Arbeitsmittel mindern die 1-%-Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht. Das Steuergesetz definiert die Bemessungsgrundlage als die erfassten Einkünfte aus georgischer Quelle. Verluste aus dem Sonderregime können grundsätzlich nicht in das Folgejahr vorgetragen werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Beispiel 1: Freelancer unterhalb der Umsatzgrenze
Ein Softwareentwickler erzielt innerhalb eines Kalenderjahres begünstigte Einnahmen von 120.000 GEL.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Begünstigte Einnahmen | 120.000 GEL |
| Steuersatz | 1 % |
| Einkommensteuer | 1.200 GEL |
Ob der Entwickler gleichzeitig hohe Ausgaben für Computer, Büro oder Subunternehmer hatte, ändert an dieser Berechnung grundsätzlich nichts.
Beispiel 2: Überschreitung der 500.000-GEL-Grenze
Eine Unternehmerin erzielt von Januar bis September 480.000 GEL und von Oktober bis Dezember weitere 90.000 GEL. Die Grenze wird im Oktober überschritten.
| Zeitraum | Einnahmen | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|---|
| Januar bis September | 480.000 GEL | 1 % | 4.800 GEL |
| Oktober bis Dezember | 90.000 GEL | 3 % | 2.700 GEL |
| Gesamt | 570.000 GEL | 7.500 GEL |
Die 3 Prozent gelten nicht nur für den Betrag oberhalb von 500.000 GEL. Sie gelten für alle begünstigten Einnahmen ab Beginn des Monats, in dem die Schwelle überschritten wurde. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Was passiert oberhalb von 500.000 GEL?
Die 500.000-GEL-Grenze erfüllt zwei unterschiedliche Funktionen.
3 Prozent im Überschreitungsjahr
Sobald die relevanten wirtschaftlichen Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr 500.000 GEL überschreiten, werden die begünstigten Einkünfte ab Beginn des betreffenden Monats mit 3 Prozent besteuert. Zum Jahreswechsel beginnt die Berechnung der Jahresgrenze grundsätzlich erneut.
Statusverlust nach zwei Überschreitungsjahren
Der Small-Business-Status wird wegen der Umsatzhöhe grundsätzlich erst aufgehoben, wenn die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde. Die Aufhebung wirkt dann ab Beginn des auf das zweite Überschreitungsjahr folgenden Jahres. Ein einzelnes Überschreitungsjahr führt daher noch nicht automatisch zum dauerhaften Statusverlust. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
700.000 GEL nur für Wein- und Agrotourismus
Die erhöhte Grenze von 700.000 GEL gilt ausschließlich für Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen als Wein- oder Agrotourismusbetreiber erfüllen. Sie ist keine allgemeine Sonderregel für Reiseveranstalter, Hotels, Ferienwohnungen oder andere touristische Dienstleistungen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Welche Einnahmen werden mit 1 Prozent besteuert?
Eine Einnahme fällt nur dann in das Sonderregime, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.
Der Fünf-Stufen-Test
| Prüfschritt | Frage |
|---|---|
| 1. Person | Besteht ein wirksamer Small-Business-Status? |
| 2. Zeitpunkt | Ist die Einnahme nach Beginn des Status entstanden? |
| 3. Tätigkeit | Ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zulässig? |
| 4. Einkunftsart | Gehört die Einnahme nicht zu den ausdrücklich ausgeschlossenen Kategorien? |
| 5. Quelle | Handelt es sich um eine Einkunft aus georgischer Quelle? |
Erst wenn alle Punkte positiv beantwortet werden können, kommt die 1-%- beziehungsweise 3-%-Besteuerung in Betracht.
Was bedeutet „Einkünfte aus georgischer Quelle“?
Die Herkunft des Kunden allein entscheidet nicht über die steuerliche Quelle der Einnahme. Nach Artikel 104 des georgischen Steuergesetzbuchs gelten unter anderem Dienstleistungen als aus georgischer Quelle stammend, wenn sie tatsächlich in Georgien erbracht werden. Befinden sich Dienstleister und Leistungsempfänger in unterschiedlichen Staaten und ist der Dienstleister in Georgien steuerlich ansässig, ordnet das Gesetz die Einnahmen grundsätzlich ebenfalls Georgien zu, sofern die Leistung nicht nachweisbar über eine ausländische Betriebsstätte erbracht wurde. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Deshalb gilt:
- Ein deutscher Kunde macht eine Einnahme nicht automatisch zu einer ausländischen Einnahme.
- Eine Zahlung auf ein deutsches, georgisches oder anderes ausländisches Bankkonto entscheidet nicht allein über die Einkunftsquelle.
- Eine Rechnung in Euro oder US-Dollar ändert die Quellenqualifikation nicht.
- Entscheidend sind insbesondere Tätigkeit, Leistungsort, steuerliche Ansässigkeit und gegebenenfalls eine ausländische Betriebsstätte.
Beispiel: Deutscher Kunde, Leistung aus Tiflis
Ein in Georgien tätiger Webentwickler erstellt aus seinem Büro in Tiflis eine Website für eine deutsche GmbH. Die Zahlung erfolgt in Euro auf ein europäisches Bankkonto.
Die Einnahme kann dennoch als georgische Einkunft dem Small-Business-Regime unterliegen. Die Frage, ob georgische Umsatzsteuer anfällt, wird davon unabhängig anhand der umsatzsteuerlichen Ortsregeln geprüft.
