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Auswärtiges Amt Georgien

18. Juli 2026 / Georgien Immobilien

Auswärtiges Amt Georgien: Reisehinweise, Einreise und Sicherheit

Stand: 18. Juli 2026

Wer nach „Auswärtiges Amt Georgien“ sucht, möchte in der Regel wissen, ob eine Reisewarnung besteht, welche Einreisebestimmungen gelten, wie sicher Georgien ist und an wen sich deutsche Staatsangehörige in einem Notfall wenden können.

Für Georgien besteht derzeit keine formelle landesweite Reise- oder Teilreisewarnung. Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der dortigen Verwaltungsgrenzen wird jedoch dringend abgeraten. Darüber hinaus sollten Reisende die politische Lage, mögliche Demonstrationen sowie die seit dem 1. Januar 2026 geltende Versicherungspflicht beachten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Georgien besteht derzeit keine formelle landesweite Reisewarnung.
  • Abchasien, Südossetien und die unmittelbare Umgebung ihrer Verwaltungsgrenzen sollten nicht bereist werden.
  • Seit dem 1. Januar 2026 benötigen ausländische Reisende eine gültige Kranken- oder Reiseversicherung.
  • Die vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt 30.000 georgische Lari.
  • Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich bis zu 360 Tage ohne Visum nach Georgien einreisen.
  • In Tiflis und anderen größeren Städten können politische Demonstrationen stattfinden.
  • Deutschen Reisenden wird die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND empfohlen.
  • Die Deutsche Botschaft in Tiflis ist die zentrale konsularische Anlaufstelle für deutsche Staatsangehörige.
Auswärtiges Amt Georgien Infografik

Auswärtiges Amt Georgien Infografik

Was bedeutet „Auswärtiges Amt Georgien“?

Bei „Auswärtiges Amt Georgien“ handelt es sich nicht um eine eigene Behörde in Georgien. Der Begriff wird vor allem für drei miteinander verbundene Informationsbereiche verwendet:

  1. die Reise- und Sicherheitshinweise für Georgien,
  2. die Länderinformationen des Auswärtigen Amts,
  3. die Deutsche Botschaft in Tiflis.

Das Auswärtige Amt informiert über Sicherheitsrisiken, Einreisebedingungen, medizinische Versorgung, Verkehr, regionale Gefahren und rechtliche Besonderheiten.

Die Deutsche Botschaft in Tiflis vertritt die Bundesrepublik Deutschland in Georgien und unterstützt deutsche Staatsangehörige in konsularischen Angelegenheiten und akuten Notfällen.

Verbindliche Entscheidungen über die Einreise, den Aufenthalt und die Anwendung georgischer Gesetze treffen jedoch ausschließlich die zuständigen georgischen Behörden.

Besteht für Georgien eine Reisewarnung?

Aktueller Status

Für Georgien besteht derzeit keine formelle landesweite Reise- oder Teilreisewarnung.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Regionen des Landes ohne Einschränkungen bereist werden sollten. Für Abchasien, Südossetien und die unmittelbare Umgebung der dortigen Verwaltungsgrenzen gelten besonders dringende Sicherheitshinweise.

Von Reisen in diese Gebiete wird ausdrücklich abgeraten.

Unterschied zwischen Reisewarnung und Sicherheitshinweis

Eine formelle Reisewarnung ist ein dringender Appell, Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region aufgrund einer konkreten Gefahr zu unterlassen.

Reise- und Sicherheitshinweise können auch dann bestehen, wenn keine formelle Reisewarnung ausgesprochen wurde. Sie enthalten Informationen über regionale Risiken, politische Spannungen, Naturgefahren, Kriminalität, medizinische Versorgung und besondere Verhaltensregeln.

Für Reisende ist deshalb nicht nur entscheidend, ob eine Reisewarnung besteht. Ebenso wichtig sind die konkreten Hinweise für einzelne Regionen und Situationen.

Kann sich die Lage kurzfristig ändern?

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern. Politische Proteste, Grenzzwischenfälle, Naturereignisse oder neue Einreisebestimmungen können kurzfristig Auswirkungen auf eine Reise haben.

Reisende sollten die aktuellen Hinweise daher nicht nur während der Reiseplanung, sondern auch unmittelbar vor der Abreise und während des Aufenthalts überprüfen.

Sicherheit in Georgien

Abchasien und Südossetien

Abchasien und Südossetien werden von der georgischen Regierung nicht kontrolliert. In beiden Gebieten sind russische Streitkräfte stationiert.

