Aviation-Immobilien Georgien
Ein Haus mit privatem Flugzeughangar, direktem Zugang zum Rollweg und einer Startbahn unmittelbar vor der eigenen Haustür: Was bislang vor allem aus amerikanischen Fly-in Communities bekannt war, nimmt nun auch in Georgien konkrete Formen an.
Am 5. September 2026 wurde in Kachetien das Ambassador Aviation Village eröffnet. Bereits zwei Tage zuvor hatte die georgische Zivilluftfahrtbehörde das dortige Flugfeld offiziell registriert. Gleichzeitig arbeitet die Ambassadori Group an einer noch deutlich größeren Vision: Auch der neue Masterplan für die künstliche Insel Ambassadori Island in Batumi soll eine Landebahn und weitere Aviation-Infrastruktur enthalten.
Damit geht es nicht mehr nur um ein einzelnes Luxusimmobilienprojekt. Perspektivisch könnte in Georgien ein Netzwerk entstehen, das private Luftfahrt, Premium-Hotellerie, Weinregionen, Schwarzmeerküste und außergewöhnliche Immobilien miteinander verbindet.
Für Käufer eröffnet sich dadurch eine nahezu neue Immobilienkategorie. Gleichzeitig entstehen Risiken, die bei einem gewöhnlichen Apartment oder Ferienhaus kaum eine Rolle spielen: Wem gehören Startbahn und Rollwege? Ist das Nutzungsrecht dauerhaft mit der Immobilie verbunden? Welche Flugzeuge dürfen tatsächlich landen? Welche Gebühren entstehen? Und was passiert, wenn eine angekündigte Aviation-Infrastruktur später nicht oder anders als geplant realisiert wird?
Wer grundsätzlich Immobilien in Georgien kaufen möchte, sollte bei Aviation-Immobilien deshalb nicht nur das Gebäude und das Grundstück prüfen. Der eigentliche Wert kann zu einem erheblichen Teil von rechtlich abgesicherten Zugangs-, Betriebs- und Nutzungsrechten abhängen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kachreti: Flugfeld gebaut, geprüft und seit dem 3. September 2026 offiziell registriert.
- Behördliche Bahnlänge: 1.180 × 18 Meter.
- Aktueller Betrieb: Sichtflugregeln bei Tageslicht für leichte und ultraleichte Flugzeuge mit zwei bis sechs Sitzplätzen.
- Air Villas: Aktuell werden unterschiedliche Wohn- und Hangarmodelle sowie 47 Air Villas beworben.
- Verkaufspreise: Die Projektseite nennt derzeit 2.000 USD/m² unmöbliert und 2.500 USD/m² möbliert.
- Batumi: Landebahn und Aviation-Infrastruktur sind Teil der zukünftigen Masterplan-Vision, aber noch nicht mit dem öffentlich dokumentierten Registrierungsstand von Kachreti vergleichbar.
- Investorenbewertung: Sehr hohe Alleinstellung, aber kleiner Wiederverkaufsmarkt und starke Abhängigkeit von Betreiber, Infrastruktur und Vertragsgestaltung.
Was im Ambassador Aviation Village tatsächlich eröffnet wurde
Das Ambassador Aviation Village befindet sich unmittelbar neben dem Ambassadori-Kachreti-Komplex in der georgischen Weinregion Kachetien. Nach Regierungsangaben umfasst das Gesamtprojekt rund 16 Hektar. Das Investitionsvolumen wird mit etwa 15 Millionen US-Dollar angegeben.
Das Vorhaben wurde über staatliche Förderinstrumente und die Georgia Economic Development Corporation unterstützt. Ziel ist es, die allgemeine Luftfahrt, den Aviation-Tourismus und Kachetien als internationales Reiseziel für Privatpiloten weiterzuentwickeln.
Die georgische Zivilluftfahrtbehörde registrierte das Flugfeld am 3. September 2026. Der Registrierung ging ein ungefähr zweimonatiger Prozess voraus, bei dem sowohl die eingereichten Unterlagen als auch die vorhandene Infrastruktur kontrolliert wurden.
| Merkmal | Öffentlich bestätigter Stand |
|---|---|
| Eröffnung des Aviation Village | 5. September 2026 |
| Registrierung des Flugfeldes | 3. September 2026 |
| Gesamtfläche | rund 16 Hektar |
| Investitionsvolumen | rund 15 Mio. USD |
| Registrierte Start- und Landebahn | 1.180 × 18 Meter |
| Flugplatzstandard | Code 1A |
| Vorgesehene Flugzeuge | leichte und ultraleichte Flugzeuge mit 2 bis 6 Sitzplätzen |
| Aktuelle Betriebsform | Sichtflugregeln bei Tageslicht |
| Anflug | vorherige Genehmigung beziehungsweise PPR erforderlich |
| Neue Arbeitsplätze | 47 |
Die Registrierung ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen reinen Projektankündigungen. Sie bestätigt, dass in Kachreti bereits ein behördlich geprüftes Flugfeld mit asphaltierter Start- und Landebahn sowie parallelem Rollweg vorhanden ist.
Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche Bestandteile des umfassenden Aviation-Village-Konzepts bereits vollständig errichtet oder in Betrieb genommen wurden.
Was bereits vorhanden und was weiterhin geplant ist
Bei großen Immobilien- und Infrastrukturprojekten werden bestehende Anlagen, laufende Bauabschnitte und langfristige Projektvisionen in der Werbung häufig gemeinsam dargestellt. Für Käufer ist eine saubere Trennung entscheidend.
Nach öffentlich verfügbaren Angaben bereits vorhanden
- behördlich registriertes Flugfeld,
- asphaltierte Start- und Landebahn,
- paralleler Rollweg beziehungsweise Taxiway,
- Anbindung an den bestehenden Ambassadori-Kachreti-Komplex,
- erste nutzbare Aviation-Infrastruktur,
- durchgeführte internationale Aviation-Veranstaltungen.
Teil des weiteren Projekt- und Entwicklungskonzepts
- unterschiedliche Air-Villa-Modelle,
- private Flugzeughangars,
- Flugschule und Ausbildungsangebote,
- Aviation Club,
- technisches Wartungszentrum,
- Air-Taxi- und touristische Flugangebote,
- weitere Hospitality- und Freizeitangebote.