Umrechnung von Euro und US-Dollar
Fremdwährungstransaktionen sind grundsätzlich zum offiziellen Wechselkurs der National Bank of Georgia am maßgeblichen Transaktionstag in GEL umzurechnen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Der maßgebliche Erfassungszeitpunkt ist nicht in jeder Konstellation automatisch der Zahlungseingang. Das amtliche Erklärungsformular unterscheidet zwischen der Kassen- beziehungsweise Cash-Methode und der Periodenabgrenzung. Die gewählte oder vorgeschriebene Methode muss durchgehend und nachvollziehbar angewendet werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Welche Tätigkeiten sind typischerweise begünstigt?
Es gibt keine abschließende Positivliste sämtlicher erlaubter Tätigkeiten. Grundsätzlich können nicht verbotene, unternehmerische Leistungen unter den SBS fallen.
Typische Beispiele sind – jeweils unter dem Vorbehalt der konkreten Vertrags- und Tätigkeitsprüfung:
| Tätigkeit | Typische Einschätzung |
|---|---|
| Software- und Webentwicklung | Häufig begünstigt, sofern tatsächliche Entwicklungsleistung und keine Beratungsleistung |
| Programmierung und technische Implementierung | Häufig begünstigt |
| Grafik-, Web- und Produktdesign | Häufig begünstigt |
| Redaktion, Copywriting und Contentproduktion | Häufig begünstigt |
| Übersetzungen | Häufig begünstigt |
| Foto- und Videoproduktion | Häufig begünstigt |
| Operative Marketingumsetzung | Häufig begünstigt, sofern keine Unternehmens- oder Strategieberatung |
| E-Commerce und Warenhandel | Grundsätzlich möglich |
| Handwerkliche Herstellung nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren | Grundsätzlich möglich |
| Operatives Immobilienmanagement für Dritte | Potenziell Dienstleistungseinkommen; nicht mit eigener Miete gleichzusetzen |
| Immobilienvermittlung | Potenziell Dienstleistungseinkommen; konkrete Vertragsleistung prüfen |
„Typischerweise begünstigt“ bedeutet nicht automatisch „garantiert begünstigt“. Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich erbrachte Leistung.
Welche Tätigkeiten sind ausgeschlossen?
Die georgische Regierungsverordnung Nr. 415 enthält eine Liste von Tätigkeiten, bei denen der Small-Business-Status nicht gewährt oder weitergeführt werden kann.
Zu den verbotenen Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:
| Ausgeschlossene Tätigkeit | Einordnung |
|---|---|
| Tätigkeiten, die eine Lizenz oder Genehmigung erfordern | Vor Aufnahme anhand des konkreten Genehmigungstatbestands prüfen |
| Produktion verbrauchsteuerpflichtiger Waren | Ausdrücklich ausgeschlossen |
| Geschäftsmäßige Währungsoperationen | Nicht mit dem bloßen Empfang einer Zahlung in Fremdwährung verwechseln |
| Medizinische Tätigkeiten | Ausgeschlossen |
| Architektonische Tätigkeiten | Ausgeschlossen |
| Rechtsanwaltliche und sonstige juristische Tätigkeiten | Ausgeschlossen |
| Notarielle Tätigkeiten | Ausgeschlossen |
| Wirtschaftsprüfung | Ausgeschlossen |
| Beratung einschließlich Steuerberatung | Ausgeschlossen |
| Glücksspiel | Ausgeschlossen |
| Personalbereitstellung beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassung | Ausgeschlossen |
| Bestimmte investitionsintensive Tätigkeiten | Insbesondere im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren |
Die vollständige Ausschlussliste findet sich in Anhang 4 der Regierungsverordnung Nr. 415. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Die Beratungsfalle
Besonders problematisch ist die Abgrenzung zwischen einer zulässigen operativen Leistung und einer ausgeschlossenen Beratung.
| Eher operative Leistung | Eher Beratung |
|---|---|
| Programmierung einer Anwendung | IT-Strategieberatung |
| Einrichtung und Durchführung einer Werbekampagne | Marketingstrategie und Managementberatung |
| Erstellung eines Designs | Beratung zur Markenpositionierung |
| Technische Implementierung eines CRM-Systems | Beratung zur Auswahl und Organisation der Systeme |
| Erstellung konkreter Inhalte | Kommunikations- oder Contentstrategie |
| Operative Prozessausführung | Analyse und Empfehlung zur Unternehmensorganisation |
Die bloße Umbenennung einer Beratungsleistung in „Marketing“, „Coaching“, „Projektmanagement“ oder „Software Service“ schützt nicht vor einer abweichenden Einordnung. Die georgische Steuerbehörde darf die steuerliche Klassifikation eines Geschäfts anhand seines wirtschaftlichen Gehalts ändern, wenn Vertragsform und tatsächliche Leistung nicht übereinstimmen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Bei gemischten Leistungen sollten operative Umsetzung und Beratung sachlich, vertraglich und abrechnungstechnisch getrennt werden. Bei dauerhaft hohen Umsätzen oder unklarer Einordnung ist eine verbindliche georgische Fachprüfung sinnvoll.
Softwareentwicklung oder Lizenzgebühr?
Auch im IT-Bereich ist die genaue Vertragsgestaltung entscheidend:
- Eine Vergütung für konkrete Entwicklungs-, Implementierungs- oder Wartungsleistungen kann Dienstleistungseinkommen sein.
