Firma in Georgien gründen 2026: Ablauf, Steuern, Kosten – Premium-Komplettpaket

Eine Firma in Georgien zu gründen kann formal innerhalb kurzer Zeit möglich sein. Die Eintragung in das Unternehmensregister ist jedoch nur der erste Schritt. Entscheidend ist, ob die gewählte Rechtsform zu Ihrem Geschäftsmodell passt, wie Ihre Tätigkeit steuerlich eingeordnet wird, wo das Unternehmen tatsächlich geleitet wird und ob Banken Ihre geplanten Zahlungsströme akzeptieren.

Seit 2026 müssen ausländische Unternehmer außerdem genauer prüfen, ob sie für ihre Tätigkeit in Georgien eine Work Authorization benötigen. Unternehmensgründung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und steuerliche Ansässigkeit sind unterschiedliche Verfahren, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen.

Wer langfristig erfolgreich in Georgien unternehmerisch tätig sein möchte, benötigt deshalb mehr als einen Registerauszug. Er benötigt eine schlüssige Gesamtstruktur aus:

  • geeigneter Rechtsform
  • steuerlicher Registrierung
  • georgischer Geschäftsadresse
  • funktionierender Buchhaltung
  • bankfähigem Geschäftsmodell
  • nachvollziehbarer Mittelherkunft
  • geklärtem Arbeits- und Aufenthaltsstatus
  • sorgfältiger Abstimmung mit dem bisherigen Wohnsitzstaat

Genau darauf ist unser Premium-Komplettpaket ausgerichtet.

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Im Premium-Komplettpaket enthalten:

  • persönliche Struktur- und Eignungsprüfung
  • Entscheidung zwischen LLC und Individual Entrepreneur
  • Vorbereitung und Koordination der Firmengründung
  • Steuerregistrierung und Einrichtung des Steuerzugangs
  • Beantragung des Small Business Status, sofern geeignet
  • georgische Geschäftsadresse für zwölf Monate
  • Buchhaltungs- und Steuer-Onboarding
  • professionelles Bank- und KYC-Dossier
  • Begleitung eines regulären Bankverfahrens
  • Prüfung der Anforderungen an eine Work Authorization
  • Koordination eines Standardverfahrens, sofern erforderlich
  • Prüfung des geeigneten Aufenthaltsweges
  • Fahrplan zur steuerlichen Ansässigkeit
  • digitale Unternehmensakte
  • 90 Tage deutschsprachige Startbegleitung

Keine drei Pakete. Keine unübersichtlichen Tarifstufen. Eine vollständige Premium-Lösung.

Premium-Gründung anfragen

Der Paketpreis gilt für eine Standardgründung und einen Hauptantragsteller. Staatliche Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Bankgebühren und weitere externe Auslagen sind nicht enthalten.

Georgien Firma gründen Infografik

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Firma in Georgien gründen – vollständig und professionell begleitet

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Sie erhalten eine koordinierte Premium-Lösung mit einem deutschsprachigen Ansprechpartner – ohne unübersichtliche Tarifmodelle und ohne nachträgliche Pflicht-Upgrades.

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Firma in Georgien gründen: Das Wichtigste in Kürze

Thema Regelung beziehungsweise Bedeutung
Geeignete Rechtsformen Vor allem LLC oder Individual Entrepreneur
Unternehmensregister National Agency of Public Registry
Georgische Geschäftsadresse Für die Registrierung erforderlich
Reguläre Registerdauer Bei vollständigen Unterlagen grundsätzlich ein Arbeitstag
Offizielle LLC-Registergebühr 200 GEL regulär oder 400 GEL am Tag der Antragstellung
Offizielle IE-Registergebühr 26 GEL regulär oder 75 GEL am Tag der Antragstellung
Körperschaftsteuer einer LLC Grundsätzlich 15 Prozent bei Gewinnausschüttungen und bestimmten gleichgestellten Vorgängen
Dividendensteuer Regelmäßig 5 Prozent Quellensteuer bei Ausschüttungen an natürliche Personen und bestimmte weitere Empfänger
Small Business Status 1 Prozent auf begünstigtes steuerpflichtiges Einkommen bei geeigneter Tätigkeit
Umsatzgrenze Small Business Grundsätzlich 500.000 GEL pro Kalenderjahr
Georgische Umsatzsteuer 18 Prozent
Umsatzsteuerregistrierung Grundsätzlich ab mehr als 100.000 GEL steuerpflichtigem Umsatz in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten
Bankkonto Eigenständiges KYC- und Complianceverfahren
Work Authorization Seit 2026 für viele Tätigkeiten relevant, jedoch mit gesetzlichen Ausnahmen
Aufenthaltserlaubnis Eigenständiges Verfahren; entsteht nicht durch die Firmengründung
Steuerliche Ansässigkeit Im Regelfall bei mindestens 183 Tagen innerhalb des maßgeblichen Zwölfmonatszeitraums

Die georgische Registerbehörde nennt für die reguläre Registrierung einer Gesellschaft derzeit 200 GEL und für die Registrierung eines Individual Entrepreneur 26 GEL. Beschleunigte Eintragungen am Tag der Antragstellung kosten 400 beziehungsweise 75 GEL. Dabei handelt es sich ausschließlich um staatliche Registergebühren – nicht um die Gesamtkosten einer professionell vorbereiteten Unternehmensgründung.

Warum gründen Unternehmer eine Firma in Georgien?

Georgien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem interessanten Standort für internationale Unternehmer, Selbstständige, Investoren und digitale Geschäftsmodelle entwickelt. Ausschlaggebend ist nicht ein einzelner Vorteil, sondern die Kombination aus einem relativ klaren Unternehmensregister, besonderen steuerlichen Regelungen, international nutzbaren Bankdienstleistungen und einer strategischen Lage zwischen Europa und Asien.

Vergleichsweise schlanker Gründungsprozess

Die Registrierung eines Unternehmens kann bei vollständigen und geeigneten Unterlagen schnell erfolgen. Die Gesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung in das georgische Unternehmensregister. Die Registrierung umfasst grundsätzlich auch die staatliche und steuerliche Registrierung.

Die Geschwindigkeit der Registereintragung darf allerdings nicht mit der Dauer des gesamten Unternehmensaufbaus verwechselt werden. Bankkonto, steuerliche Statusverfahren, Geschäftsadresse, Buchhaltung, Work Authorization und Aufenthaltserlaubnis sind separate Themen.

Attraktive Besteuerung thesaurierter Gewinne

Bei einer georgischen LLC steht häufig das ausschüttungsorientierte Körperschaftsteuersystem im Mittelpunkt. Die gesetzliche Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 15 Prozent. Besteuert wird jedoch nicht einfach jeder handelsrechtliche Jahresgewinn automatisch zum Jahresende.

Zu den maßgeblichen Besteuerungsobjekten gehören insbesondere:

  • ausgeschüttete Gewinne
  • nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen
  • bestimmte unentgeltliche Leistungen oder Vermögensübertragungen
  • überhöhte Repräsentationsaufwendungen
  • weitere gesetzlich gleichgestellte Vorgänge

Das kann Gesellschaften begünstigen, die Gewinne im Unternehmen belassen und tatsächlich für ihre weitere Geschäftstätigkeit einsetzen. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede Zahlung aus einer Gesellschaft oder jede private Nutzung von Gesellschaftsvermögen steuerfrei bleibt.

Georgien Firma gründen Infografik

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Small Business Status für geeignete Einzelunternehmer

Natürliche Personen, die als Individual Entrepreneur registriert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen den georgischen Small Business Status beantragen.

Der Status kann insbesondere für bestimmte Berater, Freelancer, IT-Dienstleister und andere selbstständig Tätige interessant sein. Die häufig beworbene Ein-Prozent-Besteuerung ist jedoch:

  • nicht automatisch mit der IE-Registrierung verbunden
  • nicht für jede Tätigkeit zugelassen
  • nicht auf jede beliebige Einkunftsart anwendbar
  • nicht pauschal mit einer weltweiten Ein-Prozent-Besteuerung gleichzusetzen
  • von korrekter Registrierung, Erklärung und laufender Dokumentation abhängig

Die Rechtsform und der steuerliche Status müssen daher immer gemeinsam mit dem konkreten Geschäftsmodell geprüft werden.