Die Deutsche Botschaft verfügt dort über keinen regulären Zugang. Deutschen Staatsangehörigen kann in diesen Regionen daher kein verlässlicher konsularischer Schutz gewährt werden.

Reisen nach Abchasien und Südossetien können außerdem erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Das georgische Recht beschränkt unter anderem:

  • die Einreise in die Gebiete,
  • wirtschaftliche Tätigkeiten,
  • den Erwerb von Immobilien,
  • bestimmte geschäftliche Beziehungen,
  • die Einreise über nicht von Georgien kontrollierte Grenzübergänge.

Eine Einreise aus Russland nach Abchasien oder Südossetien kann bei einer späteren Einreise in das georgische Kernland zu Problemen führen. Möglich sind Einreiseverweigerungen, Befragungen oder strafrechtliche Konsequenzen.

Verwaltungsgrenzen und Minengefahr

Auch die unmittelbare Umgebung der Verwaltungsgrenzen sollte gemieden werden.

In einzelnen Bereichen besteht ein Risiko durch Minen und nicht explodierte Kampfmittel. Zudem können Reisende versehentlich in kontrollierte oder gesperrte Gebiete geraten.

Hauptverkehrsstraßen in der weiteren Umgebung können grundsätzlich befahrbar sein. Von spontanen Abstechern, unbekannten Nebenstraßen und nicht eindeutig ausgewiesenen Wegen ist jedoch abzuraten.

Proteste und politische Demonstrationen

In Tiflis und anderen größeren Städten finden regelmäßig politische Proteste und Kundgebungen statt.

Ein wiederkehrender Schwerpunkt befindet sich im Zentrum von Tiflis, insbesondere im Bereich des georgischen Parlaments an der Schota-Rustaweli-Avenue.

Auch zunächst friedliche Demonstrationen können zu folgenden Situationen führen:

  • Verkehrsblockaden,
  • Straßensperren,
  • Polizeikontrollen,
  • Festnahmen,
  • Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Sicherheitskräften,
  • Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs.

Reisende sollten Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig umgehen. Politische Veranstaltungen sollten nicht aus Neugier besucht werden.

Auch das Fotografieren oder Filmen angespannter Situationen kann zu Missverständnissen oder Problemen mit Behörden führen.

Kriminalität

Georgien weist im internationalen Vergleich keine außergewöhnlich hohe Alltagskriminalität auf. Dennoch kommen auch dort Straftaten gegen Reisende vor.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich:

  • an touristischen Sehenswürdigkeiten,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • an Bahnhöfen,
  • auf Märkten,
  • in Nachtlokalen,
  • bei größeren Veranstaltungen,
  • in stark frequentierten Innenstadtbereichen.

Taschendiebstähle, Handtaschenraub und andere Eigentumsdelikte sind möglich.

Wertsachen sollten nicht offen getragen oder sichtbar in Fahrzeugen zurückgelassen werden. Bargeld, Bankkarten und Reisedokumente sollten möglichst getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Für nächtliche Fahrten sind registrierte Taxiunternehmen oder etablierte Fahrdienste zu bevorzugen.

Straßenverkehr

Der Straßenverkehr zählt zu den wichtigsten praktischen Risiken einer Georgien-Reise.

Außerhalb der größeren Städte können folgende Probleme auftreten:

  • beschädigte Fahrbahnen,
  • fehlende Fahrbahnmarkierungen,
  • unzureichende Straßenbeleuchtung,
  • Tiere auf der Fahrbahn,
  • riskante Überholmanöver,
  • technisch mangelhafte Fahrzeuge,
  • unvorhersehbares Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

Nachtfahrten auf unbekannten Land- und Bergstraßen sollten möglichst vermieden werden.

In Georgien gilt für Kraftfahrer eine Alkoholgrenze von 0,0 Promille.

Reisen in die Bergregionen

Bei Fahrten in den Großen oder Kleinen Kaukasus müssen Wetter- und Straßenverhältnisse besonders sorgfältig berücksichtigt werden.

Mögliche Gefahren sind:

  • starker Schneefall,
  • Lawinen,
  • Erdrutsche,
  • Überschwemmungen,
  • Steinschlag,
  • kurzfristige Straßensperrungen,
  • eingeschränkte Mobilfunkverbindungen.

Abgelegene Ortschaften können zeitweise von der Außenwelt abgeschnitten sein. Medizinische Rettung und Pannenhilfe sind in entlegenen Regionen nicht immer schnell verfügbar.