- Eine Vergütung für die Überlassung von Urheberrechten, Softwarelizenzen oder sonstigem geistigem Eigentum kann als Royalty qualifiziert werden.
- Royalty-Einnahmen gehören zu den ausdrücklich vom Sonderregime ausgeschlossenen Einkunftsarten.
Ein Vertrag, der sowohl Entwicklungsleistungen als auch Lizenzrechte umfasst, sollte beide Komponenten nachvollziehbar trennen.
Welche Einkünfte sind vom 1-%-Regime ausgeschlossen?
Bestimmte Einkunftsarten werden nicht mit 1 oder 3 Prozent besteuert. Sie werden außerdem grundsätzlich nicht in die Berechnung der 500.000- beziehungsweise 700.000-GEL-Grenze einbezogen.
Dazu gehören nach Anhang 5 der Regierungsverordnung Nr. 415 insbesondere:
| Ausgeschlossene Einkunftsart | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Vermietung oder Verpachtung von Vermögen | Separates reguläres Steuerregime |
| Einkünfte aus der Vergabe von Darlehen | Separates Regime |
| Glücksspielgewinne | Separates Regime |
| Schenkungen | Separates Regime beziehungsweise mögliche Befreiung |
| Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien | Separates Regime |
| Gewinne aus dem Verkauf von Kraftfahrzeugen | Separates Regime |
| Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren | Separates Regime |
| Erbschaften | Separates Regime beziehungsweise mögliche Befreiung |
| Dividenden | Separates Regime |
| Zinsen | Separates Regime |
| Royalties | Separates Regime |
| Erlass von Schulden | Separates Regime |
| Gewinne aus dem Verkauf einer Gesellschaftsbeteiligung | Separates Regime |
Diese Einnahmen führen nicht allein zum Verlust des SBS. Sie bleiben jedoch außerhalb der 1-%-Besteuerung und müssen nach den jeweils anwendbaren allgemeinen Regeln behandelt werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Auch Arbeitnehmergehalt fällt nicht unter den SBS. Das georgische Finanzministerium stellt in seinen amtlichen Beispielen klar, dass Gehalt, Zinsen, Veräußerungsgewinne und bestimmte Dividenden getrennt vom Sonderregime behandelt werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Small-Business-Status und Immobilien
Für Immobilieninvestoren ist die Abgrenzung besonders wichtig. Der SBS ist kein allgemeines 1-%-Modell für Einkünfte aus georgischen Immobilien.
Eigene Mieteinnahmen sind nicht mit 1 Prozent steuerpflichtig
Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung eigener Immobilien sind ausdrücklich vom Small-Business-Regime ausgeschlossen. Sie werden nicht mit den begünstigten Dienstleistungs- oder Handelseinnahmen zusammengerechnet und zählen grundsätzlich nicht zur 500.000-GEL-Grenze. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Bei der Vermietung von Wohnraum zu Wohnzwecken kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Steuersatz von 5 Prozent ohne Abzug von Aufwendungen gelten. Dazu gehören insbesondere die richtige Nutzungsart und gegebenenfalls die erforderliche Registrierung. Gewerbliche Vermietung, kurzfristige Beherbergung und gemischte Nutzungsmodelle müssen gesondert geprüft werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Verkauf einer Immobilie
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie gehört ebenfalls nicht in das 1-%-Regime. Je nach Haltedauer, Nutzung, Verkäuferstatus und weiteren Voraussetzungen kann der Gewinn steuerpflichtig, begünstigt oder steuerfrei sein. Das georgische Steuergesetz sieht für bestimmte steuerpflichtige private Immobilienveräußerungsgewinne einen Satz von 5 Prozent vor. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Maklerprovision ist nicht dasselbe wie Miete
Eine Provision für die Vermittlung einer Immobilie ist rechtlich etwas anderes als die Mieteinnahme aus einer eigenen Immobilie. Dasselbe gilt für eine Vergütung für operative Immobilienverwaltung, Gästebetreuung oder technische Objektbetreuung.
Solche Entgelte können Dienstleistungseinnahmen sein. Sie müssen jedoch anhand der tatsächlich erbrachten Leistung, möglicher Genehmigungspflichten und der Abgrenzung zu Beratung oder eigener Vermietung geprüft werden.
Sonderregel für Bauleistungen seit Februar 2025
Seit dem 1. Februar 2025 sind Einnahmen aus bestimmten Bauleistungen vom SBS-Regime ausgeschlossen, wenn der Leistungsempfänger ein georgisches Unternehmen, eine Organisation oder eine unternehmerisch tätige natürliche Person ist. Betroffen sind insbesondere:
- Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach NACE-Gruppe 41.2,
- Tief- und Ingenieurbau nach Abteilung 42,
- spezialisierte Bautätigkeiten nach Abteilung 43.
Damit können beispielsweise bestimmte Bau-, Ausbau- und Renovierungsleistungen an georgische Geschäftskunden nicht mit 1 Prozent besteuert werden. Die Sonderregel erfasst ausdrücklich die genannten Bauleistungen in Verbindung mit der Unternehmereigenschaft des georgischen Leistungsempfängers. Andere Konstellationen müssen separat geprüft werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Anmeldung des Small-Business-Status: Schritt für Schritt
1. Tätigkeit fachlich klassifizieren
Vor der Registrierung sollte geklärt werden:
- Welche Leistungen werden tatsächlich erbracht?