Internationale Ausrichtung

Georgien wird häufig von Unternehmern gewählt, die:

  • internationale Beratungsleistungen anbieten
  • digitale Dienstleistungen erbringen
  • Software oder IT-Leistungen entwickeln
  • Handel zwischen verschiedenen Ländern betreiben
  • Immobilieninvestitionen in Georgien strukturieren
  • eine regionale Niederlassung aufbauen
  • ihren Lebensmittelpunkt langfristig nach Georgien verlagern möchten

Entscheidend ist stets, wo die Leistungen tatsächlich erbracht werden, wo sich Kunden und Geschäftspartner befinden und wo die wesentlichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden.

Georgien Firma gründen

Georgien Firma gründen

Was eine georgische Firma nicht automatisch bewirkt

Eine Eintragung im georgischen Unternehmensregister löst nicht automatisch alle steuerlichen, bankseitigen oder aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Keine automatische Steuerfreiheit

Eine Firma in Georgien führt nicht automatisch dazu, dass in Deutschland, Österreich oder der Schweiz keine Steuern mehr anfallen. Maßgeblich sind unter anderem:

  • persönlicher Wohnsitz
  • gewöhnlicher Aufenthalt
  • tatsächliche Geschäftsleitung
  • Ort der Leistungserbringung
  • Betriebsstätten
  • Kunden- und Vertragsstruktur
  • Vergütungen des Geschäftsführers
  • Gewinnausschüttungen
  • private Nutzung von Gesellschaftsvermögen

Kein garantiertes Bankkonto

Die Eintragung der Gesellschaft verpflichtet keine Bank dazu, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Jede Bank führt ein eigenes Compliance- und KYC-Verfahren durch.

Keine automatische Aufenthaltserlaubnis

Eine LLC oder ein Individual Entrepreneur begründet für sich allein noch kein langfristiges Aufenthaltsrecht in Georgien.

Keine automatische Arbeitserlaubnis

Ob eine Work Authorization erforderlich ist, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Keine pauschale Ein-Prozent-Besteuerung

Der Small Business Status ist ein eigenständiger steuerlicher Status für natürliche Unternehmer. Er ist keine allgemeine Steuerregel für jede georgische Firma und insbesondere nicht für eine LLC.

Für wen eignet sich eine Firmengründung in Georgien?

Eine Firma in Georgien kann besonders interessant sein, wenn ein tatsächlicher wirtschaftlicher Bezug zu Georgien geschaffen oder der Lebensmittelpunkt dorthin verlagert werden soll.

Geeignet kann die Struktur unter anderem sein für:

  • Berater mit internationaler Kundschaft
  • IT- und Softwaredienstleister
  • Entwickler und digitale Unternehmer
  • Marketing- und Kreativagenturen
  • E-Commerce-Unternehmer
  • internationale Handelsunternehmen
  • Immobilieninvestoren
  • Projektentwickler
  • Betreiber von Ferienwohnungen oder Beherbergungsangeboten
  • Unternehmer mit Mitarbeitern oder Partnern in Georgien
  • Personen, die dauerhaft in Georgien leben und arbeiten möchten
  • Investoren, die eine operative Gesellschaft für georgische Projekte benötigen

Besonders sinnvoll ist die Gründung, wenn Unternehmensstruktur, tatsächliche Tätigkeit, Bankkonto, Wohnsitz und steuerliche Behandlung aufeinander abgestimmt werden können.

Wann ist eine Firma in Georgien möglicherweise nicht die richtige Lösung?

Nicht jede internationale Tätigkeit lässt sich sinnvoll über eine georgische Gesellschaft strukturieren.

Eine Gründung sollte besonders kritisch geprüft werden, wenn:

  • Sie dauerhaft in Deutschland wohnen und ausschließlich von dort arbeiten
  • alle wesentlichen Unternehmensentscheidungen in Deutschland getroffen werden
  • das Unternehmen keine nachvollziehbare Verbindung zu Georgien hat
  • ausschließlich deutsche Kunden und Mitarbeiter vorhanden sind
  • Sie eine georgische Firma nur zur vermeintlichen Steuervermeidung gründen möchten
  • Ihr Geschäftsmodell regulatorisch problematisch oder nicht transparent ist
  • die Herkunft des Kapitals nicht dokumentiert werden kann
  • Sie eine garantierte Kontoeröffnung erwarten
  • Sie keine laufende Buchhaltung führen möchten
  • Sie davon ausgehen, dass die Firmengründung automatisch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt

Eine seriöse Gründungsbegleitung muss deshalb auch zu dem Ergebnis kommen können, dass Georgien für die beabsichtigte Struktur nicht oder noch nicht geeignet ist.

LLC oder Individual Entrepreneur: Welche Rechtsform ist besser?

Für die meisten ausländischen Gründer stehen zwei Unternehmensformen im Vordergrund:

  1. die Limited Liability Company, kurz LLC
  2. der Individual Entrepreneur, kurz IE

Beide Modelle können sinnvoll sein, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.

Die georgische LLC

Die LLC ist eine eigenständige juristische Person und in ihrer Grundstruktur mit einer Kapitalgesellschaft vergleichbar.

Sie eignet sich insbesondere für:

  • Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern
  • Geschäftsmodelle mit erhöhtem Haftungsrisiko
  • Handel und E-Commerce
  • Unternehmen mit Mitarbeitern
  • Immobiliengesellschaften
  • Projektgesellschaften
  • größere Investitionen
  • Unternehmen, die Gewinne zunächst reinvestieren möchten
  • Geschäftsmodelle, die später verkauft oder erweitert werden sollen

Vorteile einer LLC

  • Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
  • grundsätzlich begrenzte Haftung auf Gesellschaftsebene
  • klare Beteiligungsstruktur
  • Aufnahme weiterer Gesellschafter möglich
  • geeignet für Personal und operative Geschäftstätigkeit
  • häufig professionellere Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern
  • Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu belassen
  • grundsätzlich geeigneter für skalierbare Geschäftsmodelle

Mögliche Nachteile

  • höherer Buchhaltungs- und Dokumentationsaufwand
  • striktere Trennung privater und betrieblicher Zahlungen erforderlich
  • steuerliche Folgen bei Ausschüttungen und nicht betrieblichen Ausgaben
  • bankseitig umfangreichere Prüfung von Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten
  • laufende gesellschaftsrechtliche Pflichten

Die beschränkte Haftung ist kein Freibrief. Persönliche Bürgschaften, Pflichtverletzungen, rechtswidrige Entnahmen oder Geschäftsführerhaftung können zu persönlichen Risiken führen.

Der Individual Entrepreneur

Der Individual Entrepreneur ist eine natürliche Person, die als Unternehmer registriert wird. Es entsteht keine eigenständige Kapitalgesellschaft.

Diese Form kann geeignet sein für:

  • Einzelberater
  • Freelancer
  • IT-Dienstleister
  • Designer und Kreative
  • bestimmte Agenturleistungen
  • selbstständig tätige Einzelpersonen
  • überschaubare Geschäftsmodelle ohne größere Haftungsrisiken

Vorteile eines Individual Entrepreneur

  • vergleichsweise einfache Registrierung
  • geringer gesellschaftsrechtlicher Aufwand
  • häufig einfachere laufende Organisation
  • möglicher Zugang zum Small Business Status
  • geeignet für klar definierte persönliche Dienstleistungen
  • günstige staatliche Registergebühren

Mögliche Nachteile

  • keine vollständige Trennung zwischen Unternehmer und Privatperson
  • persönliche Haftung
  • weniger geeignet für mehrere Beteiligte
  • weniger geeignet für größere Investitionen und komplexe Geschäftsmodelle
  • Small Business Status nicht für jede Tätigkeit und jedes Einkommen anwendbar
  • eingeschränktere Übertragbarkeit des Unternehmens

LLC und Individual Entrepreneur im Vergleich

Kriterium LLC Individual Entrepreneur
Rechtliche Stellung Eigenständige juristische Person Natürliche Person als Unternehmer
Haftung Grundsätzlich auf Gesellschaftsebene begrenzt Persönliche Haftung
Gesellschafter Einer oder mehrere möglich Nur eine natürliche Person
Besteuerung Ausschüttungsorientierte Körperschaftsteuer Einkommensteuer beziehungsweise Sonderstatus
Small Business Status Nicht anwendbar Bei geeigneter Tätigkeit beantragbar
Buchhaltung Umfangreicher Tendenziell einfacher
Mitarbeiter Gut geeignet Möglich, aber strukturabhängig
Immobilienprojekte Häufig besser geeignet Nur in einfacheren Fällen
Wachstum und Beteiligungen Gut geeignet Eingeschränkt
Verkauf der Struktur Gesellschaftsanteile grundsätzlich übertragbar Keine vergleichbare Anteilsübertragung
Haftungsintensives Geschäft Häufig vorzugswürdig Kritischer
Einzelberatung Möglich Häufig besonders interessant

Wie treffen Sie die richtige Rechtsformentscheidung?