Die offizielle Projektseite kennzeichnet einzelne Angebote, insbesondere die Flugschule, weiterhin als zukünftige beziehungsweise noch entstehende Leistungen. Immobilienkäufer sollten daher nicht allein aufgrund von Visualisierungen oder allgemeinen Projektbeschreibungen annehmen, dass sämtliche Einrichtungen bei Übergabe ihrer Villa bereits betriebsbereit sein werden.
1.180, 1.185 oder 1.400 Meter: Wie lang ist die Startbahn wirklich?
Bei der Länge der Start- und Landebahn finden sich derzeit drei unterschiedliche Angaben. Dieser scheinbar kleine Widerspruch ist ein besonders gutes Beispiel dafür, warum bei Aviation-Immobilien eine technische und rechtliche Due Diligence unverzichtbar ist.
| Informationsquelle | Veröffentlichte Bahnlänge | Einordnung |
|---|---|---|
| Georgische Zivilluftfahrtbehörde | 1.180 Meter | behördlich registrierter technischer Wert |
| Wirtschaftsministerium und frühere Projektinformationen | 1.185 Meter | Projekt- beziehungsweise Eröffnungsangabe |
| Aktuelle Betreiber- und Verkaufsseite | 1.400 Meter | gegenwärtig beworbene kommerzielle Angabe |
Die Differenz von fünf Metern zwischen 1.180 und 1.185 Metern ist für die wirtschaftliche Bewertung wahrscheinlich nicht entscheidend. Sie kann beispielsweise aus unterschiedlichen Vermessungs- oder Rundungsangaben resultieren.
Die Abweichung zur aktuell beworbenen Länge von 1.400 Metern ist dagegen erheblich. Aus den öffentlich zugänglichen Informationen geht bislang nicht eindeutig hervor, ob:
- die Startbahn inzwischen baulich verlängert wurde,
- eine spätere Erweiterung auf 1.400 Meter vorgesehen ist,
- eine andere Mess- oder Flächendefinition verwendet wird,
- oder lediglich eine noch nicht behördlich aktualisierte Projektangabe vorliegt.
Solange keine entsprechend aktualisierten behördlichen Unterlagen vorgelegt werden, sollte für eine professionelle Kaufentscheidung vom öffentlich registrierten Wert von 1.180 Metern ausgegangen werden.
Ein Interessent sollte sich mindestens die aktuelle Registrierungsbescheinigung, einen behördlich bestätigten Flugplatzplan, die vermessene nutzbare Bahnlänge und die zugelassenen Betriebsparameter vorlegen lassen. Eine Verkaufsbroschüre kann diese Unterlagen nicht ersetzen.
Was ist eine Aviation Villa?
Eine Aviation Villa verbindet Wohnen und Fliegen. Das Grundstück ist nicht nur über eine gewöhnliche Straße, sondern zusätzlich über einen Taxiway mit dem Flugfeld verbunden. Das Flugzeug kann in einem privaten Hangar direkt am oder im Wohngebäude untergebracht werden.
Internationale Bezeichnungen für vergleichbare Konzepte sind unter anderem:
- Fly-in Community,
- Residential Airpark,
- Aviation Estate,
- Airpark Home,
- Hangar Home.
Im Ambassador Aviation Village sind mehrgeschossige Gebäude vorgesehen, bei denen sich der Flugzeughangar beziehungsweise die Garage im unteren Bereich befindet. Die Wohnräume, Schlafbereiche und Terrassen liegen darüber oder sind baulich mit dem Hangar verbunden.
Der besondere Wert entsteht damit nicht allein aus der Wohnfläche. Für die Zielgruppe ist vor allem die Kombination aus Villa, Hangar, Rollweg und nutzbarer Startbahn entscheidend.
Welche Air Villas werden derzeit angeboten?
Die aktuelle Projektseite präsentiert mehrere Gebäude- und Nutzungskonzepte. Dabei handelt es sich um den derzeit veröffentlichten Projektstand. Verfügbarkeit, endgültige Planung, Grundstückszuordnung und Ausführung müssen für jede konkrete Einheit separat bestätigt werden.
| Modell | Aktuell veröffentlichte Angaben |
|---|---|
| Air Villa 600 | insgesamt rund 531,4 m², davon etwa 294,7 m² im unteren Garage-/Hangarbereich und rund 236,7 m² auf der oberen Wohnebene; Grundstück laut Projektseite etwa 1.500 m² |
| Air Villa 360 | insgesamt rund 340,8 m², davon etwa 176,4 m² Garage beziehungsweise Hangar und rund 164,3 m² Wohnbereich; Grundstück laut Projektseite etwa 1.250 m² |
| Duplex | zwei separate Wohneinheiten mit jeweils ungefähr 150 m² Wohnfläche, gemeinsamer Hangarbereich und Grundstück von etwa 1.250 m² |
| Private Hangar | eigenständiges Hangarkonzept; Größen, Ausführung und wirtschaftliche Konditionen werden nach derzeitiger Darstellung individuell mitgeteilt |
Ob ein bestimmtes Modell bereits gebaut, im Bau, verbindlich geplant oder lediglich als mögliche Ausführungsvariante verfügbar ist, muss anhand der jeweiligen Vertrags- und Genehmigungsunterlagen festgestellt werden.
Was kosten die Aviation Villas?
Auf der offiziellen Projektseite werden gegenwärtig folgende Quadratmeterpreise genannt:
- 2.000 US-Dollar pro Quadratmeter für eine unmöblierte Ausführung,
- 2.500 US-Dollar pro Quadratmeter für eine möblierte Ausführung.
Diese Zahlen ermöglichen noch keine verlässliche Berechnung des endgültigen Kaufpreises. Vor einer Kalkulation muss geklärt werden, auf welche Fläche sich der Quadratmeterpreis tatsächlich bezieht.
Insbesondere ist schriftlich festzuhalten:
- ob nur die Wohnfläche oder die gesamte Gebäudefläche berechnet wird,
- ob Hangar, Garage, Technikräume und Terrassen vollständig einbezogen werden,
- ob der Grundstückspreis enthalten ist,
- welche Möblierung und Ausstattung geschuldet wird,
- ob Rollweg- und Flugplatzrechte im Preis enthalten sind,
- welche Erschließungs- und Anschlusskosten hinzukommen,
- ob Steuern und Registrierungsgebühren bereits berücksichtigt sind,
- welche einmaligen Club- oder Aufnahmegebühren verlangt werden,
- welche laufenden Management- und Flugplatzkosten entstehen.