- Handelt es sich möglicherweise um Beratung?
- Werden Nutzungsrechte oder Lizenzen übertragen?
- Sind Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich?
- Gibt es eigene Miet-, Zins- oder Kapitaleinkünfte?
- Werden georgische oder ausländische Kunden bedient?
- Können Bau- oder Immobilienausnahmen relevant sein?
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte mit Verträgen, Rechnungen, Website und tatsächlicher Arbeitsweise übereinstimmen.
2. Als Individual Entrepreneur registrieren
Die Registrierung erfolgt beim National Agency of Public Registry beziehungsweise über die zuständigen Public Service Halls. Für Ausländer werden im Regelfall benötigt:
- ein geeignetes Identitätsdokument,
- persönliche Identifikationsdaten,
- eine georgische Rechtsadresse,
- gegebenenfalls Eigentümerzustimmung oder Nutzungsnachweis,
- die erforderlichen Antrags- und Vertretungsunterlagen.
Ausländische Personen werden im aktuellen Unternehmergesetz ausdrücklich berücksichtigt. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
3. Zugang zum Revenue-Service-Portal einrichten
Nach der Unternehmerregistrierung wird das steuerliche Benutzerkonto der Revenue Service benötigt. Dort werden später insbesondere:
- der SBS beantragt,
- monatliche Steuererklärungen abgegeben,
- Steuerbeträge gebucht,
- Umsatzsteuerpflichten verwaltet,
- elektronische Mitteilungen der Steuerbehörde abgerufen.
4. Small-Business-Status beantragen
Der Status wird separat bei der Steuerbehörde beantragt. Die Unternehmerregistrierung allein reicht nicht aus. Nach der Gewährung sollte kontrolliert werden:
- Datum des Statusbeginns,
- korrekte Identifikationsnummer,
- hinterlegte Tätigkeit,
- Statusbescheinigung,
- steuerliches Erklärungsprofil.
Der Status gilt nach aktueller Regelung ab dem Antragsdatum und nicht rückwirkend. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
5. Buchhaltung und Steuerkalender einrichten
Vor der ersten Rechnung sollten mindestens festgelegt werden:
- Rechnungsnummerierung,
- Vertragsspeicherung,
- Erfassung des Leistungszeitpunkts,
- Fremdwährungsumrechnung,
- Trennung begünstigter und nicht begünstigter Einnahmen,
- monatlicher Deklarationstermin,
- rollierende Umsatzsteuerkontrolle,
- Dokumentation ausländischer Geschäftskunden.
6. Arbeits- und Aufenthaltsrecht prüfen
Für ausländische Unternehmer ist zusätzlich festzustellen, ob eine Arbeitserlaubnis, ein Aufenthaltstitel oder eine gesetzliche Ausnahme erforderlich ist. Der Small-Business-Status beantwortet diese Frage nicht.
Laufende Buchführungs- und Erklärungspflichten
Trotz der niedrigen Steuerbelastung ist der SBS kein registrierungs- oder buchführungsfreier Status.
Monatliche Erklärung und Zahlung
Die SBS-Erklärung und die berechnete Einkommensteuer müssen spätestens am 15. Tag des Folgemonats eingereicht und gezahlt werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Beispiel:
| Einnahmemonat | Regulärer Abgabe- und Zahlungstermin |
|---|---|
| Januar | 15. Februar |
| Februar | 15. März |
| März | 15. April |
| Dezember | 15. Januar des Folgejahres |
Fällt der Termin auf einen arbeitsfreien Tag, ist die jeweils geltende georgische Fristenregelung zu beachten.
Aufzeichnungsbuch und Belege
Statusinhaber müssen ein besonderes Einnahmenaufzeichnungsbuch führen und steuerliche Quelldokumente aufbewahren. Dazu gehören je nach Geschäftsmodell:
- Verträge,
- Rechnungen,
- Leistungs- oder Abnahmebestätigungen,
- Kontoauszüge,
- Zahlungsdienstleisterabrechnungen,
- Kassenbelege,
- Dokumente zur Fremdwährungsumrechnung,
- Nachweise zur Identität und Unternehmereigenschaft ausländischer Kunden.
Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Aufzeichnungsbuchs und zur Aufbewahrung von Quelldokumenten ergibt sich aus Artikel 91 des Steuergesetzbuchs. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Fehlende Erklärung ist keine automatische Nullmeldung
Eine nicht eingereichte monatliche SBS-Erklärung wird nicht automatisch als ordnungsgemäß eingereichte Erklärung mit null Steuer behandelt. Deshalb sollte auch bei Monaten ohne Einnahmen geprüft werden, ob eine aktive Nullmeldung erforderlich ist. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Nicht begünstigte Einnahmen separat erklären
Wer neben SBS-Einnahmen beispielsweise Miete, Zinsen, Veräußerungsgewinne oder Gehalt bezieht, kann zusätzliche monatliche oder jährliche Erklärungspflichten haben. Diese Einnahmen dürfen nicht einfach in der SBS-Monatsmeldung erfasst werden.
Small-Business-Status und Umsatzsteuer
Einer der häufigsten Fehler ist die Annahme, die 500.000-GEL-Grenze sei zugleich die Umsatzsteuergrenze. Tatsächlich gelten zwei voneinander unabhängige Systeme.
