Einreiseanmeldung Georgien
Einreiseanmeldung Georgien 2026: Formular, Versicherung, Visum und Einreisebestimmungen
Stand: 11. August 2026
Wer nach einer Einreiseanmeldung für Georgien sucht, erwartet häufig ein digitales Einreiseformular, eine elektronische Reisegenehmigung oder einen QR-Code, der vor dem Abflug beantragt werden muss. Für deutsche Staatsangehörige und andere Reisende, die visumfrei nach Georgien einreisen dürfen, besteht derzeit jedoch keine allgemeine Pflicht zu einer solchen Online-Einreiseanmeldung.
Die wichtigste Neuerung betrifft stattdessen den Versicherungsschutz: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise nach Georgien eine gültige Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. Die Mindestdeckung beträgt 30.000 Georgische Lari. Der Versicherungsschutz muss den gesamten Aufenthalt umfassen und in englischer oder georgischer Sprache bestätigt werden.
Direktantwort: Für einen gewöhnlichen touristischen Aufenthalt müssen deutsche Staatsangehörige vor der Reise nach Georgien keine allgemeine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Erforderlich sind ein gültiges Reisedokument, der vorgeschriebene Versicherungsnachweis und – abhängig von Staatsangehörigkeit und Reisezweck – gegebenenfalls ein Visum oder weitere Unterlagen.
Einreiseanmeldung Georgien auf einen Blick
| Frage | Regelung 2026 |
|---|---|
| Allgemeine Online-Einreiseanmeldung | Für visumfrei einreisende Touristen nicht vorgesehen |
| Digitales Einreiseformular | Für deutsche Urlauber grundsätzlich nicht erforderlich |
| Passenger Locator Form | Keine allgemeine Pflicht |
| Elektronische Reisegenehmigung | Für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich |
| Visum für Deutsche | Nein, bei Aufenthalten bis zu 360 Tagen |
| Visum für Österreicher | Grundsätzlich nein |
| Visum für Schweizer | Grundsätzlich nein |
| Reisepass erforderlich | Einreise für EU-Bürger grundsätzlich auch mit geeignetem Personalausweis möglich; Reisepass empfohlen |
| Kranken- und Unfallversicherung | Seit 1. Januar 2026 für Touristen verpflichtend |
| Mindestdeckung | 30.000 GEL |
| Sprache des Versicherungsnachweises | Englisch oder Georgisch |
| Form des Versicherungsnachweises | Elektronisch oder ausgedruckt |
| eVisa | Nur für Reisende, die ein georgisches Visum benötigen |
| ELEFAND | Freiwillige deutsche Krisenvorsorgeliste, keine georgische Einreiseanmeldung |
| Anmeldung nach der Ankunft | Für gewöhnliche Touristen keine allgemeine Registrierung vorgesehen |
| Arbeit oder Selbstständigkeit | Kann zusätzliche Genehmigungen erfordern |
Gibt es eine Einreiseanmeldung für Georgien?
Keine allgemeine Registrierung für visumfreie Touristen
Für deutsche Staatsangehörige und andere visumfrei einreisende Urlauber ist derzeit keine allgemeine digitale Vorabregistrierung vorgeschrieben.
Visumfreie Reisende müssen normalerweise weder
- ein georgisches Online-Ankunftsformular ausfüllen,
- einen Einreise-QR-Code beantragen,
- eine elektronische Reisegenehmigung einholen,
- ein allgemeines Passenger Locator Form einreichen noch
- sich vor der Reise über das georgische Konsularportal registrieren.
Die Einreise erfolgt nach Ankunft über die reguläre Grenzkontrolle. Dort werden das Reisedokument und bei Bedarf weitere Unterlagen geprüft.
Die Grenzbehörde kann insbesondere Nachweise zum Reisezweck, zur geplanten Aufenthaltsdauer, zur Unterkunft, zur Finanzierung der Reise und zum Versicherungsschutz verlangen.
Warum wird trotzdem häufig nach einem Einreiseformular gesucht?
Die Unsicherheit entsteht vor allem durch mehrere unterschiedliche Verfahren, die leicht miteinander verwechselt werden.
Dazu gehören:
- das georgische eVisa,
- die Registrierung für konsularische Dienstleistungen,
- die deutsche Krisenvorsorgeliste ELEFAND,
- frühere Einreiseformulare aus der Pandemiezeit,
- Zollanmeldungen,
- Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis und
- die seit 2026 geltende Versicherungspflicht.
Keines dieser Verfahren ist automatisch eine allgemeine Einreiseanmeldung für jeden Georgien-Reisenden.
Frühere Formulare sind nicht mehr maßgeblich
Im Internet finden sich noch ältere Hinweise auf besondere Einreiseformulare, Gesundheitsregistrierungen oder pandemiebedingte Nachweise. Solche Informationen können in Suchmaschinen weiterhin sichtbar sein, obwohl die zugrunde liegenden Regelungen nicht mehr gelten.
Reisende sollten deshalb stets prüfen, ob eine Information tatsächlich aktuell ist und ob sie sich auf ihre Staatsangehörigkeit, ihren Reisezweck und den geplanten Einreiseweg bezieht.
Einreiseanmeldung, GeoConsul, eVisa und ELEFAND: die Unterschiede
GeoConsul ist keine allgemeine Einreiseanmeldung
GeoConsul ist das Konsularportal Georgiens. Über dieses Portal können bestimmte konsularische Dienstleistungen beantragt oder vorbereitet werden.
Die dort angebotene elektronische Registrierung kann beispielsweise für Visaangelegenheiten oder andere konsularische Verfahren benötigt werden. Sie ist jedoch kein allgemeines Pflichtformular für Urlauber.
Ein deutscher Tourist, der visumfrei nach Georgien reist, muss allein wegen seiner Reise normalerweise kein Konto bei GeoConsul anlegen.
Das georgische eVisa ist ein Visum
Das Georgia eVisa ist keine einfache Reiseanmeldung, sondern ein elektronisch erteiltes Visum. Es richtet sich an bestimmte Staatsangehörige, die für einen kurzfristigen Aufenthalt ein Visum benötigen.