Georgien liegt außerdem in einer seismisch aktiven Region. Erdbeben können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Einreise nach Georgien für deutsche Staatsangehörige

Anerkannte Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich mit folgenden Dokumenten nach Georgien einreisen:

  • Reisepass,
  • vorläufiger Reisepass,
  • Personalausweis,
  • Kinderreisepass.

Das Reisedokument muss mindestens bis zum vorgesehenen Ende des Aufenthalts gültig sein.

Obwohl eine Einreise mit dem Personalausweis grundsätzlich möglich ist, empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Dies gilt insbesondere bei:

  • einer Einreise über Land,
  • einer Einreise über See,
  • einem Transit durch Drittstaaten,
  • längeren Aufenthalten,
  • geschäftlichen oder behördlichen Angelegenheiten.

Beförderungsunternehmen oder einzelne Grenzstellen können bei Personalausweisen zusätzliche Prüfungen durchführen.

Benötigen Deutsche ein Visum?

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich bis zu 360 Tage visumfrei nach Georgien einreisen.

Die Visumfreiheit gilt jedoch nicht automatisch als:

  • Arbeitserlaubnis,
  • dauerhafte Aufenthaltserlaubnis,
  • steuerliche Freistellung,
  • Erlaubnis für jede selbstständige Tätigkeit,
  • Genehmigung für ein Studium oder eine langfristige Beschäftigung.

Für bestimmte Aufenthaltszwecke kann eine georgische Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere längere Beschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten, Studienaufenthalte und Familienzusammenführungen.

Wer dauerhaft in Georgien leben, arbeiten oder ein Unternehmen führen möchte, sollte Aufenthaltsrecht, Steuerrecht und berufliche Genehmigungen getrennt prüfen.

Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 müssen ausländische Reisende bei der Einreise nach Georgien eine gültige Kranken- oder Reiseversicherung nachweisen können.

Die Versicherung muss:

  • während des gesamten Aufenthalts gelten,
  • Georgien als räumlichen Geltungsbereich einschließen,
  • eine Mindestdeckung von 30.000 georgischen Lari aufweisen,
  • in englischer oder georgischer Sprache nachweisbar sein,
  • elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden können.

Die Umrechnung der Mindestdeckung in Euro kann sich aufgrund des Wechselkurses verändern. Maßgeblich ist daher der Betrag von 30.000 georgischen Lari.

Was sollte auf der Versicherungsbestätigung stehen?

Auf dem Versicherungsnachweis sollten mindestens folgende Informationen klar erkennbar sein:

  • vollständiger Name der versicherten Person,
  • Versicherungsnummer,
  • Beginn des Versicherungsschutzes,
  • Ende des Versicherungsschutzes,
  • Geltungsbereich Georgien,
  • versicherte medizinische Leistungen,
  • Deckungssumme,
  • Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens.

Auch bei einem digitalen Nachweis ist eine ausgedruckte Kopie empfehlenswert.

Eine gewöhnliche deutsche Krankenversicherung erfüllt die georgischen Anforderungen nicht automatisch. Reisende sollten sich den Auslandsversicherungsschutz und die erforderliche Mindestdeckung ausdrücklich bestätigen lassen.

Kann die Einreise verweigert werden?

Auch bei visumfreier Einreise besteht kein uneingeschränkter Anspruch auf Einreise.

Die georgischen Grenzbehörden können eine Einreise verweigern, wenn Zweifel am Aufenthaltszweck bestehen oder andere rechtliche Gründe vorliegen.

Mögliche Fragen bei der Einreise können sich beziehen auf:

  • den Aufenthaltszweck,
  • die Unterkunft,
  • die geplante Aufenthaltsdauer,
  • die Rück- oder Weiterreise,
  • ausreichende finanzielle Mittel,
  • den Versicherungsschutz,
  • frühere Aufenthalte in Abchasien oder Südossetien,
  • politische oder journalistische Tätigkeiten.

Reisende sollten wichtige Unterlagen griffbereit aufbewahren. Dazu gehören insbesondere Unterkunftsnachweis, Versicherungsbestätigung und Rück- oder Weiterreisedokumente.

Einreise mit Minderjährigen

Reist ein minderjähriges Kind nur mit einem Elternteil, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils häufig sinnvoll.

Dies gilt besonders, wenn:

  • Eltern und Kind unterschiedliche Nachnamen tragen,
  • eine deutsch-georgische Familienkonstellation besteht,
  • die Reise länger dauert,
  • das Kind mit einer nicht sorgeberechtigten Person reist.