Gerade bei einem außergewöhnlichen Neubauprojekt sollte der Zahlungsplan an klar nachweisbare Baufortschritte und eindeutige Eigentums- beziehungsweise Registrierungsrechte gebunden werden. Wie ein Immobilienerwerb grundsätzlich abläuft, erläutert unser Ratgeber zum Ablauf des Immobilienkaufs in Georgien.
37 Grundstücke oder 47 Air Villas?
Auch bei der Zahl und Größe der Einheiten zeigt sich, dass sich der Masterplan offenbar weiterentwickelt hat.
Frühere Projektinformationen aus dem März 2026 nannten:
- 37 einzelne Grundstücke,
- Grundstücksgrößen von ungefähr 1.500 bis 1.850 m²,
- genehmigte Gebäudeplanungen,
- eine damalige Vorgabe zur Bebauung innerhalb von 18 Monaten.
Die aktuelle Projektseite spricht dagegen von 47 Air Villas. Für die jetzt gezeigten Modelle werden teilweise Grundstücksgrößen von 1.250 beziehungsweise 1.500 m² angegeben.
Das muss kein Widerspruch sein. Möglich sind beispielsweise:
- eine Überarbeitung des Masterplans,
- eine neue Parzellierung,
- die Einbeziehung von Duplexeinheiten,
- eine andere Zählweise von Villen, Grundstücken und Wohneinheiten,
- zusätzliche Bauabschnitte.
Für den Käufer zählt jedoch nicht die historische Pressemitteilung, sondern ausschließlich der aktuelle, genehmigte und vertraglich verbindliche Stand der eigenen Parzelle.
Vor einer Reservierung sollten deshalb der aktuelle Masterplan, der Lageplan, die Grundstücksnummer, die Katasterfläche, die Bauplanung und alle Belastungen im Public Registry in Georgien geprüft werden.
Welche Flugzeuge dürfen in Kachreti landen?
Die Registrierung der georgischen Luftfahrtbehörde beschreibt das Flugfeld derzeit als Anlage für leichte und ultraleichte Flugzeuge mit zwei bis sechs Sitzplätzen.
Daraus lässt sich insbesondere keine allgemeine Zulassung für größere Businessjets ableiten. Auch die bloße Länge einer Startbahn beantwortet nicht, ob ein bestimmtes Flugzeug dort sicher und rechtlich zulässig betrieben werden kann.
Entscheidend sind unter anderem:
- Flugzeugtyp und zugelassenes Startgewicht,
- benötigte Start- und Landestrecke,
- Belag und Tragfähigkeit der Bahn,
- Bahnlängsneigung,
- Temperatur und Luftdruck,
- Windrichtung und Seitenwind,
- Hindernissituation,
- betriebliche Genehmigungen,
- Versicherungsbedingungen,
- Erfahrung und Berechtigung des Piloten.
Ein Käufer sollte sich daher nie allein auf die pauschale Aussage verlassen, eine Villa sei für „Privatflugzeuge“ oder „private Aviation“ vorgesehen. Vor dem Kauf muss geklärt werden, ob das konkret vorhandene oder geplante Flugzeug die Anlage tatsächlich nutzen darf und kann.
Kann nachts oder bei schlechtem Wetter geflogen werden?
Nach dem veröffentlichten behördlichen Registrierungsstand ist der Flugbetrieb gegenwärtig auf Sichtflugregeln bei Tageslicht beschränkt.
Das bedeutet:
- kein regulärer Nachtflugbetrieb,
- keine automatische Nutzbarkeit bei schlechter Sicht,
- keine garantierte An- oder Abreise bei jedem Wetter,
- keine Gleichstellung mit einem instrumentenflugtauglichen internationalen Flughafen.
Hinzu kommt die auf der Betreiberseite ausgewiesene PPR-Regelung. PPR steht für „Prior Permission Required“. Eine Landung muss demnach vorher angefragt und vom Betreiber bestätigt werden.
Ein Eigentümer besitzt somit nicht automatisch ein jederzeitiges und uneingeschränktes Landerecht, nur weil er eine Immobilie innerhalb des Aviation Village erworben hat.
Treibstoff, Wartung und technische Versorgung
Die Betreiberinformationen führen derzeit AvGas 100LL und MoGas als verfügbare Kraftstoffe auf. Außerdem ist ein technisches Zentrum Bestandteil der weiteren Projektplanung.
Für einen Flugzeugeigentümer reicht eine allgemeine Verfügbarkeitsangabe jedoch nicht aus. Vor einer dauerhaften Stationierung sollten folgende Punkte geklärt werden:
- Welche Kraftstoffe sind tatsächlich dauerhaft vorrätig?
- Zu welchen Zeiten ist eine Betankung möglich?
- Welche Qualitäts- und Sicherheitsnachweise bestehen?
- Welche Wartungsarbeiten dürfen vor Ort durchgeführt werden?
- Gibt es zugelassene Mechaniker für den konkreten Flugzeugtyp?
- Wie werden Ersatzteile und Spezialwerkzeuge beschafft?
- Wo befindet sich der nächste geeignete Ausweich- und Wartungsflugplatz?
- Welche Brandschutzregeln gelten für Hangar und Betankung?
Gerade bei einem im Ausland stationierten Flugzeug können fehlende Wartungs- und Ersatzteilstrukturen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Warum Kachreti als Standort interessant ist
Kachetien ist Georgiens bekannteste Weinregion und besitzt bereits eine touristische Positionierung, die gut zu einer zahlungskräftigen internationalen Zielgruppe passt. Das Ambassador Aviation Village verbindet die private Luftfahrt mit Resort, Gastronomie, Wein, Natur und weiteren Freizeitangeboten.
Damit unterscheidet sich das Projekt deutlich von einem gewöhnlichen Neubaugebiet. Es ähnelt eher spezialisierten internationalen Immobilienkonzepten wie:
- Golfresidenzen,
- Marina-Immobilien mit eigenem Bootsplatz,
- Reitsport- und Polo-Communities,
- Ski-in/Ski-out-Resorts,
- privaten Fly-in Communities.
Bei all diesen Konzepten wird ein Teil des Immobilienwertes nicht allein durch das Gebäude, sondern durch den Zugang zu einer besonderen Infrastruktur erzeugt.