Der Antrag wird online gestellt. Je nach Staatsangehörigkeit und persönlicher Situation können dabei unter anderem folgende Angaben und Unterlagen erforderlich sein:
- Reisepass,
- digitales Passfoto,
- Reisezweck,
- geplante Reisedaten,
- Unterkunftsnachweis,
- Rück- oder Weiterreise,
- Versicherungsnachweis,
- ausreichende finanzielle Mittel und
- Zahlung der Visumgebühr.
Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen gewöhnlichen touristischen Aufenthalt grundsätzlich kein georgisches eVisa.
ELEFAND ist eine freiwillige Krisenvorsorgeliste
ELEFAND steht für die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland. Deutsche Staatsangehörige können sich dort freiwillig registrieren.
Die Eintragung kann insbesondere bei
- Naturkatastrophen,
- politischen Unruhen,
- größeren Sicherheitslagen,
- Evakuierungen oder
- anderen Krisensituationen
hilfreich sein.
ELEFAND ist jedoch keine Voraussetzung für die Einreise nach Georgien. Die Registrierung erfolgt bei deutschen Stellen und nicht bei der georgischen Grenzbehörde.
Wer darf ohne Visum nach Georgien einreisen?
Deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige dürfen grundsätzlich ohne Visum nach Georgien einreisen und sich dort bis zu 360 Tage aufhalten.
Für einen gewöhnlichen touristischen Aufenthalt ist somit weder ein Visumantrag noch eine elektronische Reisegenehmigung erforderlich.
Die visumfreie Einreise gilt allerdings nicht automatisch als Erlaubnis für jede berufliche, gewerbliche oder dauerhafte Tätigkeit. Für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder eine längerfristige Niederlassung können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
Österreichische Staatsangehörige
Österreichische Staatsangehörige dürfen grundsätzlich visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zu einem Jahr aufhalten.
Als EU-Bürger können sie grundsätzlich auch mit einem geeigneten nationalen Personalausweis einreisen. Für Reisen über Drittstaaten oder auf dem Landweg ist ein Reisepass dennoch empfehlenswert.
Schweizer Staatsangehörige
Auch Schweizer Staatsangehörige können grundsätzlich visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zu einem Jahr aufhalten.
Schweizer Reisende sollten vorzugsweise einen Reisepass verwenden. Das besondere Recht zur Einreise mit einem nationalen Personalausweis wird in den georgischen Bestimmungen ausdrücklich für Bürger der Europäischen Union geregelt.
Liechtensteinische Staatsangehörige
Liechtenstein gehört ebenfalls zu den Staaten, deren Staatsangehörige grundsätzlich visumfrei nach Georgien einreisen dürfen.
Auch hier empfiehlt sich für die praktische Reiseabwicklung die Verwendung eines Reisepasses.
Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit
Entscheidend für die Visumpflicht ist in erster Linie die Staatsangehörigkeit und nicht der Wohnort.
Wer beispielsweise dauerhaft in Deutschland lebt, aber einen Pass eines visumpflichtigen Staates besitzt, kann nicht automatisch die für deutsche Staatsangehörige geltenden Einreiseerleichterungen in Anspruch nehmen.
Zu prüfen sind insbesondere:
- die Staatsangehörigkeit,
- die Art des Reisedokuments,
- der geplante Aufenthaltszweck,
- die Aufenthaltsdauer,
- vorhandene Aufenthaltstitel anderer Staaten und
- eventuell bestehende Visumerleichterungen.
Bestimmte ausländische Aufenthaltstitel oder Visa können unter bestimmten Voraussetzungen eine visumfreie Einreise nach Georgien ermöglichen. Eine solche Ausnahme sollte jedoch vor Reisebeginn individuell geprüft werden.
Versicherungspflicht bei der Einreise nach Georgien seit 2026
Was ist seit dem 1. Januar 2026 vorgeschrieben?
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise nach Georgien eine gültige Kranken- und Unfallversicherung besitzen.
Die Versicherung muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
| Voraussetzung | Vorgabe |
|---|---|
| Versicherungsarten | Krankenversicherung und Unfallversicherung |
| Mindestdeckung | 30.000 Georgische Lari |
| Geltungsgebiet | Georgien muss ausdrücklich oder eindeutig eingeschlossen sein |
| Versicherungsdauer | Vom Tag der Einreise bis einschließlich zum Tag der Ausreise |
| Sprache | Englisch oder Georgisch |
| Form | Papierdokument oder elektronische Datei |
| Versicherer | Georgischer oder ausländischer Versicherer |
| Versicherte Person | Reisender muss eindeutig identifizierbar sein |
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Einreise
- über einen Flughafen,
- auf dem Landweg,
- über einen Seehafen oder
- über einen anderen geöffneten Grenzübergang
erfolgt.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt 30.000 GEL.
Je nach Wechselkurs entspricht dies nur einem Teil der Deckungssummen, die viele deutsche Reisekrankenversicherungen ohnehin anbieten. Entscheidend ist jedoch nicht allein die nominelle Versicherungssumme.
Die Police muss zugleich
- Georgien umfassen,
- den gesamten Aufenthalt abdecken,
- Kranken- und Unfallrisiken einschließen,
- die versicherte Person eindeutig benennen und
- in einer akzeptierten Sprache vorliegen.
Was sollte in der Versicherungsbestätigung stehen?
Eine geeignete Versicherungsbestätigung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name der versicherten Person,
- Geburtsdatum oder Versicherungsnummer,
- Name und Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens,
- Versicherungsbeginn,
- Versicherungsende,
- Geltungsgebiet einschließlich Georgien,
- versicherte Krankenrisiken,
- versicherte Unfallrisiken,
- Deckungssumme,
- Notfallnummer des Versicherers und
- Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz.
Eine einfache Versicherungskarte ohne Reisedaten, Geltungsgebiet und Deckungssumme kann im Zweifelsfall nicht ausreichen.
Am sichersten ist eine ausdrücklich für die Georgien-Reise ausgestellte Bestätigung in englischer Sprache.
Muss die Police auf Englisch oder Georgisch vorliegen?
Ja. Der Versicherungsnachweis muss in englischer oder georgischer Sprache vorgelegt werden können.
Eine ausschließlich deutschsprachige Bescheinigung kann zu Rückfragen oder Problemen führen. Reisende sollten daher rechtzeitig bei ihrer Versicherung eine englischsprachige Bestätigung anfordern.