Reist ein Kind mit Großeltern, Freunden oder anderen Begleitpersonen, sollte eine schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.

Eine englische oder georgische Übersetzung kann die Abwicklung an Grenzen und bei Behörden erleichtern.

Einreise mit einem Fahrzeug

Wer mit einem Fahrzeug nach Georgien einreist, das einer anderen Person gehört, sollte eine umfassende Vollmacht des Fahrzeughalters mitführen.

Je nach Grenzübergang können eine notarielle Beglaubigung und eine Apostille verlangt werden.

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf nur für einen begrenzten Zeitraum in Georgien genutzt werden. Bei längeren Aufenthalten können eine Verlängerung, Registrierung oder zollrechtliche Abwicklung erforderlich werden.

Zusätzlich muss für das Fahrzeug eine in Georgien gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine deutsche oder europäische Versicherung reicht nicht in jedem Fall aus.

Fahrer sollten neben dem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine anerkannte Übersetzung mitführen.

Gesundheit und medizinische Versorgung

Impfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind grundsätzlich keine besonderen Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Empfohlen werden die in Deutschland üblichen Standardimpfungen. Je nach Reisedauer, Region und persönlichem Risiko können weitere Impfungen sinnvoll sein.

Dazu gehören insbesondere:

  • Hepatitis A,
  • Hepatitis B,
  • Tollwut,
  • gegebenenfalls weitere reisespezifische Impfungen.

Eine individuelle reisemedizinische Beratung ist besonders bei längeren Aufenthalten, Trekkingreisen und engem Tierkontakt sinnvoll.

Tollwut

In Georgien besteht ein relevantes Tollwutrisiko. Dies betrifft vor allem streunende Hunde, kann aber auch andere Säugetiere einschließen.

Direkter Kontakt mit streunenden Tieren sollte vermieden werden.

Nach einem Biss, Kratzer oder Speichelkontakt mit einer offenen Wunde sollte die betroffene Stelle sofort gründlich gereinigt und medizinische Hilfe aufgesucht werden.

Auch kleine oder zunächst harmlos wirkende Verletzungen müssen ernst genommen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung unterscheidet sich regional deutlich.

In Tiflis und Batumi stehen private Kliniken und medizinische Zentren zur Verfügung. Außerhalb der größeren Städte kann die Versorgung erheblich eingeschränkt sein.

Mögliche Probleme sind:

  • begrenzte medizinische Ausstattung,
  • lange Transportwege,
  • fehlende Fachärzte,
  • eingeschränkte Rettungsdienste,
  • Vorauszahlung in privaten Kliniken,
  • Sprachbarrieren.

Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung sollte nicht nur die georgische Mindestdeckung erfüllen. Sie sollte auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte, Bergungskosten und Behandlungen in privaten Einrichtungen einschließen.

Medikamente

Reisende sollten regelmäßig benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitführen.

Dabei ist zu beachten, dass einzelne Wirkstoffe in Georgien strenger kontrolliert werden können als in Deutschland.

Besondere Vorsicht gilt bei:

  • opioidhaltigen Schmerzmitteln,
  • starken Beruhigungsmitteln,
  • Schlafmitteln,
  • Psychopharmaka,
  • bestimmten ADHS-Medikamenten,
  • Betäubungsmitteln.

Medikamente sollten in der Originalverpackung transportiert werden.

Zusätzlich empfehlenswert sind:

  • ein ärztlicher Medikationsplan,
  • eine englischsprachige Bescheinigung,
  • die Bezeichnung des Wirkstoffs,
  • Angaben zur benötigten Tagesdosis,
  • eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit.

Wichtige Gesetze und Verhaltensregeln

Drogendelikte

Drogendelikte werden in Georgien streng verfolgt.

Bereits Besitz, Einfuhr oder Weitergabe kleiner Mengen können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Wirkstoff und Menge sind lange Freiheitsstrafen möglich.

Reisende sollten niemals:

  • unbekannte Pakete transportieren,
  • Gepäckstücke für andere Personen mitnehmen,
  • nicht eindeutig gekennzeichnete Substanzen einführen,
  • Medikamente ohne geeignete Nachweise transportieren.

Dass ein Produkt in Deutschland legal erhältlich ist, bedeutet nicht automatisch, dass es in Georgien erlaubt ist.

Politische Versammlungen und Behördenkontakte

Für Verstöße im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen gelten teilweise strenge Sanktionen.