Die georgische Umsatzsteuergrenze
Eine umsatzsteuerpflichtige Person muss sich grundsätzlich registrieren, sobald der Gesamtwert ihrer umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen innerhalb beliebiger zwölf aufeinanderfolgender Kalendermonate 100.000 GEL überschreitet.
Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung ist spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Überschreitung zu stellen. Die Umsatzsteuerpflicht beginnt bereits mit der Transaktion, durch die die Grenze überschritten wird. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Der reguläre georgische Umsatzsteuersatz beträgt 18 Prozent. Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen sind grundsätzlich monatlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
SBS und Umsatzsteuer können gleichzeitig bestehen
Eine Umsatzsteuerregistrierung führt nicht automatisch zum Verlust des Small-Business-Status. Das Steuergesetz sieht ausdrücklich vor, dass ein SBS-Inhaber bei Eintritt der Voraussetzungen als Umsatzsteuerpflichtiger registriert wird. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Das bedeutet:
- Einkommensteuer auf begünstigte Einnahmen: grundsätzlich 1 oder 3 Prozent,
- zusätzlich gegebenenfalls 18 Prozent Umsatzsteuer auf georgische umsatzsteuerpflichtige Umsätze,
- getrennte Steuererklärungen und Dokumentationspflichten.
Ausländische Kunden und der Ort der Leistung
Bei Dienstleistungen an einen unternehmerischen Leistungsempfänger gilt nach der allgemeinen georgischen Umsatzsteuerregel dessen Niederlassungsort als Leistungsort. Bei vielen B2B-Dienstleistungen an ein ausländisches Unternehmen liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort daher außerhalb Georgiens. Sonderregeln, feste Niederlassungen und die konkrete Art der Leistung können zu einem anderen Ergebnis führen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Bei bestimmten Leistungen an nichtunternehmerische ausländische Kunden – darunter elektronische Leistungen, Werbung, Beratung, Rechts-, Buchhaltungs- und Datenleistungen – kann ebenfalls der Ort des Leistungsempfängers maßgeblich sein. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Entscheidend: Einkunftsquelle und Umsatzsteuerort sind zwei verschiedene Prüfungen
Ein und dieselbe Leistung kann daher:
- für die SBS-Einkommensteuer als Einkunft aus georgischer Quelle gelten,
- umsatzsteuerlich aber außerhalb Georgiens erbracht sein.
Beispiel: Ein Entwickler arbeitet aus Georgien für eine deutsche GmbH. Seine Einnahmen können dem SBS unterliegen, während für die Leistung wegen des ausländischen unternehmerischen Kunden regelmäßig keine georgische Umsatzsteuer anfällt. Die Voraussetzungen und Nachweise müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Steuerliche Ansässigkeit in Georgien
Eine natürliche Person gilt grundsätzlich für das betreffende Steuerjahr als in Georgien steuerlich ansässig, wenn sie sich während eines zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraums, der in diesem Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage in Georgien aufgehalten hat. Für die Berechnung enthält das Gesetz besondere Einbeziehungs- und Ausnahmeregeln. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Die 183-Tage-Regel beantwortet nicht unmittelbar, ob der Small-Business-Status beantragt werden kann. Sie ist jedoch entscheidend für den Umfang der allgemeinen persönlichen Steuerpflicht und für die Anwendung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Einkünfte georgischer Steuerresidenten
Einkünfte einer georgisch ansässigen natürlichen Person, die nicht aus georgischer Quelle stammen, sind nach dem georgischen Steuergesetz grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Diese Befreiung darf nicht mit der bloßen Tatsache eines ausländischen Kunden verwechselt werden. Eine aus Georgien erbrachte Dienstleistung kann nach den Quellenregeln gerade eine georgische Einkunft sein.
Small-Business-Status für Deutsche
Zwischen Deutschland und Georgien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen ist seit 2007 in Kraft und wurde durch ein 2014 in Kraft getretenes Änderungsprotokoll ergänzt. Es wird auch in der aktuellen deutschen Übersicht der geltenden Abkommen geführt. (Bundesministerium der Finanzen)
Das Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet nicht automatisch, dass ein deutscher Unternehmer ausschließlich in Georgien steuerpflichtig ist. Separat zu prüfen sind insbesondere:
- steuerliche Ansässigkeit nach innerstaatlichem Recht,
- abkommensrechtlicher Wohnsitz,
- gewöhnlicher Aufenthalt,
- Mittelpunkt der Lebensinteressen,
- mögliche Betriebsstätten,
- tatsächlicher Ort der Geschäftsleitung,
- Art der erzielten Einkünfte,
- fortbestehende deutsche Steuer- und Meldepflichten.
Eine georgische Unternehmerregistrierung oder eine deutsche Abmeldung entscheidet diese Fragen nicht allein.