Die Entscheidung sollte nicht allein anhand des niedrigsten Steuersatzes getroffen werden.

Vor der Gründung sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Leistungen oder Produkte werden angeboten?
  2. Wo werden diese Leistungen tatsächlich erbracht?
  3. In welchen Ländern sitzen die Kunden?
  4. Wie hoch sind die erwarteten Umsätze?
  5. Werden Mitarbeiter oder Subunternehmer eingesetzt?
  6. Bestehen besondere Haftungsrisiken?
  7. Soll eine Immobilie über die Gesellschaft erworben werden?
  8. Werden weitere Gesellschafter aufgenommen?
  9. Sollen Gewinne regelmäßig entnommen oder zunächst reinvestiert werden?
  10. Wo wohnen und arbeiten Gesellschafter und Geschäftsführer?
  11. Wo werden Verträge abgeschlossen und Entscheidungen getroffen?
  12. Wird ein georgisches Geschäfts- oder Privatkonto benötigt?
  13. Ist ein langfristiger Aufenthalt in Georgien geplant?
  14. Ist eine Work Authorization erforderlich?
  15. Welche Pflichten bestehen weiterhin im bisherigen Wohnsitzstaat?

Die günstigste Struktur ist nicht zwangsläufig die beste. Entscheidend ist, ob sie steuerlich, organisatorisch, bankseitig und rechtlich dauerhaft funktioniert.

Firma in Georgien gründen: Ablauf in acht Schritten

Schritt 1: Geschäftsmodell und persönliche Situation prüfen

Zunächst werden Tätigkeit, Kundschaft, Wohnsitz, Umsatzplanung, Beteiligte und geplante Zahlungsströme analysiert.

Dabei wird geprüft:

  • ob Georgien grundsätzlich geeignet ist
  • ob eine LLC oder ein IE infrage kommt
  • ob der Small Business Status relevant sein könnte
  • welche Risiken durch den bisherigen Wohnsitzstaat bestehen
  • welche Anforderungen eine Bank voraussichtlich stellen wird
  • ob Work Authorization oder Aufenthaltsverfahren zu berücksichtigen sind

Schritt 2: Rechtsform und Unternehmensstruktur festlegen

Bei einer LLC werden unter anderem bestimmt:

  • Firmenname
  • Gesellschafter
  • Beteiligungsquoten
  • Manager beziehungsweise Geschäftsführer
  • Vertretungsbefugnisse
  • Geschäftstätigkeit
  • georgische Geschäftsadresse

Bei einem IE werden die persönliche Registrierung und die vorgesehene Tätigkeit vorbereitet.

Schritt 3: Gründungsunterlagen vorbereiten

Abhängig von der Struktur können unter anderem erforderlich sein:

  • Reisepass
  • Kontaktdaten
  • Angaben zum Wohnsitz
  • Vollmacht
  • Gesellschaftsdokumente
  • Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung
  • Zustimmung zur Geschäftsadresse
  • Übersetzungen
  • Beglaubigungen oder Apostillen
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Schritt 4: Eintragung in das Unternehmensregister

Die Unterlagen werden beim georgischen Unternehmensregister eingereicht. Bei vollständigen und akzeptierten Unterlagen kann die reguläre Registrierung grundsätzlich innerhalb eines Arbeitstages erfolgen.

Eine LLC kostet bei der Registerbehörde derzeit 200 GEL im regulären Verfahren und 400 GEL bei Bearbeitung am Tag der Antragstellung. Beim Individual Entrepreneur sind es 26 beziehungsweise 75 GEL.

Schritt 5: Steuerzugang und steuerliche Statusfragen klären

Nach der Registrierung müssen unter anderem geprüft oder eingerichtet werden:

  • Zugang zum Revenue Service
  • steuerliche Verantwortlichkeiten
  • Umsatzsteuerstatus
  • Small Business Status, sofern geeignet
  • Erklärungspflichten
  • Zahlungsfristen
  • Rechnungsstellung
  • Dokumentation von Gesellschaftereinlagen und Darlehen

Schritt 6: Buchhaltung aufsetzen

Vor der ersten Rechnung und der ersten Zahlung sollte feststehen:

  • wer die Buchhaltung übernimmt
  • wie Belege eingereicht werden
  • welche Konten verwendet werden
  • wie Rechnungen erstellt werden
  • wie private und betriebliche Zahlungen getrennt werden
  • welche monatlichen oder jährlichen Erklärungen erforderlich sind

Schritt 7: Bankverfahren vorbereiten

Für das Bankverfahren wird ein KYC- und Compliancepaket zusammengestellt. Die Bank prüft die Gesellschaft unabhängig und trifft eine eigene Entscheidung.

Schritt 8: Arbeits- und Aufenthaltsstatus klären

Abhängig von Tätigkeit und Aufenthaltsplanung werden anschließend geprüft:

  • Work Authorization
  • gesetzliche Ausnahme von der Work Authorization
  • D1-Visum
  • Work Residence Permit
  • andere Aufenthaltstitel
  • steuerliche Ansässigkeit
Georgien Firma gründen Infografik

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Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?

Die konkrete Dokumentenliste hängt von der gewählten Rechtsform und dem individuellen Fall ab.

Typischerweise werden benötigt:

Persönliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • aktuelle Kontaktdaten
  • Wohnanschrift
  • gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen

Unterlagen für eine LLC

  • gewünschter Firmenname
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Beteiligungsquoten
  • Angaben zum Geschäftsführer oder Manager
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit
  • georgische Geschäftsadresse
  • Gründungs- oder Gesellschaftsdokumente
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Unterlagen für das Bankverfahren

  • Lebenslauf oder beruflicher Hintergrund
  • ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Website oder Unternehmenspräsentation
  • Verträge, Angebote oder Absichtserklärungen
  • Informationen zu Kunden und Lieferanten
  • erwartete Jahresumsätze
  • erwartete Anzahl und Höhe der Transaktionen
  • Länder der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge
  • Nachweise über die Herkunft des Startkapitals
  • Steueridentifikationsnummern und steuerliche Ansässigkeit

Je präziser und konsistenter diese Angaben vorbereitet werden, desto besser lässt sich das Geschäftsmodell gegenüber Banken und Behörden erklären.

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Der Paketpreis gilt für eine Standardgründung und einen Hauptantragsteller. Staatliche Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Bankgebühren und weitere externe Auslagen sind nicht enthalten. Entscheidungen von Banken und Behörden können nicht garantiert werden.

Kann eine Firma in Georgien ohne persönliche Anreise gegründet werden?

Viele Registrierungsschritte können mit einer geeigneten Vollmacht vorbereitet oder durchgeführt werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass der gesamte Prozess in jedem Fall ohne Reise nach Georgien abgeschlossen werden kann.

Persönliche Anwesenheit kann insbesondere erforderlich oder sinnvoll sein bei:

  • Kontoeröffnung
  • Video- oder Vor-Ort-Identifikation
  • Unterzeichnung bestimmter Bankdokumente
  • Work-Authorization-Verfahren
  • Aufenthaltsanträgen
  • Residence Card
  • weiteren behördlichen Verfahren

Deshalb sollte nicht mit einer pauschalen „100 Prozent remote“-Garantie geworben werden. Ob persönliche Anwesenheit notwendig wird, hängt von Rechtsform, Bank, Tätigkeit und Aufenthaltsziel ab.

Wie lange dauert die Firmengründung in Georgien?

Die reine Registereintragung und der vollständige Unternehmensaufbau sind zwei unterschiedliche Zeiträume.