Wer die geographische Einordnung von Kachetien, Tiflis, Batumi und weiteren Regionen vergleichen möchte, findet auf unserer Immobilienkarte für Georgien einen Überblick über wichtige Investitionsstandorte.
Für welche Käufer sind Aviation Villas interessant?
Der potenzielle Käuferkreis ist deutlich kleiner als bei einem klassischen Ferienhaus. Gleichzeitig kann er überdurchschnittlich zahlungskräftig und international sein.
| Käufergruppe | Möglicher Nutzen | Besonders wichtiger Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Privatpilot mit eigenem Flugzeug | Unterbringung von Flugzeug und Wohnraum an einem Ort | Zulässigkeit des konkreten Flugzeugtyps und dauerhaftes Startbahnrecht |
| Unternehmer und international Reisende | außergewöhnlicher Zweitwohnsitz und Zugang zur Aviation-Community | realistische internationale Erreichbarkeit und Betriebszeiten |
| Aviation-Enthusiast oder Sammler | Hangar, Präsentation und Nutzung historischer oder leichter Flugzeuge | Brandschutz, Wartung und Versicherung |
| Flugschule oder Aviation-Unternehmen | möglicher Standort für Ausbildung oder touristische Angebote | Gewerbe-, Betriebs- und Ausbildungsgenehmigungen |
| Lifestyle-Käufer | außergewöhnliche Architektur und exklusive Community | Nutzen der Immobilie auch ohne eigenes Flugzeug |
| Renditeinvestor | mögliche Premiumvermietung an spezialisierte Zielgruppen | nachweisbare Nachfrage, Kosten und Wiederverkaufsliquidität |
Außergewöhnlich bedeutet nicht automatisch wertstabil
Die Seltenheit einer Immobilie kann hohe Aufmerksamkeit erzeugen. Sie garantiert aber weder eine hohe Rendite noch einen schnellen Wiederverkauf.
Eine Aviation Villa besitzt einen sehr spezialisierten Käufermarkt. Viele gewöhnliche Ferienhauskäufer benötigen keinen Flugzeughangar und möchten möglicherweise weder Flugbewegungen noch die damit verbundenen Kosten tragen.
Für den Wiederverkauf ergeben sich deshalb zwei gegensätzliche Effekte:
- Positiv: geringe Vergleichbarkeit, starke Alleinstellung und möglicher Liebhaberwert.
- Negativ: kleiner Käuferkreis, längere Vermarktungsdauer und stärkere Abhängigkeit vom Zustand des Flugplatzes.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: „Wie exklusiv ist die Villa?“
Wichtiger ist: Wie viele kaufbereite Interessenten werden in fünf oder zehn Jahren genau diese Kombination aus Lage, Flugplatz, Gebäude, Hangar und laufenden Kosten suchen?
Ambassadori Island Batumi: Der geplante zweite Aviation-Standort
Parallel zur Eröffnung in Kachreti hat die Ambassadori Group ihre Aviation-Pläne für Ambassadori Island in Batumi konkretisiert. Nach aktuellen Projektinformationen soll der zukünftige Masterplan der künstlichen Insel eine Landebahn und weitere Flugplatzinfrastruktur enthalten.
Damit könnte das Projekt langfristig weit mehr bieten als die übliche Kombination aus Apartment, Hotel, Gastronomie, Strand und Einzelhandel.
Eine funktionsfähige Aviation-Anbindung würde Ambassadori Island als mögliches Fly-in Resort am Schwarzen Meer positionieren. Das könnte insbesondere für vermögende Zweitwohnsitzkäufer, Privatpiloten, Yachtbesitzer, Unternehmer und internationale Hospitality-Gäste interessant sein.
Wer sich allgemein für Immobilien in Batumi interessiert, muss die Aviation-Komponente dennoch getrennt von den bereits vorhandenen Standortfaktoren des Schwarzmeer-Marktes bewerten.
Ist die Landebahn auf Ambassadori Island bereits genehmigt?
Nach dem bis zum 7. September 2026 öffentlich dokumentierten Informationsstand muss klar zwischen Kachreti und Batumi unterschieden werden.
Für Kachreti ist öffentlich belegt:
- Das Flugfeld wurde gebaut.
- Die vorhandene Infrastruktur wurde kontrolliert.
- Die georgische Zivilluftfahrtbehörde hat das Flugfeld registriert.
- Technische und betriebliche Grundparameter wurden veröffentlicht.
Für Ambassadori Island ist derzeit öffentlich kommuniziert:
- Eine Landebahn und Aviation-Infrastruktur sind im zukünftigen Masterplan vorgesehen.
- Das Projekt soll private Luftfahrt aufnehmen können.
- Politik und Projektentwickler stellen eine Verbindung zu Kachreti in Aussicht.
- Internationale Privatpiloten haben das Inselprojekt besucht.
Ein mit Kachreti vergleichbarer veröffentlichter Registrierungsnachweis mit bestätigter Bahnlänge, Flugplatzcode, Flugzeugkategorie und Betriebsart liegt in den ausgewerteten öffentlichen Projektinformationen bislang nicht vor.
Deshalb wäre die Aussage, Ambassadori Island besitze bereits einen genehmigten oder regulär betriebenen Flughafen, derzeit zu weitgehend.
Was beweist die Landung eines Flugzeugs auf der Insel?
Im Rahmen der aktuellen Aviation-Kommunikation wurde berichtet, dass der Projektgründer ein Flugzeug im Bereich der Insel landete. Gleichzeitig besuchten rund 50 internationale Piloten das Projekt.
Diese Ereignisse erzeugen Aufmerksamkeit und zeigen das strategische Interesse an einer zukünftigen Aviation-Nutzung. Eine einzelne Landung beweist jedoch noch nicht:
- die dauerhafte Registrierung eines Flugplatzes,
- die Zulassung eines regelmäßigen Flugbetriebs,
- eine bestimmte Startbahnlänge,
- die Genehmigung für bestimmte Flugzeugtypen,
- ein allgemeines Landerecht für spätere Eigentümer,
- die Fertigstellung einer endgültigen Landebahn.
Auch die Luxembourg–Georgia Private Pilot Expedition muss korrekt eingeordnet werden. Die Expedition umfasste 26 Flugzeuge und mehr als 4.000 nautische Meilen. Die Teilnehmer erreichten zunächst den internationalen Flughafen Batumi und besuchten anschließend Ambassadori Island. Daraus sollte nicht abgeleitet werden, dass alle Expeditionsflugzeuge bereits auf einer regulär betriebenen Insel-Landebahn gelandet seien.