Arbeitsrecht für ausländische Selbständige seit 2026
Seit dem 1. März 2026 gelten in Georgien neue arbeitsmigrationsrechtliche Regeln für ausländische Arbeitnehmer und Selbständige ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Das Regelwerk erfasst grundsätzlich auch ausländische Einzelunternehmer, unabhängige Auftragnehmer, Händler und Dienstleister, die in Georgien mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Nach dem Arbeitsmigrationsgesetz dürfen selbständige Ausländer ihre unternehmerische Tätigkeit grundsätzlich ausüben, wenn die erforderliche Arbeitserlaubnis und ein einschlägiger Aufenthaltsstatus vorliegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Den Antrag auf das Recht zur Arbeit stellt der selbständige Ausländer grundsätzlich selbst. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Ausnahme für bestimmte ausländische Kunden
Eine im Juli 2026 veröffentlichte Änderung enthält unter anderem eine Ausnahme für Leistungen zugunsten einer nicht in Georgien ansässigen Person, wenn die Leistung mit deren Tätigkeit außerhalb Georgiens zusammenhängt. Die Ausnahme enthält jedoch eine besondere Einschränkung für ausländische unternehmerisch tätige natürliche Personen, die für ihren legalen Aufenthalt in Georgien eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, hängt deshalb unter anderem ab von:
- Staatsangehörigkeit,
- Aufenthaltsstatus,
- dauerhafter oder vorübergehender Anwesenheit,
- Kundenstruktur,
- Ort und Zweck der Kundentätigkeit,
- konkreter Unternehmerregistrierung,
- Anwendbarkeit einer gesetzlichen Ausnahme.
Soweit ein Antrag erforderlich ist, sieht die aktuelle Verordnung eine reguläre Bearbeitungszeit von höchstens 30 Kalendertagen und eine beschleunigte Bearbeitung innerhalb von höchstens zehn Arbeitstagen vor. Selbständige müssen den Antrag persönlich bestätigen und grundsätzlich an einem Video-Gespräch teilnehmen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Entscheidend: Der Small-Business-Status selbst ist weder Arbeitserlaubnis noch Aufenthaltstitel.
Wann wird der Small-Business-Status aufgehoben?
| Aufhebungsgrund | Zeitpunkt der Wirkung |
|---|---|
| Grenze von 500.000 beziehungsweise 700.000 GEL in zwei maßgeblichen Kalenderjahren überschritten | Grundsätzlich ab Beginn des Folgejahres |
| Freiwilliger Antrag auf Aufhebung | Ab dem ersten Tag des auf den Antrag folgenden Monats |
| Ausübung einer verbotenen Tätigkeit | Rückwirkend ab Beginn des betreffenden Kalenderjahres |
| Mindestens drei Sanktionen wegen Verstößen gegen die Kassennutzung innerhalb eines Kalenderjahres | Rückwirkend ab Beginn des betreffenden Kalenderjahres |
| Wegfall der Eigenschaft als unternehmerisch tätige natürliche Person | Ab Eintritt des entsprechenden Grundes |
Besonders riskant ist die rückwirkende Aufhebung wegen einer verbotenen Tätigkeit oder wiederholter Kassenverstöße. In diesem Fall können die Einnahmen des gesamten Kalenderjahres nach dem regulären System neu besteuert werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Nach einer Aufhebung kann die Person nach der aktuellen Verwaltungsregel grundsätzlich ab dem auf das Aufhebungsjahr folgenden Steuerjahr erneut die Gewährung des Status beantragen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Kann der Status trotz früherer Umsätze über 500.000 GEL neu beantragt werden?
Ein vor der erstmaligen Statusgewährung erzielter hoher Umsatz ist nach der aktuellen Verwaltungsregel nicht in jedem Fall ein Hindernis. Das georgische Finanzministerium verwendet ein amtliches Beispiel, in dem ein Einzelunternehmer in zwei Vorjahren jeweils 600.000 GEL Umsatz erzielt hatte und anschließend dennoch den SBS erhielt, weil die Tätigkeit zulässig war und die Statusvoraussetzungen zum Antragszeitpunkt erfüllt wurden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Diese Regel ist von der späteren Aufhebung eines bereits bestehenden Status nach zwei Überschreitungsjahren zu unterscheiden. Bei hohen Vorjahresumsätzen sollte die konkrete Anwendung vor Antragstellung fachlich bestätigt werden.
Small-Business-Status oder LLC?
Der SBS ist besonders attraktiv für einfache Dienstleistungs- oder Handelsmodelle mit überschaubaren Haftungsrisiken. Eine LLC kann trotz höherer Verwaltungsanforderungen sinnvoller sein, wenn Haftung, Investoren oder komplexe Verträge im Vordergrund stehen.
| Kriterium | IE mit Small-Business-Status | LLC |
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | Natürliche Person | Juristische Person |
| Haftung | Grundsätzlich persönlich und unbeschränkt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsebene begrenzt |
| Gesellschafter | Nur die natürliche Person | Ein oder mehrere Gesellschafter möglich |
| 1-%-Regime | Bei erfüllten Voraussetzungen möglich | Nicht verfügbar |
| Kostenabzug | Für die 1-%-Bemessung grundsätzlich nicht relevant | Abhängig vom Unternehmenssteuerregime |
| Investoren und Beteiligungen | Ungeeignet | Deutlich besser geeignet |
| Haftungsintensive Immobilien- oder Bauprojekte | Häufig problematisch | Regelmäßig besser strukturierbar |
| Einfache Freelancer-Tätigkeit | Häufig sehr effizient | Teilweise unnötig komplex |
Eine LLC sollte insbesondere geprüft werden, wenn:
- erhebliche vertragliche oder deliktische Haftungsrisiken bestehen,
- Immobilien oder größere Vermögenswerte im Geschäft gehalten werden,
- mehrere Personen beteiligt sind,
- Mitarbeiter und operative Strukturen wachsen,
- regulierte oder ausgeschlossene Tätigkeiten ausgeübt werden,
- Investoren aufgenommen werden sollen,
- eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen erforderlich ist.