Probleme können insbesondere entstehen durch:

  • Blockieren von Straßen,
  • Blockieren öffentlicher Gebäude,
  • Missachtung polizeilicher Anweisungen,
  • Beleidigung von Amtsträgern,
  • Eingriffe in Polizeimaßnahmen,
  • aktive Beteiligung an nicht genehmigten Aktionen.

Neben Geldbußen können Verwaltungshaft, Festnahmen oder spätere Einreiseprobleme drohen.

Reisende sollten bei Kontakten mit Polizei und Behörden ruhig bleiben, Anweisungen befolgen und bei rechtlichen Problemen professionelle Unterstützung suchen.

Fotografieren und Filmen

Militärische Einrichtungen, Grenzanlagen, Sicherheitskräfte und bestimmte staatliche Gebäude sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden.

Auch bei Demonstrationen ist Zurückhaltung ratsam. Das Filmen von Teilnehmern, Polizeiaktionen oder Kontrollstellen kann zu Konflikten führen.

Zoll und Bargeld

Für größere Bargeldbeträge bestehen Erklärungspflichten.

Besondere Vorschriften gelten außerdem für:

  • Antiquitäten,
  • Kunstgegenstände,
  • Kulturgüter,
  • Waffen,
  • bestimmte Medikamente,
  • größere Mengen Alkohol,
  • größere Mengen Tabakwaren,
  • gewerblich eingeführte Waren.

Wer Kunstgegenstände, Teppiche, Ikonen, historische Gegenstände oder Antiquitäten ausführen möchte, sollte sich vor dem Kauf über mögliche Genehmigungspflichten informieren.

Deutsche Botschaft in Tiflis

Adresse

Deutsche Botschaft Tiflis
Nino-Chkheidze-Straße 38
0102 Tiflis
Georgien

Der Besuchereingang der Rechts- und Konsularabteilung befindet sich an der Mose-Toidze-Straße.

Telefonnummern

Zentrale:
+995 32 244 73 00

Rechts- und Konsularabteilung:
+995 32 244 73 03

Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Dienstzeiten:
+995 599 58 61 91

Der Bereitschaftsdienst ist ausschließlich für akute Notfälle deutscher Staatsangehöriger vorgesehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • schwere Unfälle,
  • Todesfälle,
  • Festnahmen,
  • akute medizinische Notlagen,
  • Verlust aller Reisedokumente unmittelbar vor einer notwendigen Ausreise,
  • schwere Krisensituationen.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht für allgemeine Auskünfte, Visaangelegenheiten oder gewöhnliche Terminfragen vorgesehen.

Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten und die Sprechzeiten der Konsularabteilung können sich ändern. Ein persönlicher Besuch ist in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Vor einem Besuch sollten die aktuellen Öffnungs- und Feiertagsregelungen kontrolliert werden.

Wobei kann die Botschaft helfen?

Die Deutsche Botschaft kann deutsche Staatsangehörige in Notfällen beraten und unterstützen.

Mögliche Leistungen sind:

  • Hilfe bei verlorenen Reisedokumenten,
  • Kontaktaufnahme mit Angehörigen,
  • Informationen zu Ärzten und Krankenhäusern,
  • Informationen zu Rechtsanwälten,
  • konsularische Begleitung bei schweren Notfällen,
  • Unterstützung bei Todesfällen,
  • Informationen bei Festnahmen,
  • Beratung in Krisensituationen.
Auswärtiges Amt Georgien

Auswärtiges Amt Georgien

Wobei kann die Botschaft nicht helfen?

Die Botschaft kann keine georgischen Behörden anweisen und keine Gerichtsentscheidungen aufheben.

Sie kann außerdem nicht:

  • private Verträge durchsetzen,
  • Immobilienkäufe prüfen,
  • Kaufpreise zurückfordern,
  • als Rechtsanwalt auftreten,
  • Gerichtsverfahren führen,
  • Krankenhausrechnungen bezahlen,
  • Bußgelder übernehmen,
  • Hotelkosten tragen,
  • reguläre Rückflüge finanzieren,
  • verlorenes Bargeld ersetzen.

In Ausnahmefällen kann konsularische Hilfe gewährt werden. Diese ist jedoch an enge Voraussetzungen gebunden und kann rückzahlungspflichtig sein.

Verlust des Reisepasses

Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses sollte zunächst eine Anzeige bei der georgischen Polizei erstattet werden.

Anschließend ist die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft zu kontaktieren.

Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments können erforderlich sein:

  • polizeilicher Verlustnachweis,
  • Passfotos,
  • Identitätsnachweis,
  • Kopie des verlorenen Dokuments,
  • Angaben zur geplanten Rückreise,
  • gegebenenfalls eine Übersetzung der Polizeibescheinigung.