Eine vollständige Übersetzung ist häufig nicht notwendig, wenn der Versicherer eine standardisierte englische Reisebestätigung ausstellt.
Reicht eine digitale Versicherungsbestätigung?
Ja. Der Versicherungsnachweis darf grundsätzlich elektronisch vorgelegt werden.
Geeignet ist beispielsweise eine PDF-Datei auf dem Smartphone. Sie sollte jedoch offline gespeichert werden und nicht nur über eine Internetverbindung abrufbar sein.
Empfehlenswert ist folgende Absicherung:
- PDF-Datei auf dem Smartphone speichern.
- Kopie an die eigene E-Mail-Adresse senden.
- Dokument zusätzlich in einem Cloudspeicher ablegen.
- Eine ausgedruckte Kopie im Handgepäck mitführen.
- Bei Familienreisen für jede versicherte Person einen eindeutigen Nachweis bereithalten.
Damit bleibt die Police auch bei leerem Akku, fehlender Internetverbindung oder einem technischen Defekt verfügbar.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte?
Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht in Georgien.
Georgien gehört weder zur Europäischen Union noch zum Europäischen Wirtschaftsraum. Die europäische Versicherungskarte ersetzt deshalb keinen für Georgien gültigen privaten Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
Auch die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist eine konkrete Versicherungsbestätigung, aus der der Schutz für Georgien hervorgeht.
Reicht eine Kreditkarten-Reiseversicherung?
Eine über eine Kreditkarte eingeschlossene Reisekrankenversicherung kann grundsätzlich ausreichen, sofern sie alle georgischen Anforderungen erfüllt.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Muss die Reise vollständig mit der Kreditkarte bezahlt worden sein?
- Gilt der Versicherungsschutz auch ohne Karteneinsatz?
- Wie lange darf die Reise maximal dauern?
- Ist Georgien eingeschlossen?
- Sind Kranken- und Unfallrisiken versichert?
- Beträgt die Deckung mindestens 30.000 GEL?
- Ist ein englischsprachiger Nachweis erhältlich?
- Sind alle mitreisenden Familienmitglieder versichert?
Eine bloße Kreditkartenübersicht oder ein Auszug aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist als Grenznachweis möglicherweise ungeeignet. Reisende sollten sich eine personalisierte Versicherungsbestätigung ausstellen lassen.
Sind Kinder ebenfalls versicherungspflichtig?
Grundsätzlich müssen auch Kinder über einen geeigneten Versicherungsschutz verfügen.
Bei einer Familienversicherung sollte aus der Versicherungsbestätigung eindeutig hervorgehen, dass die mitreisenden Kinder eingeschlossen sind.
Idealerweise werden alle Familienmitglieder namentlich genannt. Eine allgemeine Formulierung wie „Familie des Karteninhabers mitversichert“ kann zu unnötigen Rückfragen führen.
Muss auch der Abreisetag versichert sein?
Ja. Der Versicherungsschutz muss vom Einreisetag bis einschließlich zum tatsächlichen Ausreisetag bestehen.
Reisende sollten einen kleinen zeitlichen Puffer einplanen. Dies gilt insbesondere bei
- späten Nachtflügen,
- möglichen Flugausfällen,
- längeren Umsteigeverbindungen,
- Reisen mit dem Auto oder
- wetterbedingten Verzögerungen.
Wer beispielsweise am 20. August spätabends abfliegt, sollte die Versicherung nicht bereits am Morgen des 20. August enden lassen.
Wird die Versicherung bei jeder Einreise kontrolliert?
Nicht jede Person wird zwingend ausführlich kontrolliert. Die zuständigen Grenzbeamten dürfen den Versicherungsnachweis jedoch verlangen.
Auch Fluggesellschaften können bereits beim Check-in prüfen, ob die erforderlichen Einreisedokumente vorhanden sind.
Reisende sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass die Versicherung möglicherweise nicht kontrolliert wird. Fehlt der vorgeschriebene Nachweis, kann dies zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder einer Einreiseverweigerung führen.
Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht?
Ausnahmen können insbesondere für bestimmte Personengruppen gelten, etwa:
- Inhaber diplomatischer oder besonderer Visa,
- Inhaber diplomatischer oder dienstlicher Pässe,
- akkreditierte Diplomaten,
- Mitarbeiter internationaler Organisationen,
- bestimmte Familienangehörige akkreditierter Personen,
- Personen mit besonderen völkerrechtlichen Privilegien und
- Fahrer im internationalen gewerblichen Güter- oder Personenverkehr.
Normale Urlauber, private Besucher, Geschäftsreisende und Langzeitreisende sollten grundsätzlich davon ausgehen, dass sie einen Versicherungsnachweis benötigen.
Welche Dokumente braucht man für die Einreise nach Georgien?
Grundausstattung für deutsche Urlauber
Für eine gewöhnliche touristische Reise sollten mindestens folgende Unterlagen griffbereit sein:
- Gültiger Reisepass oder zulässiger Personalausweis
- Englisch- oder georgischsprachiger Versicherungsnachweis
- Adresse der ersten Unterkunft
- Buchungsbestätigung der Unterkunft
- Rück- oder Weiterreiseticket
- Angaben zur geplanten Aufenthaltsdauer
- Zahlungsmittel oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Gegebenenfalls Medikamentennachweise
- Bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung
- Bei Anreise mit einem fremden Fahrzeug eine geeignete Vollmacht
Nicht jedes dieser Dokumente wird bei jeder Einreise verlangt. Die Grenzbehörde kann jedoch zusätzliche Nachweise anfordern, wenn Fragen zum Reisezweck oder zur geplanten Aufenthaltsdauer bestehen.
Welche Reisedokumente werden für Deutsche anerkannt?
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich mit folgenden Dokumenten einreisen:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass,
- Personalausweis und
- noch gültiger Kinderreisepass.
Das Dokument muss mindestens bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Da Fluggesellschaften und Transitstaaten eigene Anforderungen festlegen können, ist ein Reisepass in der Praxis meist die sicherste Lösung.
Personalausweis oder Reisepass?