Kachreti und Batumi im direkten Vergleich
| Prüfpunkt | Ambassador Aviation Village Kachreti | Ambassadori Island Batumi |
|---|---|---|
| Grundkonzept | Fly-in Community mit Air Villas, Hangars und Flugfeld | künstliche Insel mit Luxusimmobilien, Hospitality und geplanter Aviation-Komponente |
| Flugfeld physisch vorhanden | ja | zukünftige Infrastruktur angekündigt |
| Öffentlich bestätigte Registrierung | ja, seit 3. September 2026 | bislang kein vergleichbarer veröffentlichter Nachweis |
| Behördlich veröffentlichte Bahnlänge | 1.180 × 18 Meter | noch nicht öffentlich bestätigt |
| Flugplatzstandard | Code 1A | noch nicht öffentlich bestätigt |
| Aktuelle Betriebsart | VFR bei Tageslicht | noch offen |
| Veröffentlichte Flugzeugkategorie | leichte und ultraleichte Flugzeuge mit 2 bis 6 Sitzen | noch offen |
| Immobilienbezug | Air Villas mit Hangar- und Taxiway-Konzept | Luxus-, Hotel- und Gewerbeimmobilien innerhalb eines großen Inselprojekts |
| Aktueller Investorenstatus | reales Spezialprojekt mit zusätzlichem Fertigstellungs- und Betreiberrisiko | Zukunftschance, deren Aviation-Nutzen noch nicht als gesichert bewertet werden sollte |
Entsteht ein Private-Aviation-Netzwerk in Georgien?
Der georgische Premierminister stellte bei der Eröffnung in Kachreti ausdrücklich eine mögliche Verbindung zwischen dem neuen Flugfeld und einer zukünftigen Aviation-Basis auf Ambassadori Island in Aussicht.
Auch die Projektkommunikation beschreibt langfristig eine Verbindung zwischen Kachetien, der Schwarzmeerküste und weiteren touristischen Standorten.
Die strategische Idee ist nachvollziehbar:
- Kachreti: Weinregion, Natur, Resort, Aviation Villas und Privatpiloten.
- Batumi: Schwarzes Meer, internationale Touristen, Luxusimmobilien, Hotels und Yachttourismus.
- Goderdzi und Bergregionen: mögliche Ergänzung durch Helikopter- oder touristische Flugverbindungen.
- Tiflis: internationale Anbindung und wirtschaftliches Zentrum des Landes.
Aus diesen Bausteinen könnte ein hochwertiges touristisches Netzwerk entstehen, das verschiedene Premiumdestinationen Georgiens auf ungewöhnliche Weise miteinander verbindet.
Gegenwärtig ist dies jedoch eine strategische Zukunftsperspektive und kein bereits vollständig vorhandenes Verkehrsnetz. Käufer sollten ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung deshalb nicht darauf aufbauen, dass sämtliche angekündigten Flugverbindungen, Standorte und Dienstleistungen tatsächlich zu einem bestimmten Termin entstehen.
Wie könnte eine Landebahn Ambassadori Island verändern?
Eine erfolgreich genehmigte und betriebene Landebahn könnte Ambassadori Island deutlich von anderen Immobilienprojekten in Batumi abheben.
Mögliche Vorteile wären:
- internationale Aufmerksamkeit in der General-Aviation-Community,
- direkte Erreichbarkeit für bestimmte Privatflugzeuge,
- höhere Attraktivität für sehr vermögende Gäste,
- zusätzliche Nachfrage für Hotels, Gastronomie und Luxusimmobilien,
- Verbindung von Yacht-, Helikopter- und Flugzeugtourismus,
- Alleinstellung gegenüber gewöhnlichen Apartmentanlagen.
Eine Landebahn kann aber auch erhebliche Auswirkungen auf angrenzende Immobilien haben:
- Fluglärm und Rollgeräusche,
- Sicherheits- und Schutzabstände,
- Beschränkungen der Gebäudehöhe,
- Hindernisfreihaltungsflächen,
- Einschränkungen für Dachaufbauten und Antennen,
- zusätzliche Sicherheitskontrollen,
- höhere Versicherungs- und Betriebskosten,
- Veränderungen des Masterplans und der Sichtachsen.
Auf einer künstlichen Insel kommen zusätzliche technische Fragen hinzu, beispielsweise zur Tragfähigkeit des Untergrunds, Küstensicherung, Entwässerung, Windbelastung, Korrosion durch salzhaltige Luft und zur langfristigen Stabilität der für die Landebahn vorgesehenen Flächen.
Was Käufer auf Ambassadori Island verlangen sollten
Wer heute eine Wohnung, Gewerbeeinheit oder sonstige Immobilie auf Ambassadori Island erwirbt und die Aviation-Komponente in seine Kaufentscheidung einbezieht, sollte sich nicht mit einer Visualisierung oder allgemeinen Masterplanbeschreibung begnügen.
Erforderlich sind insbesondere:
- der aktuell genehmigte Masterplan,
- die genaue Lage der geplanten Landebahn,
- Abstände zur konkreten Immobilie,
- vorgesehene Start- und Landerichtungen,
- geplante Bahnmaße und Tragfähigkeit,
- vorgesehene Flugzeugtypen,
- der aktuelle Genehmigungsstand,
- ein realistischer Bau- und Fertigstellungszeitplan,
- Regelungen zu Fluglärm und Sicherheitsflächen,
- Angaben zur Finanzierung und zum späteren Betreiber,
- eine verbindliche Kostenverteilung,
- vertragliche Folgen bei Nichtrealisierung.
Wird die Landebahn im Kaufvertrag nur als unverbindliche Zukunftsvision bezeichnet, sollte ihr möglicher Nutzen nicht vollständig in den heutigen Kaufpreis eingerechnet werden.
Welche Rechte müssen bei einer Aviation Villa gesichert sein?
Bei einer gewöhnlichen Villa sind Grundstückseigentum, Gebäude, Zufahrt und Versorgung die zentralen Rechte. Bei einer Aviation Villa kommen mehrere weitere Ebenen hinzu.