Digitale Kopien wichtiger Dokumente sollten getrennt von den Originalen gespeichert werden.

ELEFAND: Krisenvorsorge für deutsche Staatsangehörige

ELEFAND ist die elektronische Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.

Die Registrierung wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, unabhängig davon, ob sie:

  • nur wenige Tage in Georgien verbringen,
  • mehrere Monate bleiben,
  • dauerhaft in Georgien leben,
  • eine Immobilie besitzen,
  • geschäftlich tätig sind,
  • regelmäßig zwischen Deutschland und Georgien reisen.

Im Krisenfall können registrierte Personen per E-Mail oder SMS mit wichtigen Lageinformationen und Verhaltenshinweisen erreicht werden.

Bei der Registrierung sollten möglichst folgende Angaben hinterlegt werden:

  • vollständiger Name,
  • Reisezeitraum,
  • Aufenthaltsort,
  • lokale Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Kontaktperson in Deutschland,
  • mitreisende Familienangehörige.

Bei längeren Aufenthalten sollten Änderungen der Unterkunft oder Telefonnummer aktualisiert werden.

Hinweise für Auswanderer und Langzeitaufenthalter

Die Reise- und Sicherheitshinweise sind nicht nur für Touristen relevant.

Auch Auswanderer, Unternehmer, Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und Immobilieneigentümer sollten sich regelmäßig über die Lage informieren.

Visumfreiheit ist keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Der visumfreie Aufenthalt von bis zu 360 Tagen bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaftes Wohnen, Arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich ist.

Abhängig von der persönlichen Situation können erforderlich sein:

  • Aufenthaltserlaubnis,
  • Arbeitserlaubnis,
  • steuerliche Registrierung,
  • Unternehmensregistrierung,
  • Nachweis ausreichender Einkünfte,
  • Krankenversicherung,
  • Anmeldung des Wohnsitzes.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Einreisebestimmungen und die steuerliche Ansässigkeit sind voneinander getrennt zu betrachten.

Auch bei visumfreiem Aufenthalt kann durch eine längere Anwesenheit oder wirtschaftliche Tätigkeit eine Steuerpflicht in Georgien entstehen.

Dies kann insbesondere relevant sein bei:

  • dauerhaftem Aufenthalt,
  • Vermietung von Immobilien,
  • selbstständiger Tätigkeit,
  • Beschäftigung in Georgien,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • regelmäßigen Einkünften aus Georgien.

Hinweise für Immobilienkäufer und Investoren

Keine Immobiliengeschäfte in Abchasien oder Südossetien

Der Erwerb von Immobilien und andere wirtschaftliche Aktivitäten in Abchasien und Südossetien unterliegen erheblichen rechtlichen Einschränkungen.

Angebote aus diesen Regionen sollten nicht ohne spezialisierte rechtliche Prüfung verfolgt werden.

Dies gilt auch für:

  • angebliche Eigentumstitel,
  • Nutzungsrechte,
  • Grundstücksbeteiligungen,
  • Beteiligungen an Bauprojekten,
  • Unternehmensanteile,
  • langfristige Miet- oder Pachtverträge.

Die tatsächliche Durchsetzbarkeit solcher Rechte kann erheblich eingeschränkt sein.

Die Botschaft prüft keine Immobilienverträge

Die Deutsche Botschaft ist keine Prüfstelle für Immobilienkäufe.

Sie kontrolliert weder:

  • den Eigentumsstatus,
  • Grundbuchauszüge,
  • Kaufverträge,
  • Vollmachten,
  • Baugenehmigungen,
  • Zahlungspläne,
  • Bauträger,
  • Grundstücksgrenzen,
  • Belastungen oder Hypotheken.

Vor einem Kauf sollten alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte unabhängig geprüft werden.

Wichtige Prüfbereiche beim Immobilienkauf

Vor dem Erwerb einer Immobilie sollten insbesondere folgende Punkte kontrolliert werden:

  • eingetragener Eigentümer,
  • aktuelle Registerdaten,
  • Hypotheken und Belastungen,
  • Pfändungen,
  • bestehende Mietverhältnisse,
  • Grundstücksgrenzen,
  • Nutzungsart des Grundstücks,
  • Baugenehmigung,
  • Fertigstellungsstatus,
  • Vollmacht des Verkäufers,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Übergaberegelungen,
  • Vertragsstrafen,
  • steuerliche Folgen.