EU-Bürger dürfen grundsätzlich mit einem nationalen Personalausweis nach Georgien einreisen, sofern das Dokument die notwendigen persönlichen Angaben und ein Foto enthält.
Trotzdem ist ein Reisepass empfehlenswert, insbesondere bei:
- Umsteigeverbindungen über Drittstaaten,
- Einreise auf dem Landweg,
- Einreise über einen Seehafen,
- längeren Aufenthalten,
- Bankgeschäften,
- Immobiliengeschäften,
- Unternehmensgründungen,
- Behördengängen oder
- einer späteren Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Bei einzelnen Fluggesellschaften, Grenzübergängen oder Behörden kann die Verwendung eines Personalausweises zu Rückfragen führen.
Muss der Reisepass noch sechs Monate gültig sein?
Für deutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich entscheidend, dass das Reisedokument bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der Ausreise gültig bleibt.
Eine pauschale zusätzliche Restgültigkeit von sechs Monaten ist für deutsche Reisende nicht allgemein vorgeschrieben.
Trotzdem empfiehlt es sich, mit einem deutlich länger gültigen Reisepass zu reisen. Dies reduziert mögliche Probleme bei Fluggesellschaften, Transitaufenthalten und kurzfristigen Reiseverlängerungen.
Braucht man einen Rückflug?
Ein Rückflugticket ist keine allgemeine Einreiseanmeldung und wird nicht bei jeder Einreise automatisch verlangt.
Die Grenzbehörde kann jedoch einen Nachweis über die geplante Ausreise verlangen. Geeignet sind beispielsweise:
- Rückflugticket,
- Weiterflugticket,
- Busticket,
- Bahnreservierung,
- Fahrzeugunterlagen oder
- nachvollziehbare Reiseplanung.
Besonders bei langen Aufenthalten, häufigen Einreisen oder unklaren Reiseabsichten kann ein Rück- oder Weiterreisenachweis hilfreich sein.
Muss eine Unterkunft gebucht sein?
Eine verpflichtende zentrale Registrierung der Unterkunft ist für gewöhnliche Touristen nicht vorgesehen.
Trotzdem sollten Reisende die Adresse ihrer ersten Unterkunft kennen und eine Buchungsbestätigung vorzeigen können.
Geeignet sind unter anderem:
- Hotelreservierung,
- Ferienwohnungsbuchung,
- Mietvertrag,
- Einladung eines Gastgebers oder
- Adresse und Kontaktdaten einer privaten Unterkunft.
Wer bei Freunden oder Verwandten wohnt, sollte deren vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer bereithalten.
Was passiert bei der Grenzkontrolle?
Die Einreise wird individuell geprüft
Auch bei visumfreier Einreise entscheidet die zuständige Grenzbehörde über die tatsächliche Einreise.
Die Beamten können unter anderem folgende Punkte prüfen:
- Identität,
- Gültigkeit des Reisedokuments,
- Visumberechtigung,
- Reisezweck,
- Aufenthaltsdauer,
- Unterkunft,
- Rück- oder Weiterreise,
- finanzielle Mittel,
- Versicherungsschutz,
- frühere Aufenthalte,
- mögliche Einreisesperren und
- offene Geldbußen.
Die meisten ordnungsgemäß vorbereiteten Urlauber werden ohne ausführliche Befragung abgefertigt. Dennoch sollten alle Angaben wahrheitsgemäß, klar und nachvollziehbar sein.
Typische Fragen an der Grenze
Mögliche Fragen können lauten:
- Warum reisen Sie nach Georgien?
- Wie lange möchten Sie bleiben?
- Wo werden Sie wohnen?
- Besuchen Sie Freunde oder Verwandte?
- Haben Sie ein Rückflugticket?
- Wie finanzieren Sie den Aufenthalt?
- Waren Sie bereits früher in Georgien?
- Möchten Sie in Georgien arbeiten?
- Besitzen Sie eine Kranken- und Unfallversicherung?
Wer als Tourist einreist, sollte einen touristischen Reiseverlauf plausibel erklären können.
Mögliche Gründe für eine Einreiseverweigerung
Eine Einreise kann unter anderem verweigert werden, wenn
- kein gültiges Reisedokument vorliegt,
- ein notwendiges Visum fehlt,
- falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht werden,
- der tatsächliche Reisezweck unklar bleibt,
- kein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen wird,
- keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind,
- Zweifel an der geplanten Ausreise bestehen,
- eine Einreisesperre vorliegt,
- frühere Geldbußen nicht bezahlt wurden,
- eine Gefahr für die öffentliche Ordnung angenommen wird oder
- andere gesetzliche Ausschlussgründe bestehen.
Visumfreiheit bedeutet deshalb nicht, dass die Einreise automatisch garantiert ist.
Aufenthaltsdauer in Georgien
Wie lange dürfen Deutsche ohne Visum bleiben?
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich grundsätzlich bis zu 360 Tage visumfrei in Georgien aufhalten.
Die georgischen Regelungen verwenden teilweise auch die Formulierung „ein volles Jahr“. Für eine sichere Fristenberechnung empfiehlt es sich, konservativ mit höchstens 360 Tagen zu planen.
Der Einreisetag sollte in die persönliche Berechnung einbezogen werden. Reisende sollten nicht bis zum letztmöglichen Tag warten, bevor sie ausreisen oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wird der Aufenthalt im Pass dokumentiert?
Bei der Einreise werden die Reisedaten regelmäßig elektronisch erfasst. Abhängig vom verwendeten Reisedokument und vom Grenzübergang kann zusätzlich ein Stempel im Reisepass angebracht werden.
Reisende sollten ihre Ein- und Ausreisedaten selbst dokumentieren. Das ist besonders wichtig bei
- mehreren Einreisen,
- längeren Aufenthalten,
- Reisen über verschiedene Grenzübergänge,
- Verlust des Reisepasses oder
- späteren aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Muss man sich nach der Einreise anmelden?
Für gewöhnliche Touristen besteht keine allgemeine Pflicht, sich nach der Ankunft bei einer georgischen Behörde anzumelden.
Eine touristische Unterkunft, ein Mietvertrag oder eine private Adresse ersetzt jedoch keine Aufenthaltserlaubnis.