1. Zugang zum Taxiway
Der Eigentümer muss rechtlich und tatsächlich vom privaten Hangar zum Rollweg gelangen können. Eine bloß geduldete Nutzung ist erheblich schwächer als ein dauerhaft eingetragenes oder vertraglich unkündbares Recht.
2. Nutzung der Start- und Landebahn
Das Startbahnrecht sollte eindeutig geregelt sein. Wichtig ist insbesondere, ob es:
- dauerhaft gilt,
- an die Immobilie gebunden ist,
- beim Wiederverkauf auf den neuen Eigentümer übergeht,
- von einer Clubmitgliedschaft abhängt,
- durch den Betreiber einseitig gekündigt werden kann.
3. Nutzungsrecht für Gäste und externe Piloten
Eine spätere Vermietung kann davon abhängen, ob auch Mieter, Gäste oder beauftragte Piloten das Flugfeld nutzen dürfen.
4. Betriebs- und Öffnungszeiten
Der Eigentümer sollte wissen, ob feste Betriebszeiten, saisonale Einschränkungen, Ruhezeiten oder veranstaltungsbedingte Sperrungen bestehen.
5. Instandhaltungspflichten
Startbahn, Taxiways, Beleuchtung, Entwässerung, Sicherheitsanlagen und Grünflächen verursachen dauerhaft Kosten. Im Vertrag muss geregelt sein, wer diese trägt und wie Sonderumlagen beschlossen werden.
6. Fortbestand bei Betreiberwechsel
Besonders wichtig ist, was bei Insolvenz, Verkauf oder Wechsel des Flugplatzbetreibers passiert. Das Nutzungsrecht sollte nicht allein von einem kurzfristig kündbaren Vertrag mit einer einzelnen Gesellschaft abhängen.
Die zentrale Due-Diligence-Liste
| Prüfbereich | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|
| Grundstück und Eigentümer | aktueller Registerauszug, Katasterplan, Eigentumskette und Belastungen |
| Grundstückskategorie | Bestätigung der rechtlichen Erwerbbarkeit durch den ausländischen Käufer |
| Parzellierung | eindeutige Grundstücksnummer und genehmigter Lageplan |
| Baugenehmigung | genehmigte Planung für das konkrete Villen- oder Hangarmodell |
| Flugfeldstatus | aktuelle Registrierung, Betriebsparameter und Flugplatzplan |
| Bahnlänge | behördlich bestätigte Vermessung und gegebenenfalls Nachweis einer Erweiterung |
| Taxiway-Recht | dauerhaftes, übertragbares und möglichst grundstücksbezogenes Nutzungsrecht |
| Startbahn-Recht | eindeutiger Betreiber- oder Gemeinschaftsvertrag mit Kündigungs- und Übertragungsregeln |
| Gebühren | vollständige Aufstellung sämtlicher laufender und einmaliger Kosten |
| Instandhaltungsrücklage | Regelung für Sanierung von Bahn, Rollwegen und gemeinschaftlicher Infrastruktur |
| Hangar | zulässige Nutzung, Brandschutz, Belüftung, Kraftstoff- und Gefahrstoffregeln |
| Versicherung | schriftliche Versicherbarkeit von Gebäude, Hangar, Flugzeug und Haftungsrisiken |
| Baupflicht | Fristen, Vertragsstrafen und Folgen einer Verzögerung |
| Zahlungsplan | Zahlungen nach objektiv feststellbarem Baufortschritt |
| Masterplanänderungen | Grenzen einseitiger Änderungen durch den Entwickler |
| Vermietung | zulässige Nutzungsform, Managementvertrag und Einnahmenverteilung |
| Wiederverkauf | Übertragbarkeit aller Aviation-, Club- und Infrastrukturrechte |
| Ausfall des Flugplatzbetriebs | Rechte des Eigentümers bei Schließung, Einschränkung oder Betreiberinsolvenz |
Unsere Informationen zur rechtlichen Absicherung beim Immobilienkauf in Georgien zeigen, welche Unterlagen vor einer Anzahlung oder Reservierung grundsätzlich geprüft werden sollten.
Welche laufenden Kosten können entstehen?
Für die Aviation Villas ist bislang keine vollständige öffentlich zugängliche und für alle Einheiten verbindliche Gebührenordnung ersichtlich. Interessenten sollten daher eine schriftliche Gesamtkostenübersicht verlangen.
Mögliche Kostenpositionen sind:
- allgemeine Resort- und Managementgebühr,
- Clubmitgliedschaft,
- Lande- und Abstellgebühren,
- Taxiway- und Startbahnnutzung,
- Sicherheits- und Bewachungskosten,
- Instandhaltung von Startbahn und Rollwegen,
- Grünflächenpflege,
- Hangarwartung und Brandschutz,
- Strom, Belüftung und technische Anlagen des Hangars,
- Versicherungen,
- Rücklagen und Sonderumlagen,
- Flugzeugwartung und Betankung.
Eine geringe allgemeine Immobiliensteuer kann hohe spezielle Betreiber- und Infrastrukturkosten nicht kompensieren. Für die Renditeberechnung ist deshalb nicht nur der Kaufpreis, sondern die vollständige jährliche Kostenstruktur entscheidend.
Kann man eine Aviation Villa vermieten?
Grundsätzlich kann ein außergewöhnliches Objekt eine attraktive Kurzzeit- oder Premiumvermietung ermöglichen. Denkbare Zielgruppen sind Privatpiloten, Aviation-Clubs, Unternehmergruppen, Veranstaltungsbesucher und wohlhabende Touristen.
Eine Vermietungsprognose sollte jedoch nicht allein mit dem Begriff „einzigartig“ begründet werden. Erforderlich sind belastbare Antworten auf folgende Fragen:
- Wie viele potenzielle Nutzer reisen tatsächlich mit einem eigenen Flugzeug an?
- Wie hoch ist die Nachfrage außerhalb von Aviation-Veranstaltungen?
- Kann die Villa auch an Gäste ohne Flugzeug attraktiv vermietet werden?
- Wer übernimmt Marketing, Reinigung, Übergabe und Gästebetreuung?
- Welche Provision erhält das Management?
- Welche Mindestaufenthalte und Nutzungseinschränkungen gelten?
- Dürfen Mieter den Hangar und das Flugfeld verwenden?
- Wer haftet bei Schäden durch Gäste oder deren Flugzeuge?