Bei Neubauprojekten sollten zusätzlich Bauträger, Projektfinanzierung, Baufortschritt und Fertigstellungsrisiken geprüft werden.

Immobilienbesitz und Aufenthaltsrecht

Ein Immobilienkauf und die visumfreie Einreise sind rechtlich unterschiedliche Sachverhalte.

Der Besitz einer Immobilie führt nicht automatisch zu:

  • einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis,
  • einer Arbeitserlaubnis,
  • einer Steuerbefreiung,
  • einer georgischen Staatsangehörigkeit,
  • einem dauerhaften Aufenthaltsrecht.

Abhängig vom Immobilienwert und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis möglich sein. Eine automatische Erteilung besteht jedoch nicht.

Checkliste vor der Georgien-Reise

Zwei bis vier Wochen vor der Abreise

  • Gültigkeit des Reisedokuments prüfen.
  • Reisekrankenversicherung abschließen.
  • Mindestdeckung von 30.000 georgischen Lari kontrollieren.
  • Englische oder georgische Versicherungsbestätigung anfordern.
  • Benötigte Medikamente und Einfuhrbestimmungen prüfen.
  • Digitale Kopien wichtiger Dokumente erstellen.
  • Registrierung in ELEFAND durchführen.
  • Reiseplanung für Abchasien und Südossetien ausschließen.
  • Bei Autofahrten Vollmachten und Versicherungen vorbereiten.

Unmittelbar vor der Einreise

  • Versicherungsnachweis ausdrucken.
  • Unterkunftsnachweis bereithalten.
  • Rück- oder Weiterreise dokumentieren.
  • Botschafts- und Notfallnummern speichern.
  • Aktuelle Demonstrationsorte prüfen.
  • Wetter- und Straßenlage kontrollieren.
  • Reisepass und Versicherung zusätzlich digital sichern.

Während des Aufenthalts

  • Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden.
  • Politische Auseinandersetzungen nicht fotografieren.
  • Unbekannte Wege nahe den Verwaltungsgrenzen vermeiden.
  • Wertsachen sicher aufbewahren.
  • Nachtfahrten außerhalb der Städte reduzieren.
  • Bei Bergreisen Wetter und Straßenzustand prüfen.
  • Änderungen des Aufenthaltsorts in ELEFAND aktualisieren.
  • Keine Pakete oder unbekannten Gegenstände für andere Personen transportieren.

Verhalten im Notfall

Allgemeine Notrufnummer

In Georgien ist die zentrale Notrufnummer 112.

Sie kann für Polizei, Feuerwehr und medizinische Notfälle genutzt werden.

Bei einem Unfall

  • Unfallstelle sichern.
  • Notruf 112 verständigen.
  • Verletzte nicht unnötig bewegen.
  • Fotos der Situation anfertigen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • Versicherungsunternehmen informieren.
  • Bei schweren Unfällen die Deutsche Botschaft kontaktieren.

Bei Diebstahl

  • Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
  • Bankkarten sperren lassen.
  • Mobilfunkanbieter informieren.
  • Reisedokumente als verloren melden.
  • Kopien der Polizeianzeige aufbewahren.
  • Bei Passverlust die Deutsche Botschaft kontaktieren.

Bei einer Festnahme

Festgenommene deutsche Staatsangehörige können verlangen, dass die Deutsche Botschaft informiert wird.

Betroffene sollten:

  • ruhig bleiben,
  • keine Dokumente unterschreiben, die sie nicht verstehen,
  • einen Dolmetscher verlangen,
  • anwaltliche Unterstützung verlangen,
  • auf die Kontaktaufnahme mit der Botschaft bestehen.

Die Botschaft kann konsularisch unterstützen, aber keine Freilassung erzwingen oder georgische Gerichtsverfahren beeinflussen.

Bei einer medizinischen Notlage

  • Notruf 112 verständigen.
  • Versicherung kontaktieren.
  • Versicherungsnummer bereithalten.
  • nach Möglichkeit eine private Klinik mit geeigneter Ausstattung wählen,
  • bei schweren Fällen einen medizinischen Rücktransport mit der Versicherung abstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es aktuell eine Reisewarnung für Georgien?

Derzeit besteht keine formelle landesweite Reise- oder Teilreisewarnung. Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe ihrer Verwaltungsgrenzen wird jedoch dringend abgeraten.

Ist Georgien für Touristen sicher?

Weite Teile Georgiens können unter Beachtung üblicher Vorsichtsmaßnahmen bereist werden. Besondere Risiken bestehen durch Demonstrationen, Straßenverkehr, Naturereignisse sowie in und nahe Abchasien und Südossetien.