Wer dauerhaft in Georgien leben, arbeiten, studieren oder geschäftlich tätig werden möchte, muss prüfen, ob ein eigenständiges Aufenthalts- oder Arbeitsverfahren erforderlich ist.
Kann man nach 360 Tagen kurz ausreisen und wieder einreisen?
Eine Ausreise und spätere Wiedereinreise kann grundsätzlich einen neuen Aufenthalt ermöglichen. Ein automatischer Anspruch auf erneute Einreise besteht jedoch nicht.
Häufige sogenannte Visa-Runs können zu Nachfragen führen, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, dass eine Person dauerhaft in Georgien lebt, arbeitet oder wirtschaftlich tätig ist, ohne die dafür vorgesehenen Genehmigungen zu besitzen.
Für eine dauerhafte Niederlassung ist eine geeignete Aufenthaltserlaubnis rechtssicherer als eine unbegrenzte Abfolge kurzer Aus- und Wiedereinreisen.
Aufenthaltserlaubnis statt Einreiseanmeldung
Wann kann eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein?
Eine Aufenthaltserlaubnis kann insbesondere relevant werden bei:
- lokaler Beschäftigung,
- selbstständiger Tätigkeit,
- Unternehmensführung,
- Studium,
- Familienzusammenführung,
- Immobilienbesitz,
- Investitionen,
- längerfristigem Aufenthalt oder
- anderen gesetzlich geregelten Aufenthaltszwecken.
Die visumfreie Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis sind zwei unterschiedliche Rechtsinstrumente.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts gestellt werden.
Als wichtige Orientierungsgröße gilt eine Frist von mindestens 40 Kalendertagen vor Ablauf des erlaubten Aufenthalts.
Ein Antrag wenige Tage vor Ablauf der visumfreien Zeit kann zu spät sein. Reisende sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Unterlagen benötigt werden und wie lange die Bearbeitung dauert.
Verleiht eine Immobilie automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Nein. Der Kauf einer Immobilie führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Wert einer in Georgien erworbenen Immobilie eine Grundlage für eine befristete Aufenthaltserlaubnis bilden. Dafür gelten jedoch eigenständige Anforderungen, insbesondere zur Immobilienbewertung und zur Höhe des nachgewiesenen Verkehrswertes.
Immobilieneigentum, Einreiseerlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und steuerliche Ansässigkeit müssen getrennt betrachtet werden.
Arbeiten und Selbstständigkeit in Georgien
Visumfreie Einreise ist keine allgemeine Arbeitserlaubnis
Die Möglichkeit, sich bis zu 360 Tage visumfrei in Georgien aufzuhalten, bedeutet nicht automatisch, dass jede Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ohne weitere Genehmigung zulässig ist.
Seit März 2026 gelten erweiterte Regelungen für die Beschäftigung und wirtschaftliche Tätigkeit ausländischer Staatsangehöriger.
Je nach Tätigkeit können erforderlich sein:
- Arbeitserlaubnis,
- Registrierung eines Beschäftigungsverhältnisses,
- Recht zur selbstständigen Tätigkeit,
- Arbeitsaufenthaltserlaubnis,
- entsprechendes Visum,
- steuerliche Registrierung und
- Anmeldung eines Unternehmens oder Einzelunternehmers.
Beschäftigung bei einem georgischen Arbeitgeber
Wer für ein georgisches Unternehmen arbeitet, sollte vor Tätigkeitsbeginn klären, ob eine Arbeitserlaubnis oder eine Registrierung erforderlich ist.
Das Verfahren wird bei abhängig Beschäftigten regelmäßig unter Mitwirkung des georgischen Arbeitgebers durchgeführt.
Eine Einreise als Tourist ersetzt dieses Verfahren nicht.
Selbstständige Tätigkeit
Auch selbstständig tätige Ausländer können von den neuen Regelungen betroffen sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Berater,
- Immobilienvermittler,
- Handwerker,
- Händler,
- Gastronomen,
- Online-Unternehmer,
- Betreiber georgischer Unternehmen und
- Personen, die Leistungen vor Ort gegen Bezahlung anbieten.
Entscheidend ist nicht allein, woher der Kunde stammt, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich organisiert und ausgeübt wird.
Remote Work und ausländische Auftraggeber
Wer ausschließlich für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber arbeitet, befindet sich in einer anderen Ausgangssituation als ein Arbeitnehmer eines georgischen Unternehmens.
Trotzdem können steuerliche, aufenthaltsrechtliche oder arbeitsrechtliche Fragen entstehen. Dies gilt besonders bei längeren Aufenthalten, einem festen Wohnsitz in Georgien oder einer Tätigkeit über eine georgische Gesellschaft.
Einreise nach Georgien mit Kindern
Eigene Reisedokumente
Jedes Kind benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument.
Je nach Staatsangehörigkeit kommen insbesondere infrage:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass,
- Personalausweis oder
- noch gültiger Kinderreisepass.
Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht aus.
Versicherungsschutz für Kinder
Auch Kinder sollten durch eine Kranken- und Unfallversicherung abgesichert sein, die alle georgischen Anforderungen erfüllt.
Bei einer Familienversicherung sollte jedes Kind namentlich aufgeführt oder eindeutig als versicherte Person erkennbar sein.
Reise nur mit einem Elternteil
Reist ein minderjähriges Kind nur mit einem Elternteil, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten empfehlenswert.
Sie sollte möglichst enthalten:
- Name und Geburtsdatum des Kindes,
- Daten des mitreisenden Elternteils,
- Daten des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten,
- Reisezeitraum,
- Reiseziel,
- Kontaktdaten,
- Unterschrift und
- Kopie des Ausweisdokuments des nicht mitreisenden Elternteils.
Bei unterschiedlichen Nachnamen kann zusätzlich eine Geburtsurkunde sinnvoll sein.
Reise mit Großeltern oder anderen Begleitpersonen
Reist ein Kind mit Großeltern, Verwandten, Freunden oder einer anderen Begleitperson, sollte grundsätzlich eine Vollmacht der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.
Bei längeren Aufenthalten oder komplexen Familienverhältnissen kann eine beglaubigte und englischsprachige Fassung sinnvoll sein.