Registereintragung

Bei vollständigen Unterlagen sieht die georgische Registerbehörde grundsätzlich folgende Bearbeitungszeiten vor:

Vorgang Reguläres Verfahren Beschleunigtes Verfahren
LLC beziehungsweise andere Gesellschaft 1 Arbeitstag Tag der Antragstellung
Individual Entrepreneur 1 Arbeitstag Tag der Antragstellung

Gesamter Unternehmensaufbau

Mehr Zeit benötigen regelmäßig:

  • Vorbereitung von Vollmachten
  • Übersetzungen und Apostillen
  • steuerliche Einrichtung
  • Beantragung des Small Business Status
  • Buchhaltungs-Onboarding
  • Bankprüfung
  • Nachforderungen der Bank
  • Work-Authorization-Verfahren
  • Aufenthaltserlaubnis

Eine seriöse Begleitung verspricht deshalb keinen vollständig operativen Unternehmensaufbau innerhalb eines einzigen Tages. Schnell ist häufig nur die Registereintragung.

Was kostet es, eine Firma in Georgien zu gründen?

Die Kosten lassen sich in vier Gruppen aufteilen:

1. Staatliche Registergebühren

Leistung Regulär Beschleunigt
Registrierung einer LLC 200 GEL 400 GEL
Registrierung eines IE 26 GEL 75 GEL
Englischer Registerauszug zusätzlich 26 GEL zusätzlich 26 GEL
Beglaubigung einer Unterschrift bei der Registerbehörde 7 GEL 7 GEL

Die Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Gebührenübersicht der National Agency of Public Registry.

2. Externe Kosten

Zusätzlich können anfallen:

  • Übersetzungen
  • notarielle Beglaubigungen
  • Apostillen
  • Vollmachten
  • Kurierkosten
  • Bankgebühren
  • staatliche Gebühren für weitere Anträge
  • Aufenthalts- und Kartenverfahren
  • Reisekosten

3. Laufende Unternehmenskosten

Hierzu können gehören:

  • Geschäftsadresse
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss oder Berichte
  • Steuererklärungen
  • Bankkontoführung
  • Personalabrechnung
  • Verlängerungen von Genehmigungen
  • Beratungsleistungen

4. Professionelle Gründungsbegleitung

Unser Premium-Komplettpaket kostet:

3.970 Euro netto einmalig

Der Preis umfasst nicht lediglich die Eintragung, sondern die strukturierte Vorbereitung und Begleitung bis zum operativen Start.

Steuern einer LLC in Georgien

Körperschaftsteuer

Die gesetzliche Körperschaftsteuer beträgt für reguläre georgische Unternehmen grundsätzlich 15 Prozent.

Das georgische System knüpft die Besteuerung einer LLC insbesondere an ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gleichgestellte Vorgänge. Besteuerungsobjekte sind unter anderem:

  • ausgeschüttete Gewinne
  • nicht geschäftlich veranlasste Zahlungen
  • unentgeltliche Übertragungen
  • bestimmte Transaktionen mit verbundenen Personen
  • überhöhte oder nicht ausreichend dokumentierte Aufwendungen

Daraus folgt, dass ein im Unternehmen verbleibender Gewinn nicht allein aufgrund des Jahresendes automatisch in gleicher Weise besteuert wird wie eine Ausschüttung. Die konkrete steuerliche Behandlung muss jedoch durch die georgische Buchhaltung geprüft werden.

Dividenden

Dividenden einer georgischen Gesellschaft an natürliche Personen, nicht gewerbliche juristische Personen oder bestimmte nicht ansässige Unternehmen unterliegen grundsätzlich einer georgischen Quellensteuer von fünf Prozent, sofern keine besondere Ausnahme greift.

Ob zusätzlich im Wohnsitzstaat des Gesellschafters Steuern anfallen und inwieweit georgische Steuern angerechnet werden können, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht und einem gegebenenfalls anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

Private Ausgaben über die Gesellschaft

Privat veranlasste Zahlungen sollten nicht einfach über ein Geschäftskonto abgewickelt werden. Nicht betrieblich veranlasste oder nicht ausreichend dokumentierte Ausgaben können steuerliche Folgen auslösen.

Erforderlich ist eine klare Trennung zwischen:

  • Geschäftsausgaben
  • Gehalt oder Vergütung
  • Gesellschafterdarlehen
  • Einlagen
  • Auslagenersatz
  • Dividenden
  • privaten Entnahmen oder Vorteilen

Small Business Status in Georgien

Der Small Business Status gehört zu den bekanntesten steuerlichen Regelungen Georgiens. Er kann ausschließlich einer natürlichen Person mit Unternehmereigenschaft gewährt werden – nicht einer LLC.

Wie hoch ist die Steuer?

Das begünstigte steuerpflichtige Einkommen eines anerkannten Small Business wird grundsätzlich mit einem Prozent besteuert.

Überschreitet das Bruttoeinkommen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit im Kalenderjahr 500.000 GEL, gilt ab Beginn des Überschreitungsmonats bis zum Jahresende grundsätzlich ein Steuersatz von drei Prozent.

Der georgische Tax Code sieht zudem vor, dass der Status unter bestimmten Voraussetzungen wieder entzogen wird, insbesondere wenn die Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wird.

Ist jede Tätigkeit begünstigt?

Nein. Bestimmte Tätigkeiten können vom Small Business Status ausgeschlossen sein. Außerdem können einzelne Einkunftsarten außerhalb der Sonderbesteuerung liegen.

Deshalb müssen vor der Beantragung geprüft werden:

  • genaue Leistungsbeschreibung
  • tatsächlicher Leistungsort
  • Art der Kunden
  • Länder der Kunden
  • Vertragsgestaltung
  • Zahlungsweg
  • persönliche Mitwirkung
  • mögliche ausgeschlossene Tätigkeit
  • georgische Einkunftsquelle
  • Umsatzsteuerfolgen

Gilt die Ein-Prozent-Steuer für den Gewinn?

Nein. Das Sonderregime wird häufig als Umsatzbesteuerung beschrieben. Betriebsausgaben reduzieren die Bemessungsgrundlage nicht in gleicher Weise wie bei einer klassischen Gewinnbesteuerung.

Das kann bei Dienstleistungsunternehmen mit geringen Kosten attraktiv sein. Bei Geschäftsmodellen mit hohen Wareneinsätzen, Personalkosten oder Fremdleistungen kann die Beurteilung anders ausfallen.

Ist der Status automatisch?

Nein. Zunächst muss die Person als Individual Entrepreneur registriert werden. Anschließend wird der Small Business Status beim Revenue Service beantragt. Erst nach ordnungsgemäßer Gewährung kann das Sonderregime angewendet werden.

Umsatzsteuer in Georgien

Der reguläre georgische Umsatzsteuersatz beträgt 18 Prozent.

Eine verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung entsteht grundsätzlich, wenn der Betrag der umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 100.000 GEL überschreitet. Der Antrag auf Registrierung muss nach Überschreiten der Grenze grundsätzlich innerhalb von zwei Arbeitstagen gestellt werden.

Die Umsatzsteuerfrage sollte nicht allein anhand des Gesamtumsatzes beurteilt werden. Bei internationalen Dienstleistungen können insbesondere relevant sein:

  • Unternehmereigenschaft des Kunden
  • Sitz des Kunden
  • Art der Leistung
  • Ort der tatsächlichen Leistungserbringung
  • georgische Betriebsstätte
  • besondere Leistungsortregeln
  • mögliche Steuerbefreiungen
  • Reverse-Charge-Regelungen im Kundenland

Ein Individual Entrepreneur mit Small Business Status kann daher trotz Ein-Prozent-Regime umsatzsteuerliche Pflichten haben.

Firma in Georgien gründen und in Deutschland wohnen

Diese Konstellation gehört zu den wichtigsten und zugleich fehleranfälligsten Fällen.

Eine in Georgien eingetragene LLC wird nicht allein deshalb ausschließlich in Georgien besteuert, weil sie dort registriert ist.

Nach deutschem Körperschaftsteuerrecht können Körperschaften insbesondere dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Die Abgabenordnung definiert die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.

Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsleitung?

Entscheidend kann sein, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschluss wesentlicher Verträge
  • Preisgestaltung
  • Auswahl von Kunden und Lieferanten
  • Bankentscheidungen
  • Personalentscheidungen
  • Finanzplanung
  • Investitionsentscheidungen
  • strategische Unternehmensführung
  • laufende operative Weisungen

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, von dort arbeitet und sämtliche Entscheidungen dort trifft, kann eine deutsche steuerliche Anknüpfung nicht allein durch eine georgische Registeradresse vermeiden.