Eine seriöse Renditeprognose sollte unterschiedliche Szenarien berücksichtigen: mit und ohne Aviation-Gast, Hauptsaison und Nebensaison sowie mit und ohne vollständige Verfügbarkeit aller angekündigten Einrichtungen.
Wie liquide ist der Wiederverkaufsmarkt?
Für Aviation Villas in Georgien existiert noch keine belastbare historische Marktstatistik. Das Projekt ist zu neu, um aus früheren Verkäufen verlässliche Aussagen zu Wertentwicklung, Vermarktungsdauer oder Preisabschlägen abzuleiten.
Ein Käufer sollte deshalb mit einem deutlich engeren Wiederverkaufsmarkt rechnen als bei einem zentral gelegenen Apartment in Tiflis oder Batumi.
Besonders wertentscheidend dürften später sein:
- der dauerhafte und professionelle Betrieb des Flugfeldes,
- der technische Zustand von Startbahn und Taxiways,
- die Höhe der laufenden Gebühren,
- die internationale Bekanntheit des Projekts,
- die Qualität der Community und des Managements,
- die Übertragbarkeit sämtlicher Aviation-Rechte,
- die Nutzbarkeit der Villa auch ohne eigenes Flugzeug.
Für wen kann das Projekt besonders sinnvoll sein?
Am überzeugendsten ist das Konzept für einen Käufer, der die Aviation-Infrastruktur persönlich nutzen möchte. Der emotionale und praktische Gebrauchswert kann für einen Privatpiloten wesentlich höher sein als für einen gewöhnlichen Immobilieninvestor.
Das Projekt kann besonders interessant sein für:
- Privatpiloten, die regelmäßig nach Georgien reisen,
- Unternehmer mit persönlichem Bezug zu Kachetien,
- Flugzeugbesitzer, die einen kombinierten Hangar- und Zweitwohnsitz suchen,
- Aviation-Sammler und Enthusiasten,
- Käufer, die bewusst eine sehr seltene Lifestyle-Immobilie suchen.
Zurückhaltender sollten Käufer sein, die:
- ausschließlich eine kurzfristig hohe Mietrendite erwarten,
- auf einen schnellen Wiederverkauf angewiesen sind,
- laufende Spezialkosten vermeiden möchten,
- die Immobilie ausschließlich aufgrund zukünftiger Projektversprechen erwerben,
- keinen eigenen Bezug zur privaten Luftfahrt besitzen.
Die wichtigsten Warnsignale vor einer Reservierung
Folgende Situationen sollten zu einer vertieften Prüfung führen:
- Die beworbene Bahnlänge weicht von der behördlichen Registrierung ab, ohne dass eine aktualisierte Genehmigung vorgelegt wird.
- Der Taxiway-Zugang wird nur mündlich zugesagt und erscheint nicht in den Vertrags- oder Grundstücksunterlagen.
- Eine vollständige Gebührenordnung fehlt oder kann jederzeit einseitig geändert werden.
- Die Villa wird mit Privatjet-Nutzung beworben, ohne dass technische und betriebliche Nachweise für größere Flugzeuge existieren.
- Der Masterplan darf umfassend verändert werden, ohne dass der Käufer ein Rücktritts- oder Minderungsrecht besitzt.
- Der Käufer muss innerhalb einer festen Frist bauen, während der Entwickler selbst keine gleichwertigen Fertigstellungsfristen übernimmt.
- Die zukünftige Landebahn in Batumi wird bereits vollständig in den Kaufpreis eingerechnet, ist aber nicht als verbindlich geschuldete Projektleistung abgesichert.
Häufige Fragen zu Aviation-Immobilien in Georgien
Kann man im Ambassador Aviation Village eine Villa kaufen?
Der Entwickler bietet derzeit verschiedene Air-Villa- und Hangarkonzepte an. Welche Einheiten tatsächlich verfügbar sind, wie weit deren Planung oder Bau fortgeschritten ist und welche Leistungen der Kaufpreis umfasst, muss für das konkrete Angebot bestätigt werden.
Besitzt jede Aviation Villa einen eigenen Hangar?
Der Hangar ist ein zentrales Element der Air-Villa-Konzepte. Die angebotenen Modelle unterscheiden sich jedoch. Beim Duplex ist beispielsweise ein gemeinsamer Hangarbereich vorgesehen. Bei jeder Einheit müssen Hangargröße, Torabmessungen, Nutzungsrechte und technische Ausstattung geprüft werden.
Wie groß sind die Grundstücke?
Frühere Projektangaben nannten ungefähr 1.500 bis 1.850 m². Die aktuelle Projektseite weist für gezeigte Modelle unter anderem 1.250 beziehungsweise 1.500 m² aus. Maßgeblich ist ausschließlich die im aktuellen Register- und Kaufvertragsstand ausgewiesene konkrete Parzelle.
Welche Flugzeuge dürfen in Kachreti landen?
Der behördlich veröffentlichte Registrierungsstand bezieht sich auf leichte und ultraleichte Flugzeuge mit zwei bis sechs Sitzplätzen. Die Eignung eines konkreten Flugzeugs muss anhand von Muster, Gewicht, Leistungsdaten, Versicherung und betrieblichen Vorgaben geprüft werden.
Können private Jets landen?
Aus den veröffentlichten behördlichen Angaben lässt sich keine allgemeine Zulassung für private Jets ableiten. Aussagen zur Jet-Nutzung wären ohne genaue Angaben zu Bahnlänge, Tragfähigkeit, Sicherheitsflächen und Betriebszulassung nicht belastbar.
Kann nachts geflogen werden?
Nach dem derzeit veröffentlichten Registrierungsstand ist der Betrieb auf Sichtflugregeln bei Tageslicht beschränkt.
Ist das Flugfeld offiziell registriert?
Ja. Die georgische Zivilluftfahrtbehörde registrierte das Flugfeld Ambassador Kachreti am 3. September 2026 nach Prüfung der Unterlagen und der vorhandenen Infrastruktur.
Darf ein Eigentümer jederzeit landen?
Nicht automatisch. Die Betreiberinformationen sehen eine vorherige Genehmigung beziehungsweise PPR vor. Darüber hinaus gelten Wetter-, Tageslicht-, Flugzeug- und Betriebsbeschränkungen.
Wem gehören Startbahn und Taxiways?
Der Kauf einer Villa bedeutet nicht zwingend, dass der Käufer Miteigentümer der Startbahn wird. Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Clubrechte und Betreiberverträge müssen anhand der konkreten Unterlagen festgestellt werden.