Einreise nach Georgien mit dem Auto
Keine persönliche Online-Anmeldung erforderlich
Auch bei der Einreise mit dem Auto besteht für visumfreie Reisende keine allgemeine digitale Einreiseanmeldung.
Zusätzlich zu den persönlichen Einreisedokumenten müssen jedoch die Fahrzeugunterlagen vollständig sein.
Erforderliche Fahrzeugunterlagen
Reisende sollten insbesondere mitführen:
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung,
- Führerschein,
- Reisepass,
- gegebenenfalls internationaler Führerschein,
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung,
- Vollmacht des Fahrzeughalters,
- gegebenenfalls Apostille und
- Nachweis der georgischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Fahrzeug gehört einer anderen Person
Ist das Fahrzeug nicht auf den Fahrer zugelassen, kann eine notarielle Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich sein.
Für die Verwendung in Georgien sollte die notarielle Beglaubigung grundsätzlich mit einer Apostille versehen sein.
Eine einfache handschriftliche Vollmacht kann an der Grenze unzureichend sein.
Dies betrifft beispielsweise:
- Fahrzeuge von Familienmitgliedern,
- Firmenwagen,
- Leasingfahrzeuge,
- Mietfahrzeuge und
- geliehene Fahrzeuge.
Bei Leasing- und Mietfahrzeugen sollten die Vertragsbedingungen zusätzlich ausdrücklich eine Reise nach Georgien erlauben.
Wie lange darf ein ausländisches Fahrzeug in Georgien bleiben?
Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum vorübergehend in Georgien genutzt werden.
Als wichtige Orientierungsgröße gilt eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen.
Wer das Fahrzeug länger in Georgien lassen möchte, muss rechtzeitig prüfen, ob
- eine Verlängerung,
- eine vorübergehende Registrierung,
- eine Verzollung oder
- eine dauerhafte Ummeldung
erforderlich ist.
Georgische Kfz-Haftpflichtversicherung
Für ausländische Fahrzeuge ist eine georgische Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Eine deutsche oder andere ausländische Versicherung reicht nicht automatisch aus. Die georgische Versicherung kann regelmäßig für unterschiedliche Zeiträume abgeschlossen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht die persönliche Kranken- und Unfallversicherung der Reisenden.
Zollanmeldung bei der Einreise
Zollanmeldung ist keine Einreiseanmeldung
Eine Zollanmeldung betrifft mitgeführte Waren, Bargeld, Medikamente oder andere deklarationspflichtige Gegenstände. Sie ist von der persönlichen Einreisekontrolle zu unterscheiden.
Nicht jeder Reisende muss eine Zollanmeldung abgeben.
Bargeld und Wertpapiere
Bargeld und Wertpapiere mit einem Gesamtwert von mehr als 30.000 GEL beziehungsweise dem entsprechenden Gegenwert in einer Fremdwährung müssen grundsätzlich deklariert werden.
Reisende sollten dabei beachten, dass nicht nur Bargeld, sondern auch bestimmte Wertpapiere und vergleichbare Zahlungsmittel einbezogen werden können.
Alkohol und Tabakwaren
Für Alkohol und Tabakwaren gelten mengenmäßige Freigrenzen.
Als wichtige Orientierungswerte gelten unter anderem:
- bis zu vier Liter alkoholische Getränke,
- bis zu 400 Zigaretten oder
- bis zu 50 Zigarren beziehungsweise Zigarillos.
Für größere Mengen können Zollabgaben, Genehmigungen oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Freimengen sollten nicht als Erlaubnis für eine gewerbliche Einfuhr verstanden werden.
Medikamente
Bei Medikamenten ist besondere Vorsicht geboten.
Eine übliche persönliche Reiseapotheke ist normalerweise unproblematisch. Für größere Mengen oder Medikamente mit kontrollierten Wirkstoffen können jedoch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen:
- starke Schmerzmittel,
- Beruhigungsmittel,
- Schlafmittel,
- Psychopharmaka,
- bestimmte ADHS-Medikamente,
- opioidhaltige Medikamente,
- medizinisches Cannabis und
- andere narkotische oder psychotrope Stoffe.
Reisende sollten insbesondere mitführen:
- ärztliche Bescheinigung,
- Rezeptkopie,
- Wirkstoffbezeichnung,
- Dosierung,
- benötigte Menge und
- englischsprachige Erläuterung.
Entscheidend ist häufig der Wirkstoff und nicht der Markenname des Medikaments.
Wertvolle Gegenstände und gewerbliche Waren
Bei hochwertigen Gegenständen oder größeren Warenmengen kann eine Deklaration sinnvoll oder erforderlich sein.
Dies betrifft beispielsweise:
- hochwertige technische Geräte,
- Schmuck,
- Edelmetalle,
- größere Warenbestände,
- Berufsausrüstung,
- Handelswaren und
- Gegenstände zur dauerhaften Einfuhr.
Wer gewerbliche Waren mitführt, sollte sich nicht auf touristische Freigrenzen verlassen.
Einreise über Abchasien oder Südossetien
Besondere rechtliche Risiken
Abchasien und Südossetien stehen nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung.
Die Einreise in diese Gebiete von russischer Seite kann aus georgischer Sicht als illegaler Grenzübertritt gewertet werden.
Hinweise auf entsprechende Reisen können bei einer späteren Einreise nach Georgien erhebliche Probleme verursachen.
Mögliche Folgen sind:
- intensive Befragung,
- Einreiseverweigerung,
- Geldstrafe,
- strafrechtliche Ermittlungen oder
- weitere rechtliche Maßnahmen.
Einreise aus Russland
Wer regulär von Russland nach Georgien einreisen möchte, sollte ausschließlich einen offiziell geöffneten Grenzübergang verwenden.
Der reguläre Straßenübergang führt über Dariali beziehungsweise Verkhny Lars an der Georgischen Heerstraße.
Eine Route über Abchasien oder Südossetien ist keine zulässige Alternative für die reguläre Einreise nach Georgien.
Einreisecheckliste Georgien 2026
Vier bis sechs Wochen vor der Reise
- Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises prüfen.
- Visumpflicht anhand der tatsächlichen Staatsangehörigkeit klären.
- Kranken- und Unfallversicherung abschließen.