Die häufigsten Fehler
Fehler 1: „Ich zahle 1 Prozent auf meinen Gewinn“
Falsch. Das Regime arbeitet grundsätzlich auf Basis der begünstigten Einnahmen, nicht des nach Abzug aller Betriebsausgaben verbleibenden Gewinns.
Fehler 2: „Mein Kunde sitzt im Ausland, daher ist die Einnahme steuerfrei“
Falsch. Leistungen, die aus Georgien erbracht werden, können georgische Einkünfte sein. Kundenland, Bankkonto und Rechnungswährung reichen für eine andere Quellenzuordnung nicht aus.
Fehler 3: „Bis 500.000 GEL muss ich keine Umsatzsteuer beachten“
Falsch. Die Umsatzsteuergrenze liegt grundsätzlich bei 100.000 GEL aus umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten.
Fehler 4: „Meine Wohnungsmiete wird mit 1 Prozent besteuert“
Falsch. Eigene Miet- und Pachteinnahmen sind ausdrücklich vom SBS ausgeschlossen.
Fehler 5: „Die 3 Prozent gelten nur für den Betrag über 500.000 GEL“
Falsch. Die 3 Prozent gelten ab Beginn des Überschreitungsmonats auf die begünstigten Einnahmen dieses Monats und der verbleibenden Monate des Kalenderjahres.
Fehler 6: „Ich beantrage den Status am Jahresende rückwirkend“
Nicht möglich. Der Status gilt grundsätzlich erst ab dem maßgeblichen Antragsdatum.
Fehler 7: „Ich nenne meine Beratung einfach Projektmanagement“
Riskant. Die Steuerbehörde darf die Leistung anhand ihres tatsächlichen wirtschaftlichen Inhalts neu klassifizieren.
Fehler 8: „Umsatzsteuerpflicht beendet den SBS“
Falsch. Beide Systeme können gleichzeitig bestehen.
Fehler 9: „Ohne Einnahmen muss ich mich um die Monatsmeldung nicht kümmern“
Riskant. Eine fehlende Erklärung gilt nicht automatisch als eingereichte Nullmeldung.
Fehler 10: „Der SBS erlaubt mir automatisch, in Georgien zu arbeiten“
Falsch. Arbeits- und Aufenthaltsrecht werden seit 2026 besonders streng und getrennt geprüft.
Compliance-Checkliste
Vor Beginn der Tätigkeit sollten folgende Punkte dokumentiert sein:
- Unternehmerregistrierung und Rechtsadresse sind gültig.
- Der SBS wurde tatsächlich erteilt.
- Das Datum des Statusbeginns ist bekannt.
- Die Tätigkeit ist nicht verboten.
- Beratung, Lizenzen und operative Leistungen sind sauber abgegrenzt.
- Begünstigte und nicht begünstigte Einnahmen werden getrennt erfasst.
- Die georgische Einkunftsquelle wurde geprüft.
- Fremdwährungen werden korrekt in GEL umgerechnet.
- Die 500.000-GEL-Jahresgrenze wird monatlich überwacht.
- Die 100.000-GEL-Umsatzsteuergrenze wird rollierend überwacht.
- Verträge und Rechnungen stimmen mit der tatsächlichen Tätigkeit überein.
- Monatliche Erklärungen und Zahlungen erfolgen fristgerecht.
- Kassenpflichten werden eingehalten.
- Deutsche oder andere ausländische Steuerpflichten wurden geprüft.
- Arbeits- und Aufenthaltsrecht wurden separat geklärt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Small-Business-Status in Georgien?
Der SBS ist ein steuerliches Sonderregime für unternehmerisch tätige natürliche Personen. Begünstigte Einkünfte aus georgischer Quelle werden grundsätzlich mit 1 Prozent und nach Überschreiten der Jahresgrenze ab dem Überschreitungsmonat mit 3 Prozent besteuert. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Ist der Small-Business-Status eine Firma?
Nein. Der SBS ist keine Gesellschafts- oder Unternehmensform. Typischerweise wird zunächst ein Individual Entrepreneur registriert und anschließend der steuerliche Status beantragt.
Können Deutsche und andere Ausländer den Status erhalten?
Ja. Das georgische Unternehmergesetz erlaubt ausländischen natürlichen Personen ausdrücklich die Registrierung als Individual Entrepreneur mit einem geeigneten Identitätsdokument. Steuer-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht müssen dennoch separat geprüft werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Muss ich 183 Tage in Georgien leben?
Nicht zwingend allein für die Unternehmerregistrierung oder den SBS-Antrag. Die 183-Tage-Regel ist jedoch für die georgische steuerliche Ansässigkeit und damit für den Umfang der persönlichen Steuerpflicht relevant. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Gilt die 1-%-Steuer auch bei deutschen Kunden?
Häufig ja. Wird die Dienstleistung tatsächlich aus Georgien erbracht, kann sie trotz eines deutschen Kunden eine Einkunft aus georgischer Quelle sein. Die umsatzsteuerliche Behandlung wird separat bestimmt. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Ist Softwareentwicklung begünstigt?
Reine Entwicklungs-, Programmierungs- oder Implementierungsleistungen sind häufig begünstigt. IT-Beratung und eigenständig vergütete Softwarelizenzen können dagegen ausgeschlossen sein. Entscheidend sind die tatsächliche Leistung und der Vertrag.
Ist Consulting mit 1 Prozent möglich?
