Ist Georgien ein Steuerparadies?
Ist Georgien ein Steuerparadies?
Nein – jedenfalls nicht im klassischen Sinn. Treffender ist die Bezeichnung:
Georgien ist ein steuerlich attraktiver Niedrigsteuerstandort mit territorialen Elementen, aber keine anonyme Offshore-Steueroase.
Warum Georgien häufig als Steuerparadies bezeichnet wird
Georgien bietet einige ungewöhnlich günstige Steuerregelungen:
- Small Business Status: Qualifizierte Einzelunternehmer zahlen grundsätzlich 1 % auf bestimmte unternehmerische Einkünfte. Wird die Umsatzgrenze von 500.000 GEL überschritten, gilt ab dem betreffenden Monat bis zum Jahresende ein Steuersatz von 3 %. Der Status gilt nicht automatisch für jede Tätigkeit und jede Einkunftsart. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Einkommensteuer: Der reguläre Einkommensteuersatz für natürliche Personen beträgt 20 %. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Unternehmensbesteuerung: Der reguläre Gewinnsteuersatz beträgt 15 %. Bei den meisten georgischen Kapitalgesellschaften werden vor allem ausgeschüttete Gewinne sowie bestimmte nicht betriebliche Zahlungen besteuert. Solange Gewinne ordnungsgemäß im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, fällt daher grundsätzlich noch keine Ausschüttungsbesteuerung an. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Dividenden: Ausschüttungen an natürliche Personen und bestimmte ausländische Empfänger unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 5 %. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
- Auslandseinkünfte: Einkünfte eines in Georgien ansässigen Menschen, die steuerlich nicht als Einkünfte aus georgischer Quelle gelten, sind grundsätzlich von der georgischen Einkommensteuer befreit. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Gerade der letzte Punkt wird häufig missverstanden. Arbeitet ein Selbstständiger tatsächlich von Georgien aus, können seine Dienstleistungen als in Georgien erbracht und damit als georgische Einkünfte gelten – selbst wenn der Auftraggeber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sitzt und auf ein ausländisches Konto bezahlt. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Warum Georgien trotzdem keine klassische Steueroase ist
Georgien ist kein Nullsteuerland. Neben Einkommen- und Unternehmenssteuern gibt es beispielsweise eine reguläre Mehrwertsteuer von 18 %. Zudem bestehen Buchführungs-, Erklärungs- und Registrierungspflichten. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Auch international wird Georgien aktuell nicht wie eine nicht kooperative Offshore-Jurisdiktion behandelt: Auf der am 17. Februar 2026 aktualisierten EU-Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder erscheint Georgien weder unter den zehn gelisteten Staaten und Gebieten noch unter den Ländern mit noch offenen Verpflichtungen. (Rat der Europäischen Union)
Darüber hinaus nimmt Georgien am automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen nach dem Common Reporting Standard teil. Die entsprechenden Austauschbeziehungen wurden rechtzeitig für den Informationsaustausch ab 2024 aktiviert. Ein georgisches Bankkonto ist daher grundsätzlich kein anonymes oder vor ausländischen Finanzbehörden verborgenes Konto. (OECD)
Besonders wichtig für Personen aus Deutschland
Eine georgische Firma, ein Bankkonto oder eine georgische Steuerbescheinigung beendet nicht automatisch die deutsche Steuerpflicht. Wer weiterhin einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist dort grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zwischen Deutschland und Georgien besteht außerdem ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten verteilt. (Gesetze im Internet)
Nach georgischem Recht wird man regelmäßig steuerlich ansässig, wenn man sich innerhalb eines fortlaufenden Zwölfmonatszeitraums mindestens 183 Tage in Georgien aufhält. Diese georgische 183-Tage-Regel beseitigt jedoch nicht automatisch einen weiterhin bestehenden deutschen Wohnsitz. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
Georgien ist kein klassisches Steuerparadies, sondern ein transparentes Niedrigsteuerland. Für Unternehmer, Selbstständige und Investoren, die tatsächlich nach Georgien ziehen, ihre Tätigkeit dort ausüben und ihre steuerliche Struktur korrekt gestalten, kann das Land sehr attraktiv sein. Eine reine Briefkastenfirma oder ein georgisches Konto schützt dagegen nicht vor der Besteuerung im bisherigen Wohnsitzstaat.
Für einen redaktionellen Beitrag wäre die stärkste Kernaussage:
Georgien ist kein Steuerparadies für unversteuertes Geld – aber unter den richtigen Voraussetzungen ein sehr attraktiver Steuerstandort.