- Mindestdeckung von 30.000 GEL prüfen.
- Englische oder georgische Versicherungsbestätigung anfordern.
- Medikamente und Wirkstoffe auf Einfuhrbeschränkungen prüfen.
- Bei Reisen mit Kindern notwendige Vollmachten vorbereiten.
- Bei Anreise mit fremdem Fahrzeug notarielle Vollmacht und Apostille organisieren.
- Gültigkeit von Führerschein und Fahrzeugpapieren prüfen.
- Bei einem längeren Aufenthalt aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen klären.
Einige Tage vor der Abreise
- Namen auf Reisedokument und Versicherung vergleichen.
- Beginn und Ende des Versicherungsschutzes kontrollieren.
- Sicherstellen, dass auch der Abreisetag versichert ist.
- PDF-Dateien offline speichern.
- Papierkopien wichtiger Unterlagen anfertigen.
- Unterkunftsadresse notieren.
- Rück- oder Weiterreiseticket speichern.
- Ausreichende Zahlungsmittel vorbereiten.
- Freiwillige Registrierung in ELEFAND erwägen.
- Aktuelle Einreise- und Sicherheitshinweise prüfen.
In das Handgepäck gehören
- Reisepass oder zulässiger Personalausweis,
- Versicherungsbestätigung,
- Unterkunftsnachweis,
- Rück- oder Weiterreisedaten,
- Medikamentenbescheinigungen,
- Vollmachten für Kinder,
- Fahrzeugvollmacht,
- Fahrzeugpapiere,
- Kopien wichtiger Dokumente und
- Notfallkontakte.
Häufige Fehler bei der Einreise nach Georgien
GeoConsul mit einer Einreiseanmeldung verwechseln
Die Registrierung für konsularische Dienstleistungen ist kein allgemeines Einreiseformular für visumfreie Touristen.
Unnötig ein eVisa beantragen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen normalen touristischen Aufenthalt grundsätzlich kein eVisa.
Nur die deutsche Krankenversicherungskarte mitnehmen
Die europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht in Georgien und erfüllt die georgische Versicherungspflicht nicht.
Eine ausschließlich deutschsprachige Police verwenden
Der Versicherungsnachweis sollte auf Englisch oder Georgisch vorliegen.
Nur auf eine Kreditkartenversicherung vertrauen
Ohne personalisierte Bestätigung ist oft nicht klar, ob Georgien, der vollständige Reisezeitraum und alle Familienmitglieder versichert sind.
Den Abreisetag nicht versichern
Der Schutz muss bis zur tatsächlichen Ausreise bestehen.
Eine zu kurze Versicherungslaufzeit wählen
Reiseverlängerungen und unvorhergesehene Verzögerungen sollten berücksichtigt werden.
Visumfreiheit mit einer Arbeitserlaubnis verwechseln
Die visumfreie Einreise berechtigt nicht automatisch zur Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
Mit einem fremden Fahrzeug ohne ausreichende Vollmacht einreisen
Eine einfache Vollmacht kann nicht ausreichen. Eine notarielle Vollmacht mit Apostille ist deutlich sicherer.
Medikamente nur unter ihrem Markennamen prüfen
Für die georgische Einfuhrkontrolle ist vor allem der enthaltene Wirkstoff entscheidend.
Bis zum letzten erlaubten Aufenthaltstag warten
Wer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, sollte das Verfahren frühzeitig beginnen.
FAQ zur Einreiseanmeldung Georgien
Muss ich mich vor der Einreise nach Georgien online anmelden?
Für deutsche Staatsangehörige und andere visumfrei einreisende Touristen besteht derzeit keine allgemeine Pflicht, vor der Reise ein georgisches Online-Einreiseformular auszufüllen.
Gibt es 2026 ein Einreiseformular für Georgien?
Für gewöhnliche visumfreie Urlaubsreisen gibt es kein allgemeines verpflichtendes Einreiseformular. Visumanträge, Konsularregistrierungen, Zollanmeldungen und aufenthaltsrechtliche Anträge sind eigenständige Verfahren.
Gibt es ein Passenger Locator Form für Georgien?
Eine allgemeine Verpflichtung zur Abgabe eines Passenger Locator Form besteht für gewöhnliche touristische Reisen derzeit nicht.
Brauchen Deutsche ein Visum für Georgien?
Nein. Deutsche Staatsangehörige dürfen grundsätzlich bis zu 360 Tage visumfrei nach Georgien einreisen.
Brauchen Österreicher ein Visum?
Österreichische Staatsangehörige dürfen grundsätzlich bis zu einem Jahr visumfrei nach Georgien einreisen.
Brauchen Schweizer ein Visum?
Schweizer Staatsangehörige dürfen grundsätzlich bis zu einem Jahr visumfrei nach Georgien einreisen.
Kann ich mit einem deutschen Personalausweis einreisen?
Grundsätzlich ja. Für Flugreisen über Drittstaaten, Landgrenzen, Behördengänge und längere Aufenthalte ist ein Reisepass jedoch empfehlenswert.
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?
Das Reisedokument sollte mindestens bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Eine deutlich längere Restgültigkeit ist dennoch sinnvoll.
Ist eine Reisekrankenversicherung für Georgien Pflicht?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen eine gültige Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt nachweisen können.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Mindestdeckung beträgt 30.000 Georgische Lari.
Muss die Versicherung von einem georgischen Unternehmen stammen?
Nein. Die Versicherung kann grundsätzlich auch von einem ausländischen Versicherungsunternehmen ausgestellt werden.
Muss die Police auf Englisch sein?
Die Versicherungsbestätigung muss auf Englisch oder Georgisch vorliegen.
Reicht eine digitale Versicherungsbestätigung?
Ja. Eine elektronische Bestätigung ist grundsätzlich zulässig. Sie sollte offline gespeichert und möglichst zusätzlich ausgedruckt werden.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte?
Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht in Georgien.
Reicht eine Auslandskrankenversicherung?
Sie kann ausreichen, sofern sie Georgien einschließt, mindestens 30.000 GEL abdeckt, Kranken- und Unfallrisiken umfasst und für den vollständigen Aufenthalt gilt.
Reicht eine Kreditkartenversicherung?