Welche jährlichen Gebühren entstehen?
Eine vollständige, allgemein zugängliche Gebührenordnung für alle Eigentümer ist derzeit nicht ersichtlich. Vor einem Kauf sollte eine verbindliche Aufstellung aller Management-, Club-, Sicherheits-, Wartungs-, Lande- und Infrastrukturkosten verlangt werden.
Kann ein deutscher Privatpilot sein Flugzeug dort stationieren?
Das kann grundsätzlich möglich sein, bedarf aber einer individuellen Prüfung. Relevant sind unter anderem Pilotenlizenz und Berechtigungen, Flugzeugregistrierung, Zoll- und Einfuhrfragen, Versicherung, Wartung, lokale Betriebsvorgaben, Hangarvertrag und PPR-Regelungen.
Ist die Landebahn auf Ambassadori Island bereits genehmigt?
Die Landebahn ist Bestandteil der öffentlich kommunizierten zukünftigen Masterplan-Vision. Ein mit Kachreti vergleichbarer veröffentlichter Registrierungsnachweis mit technischen Betriebsparametern liegt nach dem derzeit ausgewerteten Informationsstand noch nicht vor.
Kann die geplante Landebahn in Batumi den Immobilienwert erhöhen?
Bei erfolgreicher Realisierung kann sie ein starkes Alleinstellungsmerkmal schaffen. Der Wert hängt jedoch von Genehmigung, Ausführung, Flugzeugkategorie, Betriebsqualität, Gebühren und internationaler Nachfrage ab. Eine noch nicht gesicherte Infrastruktur sollte deshalb nur als mögliche Zusatzchance bewertet werden.
Wie funktioniert der spätere Wiederverkauf?
Es existiert noch keine belastbare Wiederverkaufsstatistik. Besonders wichtig ist, dass alle Taxiway-, Flugplatz-, Hangar- und Clubrechte auf den neuen Käufer übertragbar sind. Ohne diese Rechte könnte die Immobilie einen wesentlichen Teil ihres besonderen Nutzens verlieren.
Kann der Immobilienkauf eine Aufenthaltsgenehmigung unterstützen?
Das hängt von den zum Kaufzeitpunkt geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, dem anerkannten Immobilienwert und der konkreten Eigentumsstruktur ab. Eine Aviation Villa erfüllt nicht allein aufgrund ihres Kaufpreises automatisch alle aufenthaltsrechtlichen Bedingungen. Aktuelle Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilien in Georgien.
Unsere Bewertung: Eine außergewöhnliche Chance mit außergewöhnlichem Prüfbedarf
Das Ambassador Aviation Village besitzt einen extrem hohen Neuheits- und Aufmerksamkeitswert. Kachreti verfügt nicht mehr nur über eine Projektvision, sondern über ein tatsächlich vorhandenes und behördlich registriertes Flugfeld.
Die Verbindung aus Weinregion, Premium-Hospitality, privater Luftfahrt und Immobilien kann eine kleine, aber international sehr interessante Käufergruppe erschließen. Für einen Privatpiloten oder Aviation-Enthusiasten kann eine solche Immobilie einen Gebrauchswert besitzen, der mit einer gewöhnlichen Ferienvilla kaum vergleichbar ist.
Gleichzeitig darf die Exklusivität nicht mit sicherer Wertsteigerung verwechselt werden. Der Markt bleibt spezialisiert. Laufende Kosten, Betreiberabhängigkeit, Flugbeschränkungen und die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte können den langfristigen Wert stärker beeinflussen als die reine Wohnfläche.
Ambassadori Island Batumi ergänzt diese Entwicklung um eine spannende Zukunftsperspektive. Die geplante Aviation-Infrastruktur könnte die künstliche Insel zu einem außergewöhnlichen Fly-in Resort machen. Gegenwärtig sollte sie jedoch als zusätzliche Projektchance und nicht als bereits gesicherte Eigenschaft einer dort erworbenen Immobilie bewertet werden.
Die richtige Schlussfolgerung lautet daher:
Kachreti ist bereits ein reales Aviation-Immobilienprojekt mit registriertem Flugfeld. Batumi ist die potenziell bedeutende zweite Stufe derselben Strategie. Für Käufer zählt aber ausschließlich, welche Grundstücks-, Bau-, Flugplatz- und Nutzungsrechte ihnen im konkreten Vertrag tatsächlich und dauerhaft eingeräumt werden.
Redaktioneller Stand: 7. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Marktanalyse. Er ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche, bautechnische, flugbetriebliche oder versicherungsrechtliche Beratung. Planungen, Preise, Verfügbarkeiten, Genehmigungen und Betriebsbedingungen können sich ändern.
Quellen und weiterführende Nachweise
Behördliche und staatliche Quellen
- Georgian Civil Aviation Agency: Registrierung des Flugfeldes Ambassador Kachreti
- Georgisches Wirtschaftsministerium: Eröffnung, Investition und Projektbestandteile des Ambassador Aviation Village
- Georgian Public Broadcaster: Erklärung des Premierministers zum Aviation Village und zum zukünftigen Netzwerk mit Batumi
- Georgian Public Broadcaster: Angaben des Wirtschaftsministeriums zu General Aviation, Investition und Arbeitsplätzen
Offizielle Projektinformationen zum Ambassador Aviation Village
- Ambassador Aviation Village: Offizielle Projektseite
- Ambassador Aviation Village: Übersicht der Air Villas und veröffentlichten Quadratmeterpreise
- Ambassador Aviation Village: Pilot Information, PPR, Flugplatz- und Kraftstoffangaben
- Ambassador Aviation Village: Air Villa 600
- Ambassador Aviation Village: Air Villa 360
- Ambassador Aviation Village: Duplex-Konzept
- Ambassador Aviation Village: Private-Hangar-Konzept
Projektentwicklung, frühere Planung und Batumi-Vision
- BM.GE: Frühere Projektplanung mit 37 Grundstücken, Grundstücksgrößen und Bebauungskonzept
- BM.GE: Eröffnung in Kachreti und neue Aviation-Vision für den Masterplan von Ambassadori Island Batumi
- Commersant Georgia: Besuch internationaler Privatpiloten und geplante Runway-Infrastruktur auf Ambassadori Island
- Ambassadori Island Batumi: Offizielle Projektseite