Welche Gebiete sollte man nicht bereisen?

Abchasien, Südossetien und die unmittelbare Umgebung ihrer Verwaltungsgrenzen sollten nicht bereist werden. Dort bestehen erhebliche Sicherheits- und Rechtsrisiken.

Benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum?

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich bis zu 360 Tage visumfrei nach Georgien einreisen. Für Arbeit, Studium, Selbstständigkeit und andere langfristige Aufenthaltszwecke können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Reicht ein deutscher Personalausweis für die Einreise?

Ein gültiger deutscher Personalausweis wird grundsätzlich anerkannt. Für die Einreise über Land oder See, den Transit durch Drittstaaten und längere Aufenthalte ist ein Reisepass empfehlenswert.

Ist eine Reisekrankenversicherung Pflicht?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen ausländische Reisende eine für den gesamten Aufenthalt gültige Kranken- oder Reiseversicherung nachweisen können.

Wie hoch muss die Versicherungsdeckung sein?

Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 georgischen Lari aufweisen.

In welcher Sprache muss der Versicherungsnachweis vorliegen?

Der Nachweis sollte in englischer oder georgischer Sprache vorgelegt werden können.

Wird ein digitaler Versicherungsnachweis akzeptiert?

Ein elektronischer Nachweis kann grundsätzlich verwendet werden. Zusätzlich ist eine ausgedruckte Kopie empfehlenswert.

Kann Georgien die Einreise trotz Visumfreiheit verweigern?

Ja. Die endgültige Entscheidung trifft die georgische Grenzbehörde. Eine Einreise kann auch bei grundsätzlich bestehender Visumfreiheit verweigert werden.

Wo finden in Tiflis häufig Demonstrationen statt?

Ein wiederkehrender Schwerpunkt ist der Bereich vor dem georgischen Parlament an der Schota-Rustaweli-Avenue. Demonstrationen können jedoch auch an anderen zentralen Orten stattfinden.

Sollte man sich bei ELEFAND registrieren?

Ja. Die Registrierung wird deutschen Staatsangehörigen unabhängig von Dauer und Zweck des Aufenthalts empfohlen.

Was ist bei einem verlorenen Reisepass zu tun?

Der Verlust sollte zunächst bei der georgischen Polizei angezeigt werden. Danach ist die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Tiflis zu kontaktieren.

Kann die Deutsche Botschaft bei einem Immobilienkonflikt helfen?

Die Botschaft kann allgemeine Informationen und Kontakthinweise geben. Sie kann jedoch keine Verträge durchsetzen, keine anwaltliche Vertretung übernehmen und nicht in georgische Gerichtsverfahren eingreifen.

Darf man nach Abchasien oder Südossetien reisen?

Von Reisen in beide Gebiete wird dringend abgeraten. Neben Sicherheitsrisiken bestehen erhebliche rechtliche Probleme und ein stark eingeschränkter konsularischer Schutz.

Ist ein Immobilienkauf in Abchasien oder Südossetien möglich?

Solche Geschäfte unterliegen erheblichen rechtlichen Einschränkungen und Risiken. Eigentumsrechte können möglicherweise nicht anerkannt oder durchgesetzt werden.

Gilt die Visumfreiheit auch für Arbeitnehmer?

Die Visumfreiheit erlaubt die Einreise und den Aufenthalt innerhalb des zulässigen Zeitraums. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch arbeits-, steuer- oder aufenthaltsrechtliche Genehmigungen.

Welche Notrufnummer gilt in Georgien?

Die zentrale Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112.

Für Georgien besteht derzeit keine formelle landesweite Reisewarnung. Der überwiegende Teil des Landes kann bei sorgfältiger Vorbereitung und Beachtung der aktuellen Sicherheitslage bereist werden.

Besonders wichtig sind die seit 2026 geltende Versicherungspflicht, die Vermeidung politischer Demonstrationen und der vollständige Reiseverzicht für Abchasien, Südossetien und die unmittelbare Umgebung ihrer Verwaltungsgrenzen.

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich bis zu 360 Tage visumfrei einreisen. Die Visumfreiheit ersetzt jedoch keine Prüfung arbeits-, steuer- oder aufenthaltsrechtlicher Anforderungen.

Für Notfälle ist die Deutsche Botschaft in Tiflis die zentrale konsularische Anlaufstelle. Zusätzlich empfiehlt sich für Reisende, Auswanderer und Langzeitaufenthalter die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND.