Firma in Georgien 2026
Firma in Georgien 2026: LLC, Work Right und Residence Permit richtig unterscheiden
Rechts- und Informationsstand: 2. September 2026
Eine Firma in Georgien lässt sich vergleichsweise schnell registrieren. Genau diese unkomplizierte Unternehmensgründung führt jedoch häufig zu einem folgenreichen Missverständnis:
Wer eine georgische LLC besitzt oder als Geschäftsführer eingetragen ist, hat dadurch nicht automatisch das Recht, in Georgien zu arbeiten oder dauerhaft dort zu leben.
Wer eine Firma in Georgien gründen möchte, muss deshalb seit 2026 mindestens drei rechtlich getrennte Ebenen prüfen:
- die Registrierung der Limited Liability Company – LLC,
- das persönliche Work Right,
- den passenden Aufenthaltsstatus.
Seit dem 1. März 2026 gilt in Georgien ein formelles System für die Arbeitsberechtigung ausländischer Arbeitnehmer, Selbstständiger und zahlreicher operativ tätiger Unternehmer. Am 15. April 2026 wurde das Arbeitsmigrationsgesetz bereits wieder geändert und durch zusätzliche Ausnahmen präzisiert. Am 9. Juli 2026 folgten weitere Verfahrensregelungen.
Viele ältere Ratgeber zur Firmengründung in Georgien bilden diese neue Rechtslage daher nicht vollständig ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Ebene | Was wird geregelt? | Für wen gilt sie? | Was bewirkt sie nicht automatisch? |
|---|---|---|---|
| LLC | Existenz, Eigentum und Vertretung der Gesellschaft | Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer | Kein persönliches Arbeits- oder Aufenthaltsrecht |
| Work Right | Recht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit | Ausländischer Arbeitnehmer oder Selbstständiger | Keine automatische Residence Permit |
| Residence Permit | Persönliches Aufenthaltsrecht in Georgien | Ausländische natürliche Person | Nicht immer automatische Arbeitsberechtigung |
| Visumfreie Einreise | Einreise und zeitlich zulässiger Aufenthalt | Staatsangehörige bestimmter Länder | Keine allgemeine Arbeitserlaubnis |
Der wichtigste Merksatz
Die LLC gehört zum Gesellschaftsrecht. Das Work Right gehört zur arbeitenden Person. Die Residence Permit regelt den Aufenthalt dieser Person.
Die drei Bereiche können miteinander verbunden sein. Sie ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
1. Was die Gründung einer LLC tatsächlich bewirkt
Eine georgische LLC ist eine eigenständige juristische Person. Sie ist in ihrer Grundstruktur mit einer deutschen GmbH vergleichbar, darf aber nicht in jedem Detail mit ihr gleichgesetzt werden.
Durch die Registrierung entstehen insbesondere:
- die Gesellschaft als eigenständiger Rechtsträger,
- die Beteiligung der Gesellschafter,
- die Vertretungsbefugnis der eingetragenen Geschäftsführer,
- eine georgische Unternehmensnummer,
- die staatliche und steuerliche Registrierung der Gesellschaft.
Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich Gesellschafter einer georgischen LLC sein. Ein georgischer Mitgesellschafter ist nicht generell vorgeschrieben.
Wer die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen genauer prüfen möchte, findet im Beitrag LLC in Georgien gründen eine ausführliche Darstellung zu Gründung, Geschäftsadresse, Gesellschaftern und Immobilieninvestitionen.
Was kostet die Registrierung?
Die georgische Registerbehörde nennt für die reguläre Registrierung einer Gesellschaft derzeit folgende Gebühren:
- 200 GEL bei Bearbeitung innerhalb eines Arbeitstages,
- 400 GEL bei Bearbeitung am Tag der Antragstellung.
Zusätzliche Kosten können insbesondere für Übersetzungen, Beglaubigungen, Vollmachten, Satzungsregelungen, Geschäftsadresse und professionelle Begleitung entstehen.
Was beantwortet der Registerauszug?
Die Unternehmensregistrierung beantwortet vor allem folgende Fragen:
- Existiert die Gesellschaft?
- Wer ist Gesellschafter?
- Wer ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt?
- Welche Geschäftsanschrift ist registriert?
- Welche gesellschaftsrechtlichen Regeln wurden hinterlegt?
Sie beantwortet dagegen nicht:
- Darf der ausländische Gesellschafter in Georgien operativ arbeiten?
- Darf der ausländische Geschäftsführer die LLC vor Ort führen?
- Darf die Person Dienstleistungen erbringen oder Kunden betreuen?
- Darf sie sich dauerhaft in Georgien aufhalten?
- Benötigt sie ein Work Right?
- Benötigt sie ein D1-Visum oder eine Residence Permit?
Eine LLC kann daher vollständig wirksam registriert sein, obwohl ihr ausländischer Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich noch nicht zur Aufnahme seiner Tätigkeit berechtigt ist.
2. Was das Work Right regelt
Das Work Right ist eine personenbezogene staatliche Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten Erwerbstätigkeit.
Es handelt sich nicht um eine allgemeine Gewerbeerlaubnis der LLC und auch nicht um eine einmalige Erlaubnis, die automatisch für jede spätere Tätigkeit gilt.
Die Regelungen können insbesondere erfassen:
- ausländische Arbeitnehmer,
- Geschäftsführer,
- selbstständig tätige Ausländer,
- Freelancer,
- unabhängige Auftragnehmer,
- Dienstleister,
- operativ tätige Gesellschafter,
- unternehmerisch tätige natürliche Personen.
Eine ausführliche Darstellung zu Antrag, Gebühren, Fristen und Ausnahmen bietet der Ratgeber zur Arbeitserlaubnis in Georgien 2026.
Arbeitgeberbezogen oder tätigkeitsbezogen
Bei einem Arbeitnehmer wird das Work Right grundsätzlich für die Tätigkeit bei einem bestimmten georgischen Arbeitgeber und für eine bestimmte Position erteilt.
Ein Arbeitgeberwechsel oder eine wesentliche Änderung der Position kann daher eine Anpassung oder einen neuen Antrag erforderlich machen.
Bei einem selbstständig tätigen Ausländer wird das Work Right grundsätzlich für:
- eine bestimmte Spezialisierung,
- einen bestimmten Tätigkeitsbereich,
- ein bestimmtes unternehmerisches Feld
erteilt.
Die Berechtigung ist damit regelmäßig nicht grenzenlos auf jede denkbare wirtschaftliche Tätigkeit übertragbar.
Passiver Gesellschafter oder aktiver Unternehmer?
Für ausländische Gesellschafter ist die tatsächliche Tätigkeit entscheidend.
Durch die Gesetzesänderung vom 15. April 2026 wurde die Definition des selbstständig tätigen Ausländers neu gefasst. Die zuvor ausdrücklich enthaltene Bezeichnung des Gesellschafters beziehungsweise „Partners“ wurde aus der georgischen Neufassung entfernt.
Die Definition erfasst jedoch weiterhin Ausländer, die:
- Handel betreiben,
- Dienstleistungen erbringen,
- als unabhängige Auftragnehmer tätig sind,
- an unternehmerischen oder arbeitsbezogenen Tätigkeiten mitwirken,
- dabei einen finanziellen Vorteil anstreben.
Daraus folgt:
Die bloße Beteiligung an einer LLC begründet nicht allein aufgrund des Anteilseigentums automatisch eine Work-Right-Pflicht. Entscheidend ist die tatsächliche Mitwirkung am Geschäft.
Ein tatsächlich passiver Gesellschafter
Ein passiver Gesellschafter kann beispielsweise:
- Kapital zur Verfügung stellen,
- Gesellschaftsanteile halten,
- Gewinnausschüttungen beziehen,
- grundlegende Gesellschafterrechte wahrnehmen,
- an gesetzlich erforderlichen Gesellschafterentscheidungen mitwirken.
Je stärker sich die Tätigkeit auf das reine Halten und Verwalten der Beteiligung beschränkt, desto eher unterscheidet sie sich von einer operativen Erwerbstätigkeit.
Ein operativ tätiger Gesellschafter
Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn der Gesellschafter in Georgien tatsächlich:
- Kunden gewinnt,
- Angebote erstellt,
- Verträge verhandelt,
- Mitarbeiter anweist,
- Immobilien verwaltet,
- Beratungsleistungen erbringt,
- Rechnungen erstellt,
- Bau- oder Vermietungsprojekte organisiert,
- laufende Geschäfte führt,
- nach außen als operativer Geschäftsführer auftritt.
Die Bezeichnung als Gesellschafter schützt daher nicht vor der Work-Right-Pflicht, wenn tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Da englische Übersetzungen georgischer Gesetze nicht immer zeitgleich mit der georgischen Originalfassung aktualisiert werden, sollte bei Zweifeln die aktuelle georgische Fassung geprüft werden.
Geschäftsführer einer kleinen LLC benötigen häufig ein Work Right
Das Arbeitsmigrationsgesetz enthält eine Ausnahme für bestimmte Leitungs- und Organfunktionen in größeren Unternehmen.
Ausgenommen sein können insbesondere leitende oder geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen der Rechnungslegungskategorien I, II und III.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht pauschal für jeden ausländischen Geschäftsführer jeder georgischen LLC.
Was ist ein Unternehmen der Kategorie IV?
Eine Gesellschaft gehört grundsätzlich zur Kategorie IV, wenn sie am Ende des Berichtszeitraums mindestens zwei der folgenden drei Größenmerkmale nicht überschreitet:
- Vermögenswerte von 1 Million GEL,
- Jahresumsatz von 2 Millionen GEL,
- durchschnittlich zehn Beschäftigte.
Die typische neu gegründete oder kleinere inhabergeführte LLC wird daher regelmäßig der Kategorie IV zuzuordnen sein.
Für diese kleinen Unternehmen greift die besondere Geschäftsführer-Ausnahme für Gesellschaften der Kategorien I bis III grundsätzlich nicht.
Ein ausländischer Gesellschafter-Geschäftsführer, der eine kleine LLC der Kategorie IV in Georgien tatsächlich führt, sollte daher grundsätzlich von einer möglichen Work-Right-Pflicht ausgehen, sofern keine andere Ausnahme nachweisbar greift.
Die Eintragung als „Director“ im Unternehmensregister stellt allein keine allgemeine Befreiung dar.
Wichtige Ausnahmen vom Work Right
Nicht jede berufliche oder unternehmerische Tätigkeit eines Ausländers in Georgien erfordert ein Work Right. Die Ausnahmen müssen jedoch genau zum tatsächlichen Sachverhalt passen.
Eine nur ähnlich klingende Konstellation genügt nicht.
Investment Residence Permit
Inhaber einer gültigen Investment Residence Permit sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Work-Right-Regelungen ausgenommen.
Diese Ausnahme ist für Unternehmer besonders relevant und unterscheidet die Investment Residence Permit von der gewöhnlichen immobilienbasierten Short-Term Residence Permit.
Permanente Aufenthaltserlaubnis
Das Arbeitsmigrationsgesetz richtet sich grundsätzlich an Ausländer, die keine georgische Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt besitzen.
Inhaber einer entsprechenden permanenten georgischen Aufenthaltserlaubnis fallen daher grundsätzlich nicht unter die Definition des erfassten ausländischen Arbeitnehmers beziehungsweise selbstständig tätigen Ausländers.
Leitungsfunktion in größeren Unternehmen
Leitungs- und Organfunktionen in Unternehmen der Kategorien I, II oder III können von der Work-Right-Pflicht ausgenommen sein.
Für die typische kleine LLC der Kategorie IV gilt diese Ausnahme regelmäßig nicht.
Kurzfristige berufliche Tätigkeit
Eine kurzfristige berufliche Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne reguläres Work Right ausgeübt werden.
Dafür muss die Tätigkeit insbesondere:
- nur vorübergehend erfolgen,
- mit einem konkreten Projekt, Ereignis oder Auftrag verbunden sein,
- nicht auf eine dauerhafte Beschäftigung im georgischen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein,
- die gesetzlich beziehungsweise durch Verordnung festgelegte Höchstdauer einhalten,
- vor Aufnahme ordnungsgemäß im elektronischen System registriert werden.
Die geltenden Durchführungsregelungen sehen für erfasste kurzfristige Tätigkeiten grundsätzlich eine Gesamtdauer von höchstens vier Monaten innerhalb eines Kalenderjahres vor.
Diese Ausnahme ist nicht für den dauerhaften Betrieb einer eigenen LLC gedacht. Wer über Monate hinweg laufend Kunden betreut, Mitarbeiter führt oder die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft organisiert, kann sich nicht allein durch die Bezeichnung eines Einsatzes als „Projekt“ auf die Kurzzeitregelung verlassen.
Leistungen für einen nicht in Georgien ansässigen Auftraggeber
Eine weitere Ausnahme kann vorliegen, wenn ein Ausländer Arbeits- oder Dienstleistungen zugunsten einer nicht in Georgien ansässigen Person erbringt und diese Leistungen mit deren Geschäftstätigkeit außerhalb Georgiens zusammenhängen.
Entscheidend ist nicht allein, dass die Rechnung ins Ausland gestellt wird.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Wer ist der tatsächliche Auftraggeber?
- Ist der Auftraggeber in Georgien steuerlich oder wirtschaftlich ansässig?
- Wo übt der Auftraggeber seine Geschäftstätigkeit aus?
- Womit hängt die konkrete Leistung zusammen?
- Wird die Leistung durch die ausländische Person oder durch eine georgische LLC erbracht?
- Gibt es Kunden, Mitarbeiter, Geschäftsräume oder operative Abläufe in Georgien?
Die Ausnahme sollte daher nicht pauschal als allgemeine „Digital-Nomad-Regelung“ verstanden werden.
Vollständig außerhalb Georgiens erbrachte Fernarbeit
Das Gesetz berücksichtigt außerdem Tätigkeiten, die vollständig aus der Ferne erbracht werden und keine Einreise der betreffenden Person nach Georgien erfordern.
Diese Ausnahme hilft einem Unternehmer, der persönlich nach Georgien zieht und von dort arbeitet, regelmäßig nicht weiter. Die Formulierung betrifft gerade Fälle, in denen die Tätigkeit keine Anwesenheit in Georgien notwendig macht.
So wird das Work Right beantragt
Bei Arbeitnehmern stellt grundsätzlich der georgische Arbeitgeber den Antrag.
Ein selbstständig tätiger Ausländer muss das Verfahren grundsätzlich persönlich durchführen. Zu den Verfahrensbestandteilen kann ein Video-Interview gehören. Dieses kann nach den Durchführungsregeln in georgischer oder englischer Sprache geführt werden. Bei Bedarf kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
Gebühren des Work-Right-Verfahrens
Für das reguläre Verfahren gelten derzeit folgende Gebühren:
- 200 GEL bei einer Bearbeitung innerhalb von bis zu 30 Kalendertagen,
- 400 GEL bei einer beschleunigten Bearbeitung innerhalb von bis zu zehn Arbeitstagen,
- 200 GEL für die Verlängerung.
Bei einem Arbeitnehmer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Antragsgebühr. Ein selbstständig tätiger Ausländer trägt sie selbst.
Das erstmalige Work Right wird grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Je nach Verfahrensart und Voraussetzungen kann die Gültigkeit zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen.
Umsatzanforderungen im Work-Right-Verfahren
Bei arbeitgeberbezogenen Anträgen muss das Unternehmen grundsätzlich einen bestimmten Jahresumsatz nachweisen.
Der erforderliche Umsatz beträgt regelmäßig:
- mindestens 50.000 GEL je ausländischem Antragsteller,
- mindestens 35.000 GEL je Antragsteller bei medizinischen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen.
Erleichterung für neu gegründete Unternehmen
Für neu gegründete Gesellschaften enthält das Work-Right-Verfahren eine wichtige Erleichterung.
Wurde die Gesellschaft höchstens drei Monate vor dem Antrag registriert, muss für diesen Verfahrensschritt grundsätzlich noch keine Bescheinigung über den Jahresumsatz vorgelegt werden.
Entsprechende Erleichterungen können auch für neu registrierte unternehmerisch tätige natürliche Personen gelten.
Diese Ausnahme bedeutet aber nicht:
- dass kein Work Right benötigt wird,
- dass die Erlaubnis automatisch erteilt wird,
- dass keine weiteren Nachweise verlangt werden können,
- dass anschließend automatisch eine Work Residence Permit erteilt wird.
Gerade bei einer neuen LLC müssen Work Right und Aufenthaltsverfahren getrennt geplant werden.
LLC und Small-Business-Status nicht verwechseln
Neben LLC, Work Right und Residence Permit wird häufig auch der georgische Small-Business-Status genannt.
Der Small-Business-Status in Georgien ist jedoch keine Gesellschaftsform und keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
Er ist vielmehr ein steuerlicher Sonderstatus für bestimmte unternehmerisch tätige natürliche Personen, typischerweise in Verbindung mit einer Registrierung als Individual Entrepreneur.
Die Begriffe müssen daher getrennt werden:
| Begriff | Funktion |
|---|---|
| LLC | Eigenständige juristische Person |
| Individual Entrepreneur | Unternehmerische Registrierung einer natürlichen Person |
| Small-Business-Status | Steuerlicher Sonderstatus für bestimmte Einnahmen |
| Work Right | Berechtigung zur konkreten Erwerbstätigkeit |
| Residence Permit | Persönlicher Aufenthaltstitel |
| Steuerliche Ansässigkeit | Bestimmt den Umfang der persönlichen Steuerpflicht |
Keiner dieser Status ersetzt automatisch einen anderen.
Das Work Right allein genügt nicht immer
Auch ein erteiltes Work Right erlaubt nicht in jeder Situation sofort die rechtssichere Arbeitsaufnahme.
Im regulären Verfahren müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
- ein wirksames Beschäftigungs- oder Tätigkeitsverhältnis,
- ein gültiges Work Right,
- ein D1-Visum, eine Work Residence Permit oder eine andere geeignete georgische Residence Permit.
Antragsteller befindet sich außerhalb Georgiens
Befindet sich die Person zum Zeitpunkt der Erteilung des Work Right noch außerhalb Georgiens, muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen ein D1-Immigrationsvisum beantragt werden.
Antragsteller befindet sich bereits in Georgien
Befindet sich die Person bereits rechtmäßig in Georgien, muss grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen eine Work Residence Permit oder – bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen – eine IT Residence Permit beantragt werden.
Eine andere Residence Permit besteht bereits
Besitzt die Person bereits eine andere gültige georgische Residence Permit, ist grundsätzlich kein zusätzlicher Antrag auf eine Work Residence Permit erforderlich.
Das gegebenenfalls notwendige Work Right wird durch eine andere Residence Permit jedoch nicht automatisch ersetzt.
Visumfreie Einreise ist keine Residence Permit
Deutsche Staatsangehörige dürfen grundsätzlich visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zu einem vollen Jahr aufhalten.
Das erleichtert:
- Besichtigungsreisen,
- Geschäftsgespräche,
- die Vorbereitung einer Firmengründung,
- Behördentermine,
- die Organisation einer Investition,
- die Beantragung bestimmter Dokumente.
Die visumfreie Anwesenheit ist aber:
- kein Work Right,
- kein D1-Arbeitsvisum,
- keine Work Residence Permit,
- keine Short-Term Residence Permit,
- keine Investment Residence Permit.
Ein deutscher Staatsangehöriger darf daher nicht allein mit folgender Begründung dauerhaft operativ tätig werden:
„Ich darf ein Jahr visumfrei in Georgien bleiben und besitze eine georgische LLC.“
Beide Aussagen können einzeln zutreffen. Zusammengenommen ergeben sie trotzdem nicht automatisch eine vollständige Arbeitsberechtigung.
3. Was die Residence Permit regelt
Die Residence Permit beantwortet die aufenthaltsrechtliche Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf sich die Person längerfristig in Georgien aufhalten und eine georgische Aufenthaltskarte erhalten?
Die Residence Permit wird einer natürlichen Person erteilt. Eine LLC erhält keine Residence Permit.
Für Unternehmer und Immobilieninvestoren sind vor allem folgende Aufenthaltsmodelle relevant:
- Work Residence Permit,
- Short-Term Residence Permit aufgrund von Immobilieneigentum,
- Investment Residence Permit,
- gegebenenfalls IT Residence Permit,
- weitere persönliche oder familiäre Aufenthaltstitel.
Work Residence Permit
Eine Work Residence Permit kann insbesondere ausländischen Arbeitnehmern und unternehmerisch tätigen Ausländern erteilt werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Zu den regelmäßig verlangten Unterlagen und Voraussetzungen gehören:
- ein genehmigter Antrag,
- der im Arbeitssystem vergebene Identifikationscode,
- ein gültiger Reisepass,
- der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Georgien,
- der Nachweis der Beschäftigung oder unternehmerischen Tätigkeit,
- das Work Right beziehungsweise dessen elektronische Bestätigung,
- ein ausreichendes monatliches Einkommen,
- Unternehmens- beziehungsweise Umsatznachweise,
- Angaben zur Zahl der beschäftigten Ausländer,
- ein Lichtbild,
- der Nachweis der Gebührenzahlung.
Einkommensanforderung
Das monatliche Einkommen beziehungsweise die Vergütung muss grundsätzlich mindestens das Fünffache des georgischen Existenzminimums für einen durchschnittlichen Verbraucher betragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausreichende Mittel auf einem persönlichen Bankkonto berücksichtigt werden.
Umsatzanforderung
Für die Work Residence Permit muss das Unternehmen grundsätzlich einen Umsatz nachweisen von:
- mindestens 50.000 GEL je ausländischem Antragsteller,
- mindestens 35.000 GEL je Antragsteller bei Bildungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen.
Kann eine vorgesehene Bescheinigung aus objektiven Gründen nicht vorgelegt werden, können nach den veröffentlichten Behördeninformationen gegebenenfalls andere eindeutige Nachweise berücksichtigt werden. Eine Annahme dieser Ersatznachweise ist jedoch nicht automatisch garantiert.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die zuständige Behörde veröffentlicht derzeit folgende Gebühren:
- 300 GEL bei Bearbeitung innerhalb von 30 Kalendertagen,
- 450 GEL bei Bearbeitung innerhalb von 20 Kalendertagen,
- 600 GEL bei Bearbeitung innerhalb von zehn Kalendertagen.
Die besondere Falle bei einer neu gegründeten LLC
Für neu gegründete Gesellschaften besteht eine wichtige Schnittstellenproblematik:
Im Work-Right-Verfahren kann eine höchstens drei Monate alte Gesellschaft von der sofortigen Vorlage einer Jahresumsatzbescheinigung befreit sein.
Im anschließenden Verfahren für die Work Residence Permit wird dagegen grundsätzlich weiterhin ein ausreichender Unternehmensumsatz verlangt.
Daraus folgt:
Eine neue LLC kann möglicherweise die erste Stufe des Work-Right-Verfahrens durchlaufen, ohne dass dadurch bereits die anschließende Work Residence Permit gesichert ist.
Vor der Firmengründung sollte daher geprüft werden:
- Welcher Aufenthaltstitel ist geplant?
- Besteht bereits eine andere georgische Residence Permit?
- Können Umsatz- und Einkommensnachweise vorgelegt werden?
- Kann die Gesellschaft ihre Tätigkeit zunächst anders strukturieren?
- Ist eine andere Aufenthaltsgrundlage sinnvoller?
- Muss die operative Tätigkeit bis zur Erteilung bestimmter Dokumente eingeschränkt werden?
Short-Term Residence Permit aufgrund von Immobilieneigentum
Eine Short-Term Residence Permit kann grundsätzlich auf qualifizierendes Immobilieneigentum gestützt werden.
Voraussetzung ist insbesondere das Eigentum an einer in Georgien gelegenen Immobilie:
- die nicht als landwirtschaftliche Fläche eingestuft ist,
- deren zertifizierter Marktwert mehr als 150.000 US-Dollar im entsprechenden GEL-Gegenwert beträgt.
Genau 150.000 US-Dollar reichen nach dem Wortlaut der Regelung nicht aus.
Entscheidend ist außerdem nicht allein der Kaufpreis im Vertrag, sondern der durch einen anerkannten Gutachter bestätigte Marktwert.
Der ausführliche Beitrag zur Aufenthaltserlaubnis in Georgien durch Immobilienbesitz erläutert die Wertgrenze, das Gutachten und die seit dem 1. September 2026 geltenden Verfahrensänderungen.
Ersetzt diese Residence Permit das Work Right?
Nein, nicht automatisch.
Die Short-Term Residence Permit kann die aufenthaltsrechtliche Komponente erfüllen. Sie ist aber nicht ausdrücklich als allgemeine Ausnahme von den Work-Right-Regelungen genannt.
Für einen Immobilienbesitzer mit eigener LLC kann deshalb gelten:
- Die Short-Term Residence Permit sichert den persönlichen Aufenthalt.
- Für die aktive Tätigkeit in der LLC kann zusätzlich ein Work Right erforderlich sein.
- Eine zusätzliche Work Residence Permit ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn bereits eine gültige andere georgische Residence Permit besteht.
Short-Term Residence Permit und Work Right können daher nebeneinander erforderlich sein.
Investment Residence Permit
Eine Investment Residence Permit kann grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Wegen beantragt werden:
- aufgrund einer qualifizierenden Investition von mindestens 300.000 US-Dollar,
- aufgrund des Eigentums an einer nichtlandwirtschaftlichen Immobilie mit einem zertifizierten Marktwert von mehr als 300.000 US-Dollar.
Die genaue Abgrenzung zwischen der Short-Term Residence Permit und der Investment Residence Permit zeigt der Ratgeber zur Aufenthaltsgenehmigung in Georgien durch Immobilien.
Der entscheidende arbeitsrechtliche Unterschied
Inhaber einer gültigen Investment Residence Permit sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Work-Right-Regelungen ausgenommen.
Damit darf die Investment Residence Permit nicht mit der gewöhnlichen immobilienbasierten Short-Term Residence Permit verwechselt werden.
| Aufenthaltsmodell | Immobilienwert | Automatische Befreiung vom Work Right? |
|---|---|---|
| Short-Term Residence Permit | mehr als 150.000 USD | grundsätzlich nein |
| Investment Residence Permit über Immobilien | mehr als 300.000 USD | gesetzliche Ausnahme kann greifen |
| Work Residence Permit | keine feste Immobilienvoraussetzung | setzt grundsätzlich Work Right voraus |
Für aktiv tätige Unternehmer kann die Investment Residence Permit daher nicht nur aufenthaltsrechtlich, sondern auch arbeitsmigrationsrechtlich relevant sein.
Die wichtigsten Fallgestaltungen
| Situation | LLC | Work Right | Aufenthaltsrecht |
|---|---|---|---|
| Ausländer hält lediglich Anteile und ist tatsächlich nicht operativ tätig | möglich | nicht allein wegen der Beteiligung automatisch erforderlich; Einzelfall prüfen | visumfreier Aufenthalt oder passender Aufenthaltstitel |
| Ausländer führt eine kleine LLC der Kategorie IV aktiv in Georgien | möglich | regelmäßig erforderlich, sofern keine Ausnahme greift | zusätzlich D1, Work Residence Permit oder andere gültige Residence Permit |
| Aktiver Geschäftsführer besitzt bereits eine Short-Term Residence Permit | möglich | kann weiterhin erforderlich sein | vorhandene Residence Permit kann die Aufenthaltskomponente erfüllen |
| Unternehmer besitzt eine gültige Investment Residence Permit | möglich | gesetzliche Ausnahme kann greifen | Investment Residence Permit |
| Deutscher Staatsangehöriger hält sich visumfrei in Georgien auf und betreibt seine LLC vor Ort | möglich | je nach Tätigkeit regelmäßig erforderlich | visumfreie Anwesenheit ersetzt nicht das Work Right |
| Ausländer erbringt nur eine echte kurzfristige projektbezogene Leistung | möglich | Ausnahme kann unter engen Voraussetzungen greifen | rechtmäßige Einreise und vorherige Registrierung erforderlich |
| Person erbringt Leistungen für einen ausländischen Auftraggeber | möglich | Ausnahme kann greifen, aber keine pauschale Befreiung | gesondert zu prüfen |
| Person arbeitet vollständig außerhalb Georgiens für einen georgischen Arbeitgeber | möglich | besondere Ausnahme kann greifen | keine Einreise für die Tätigkeit erforderlich |
Die Tabelle dient nur der ersten Orientierung. Maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Unternehmensgröße, die Kundenstruktur, der tatsächliche Arbeitsort und der persönliche Aufenthaltsstatus.
Was bei Verstößen droht
Eine Erwerbstätigkeit ohne erforderliches Work Right kann mit einer Geldbuße von zunächst 2.000 GEL geahndet werden.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis kann zusätzlich der georgische Arbeitgeber mit 2.000 GEL je unrechtmäßig beschäftigter Person belangt werden.
Auch der selbstständig tätige Ausländer kann mit 2.000 GEL belegt werden.
Wiederholte Verstöße führen zu höheren Sanktionen.
Ebenfalls sanktioniert werden kann insbesondere:
- ein Arbeitgeberwechsel ohne erforderliche Anpassung,
- eine nicht genehmigte Änderung der Tätigkeit,
- ein Wechsel des unternehmerischen Tätigkeitsbereichs,
- die Fortsetzung einer Tätigkeit nach Ablauf der Berechtigung,
- die verspätete Erfüllung vorgeschriebener Folgeanträge.
Neben den unmittelbaren Geldbußen können Verstöße spätere Visa-, Aufenthalts- und Verlängerungsverfahren erschweren.
Die häufigsten Fehler bei einer Firmengründung in Georgien
„Ich bin Eigentümer der LLC, also darf ich für sie arbeiten.“
So pauschal ist das falsch. Anteilseigentum und persönliche Arbeitsberechtigung sind getrennte Rechtsfragen.
„Ich bin nur Geschäftsführer und kein Arbeitnehmer.“
Auch eine geschäftsführende, selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit kann erfasst sein. Die besondere Geschäftsführer-Ausnahme gilt nicht generell für kleine Unternehmen der Kategorie IV.
„Ich darf mich ein Jahr visumfrei in Georgien aufhalten.“
Das ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich richtig. Es ist aber keine allgemeine Arbeitserlaubnis.
„Ich habe wegen meiner Immobilie bereits eine Residence Permit.“
Eine Short-Term Residence Permit kann den Aufenthalt sichern. Sie befreit aber nicht automatisch vom Work Right.
„Meine Kunden sitzen außerhalb Georgiens.“
Ausländische Kunden allein begründen keine sichere Ausnahme. Entscheidend sind der tatsächliche Auftraggeber, der Zusammenhang der Leistung mit dessen Auslandstätigkeit und die gewählte Unternehmensstruktur.
„Meine neue LLC muss noch keinen Umsatz nachweisen.“
Diese Erleichterung kann für einen bestimmten Teil des Work-Right-Verfahrens gelten. Sie garantiert nicht automatisch die anschließende Work Residence Permit.
„Ich habe den Small-Business-Status und darf deshalb arbeiten.“
Der Small-Business-Status ist ein steuerlicher Status. Er ist kein Work Right und kein Aufenthaltstitel.
„Der Makler oder Gründungsdienstleister hat gesagt, die LLC reicht aus.“
Mündliche Aussagen ersetzen keine gesetzliche Berechtigung. Gesellschaftsrecht, Arbeitsmigration, Aufenthaltsrecht und Steuerrecht müssen jeweils getrennt geprüft werden.
Die richtige Reihenfolge
Eine rechtssichere Struktur beginnt nicht mit dem günstigsten Online-Gründungspaket, sondern mit einer Analyse der geplanten Tätigkeit.
Vor der Gründung sollten mindestens folgende Fragen beantwortet werden:
- Wer wird Gesellschafter?
- Wer wird Geschäftsführer?
- Wer hält sich tatsächlich in Georgien auf?
- Wer arbeitet operativ für die Gesellschaft?
- Welche Leistungen werden erbracht?