Weitere mögliche deutsche Themen

Je nach Fall können zusätzlich relevant sein:

  • Einkommensteuer des Gesellschafters
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • deutsche Betriebsstätte
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherung
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Verrechnungspreise
  • Ausschüttungen
  • Wegzugsbesteuerung
  • Mitteilungspflichten bei Auslandsbeteiligungen

Diese Fragen müssen vor der Gründung mit einem für internationales Steuerrecht qualifizierten Berater abgestimmt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Georgien

Zwischen Deutschland und Georgien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet nicht, dass keine Steuern anfallen. Es verteilt Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten und enthält Regelungen zur Vermeidung oder Anrechnung einer Doppelbesteuerung.

Geschäftskonto für eine Firma in Georgien

Eine georgische Gesellschaft kann grundsätzlich ein Geschäftskonto bei einer georgischen Bank beantragen. Eine erfolgreiche Firmengründung garantiert jedoch keine Kontoeröffnung.

Banken müssen das Unternehmen, seine Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigten und Zahlungsströme prüfen.

Was prüft die Bank?

Typische Prüffelder sind:

  • Geschäftstätigkeit
  • beruflicher Hintergrund des Gründers
  • Herkunft des Startkapitals
  • steuerliche Ansässigkeit
  • Wohnsitz der Gesellschafter
  • Kunden- und Lieferantenländer
  • erwartete Umsätze
  • erwartete Transaktionsvolumen
  • Zahlungszwecke
  • Unternehmenswebsite
  • bestehende Verträge
  • Risikokategorie der Branche
  • wirtschaftliche Verbindung zu Georgien

Warum werden Kontoanträge abgelehnt?

Mögliche Ursachen sind:

  • unklare Beschreibung des Geschäftsmodells
  • widersprüchliche Angaben
  • fehlende Verträge oder Geschäftsnachweise
  • nicht belegbare Mittelherkunft
  • ungewöhnliche Zahlungsströme
  • Hochrisikoländer
  • regulatorisch sensible Tätigkeit
  • fehlende Verbindung zu Georgien
  • unrealistische Umsatzangaben
  • unvollständige Unterlagen

Was umfasst eine professionelle Bankvorbereitung?

Zu unserem Premium-Paket gehören:

  • Auswahl einer grundsätzlich geeigneten Bank
  • strukturierte Darstellung des Geschäftsmodells
  • Vorbereitung der KYC-Angaben
  • Beschreibung der erwarteten Zahlungsströme
  • Vorbereitung von Mittelherkunftsnachweisen
  • Zusammenstellung der Unternehmensdokumente
  • Vorbereitung auf Rückfragen
  • Koordination eines regulären Bankverfahrens

Die Entscheidung bleibt ausschließlich bei der Bank. Eine Kontoeröffnung kann deshalb nicht garantiert werden.

Work Authorization in Georgien seit 2026

Seit dem 1. März 2026 ist das georgische Recht zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und zur selbstständigen Erwerbstätigkeit deutlich formalisierter.

Ausländische Arbeitnehmer und selbstständig tätige Ausländer können abhängig von ihrer Situation ein georgisches Recht zur Arbeit benötigen.

Wer kann betroffen sein?

Das Verfahren kann insbesondere relevant sein für:

  • ausländische Arbeitnehmer georgischer Arbeitgeber
  • selbstständig tätige Ausländer
  • in Georgien operativ tätige Individual Entrepreneurs
  • Unternehmer, die in Georgien persönlich Leistungen erbringen
  • ausländische Personen, die wirtschaftliche Vorteile aus einer Tätigkeit in Georgien erzielen

Die Work Authorization ist nicht immer erforderlich

Das georgische Gesetz enthält mehrere Ausnahmen. Es findet unter anderem in bestimmten Fällen keine Anwendung, wenn ein Ausländer:

  • bereits einen gültigen Investitionsaufenthaltstitel besitzt
  • nur eine anerkannte kurzfristige berufliche Tätigkeit ausübt
  • vollständig remote für einen lokalen Arbeitgeber arbeitet und dafür nicht nach Georgien einreisen muss
  • Dienstleistungen für eine nicht in Georgien ansässige Person erbringt, die sich auf deren Tätigkeit außerhalb Georgiens beziehen
  • unter eine weitere ausdrücklich geregelte gesetzliche Ausnahme fällt

Gerade die Ausnahme für Dienstleistungen zugunsten einer nicht ansässigen Person kann für international tätige Berater oder Freelancer relevant sein. Sie darf jedoch nicht pauschal unterstellt werden. Vertragsbeziehung, Leistungsinhalt, Auftraggeber und tatsächlicher Tätigkeitsort müssen geprüft werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Bei einem selbstständig tätigen Ausländer wird der Antrag grundsätzlich durch den Betroffenen selbst gestellt.

Zum Verfahren können gehören:

  1. Prüfung der Anwendbarkeit
  2. Registrierung der unternehmerischen Tätigkeit
  3. Zusammenstellung der Nachweise
  4. Antrag auf das Recht zur Arbeit
  5. gegebenenfalls Nachforderung weiterer Informationen
  6. behördliche Entscheidung
  7. anschließende aufenthaltsrechtliche Schritte, sofern erforderlich

Bei vollständig eingereichten Unterlagen darf die gesetzliche Gesamtbearbeitungszeit grundsätzlich 30 Kalendertage nicht überschreiten. Das Gesetz sieht für die staatliche Gebühr einen Höchstbetrag von 500 GEL vor.

Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis

Die Work Authorization ersetzt keine Aufenthaltserlaubnis.

Wer das Recht zur Arbeit erhält und sich bereits in Georgien befindet, muss grundsätzlich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist den passenden Aufenthaltstitel beantragen, sofern keine Ausnahme greift oder bereits ein geeigneter Aufenthaltstitel vorhanden ist.

Unser Premium-Angebot umfasst deshalb keine pauschale Beantragung für jeden Gründer. Zuerst wird geprüft, ob das Verfahren tatsächlich erforderlich ist.

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer in Georgien

Unternehmensgründung, Work Authorization und Aufenthaltserlaubnis sind drei eigenständige Themen.

Eine Firmengründung allein verleiht kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht.

Work Residence Permit

Eine Work Residence Permit kann unter bestimmten Voraussetzungen für Personen infrage kommen, die:

  • als Arbeitsmigranten registriert sind
  • in Georgien beschäftigt sind
  • eine unternehmerische Tätigkeit in Georgien ausüben
  • die gesetzlichen Einkommens- und Tätigkeitsnachweise erbringen

Die Behörde verlangt je nach Fall unter anderem:

  • Reisepass
  • Nachweis des legalen Aufenthalts
  • Nachweis der Beschäftigung oder Unternehmertätigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Umsatznachweise des Unternehmens
  • weitere Unternehmensunterlagen
  • Foto
  • Gebührennachweis

Die zuständige georgische Behörde nennt für das Work-Residence-Permit-Verfahren derzeit Bearbeitungsoptionen von 30, 20 oder 10 Kalendertagen mit staatlichen Gebühren von 300, 450 beziehungsweise 600 GEL. Die Erteilung bleibt eine behördliche Einzelfallentscheidung.

Andere Aufenthaltsgrundlagen

Je nach persönlicher Situation können auch andere Aufenthaltswege relevant sein, beispielsweise:

  • Immobilienbesitz
  • Investition
  • Familienzusammenführung
  • Studium
  • besondere berufliche oder persönliche Voraussetzungen
  • IT-Aufenthaltstitel

Welche Grundlage geeignet ist, muss individuell geprüft werden.

Steuerliche Ansässigkeit in Georgien

Die steuerliche Ansässigkeit ist weder mit der Firmengründung noch mit einer Aufenthaltserlaubnis identisch.

Im Regelfall gilt eine natürliche Person für ein Steuerjahr als in Georgien ansässig, wenn sie sich innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Kalendermonaten, der in diesem Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage tatsächlich in Georgien aufgehalten hat.

Jeder Anwesenheitstag wird grundsätzlich unabhängig von der Aufenthaltsdauer an diesem Tag berücksichtigt. Daneben bestehen besondere Regelungen und alternative Verfahren, die nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind.

Was weist das Tax Residency Certificate nach?

Ein georgisches Tax Residency Certificate kann unter anderem benötigt werden für:

  • Banken
  • ausländische Finanzbehörden
  • Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens
  • Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit
  • internationale Vertragsbeziehungen

Das Zertifikat entscheidet jedoch nicht allein darüber, ob ein anderer Staat weiterhin eine steuerliche Ansässigkeit annimmt. Bei mehreren Wohnsitzen müssen zusätzlich das nationale Recht und ein gegebenenfalls anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.