Eine Kreditkartenversicherung kann ausreichen, wenn sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine personalisierte englische Versicherungsbestätigung ist dringend zu empfehlen.
Benötigen Kinder eine eigene Versicherung?
Auch Kinder müssen versichert sein. Bei einer Familienpolice sollte jedes Kind namentlich oder eindeutig als versicherte Person aufgeführt sein.
Wird die Versicherung an der Grenze kontrolliert?
Die Grenzbehörde darf den Versicherungsnachweis kontrollieren. Ob tatsächlich jede Person geprüft wird, ist unerheblich – der Nachweis muss vorhanden sein.
Muss ich meine Unterkunft vorher anmelden?
Für gewöhnliche Touristen besteht keine allgemeine persönliche Online-Anmeldung der Unterkunft. Die Adresse der ersten Unterkunft sollte dennoch verfügbar sein.
Muss ich einen Rückflug vorweisen?
Ein Rückflug wird nicht bei jeder Einreise automatisch verlangt. Die Grenzbehörde kann jedoch einen Nachweis über die geplante Ausreise verlangen.
Muss ich ausreichende finanzielle Mittel nachweisen?
Ein solcher Nachweis kann verlangt werden. Geeignet sind beispielsweise Bargeld, Kreditkarten, Kontoauszüge oder andere nachvollziehbare Finanzierungsnachweise.
Kann die Einreise trotz Visumfreiheit verweigert werden?
Ja. Visumfreiheit garantiert keine automatische Einreise. Fehlende Dokumente, falsche Angaben, fehlender Versicherungsschutz oder Zweifel am Reisezweck können zu einer Zurückweisung führen.
Ist ELEFAND verpflichtend?
Nein. ELEFAND ist eine freiwillige deutsche Krisenvorsorgeliste.
Muss ich mich nach der Ankunft in Georgien registrieren?
Für gewöhnliche Touristen besteht keine allgemeine Registrierungspflicht nach der Ankunft.
Kann ich in Georgien arbeiten, wenn ich visumfrei eingereist bin?
Die visumfreie Einreise ist nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Je nach Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
Brauche ich als Immobilienkäufer eine Einreiseanmeldung?
Nein. Immobilienbesichtigungen und Immobilienkäufe lösen keine besondere touristische Einreiseanmeldung aus.
Bekomme ich durch den Immobilienkauf automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Nein. Immobilienbesitz und Aufenthaltsrecht sind voneinander getrennt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Immobilie jedoch Grundlage für einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis sein.
Brauche ich für die Einreise mit dem Auto ein Formular?
Eine allgemeine persönliche Einreiseanmeldung ist nicht erforderlich. Fahrzeugpapiere, Vollmachten, Zollvorschriften und die georgische Kfz-Haftpflichtversicherung müssen jedoch beachtet werden.
Wie lange darf mein ausländisches Auto in Georgien bleiben?
Als wichtige Orientierungsgröße gilt ein Zeitraum von bis zu 90 Tagen. Für einen längeren Verbleib müssen die zoll- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Muss Bargeld bei der Einreise angemeldet werden?
Bargeld und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als 30.000 GEL beziehungsweise dem entsprechenden Fremdwährungsbetrag müssen grundsätzlich deklariert werden.
Fazit: Keine allgemeine Einreiseanmeldung, aber verbindliche Versicherungspflicht
Die Einreiseanmeldung Georgien ist für deutsche Staatsangehörige und andere visumfrei einreisende Urlauber derzeit kein verpflichtendes Online-Verfahren. Es muss weder ein allgemeines digitales Einreiseformular noch ein Passenger Locator Form oder eine elektronische Reisegenehmigung beantragt werden.
Entscheidend sind stattdessen:
- ein gültiges Reisedokument,
- die persönliche Visumberechtigung,
- ein nachvollziehbarer Reisezweck,
- ausreichende finanzielle Mittel,
- gegebenenfalls ein Rück- oder Weiterreisenachweis und
- seit dem 1. Januar 2026 eine gültige Kranken- und Unfallversicherung.
Die Versicherung muss mindestens 30.000 GEL abdecken, für den gesamten Aufenthalt gelten und auf Englisch oder Georgisch nachgewiesen werden können.
GeoConsul, das georgische eVisa, ELEFAND, Zollanmeldungen sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sind eigenständige Verfahren. Sie dürfen nicht mit einer allgemeinen Einreiseanmeldung verwechselt werden.
Da sich Einreise-, Visa-, Versicherungs- und Zollbestimmungen ändern können, sollten Reisende ihre persönlichen Voraussetzungen unmittelbar vor der Abreise noch einmal überprüfen.
Quellen und weiterführende Links
Offizielle georgische Rechtsgrundlagen
Georgische Staatenliste zur visumfreien Einreise:
https://matsne.gov.ge/en/document/view/2867361
Georgisches Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen:
https://matsne.gov.ge/en/document/view/2278806
Georgisches Tourismusgesetz:
https://matsne.gov.ge/en/document/view/6012850
Georgische Regierungsverordnung zu den Anforderungen an die Kranken- und Unfallversicherung:
https://matsne.gov.ge/ka/document/view/6728816
Georgische Regelungen zu Aufenthaltserlaubnissen:
https://www.matsne.gov.ge/en/document/view/2483468
Georgisches Gesetz zur Arbeitsmigration:
https://matsne.gov.ge/en/document/view/2806732
Offizielle georgische Portale
Georgisches eVisa-Portal:
https://www.evisa.gov.ge/GeoVisa/en/VisaApp
Georgisches Konsularportal GeoConsul:
https://www.geoconsul.gov.ge/en
Georgischer Revenue Service – Informationen zur Einreise und Zollabfertigung:
https://www.rs.ge/BorderCrossing-en?cat=12&tab=1
Information des georgischen Außenministeriums zur Versicherungspflicht:
https://slovenia.mfa.gov.ge/en/news/808702-saqartveloshi-mogzaurobis-msurvelta-sakuradghebod
Deutsche und europäische Informationsquellen
Reise- und Sicherheitshinweise für Georgien:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/georgiensicherheit-201918
Elektronische Krisenvorsorgeliste ELEFAND:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste-387662
Europäische Informationen zur Krankenversicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten:
https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/temporary-stays/index_de.htm