Grundsätzlich nein. Beratung einschließlich Steuerberatung gehört zu den ausdrücklich ausgeschlossenen Tätigkeiten. Operative Umsetzung kann anders behandelt werden, darf aber keine nur umbenannte Beratungsleistung sein. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Werden Mieteinnahmen mit 1 Prozent besteuert?
Nein. Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Vermögen sind vom SBS-Regime ausgeschlossen. Für qualifizierte Wohnraumvermietung zu Wohnzwecken kann ein gesonderter Steuersatz von 5 Prozent gelten. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Zählt Miete zur 500.000-GEL-Grenze?
Grundsätzlich nein. Die in Anhang 5 ausgeschlossenen Einkünfte werden nicht in die SBS-Umsatzgrenze einbezogen. Sie müssen dennoch nach ihrem eigenen Steuerregime erklärt werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Was passiert, wenn ich 500.000 GEL überschreite?
Ab Beginn des Überschreitungsmonats gilt bis zum Jahresende ein Satz von 3 Prozent. Ein Statusverlust wegen der Umsatzhöhe erfolgt grundsätzlich erst nach Überschreitung der Grenze in zwei maßgeblichen Kalenderjahren. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Gilt der Satz von 3 Prozent nur für den Mehrbetrag?
Nein. Er gilt für sämtliche begünstigten Einnahmen ab Beginn des Monats, in dem die Grenze überschritten wird.
Ist die Umsatzsteuer im 1-%-Status enthalten?
Nein. Die Umsatzsteuer ist eine separate Steuer. Bei mehr als 100.000 GEL aus umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten kann eine Registrierungspflicht entstehen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Wann muss die SBS-Steuer erklärt und gezahlt werden?
Spätestens am 15. Tag des auf den jeweiligen Abrechnungsmonat folgenden Monats. Erklärung und Zahlung sind monatlich vorzunehmen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Gilt der Status rückwirkend?
Nein. Er gilt grundsätzlich ab dem maßgeblichen Antragsdatum. Frühere Einnahmen unterliegen den regulären Regeln. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Darf ein SBS-Inhaber Mitarbeiter beschäftigen?
Der Status ist nicht ausschließlich auf Soloselbständige beschränkt. Bei Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen jedoch eigenständige arbeits-, lohnsteuer- und gegebenenfalls weitere Meldepflichten, die nicht durch die 1-%-Steuer abgegolten sind.
Benötigt ein ausländischer Freelancer seit 2026 eine Arbeitserlaubnis?
Das hängt von Aufenthaltsstatus, Kundenstruktur und gesetzlichen Ausnahmen ab. Seit März 2026 erfasst das georgische Arbeitsmigrationsrecht grundsätzlich auch selbständige Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Für bestimmte Leistungen an nicht in Georgien ansässige Kunden bestehen Ausnahmen, die seit Juli 2026 besondere Einschränkungen enthalten. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Schützt der SBS mein Privatvermögen?
Nein. Ein Individual Entrepreneur haftet grundsätzlich persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Für haftungsintensive Geschäftsmodelle sollte eine LLC oder eine andere Struktur geprüft werden. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Der georgische Small-Business-Status gehört zu den steuerlich attraktivsten Sonderregimen für qualifizierte Einzelunternehmer. Sein Vorteil liegt in einem niedrigen Steuersatz und einer vergleichsweise schlanken monatlichen Besteuerung.
Die niedrige Steuerquote darf jedoch nicht über die entscheidenden Grenzen hinwegtäuschen:
- Besteuert werden begünstigte Einnahmen und nicht der Gewinn.
- Beratungs-, Lizenz-, Miet- und Kapitaleinkünfte können ausgeschlossen sein.
- Die Umsatzsteuergrenze liegt unabhängig davon bei 100.000 GEL.
- Ausländische Kunden bedeuten nicht automatisch ausländische Einkünfte.
- Der Status beginnt nicht rückwirkend.
- Der Individual Entrepreneur haftet persönlich.
- Arbeits- und Aufenthaltsrecht sind seit 2026 separat zu prüfen.
Wer diese Ebenen sauber trennt, kann den SBS rechtssicher und wirtschaftlich effizient nutzen. Wer dagegen nur mit dem Schlagwort „1 Prozent Steuer“ plant, riskiert Nachzahlungen, Sanktionen oder sogar eine rückwirkende Aufhebung des Status.
Maßgebliche Primärquellen
- Georgisches Steuergesetzbuch, insbesondere Artikel 34, 81, 88 bis 93, 104 und 165 bis 168. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Regierungsverordnung Nr. 415 mit den Anhängen zu verbotenen Tätigkeiten und ausgeschlossenen Einkunftsarten. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Finanzministerverordnung Nr. 999 in der aktuellen Fassung. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Georgisches Unternehmergesetz und offizielle NAPR-Informationen. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Arbeitsmigrationsgesetz und Regierungsverordnungen Nr. 70 und Nr. 321. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Georgien. (Bundesministerium der Finanzen)
Rechtlicher Hinweis: Der Beitrag stellt allgemeine Fachinformation dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene georgische oder internationale Rechts- und Steuerberatung. Besonders Tätigkeitsklassifizierung, Immobilienvermietung, Lizenzmodelle, Umsatzsteuer, Doppelbesteuerung sowie Arbeits- und Aufenthaltsrecht sollten vor der Umsetzung individuell geprüft werden.
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