Firma und Immobilieninvestment in Georgien verbinden

Für Immobilieninvestoren kann eine georgische Gesellschaft sinnvoll sein, wenn sie über den bloßen Erwerb einer einzelnen privat genutzten Wohnung hinaus unternehmerisch tätig werden möchten.

Eine LLC kann beispielsweise infrage kommen für:

  • mehrere Mietobjekte
  • Immobilienentwicklung
  • Sanierung und Weiterverkauf
  • Ferienvermietung
  • Hotel- oder Aparthotelprojekte
  • Gewerbeimmobilien
  • gemeinsame Investitionen mehrerer Partner
  • Trennung verschiedener Projekte
  • operative Immobilienverwaltung

Privat oder über eine LLC kaufen?

Die richtige Erwerbsstruktur hängt unter anderem ab von:

  • Anzahl der Immobilien
  • Haltedauer
  • Nutzungsart
  • Finanzierung
  • Vermietung
  • geplantem Verkauf
  • Beteiligung weiterer Investoren
  • Haftungsrisiken
  • persönlicher Steueransässigkeit
  • Nachfolgeplanung

Eine Gesellschaft ist nicht automatisch steuerlich günstiger. Bei einer einzelnen privat genutzten Immobilie kann ein persönlicher Erwerb einfacher sein. Bei mehreren Projekten oder operativer Tätigkeit kann eine LLC hingegen mehr Struktur und Trennung schaffen.

Georgien Business Premium: Unser einziges Komplettpaket

Wir bieten bewusst keine drei unterschiedlich ausgestatteten Gründungspakete mehr an.

Eine professionelle Firmengründung lässt sich nicht sinnvoll in eine vermeintlich günstige Registereintragung, ein mittleres Paket und eine erst nachträglich vollständige Premium-Lösung aufteilen.

Geschäftsmodell, Rechtsform, Steuerstatus, Bankfähigkeit, Work Authorization und Aufenthalt hängen miteinander zusammen. Deshalb erhalten unsere Mandanten eine vollständige, koordinierte Gesamtlösung.

Georgien Business Premium

3.970 Euro netto einmalig

1. Persönliche Struktur- und Eignungsprüfung

Vor der Gründung analysieren wir:

  • Ihr Geschäftsmodell
  • Ihre geplanten Leistungen oder Produkte
  • Ihre Kundenländer
  • Ihren derzeitigen und geplanten Wohnsitz
  • den tatsächlichen Ort Ihrer Tätigkeit
  • die geplanten Zahlungsströme
  • erwartete Umsätze
  • Haftungsrisiken
  • geplante Mitarbeiter und Partner
  • Immobilien- und Investitionsvorhaben
  • Bankanforderungen
  • mögliche Arbeits- und Aufenthaltsverfahren

Ihr Ergebnis

Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung zur grundsätzlich geeigneten Struktur sowie einen persönlichen Gründungsfahrplan.

2. Entscheidung zwischen LLC und Individual Entrepreneur

Wir prüfen, welche Unternehmensform besser zu Ihren Zielen passt.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Haftung
  • steuerliche Behandlung
  • Small Business Status
  • Gesellschafterstruktur
  • Investitionsplanung
  • Mitarbeiter
  • laufender Verwaltungsaufwand
  • Bankfähigkeit
  • zukünftige Erweiterung
  • Immobilienprojekte

Sie müssen die Rechtsform nicht bereits vor der Beauftragung festlegen.

3. Vorbereitung und Koordination der Gründung

Bei einer LLC koordinieren wir insbesondere:

  • Firmenname
  • Geschäftstätigkeit
  • Gesellschafterdaten
  • Beteiligungsquoten
  • Geschäftsführung
  • Vertretungsregelungen
  • Gründungsunterlagen
  • Vollmacht, sofern erforderlich
  • Geschäftsadresse
  • Einreichung beim Unternehmensregister
  • Beschaffung der Registerunterlagen

Bei einem Individual Entrepreneur koordinieren wir insbesondere:

  • persönliche Unternehmerregistrierung
  • Tätigkeitsangaben
  • steuerliche Erfassung
  • Vorbereitung des Steuerzugangs
  • Prüfung des Small Business Status

4. Steuerregistrierung und Revenue-Service-Zugang

Enthalten sind:

  • Koordination der steuerlichen Registrierung
  • Einrichtung beziehungsweise Vorbereitung des Steuerzugangs
  • Prüfung der grundlegenden Erklärungspflichten
  • Einweisung in relevante Fristen
  • Abstimmung der Rechnungsstellung
  • Prüfung der Umsatzsteuerfrage auf grundlegender Ebene
  • Einordnung von Einlagen und Gesellschafterzahlungen
  • Übergabe an die laufende Buchhaltung

5. Small Business Status, sofern geeignet

Bei einer Gründung als Individual Entrepreneur prüfen wir:

  • ob die Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist
  • welche Einkünfte vom Sonderstatus erfasst werden können
  • ob Ausschlusstatbestände bestehen
  • ob der Status wirtschaftlich sinnvoll ist
  • welche Erklärungspflichten entstehen

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, koordinieren wir den regulären Antrag.

Eine Bewilligung oder eine bestimmte steuerliche Behandlung kann nicht garantiert werden.

6. Georgische Geschäftsadresse für zwölf Monate

Das Premium-Paket enthält eine georgische Geschäftsadresse für das erste Jahr.

Enthalten sind:

  • Nutzung für die Unternehmensregistrierung
  • Zuordnung behördlicher Korrespondenz
  • Information über relevante eingehende Schreiben
  • Hinweis auf erforderliche Verlängerungen oder Änderungen

Eine Registeradresse ersetzt keine tatsächlichen Geschäftsräume, wenn das Geschäftsmodell eine operative Betriebsstätte, Mitarbeiter oder besondere wirtschaftliche Substanz erfordert.

7. Buchhaltungs- und Steuer-Onboarding

Wir koordinieren den Start mit einer georgischen Buchhaltung.

Dazu gehören:

  • Erstaufnahme des Unternehmens
  • Einweisung in die Belegübermittlung
  • Festlegung von Ansprechpartnern
  • Erläuterung wichtiger Abgabetermine
  • Vorbereitung der laufenden Rechnungsstellung
  • grundlegende Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen
  • Einrichtung einer digitalen Dokumentenstruktur

Die laufende monatliche Buchhaltung ist nicht im einmaligen Paketpreis enthalten. Sie wird abhängig von Tätigkeit, Umsatz, Belegvolumen, Mitarbeitern und Steuerstatus separat vereinbart.

8. Professionelles Bank- und KYC-Dossier

Für ein reguläres Bankverfahren bereiten wir insbesondere vor:

  • Unternehmensbeschreibung
  • Geschäftsmodell
  • beruflichen Hintergrund
  • Kunden- und Lieferantenstruktur
  • erwartete Umsätze
  • erwartete Zahlungsströme
  • Transaktionsländer
  • Herkunft des Startkapitals
  • vorhandene Verträge und Nachweise
  • Unternehmensdokumente
  • Angaben zu Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten

Wir koordinieren ein reguläres Kontoeröffnungsverfahren und unterstützen bei der ersten Runde bankseitiger Rückfragen.

Die Kontoeröffnung bleibt eine unabhängige Entscheidung der Bank und kann nicht garantiert werden.

9. Prüfung der Work Authorization

Wir prüfen:

  • ob Ihre Tätigkeit unter das Arbeitsmigrationsrecht fällt
  • ob Sie als selbstständig tätiger Ausländer gelten
  • ob eine gesetzliche Ausnahme greifen kann
  • welche Nachweise erforderlich wären
  • welche aufenthaltsrechtlichen Folgeschritte entstehen

Wenn eine Work Authorization erforderlich ist und die Voraussetzungen eines regulären Standardverfahrens vorliegen, koordinieren wir die Antragstellung.

10. Prüfung des Aufenthaltsweges

Wenn Sie längerfristig in Georgien leben möchten, prüfen wir die grundsätzlich infrage kommenden Aufenthaltswege.

Enthalten sind:

  • erste Einordnung der geeigneten Aufenthaltsgrundlage
  • persönliche Dokumentencheckliste
  • Koordination der Unternehmensnachweise
  • Vorbereitung eines regulären Standardverfahrens
  • Begleitung bei grundlegenden Rückfragen

Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige georgische Behörde.

11. Fahrplan zur steuerlichen Ansässigkeit

Sie erhalten einen persönlichen Überblick zu:

  • georgischer 183-Tage-Regel
  • Aufenthaltsdokumentation
  • Tax Residency Certificate
  • Verhältnis zu Work Authorization und Aufenthaltserlaubnis
  • Abstimmungsbedarf mit dem bisherigen Wohnsitzstaat
  • möglicher Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Eine individuelle internationale Steuerberatung durch einen zugelassenen Steuerberater ist nicht Bestandteil des Pakets.

12. Digitale Unternehmensakte

Nach Abschluss erhalten Sie – abhängig von der gewählten Struktur – eine geordnete digitale Akte mit:

  • Registerunterlagen
  • Gründungsdokumenten
  • Steuerregistrierung
  • Unterlagen zur Geschäftsadresse
  • Buchhaltungsinformationen
  • Bankunterlagen
  • KYC-Dossier
  • Arbeits- und Aufenthaltsunterlagen
  • Fristenübersicht
  • Kontaktdaten der beteiligten Ansprechpartner
  • Übersicht der nächsten Schritte

13. Deutschsprachige Startbegleitung für 90 Tage

In den ersten 90 Tagen nach der Gründung erhalten Sie einen deutschsprachigen Ansprechpartner für Fragen zur eingerichteten Struktur.

Enthalten sind:

  • zwei persönliche Nachbesprechungen
  • organisatorische Startfragen
  • Koordination mit lokalen Partnern
  • Unterstützung bei der Einordnung erster Schreiben
  • Hinweise auf vereinbarte Fristen
  • Unterstützung bei der geordneten Übergabe in die laufende Betreuung

Nicht eingeschlossen sind neue Gesellschaften, umfangreiche Vertragsgestaltungen, Rechtsstreitigkeiten, Steuerprüfungen oder nachträglich hinzukommende komplexe Verfahren.

Was erhalten Sie am Ende?

Das Ziel unseres Premium-Pakets ist nicht nur ein Registerauszug.

Sie erhalten eine unternehmerische Grundstruktur mit:

  • passender Rechtsform
  • georgischer Registrierung
  • steuerlicher Erfassung
  • Geschäftsadresse
  • vorbereitetem Buchhaltungsprozess
  • professionell aufbereitetem Bankverfahren
  • geklärtem Status zur Work Authorization
  • geprüftem Aufenthaltsweg
  • digitaler Unternehmensakte
  • persönlichem Fahrplan für die nächsten Schritte

Sie sollen nicht nur eine Firma besitzen, sondern verstehen, wie diese verwendet und ordnungsgemäß geführt wird.

Für welchen Umfang gilt der Paketpreis?

Der Preis von 3.970 Euro netto gilt für:

  • eine Standardgründung als LLC oder Individual Entrepreneur
  • einen Hauptantragsteller
  • eine natürliche Person als alleinigen Gründer beziehungsweise eine einfache Gesellschafterstruktur
  • ein übliches und transparentes Geschäftsmodell
  • eine georgische Geschäftsadresse für zwölf Monate
  • ein reguläres Bankverfahren
  • die Prüfung eines regulären Work-Authorization-Verfahrens
  • die Prüfung eines regulären Aufenthaltsweges
  • 90 Tage Startbegleitung

Welche Kosten sind nicht enthalten?

Nicht im Paketpreis enthalten sind insbesondere:

  • staatliche Registergebühren
  • Gebühren für Work Authorization
  • Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Residence Card
  • Bankgebühren
  • Übersetzungen
  • notarielle Beglaubigungen
  • Apostillen
  • Kurierkosten
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • laufende Buchhaltung
  • Geschäftsadresse nach Ablauf von zwölf Monaten
  • Steuererklärungen außerhalb des Onboardings
  • individuelle deutsche oder internationale Steuerberatung
  • Rechtsgutachten
  • regulierte Genehmigungen und Lizenzen
  • zusätzliche Gesellschafter oder Antragsteller
  • Familienangehörige
  • komplexe Holdingstrukturen
  • mehrere Bankverfahren
  • Rechtsbehelfe und Gerichtsverfahren

Vor Beginn werden absehbare externe Kosten so transparent wie möglich dargestellt.

Für wen ist unser Premium-Angebot nicht geeignet?

Wir übernehmen keine Gründung, wenn:

  • die Geschäftstätigkeit nicht nachvollziehbar dargestellt werden kann
  • Eigentümer oder wirtschaftlich Berechtigte verschleiert werden sollen
  • die Mittelherkunft nicht belegt werden kann
  • eine garantierte Bankzusage verlangt wird
  • Steuern oder Meldepflichten im Wohnsitzstaat umgangen werden sollen
  • keine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt werden soll
  • das Geschäftsmodell gegen gesetzliche Vorgaben verstößt
  • wesentliche Informationen gegenüber Banken oder Behörden zurückgehalten werden sollen

Eine transparente Struktur ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern erhöht auch die langfristige Bank- und Geschäftsfähigkeit.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1. Anfrage

Sie übermitteln uns erste Informationen zu Geschäftsmodell, Wohnsitz, Kunden, Umsatzplanung und Ihren Zielen.

2. Vorprüfung

Wir prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich in den Rahmen unseres Premium-Pakets fällt.

3. Strukturgespräch

In einem ausführlichen Gespräch klären wir Rechtsform, Steuerstatus, Bankverfahren sowie mögliche Arbeits- und Aufenthaltsfragen.

4. Dokumentencheckliste

Sie erhalten eine individuell zusammengestellte Liste der benötigten Unterlagen.

5. Gründungsvorbereitung

Wir koordinieren Geschäftsadresse, Gesellschaftsdokumente, Vollmachten, Übersetzungen und Registeranmeldung.

6. Registrierung und Steuerstart

Das Unternehmen wird registriert und der steuerliche Start vorbereitet.

7. Banking und weitere Verfahren

Anschließend folgen Bankverfahren sowie – sofern notwendig – Work Authorization und Aufenthaltsplanung.

8. Übergabe

Sie erhalten Ihre digitale Unternehmensakte und die 90-tägige Startbegleitung beginnt.

Häufige Fehler bei der Firmengründung in Georgien

Nur auf den Steuersatz achten

Ein niedriger Steuersatz ist wertlos, wenn die gewählte Struktur nicht zur tatsächlichen Tätigkeit passt oder in einem anderen Staat zusätzliche Steuerpflichten entstehen.

LLC und Small Business Status verwechseln

Der Small Business Status ist ein persönlicher Status für einen unternehmerisch tätigen Menschen. Eine LLC kann diesen Status nicht erhalten.

Die tatsächliche Geschäftsleitung ignorieren

Eine georgische Registeradresse ersetzt keine echte Prüfung, von wo aus das Unternehmen geführt wird.

Kontoeröffnung als Formsache behandeln

Banken prüfen Geschäftsmodell, Mittelherkunft, Eigentümer und Zahlungsströme unabhängig.

Work Authorization pauschal beantragen oder ignorieren

Seit 2026 müssen sowohl die neue Grundregel als auch die gesetzlichen Ausnahmen geprüft werden.

Buchhaltung erst Monate später organisieren

Bereits die ersten Zahlungen, Einlagen und Rechnungen müssen richtig dokumentiert werden.

Private und geschäftliche Zahlungen vermischen

Dies kann bei einer LLC steuerliche und haftungsrechtliche Folgen haben.

Firmengründung mit Steueransässigkeit verwechseln

Eine georgische Firma macht den Gesellschafter nicht automatisch zum georgischen Steuerresidenten.

Firmengründung mit Aufenthaltsrecht verwechseln

Die Registereintragung ersetzt keine Aufenthaltserlaubnis.

Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Georgien

Können Deutsche eine Firma in Georgien gründen?

Ausländische Gründer können grundsätzlich eine georgische LLC errichten oder sich als Individual Entrepreneur registrieren, sofern die gesetzlichen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die persönliche Steuer- und Wohnsitzsituation muss zusätzlich geprüft werden.

Welche Rechtsform ist für Deutsche am besten?

Für größere, haftungsintensive oder investitionsorientierte Geschäftsmodelle ist häufig eine LLC besser geeignet. Für einzelne Freelancer oder Berater kann ein Individual Entrepreneur mit Small Business Status sinnvoll sein. Die richtige Entscheidung hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab.