- Wo befinden sich Kunden und Auftraggeber?
- Wo werden die Leistungen tatsächlich ausgeführt?
- Gehört die Gesellschaft voraussichtlich zur Kategorie IV?
- Besteht bereits eine georgische Residence Permit?
- Greift möglicherweise eine gesetzliche Ausnahme?
- Wird ein D1-Visum oder eine Work Residence Permit benötigt?
- Welche Umsatz- und Einkommensnachweise können vorgelegt werden?
- Soll eine Immobilie persönlich oder über die LLC erworben werden?
- Ist eine immobilienbasierte Residence Permit Teil der Planung?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen im Wohnsitzstaat des Unternehmers?
Erst danach sollten LLC-Gründung, Work-Right-Antrag, Aufenthaltsverfahren, Bankkonto und operative Aufnahme der Geschäftstätigkeit zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
Eine Firma ist noch keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Georgien bleibt ein unternehmerfreundlicher Standort. Die Registrierung einer LLC ist schnell und im internationalen Vergleich unkompliziert.
Diese Einfachheit darf jedoch nicht mit einer persönlichen Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis verwechselt werden.
Die rechtlich saubere Grundformel lautet:
LLC + Work Right + geeigneter Aufenthaltsstatus
Je nach persönlicher Situation kann eine gesetzliche Ausnahme greifen. Besonders relevant sind:
- die Investment Residence Permit,
- die permanente Aufenthaltserlaubnis,
- bestimmte Leitungsfunktionen in größeren Unternehmen,
- echte kurzfristige berufliche Projekte,
- genau abgegrenzte Tätigkeiten für nicht in Georgien ansässige Auftraggeber.
Für die typische kleine, inhabergeführte LLC mit einem aktiv in Georgien arbeitenden ausländischen Geschäftsführer sollte dagegen grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Unternehmensregistrierung allein nicht genügt.
Firma, Immobilieninvestment und Aufenthalt gemeinsam planen
Wer den Kauf einer Immobilie mit einer georgischen LLC und einem persönlichen Aufenthaltsmodell verbinden möchte, sollte alle Ebenen bereits vor der Investition aufeinander abstimmen.
Besonders wichtig ist die Eigentumsstruktur: Eine von der LLC gekaufte Immobilie gehört rechtlich der Gesellschaft und nicht automatisch persönlich dem Gesellschafter. Soll die Immobilie Grundlage einer persönlichen Residence Permit werden, muss die Erwerbsstruktur deshalb vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags geprüft werden.
Eine zusätzliche Orientierung bietet die Due-Diligence-Checkliste für den Immobilienkauf in Georgien.
Georgien-Immobilien.com unterstützt bei der Strukturierung des Vorhabens und bei der Zusammenstellung der Fragen, die anschließend durch entsprechend qualifizierte georgische Rechts-, Steuer- und Aufenthaltsrechtsexperten verbindlich geprüft werden sollten.
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt den öffentlich zugänglichen Rechts- und Informationsstand zum 2. September 2026 zusammenfassend wieder. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Arbeitsmigrations- oder Aufenthaltsberatung.
Die Beurteilung hängt insbesondere von der tatsächlichen Tätigkeit, der Unternehmensgröße, dem Arbeitsort, der Kundenstruktur, dem Aufenthaltsstatus und den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers ab.
Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen sollte die aktuelle georgische Originalfassung des jeweiligen Gesetzes oder der jeweiligen Verordnung geprüft werden. Gebühren, Antragsanforderungen und behördliche Verfahren können sich ändern.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Georgisches Arbeitsmigrationsgesetz – konsolidierte englische Fassung
Änderung des Arbeitsmigrationsgesetzes vom 15. April 2026 – georgische Originalfassung
Regierungsverordnung Nr. 70 vom 20. Februar 2026 zum Work-Right-Verfahren
Änderung der Work-Right-Durchführungsregeln vom 9. Juli 2026
Georgisches Gesetz über Unternehmer und Gesellschaften
National Agency of Public Registry – Gebühren und Bearbeitungszeiten der Unternehmensregistrierung
National Agency of Public Registry – Voraussetzungen und Unterlagen der Unternehmensregistrierung
Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen
Georgische Service Development Agency – Residence Permits, Voraussetzungen, Fristen und Gebühren
SARAS – Größenklassen georgischer Unternehmen und Kategorie IV
Offizielle Liste der Staaten mit visumfreier Einreise nach Georgien – einschließlich Deutschland
Die verlinkten Primärquellen bestätigen unter anderem die Trennung von Work Right und Aufenthaltsstatus, die Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Aufenthaltstitel, die gesetzlichen Folgefristen sowie die Anforderungen an Work und Investment Residence Permits. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)