Wie schnell kann ich eine Firma in Georgien gründen?

Die reine Registereintragung kann bei vollständigen Unterlagen regulär innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Steuerliche Einrichtung, Bankkonto, Buchhaltung und weitere Verfahren benötigen zusätzlich Zeit.

Was kostet die Firmengründung in Georgien?

Die staatliche Registergebühr beträgt derzeit regulär 200 GEL für eine LLC und 26 GEL für einen Individual Entrepreneur. Hinzu kommen je nach Fall Übersetzungen, Beglaubigungen, Geschäftsadresse, Bankverfahren, Buchhaltung und professionelle Begleitung.

Unser Premium-Komplettpaket kostet 3.970 Euro netto.

Ist eine Firmengründung ohne Reise möglich?

Viele Gründungsschritte können über eine geeignete Vollmacht vorbereitet werden. Für Bank-, Arbeits- oder Aufenthaltsverfahren kann persönliche Anwesenheit erforderlich oder sinnvoll sein.

Benötige ich eine georgische Geschäftsadresse?

Für die Unternehmensregistrierung wird eine georgische rechtliche Adresse benötigt. Im Premium-Paket ist diese Adresse für zwölf Monate enthalten.

Benötige ich ein Stammkapital?

Die konkrete Kapitalausstattung sollte nach Geschäftsmodell, Bankanforderungen und geplanten Investitionen festgelegt werden. Unabhängig von gesetzlichen Mindestanforderungen erwartet eine Bank ein wirtschaftlich nachvollziehbares Finanzierungskonzept.

Beträgt die Steuer in Georgien immer nur ein Prozent?

Nein. Die Ein-Prozent-Besteuerung betrifft nur geeignete natürliche Unternehmer mit bewilligtem Small Business Status und nur die davon erfassten steuerpflichtigen Einkünfte.

Kann eine LLC den Small Business Status erhalten?

Nein. Der Status ist für natürliche Personen vorgesehen, die als Unternehmer tätig sind.

Wie wird eine LLC besteuert?

Die gesetzliche Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 15 Prozent. Das georgische System knüpft die Besteuerung insbesondere an Gewinnausschüttungen und weitere gesetzlich definierte Vorgänge.

Wie hoch ist die Dividendensteuer?

Dividenden an natürliche Personen und bestimmte andere Empfänger unterliegen in Georgien grundsätzlich einer Quellensteuer von fünf Prozent. Eine weitere Besteuerung im Wohnsitzstaat muss gesondert geprüft werden.

Wann muss sich die Firma für Umsatzsteuer registrieren?

Grundsätzlich entsteht die Registrierungspflicht bei mehr als 100.000 GEL umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. Besondere Fälle können eine frühere oder freiwillige Registrierung erforderlich machen.

Kann ich in Deutschland wohnen und meine georgische Firma von dort führen?

Das ist gesellschaftsrechtlich möglicherweise umsetzbar, kann aber zu erheblichen deutschen Steuerfolgen führen. Insbesondere der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung muss geprüft werden.

Verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen jede Doppelbesteuerung?

Nein. Das Abkommen verteilt Besteuerungsrechte und regelt Methoden zur Vermeidung oder Anrechnung. Es schafft keine allgemeine Steuerfreiheit.

Ist die Kontoeröffnung garantiert?

Nein. Die endgültige Entscheidung trifft ausschließlich die Bank. Wir bereiten das Verfahren professionell vor und begleiten die erste Prüfung.

Benötigt jeder ausländische Unternehmer eine Work Authorization?

Nein. Seit 2026 besteht zwar für viele ausländische Erwerbstätige ein formalisiertes Verfahren, das Gesetz enthält aber mehrere Ausnahmen. Die konkrete Tätigkeit muss individuell geprüft werden.

Erhalte ich mit meiner Firma automatisch eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Voraussetzungen.

Ist die laufende Buchhaltung im Premium-Paket enthalten?

Das Buchhaltungs-Onboarding ist enthalten. Die laufende monatliche Buchhaltung wird abhängig vom tatsächlichen Aufwand separat vereinbart.

Gilt der Paketpreis auch für mehrere Gesellschafter?

Der Preis gilt für eine Standardgründung und eine einfache Struktur mit einem Hauptantragsteller. Zusätzliche Gesellschafter, Geschäftsführer oder Antragsteller können zu Mehrkosten führen.

Kann meine LLC Immobilien in Georgien kaufen?

Eine georgische LLC kann grundsätzlich für Immobilieninvestitionen eingesetzt werden. Ob der Erwerb über eine Gesellschaft oder privat sinnvoller ist, hängt von Nutzung, Finanzierung, Haltedauer, Verkauf und steuerlicher Situation ab.

Gründen Sie nicht irgendeine Firma. Gründen Sie eine tragfähige Struktur.

Eine Firmengründung in Georgien sollte nicht allein daran gemessen werden, wie schnell ein Registerauszug ausgestellt wird.

Entscheidend ist, ob:

  • die Rechtsform zum Geschäftsmodell passt
  • die steuerliche Behandlung verstanden wird
  • die Buchhaltung von Anfang an funktioniert
  • die Bank das Geschäftsmodell nachvollziehen kann
  • der Arbeits- und Aufenthaltsstatus geklärt ist
  • die Struktur auch gegenüber dem bisherigen Wohnsitzstaat Bestand haben kann

Mit unserem Georgien Business Premium Paket begleiten wir Sie von der ersten Strukturprüfung bis zum operativen Start.

Georgien Business Premium

3.970 Euro netto einmalig

Enthalten sind:

  • Struktur- und Eignungsprüfung
  • LLC oder Individual Entrepreneur
  • Unternehmensregistrierung
  • Steuerregistrierung
  • Small Business Status, sofern geeignet
  • Geschäftsadresse für zwölf Monate
  • Buchhaltungs-Onboarding
  • Bank- und KYC-Vorbereitung
  • Begleitung eines regulären Bankverfahrens
  • Prüfung der Work Authorization
  • Prüfung des Aufenthaltsweges
  • digitale Unternehmensakte
  • 90 Tage deutschsprachige Startbegleitung

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Für eine Standardgründung und einen Hauptantragsteller. Zuzüglich staatlicher Gebühren und externer Auslagen. Bank- und Behördenentscheidungen können nicht garantiert werden.

Rechtlicher und steuerlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite stellen eine allgemeine Orientierung dar und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Steuergesetze, Arbeitsmigrationsrecht, Aufenthaltsbestimmungen, Bankanforderungen und behördliche Verfahren können sich ändern. Vor einer grenzüberschreitenden Strukturierung sollten insbesondere die steuerlichen Folgen im bisherigen und zukünftigen Wohnsitzstaat durch entsprechend qualifizierte Berater geprüft werden.

Stand der Seite: 27. Juli 2026

Quellen und Rechtsgrundlagen

Unternehmensregistrierung und Gebühren

Die National Agency of Public Registry veröffentlicht die aktuellen Bearbeitungszeiten und Gebühren für Gesellschaften und Individual Entrepreneurs. Die Behörde nennt derzeit 200 beziehungsweise 400 GEL für Gesellschaften und 26 beziehungsweise 75 GEL für Individual Entrepreneurs. (Napr)

Georgisches Steuerrecht

Der georgische Tax Code regelt unter anderem Körperschaftsteuer, Dividendensteuer, Small Business Status, Umsatzsteuer und steuerliche Ansässigkeit. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)

Work Authorization und Arbeitsmigration

Das georgische Gesetz über Arbeitsmigration regelt das Recht ausländischer Arbeitnehmer und Selbstständiger zur Erwerbstätigkeit, die gesetzlichen Ausnahmen und das Verfahren zur Erteilung des Rechts zur Arbeit. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)

Aufenthaltserlaubnis

Die georgische State Services Development Agency veröffentlicht Voraussetzungen, Unterlagen, Bearbeitungszeiten und Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse. (GSA)

Deutschlandbezug

Für eine mögliche deutsche Körperschaftsteuerpflicht sind insbesondere der Sitz und die Geschäftsleitung relevant. Die Abgabenordnung definiert die Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. (Gesetze im Internet)

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesministerium der Finanzen stellt das Abkommen zwischen Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die dazugehörigen Änderungsdokumente bereit. (Bundesministerium der Finanzen)

 

Georgien Firma gründen Infografik

Georgien Firma gründen Infografik