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Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien

10. August 2026 / Georgien Immobilien

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien 2026: Diplomatie, Handel und Chancen für Investoren

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien sind eng, vielseitig und von einer international besonderen diplomatischen Zusammenarbeit geprägt. Neben Handel, Entwicklungszusammenarbeit, Berufsbildung, Migration und kulturellem Austausch nimmt die Schweiz seit 2009 eine außergewöhnliche Rolle als Schutzmacht zwischen Georgien und Russland wahr.

Für Schweizer Unternehmen, Auswanderungsinteressierte und Immobilienkäufer sind diese Beziehungen weit mehr als ein außenpolitisches Thema. Das Freihandelsabkommen, das Doppelbesteuerungsabkommen, der Investitionsschutz und die langjährige Präsenz der Schweiz in Tiflis schaffen einen vergleichsweise gut entwickelten institutionellen Rahmen für wirtschaftliche und private Aktivitäten.

Gute staatliche Beziehungen ersetzen allerdings weder eine sorgfältige Investitionsprüfung noch eine unabhängige rechtliche, steuerliche und technische Kontrolle eines konkreten Vorhabens.

Stand dieses Beitrags: 10. August 2026

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien im Überblick

Die Schweiz beschreibt ihre Beziehungen zu Georgien offiziell als gut und von einem intensiven Austausch geprägt. Die Zusammenarbeit umfasst Diplomatie, Friedensförderung, wirtschaftliche Beziehungen, Entwicklungszusammenarbeit, Migration, Berufsbildung, Forschung und Kultur.

Bereich Aktueller Stand
Anerkennung Georgiens durch die Schweiz 23. Dezember 1991
Aufnahme diplomatischer Beziehungen 10. Juni 1992
Schweizer Kooperationsbüro in Tiflis seit 1996
Schweizer Botschaft in Tiflis seit Juni 2001
Schutzmachtmandat zwischen Georgien und Russland seit 4. März 2009
Handels- und Wirtschaftsabkommen seit 2001 in Kraft
Doppelbesteuerungsabkommen seit 2011 in Kraft
Investitionsschutzabkommen seit 2015 in Kraft
EFTA-Freihandelsabkommen für die Schweiz seit 1. Mai 2018
Migrationspartnerschaft seit Mai 2022
Aktuelles Schweizer Kooperationsprogramm Südkaukasus 2026–2029
Regionaler Finanzrahmen 60 Millionen CHF für Georgien, Armenien und Aserbaidschan
Warenhandel 2025 rund 297,9 Millionen US-Dollar
Warenhandel Januar bis Juni 2026 rund 182,5 Millionen US-Dollar
Georgier mit biometrischem Reisepass Kurzaufenthalte grundsätzlich visumfrei
Georgische Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe seit 3. April 2026 vorübergehend visumpflichtig
Schweizer Staatsangehörige in Georgien grundsätzlich bis zu einem Jahr visumfrei

Was wurde gegenüber älteren Darstellungen aktualisiert?

Viele Darstellungen der schweizerisch-georgischen Beziehungen beruhen auf offiziellen Angaben, die in ihrer historischen und grundsätzlichen Aussage weiterhin richtig sind. Bei mehreren zeitabhängigen Punkten ist für einen Artikel mit Stand 2026 jedoch eine Aktualisierung erforderlich.

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien Infografik

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien Infografik

Neues Kooperationsprogramm ab 2026

Das frühere Schweizer Kooperationsprogramm für den Südkaukasus lief von 2022 bis 2025. Seit 2026 gilt das neue Programm für den Zeitraum 2026 bis 2029.

Es umfasst Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Der vorgesehene Finanzrahmen von 60 Millionen Schweizer Franken bezieht sich auf die gesamte Region und darf nicht als ausschließlich für Georgien bestimmtes Budget dargestellt werden.

Neue Visumpflicht für georgische Amtsträger

Die in älteren Darstellungen genannte vollständige Visumbefreiung für Inhaber georgischer Diplomatenpässe gilt derzeit nicht uneingeschränkt.

Seit dem 3. April 2026 benötigen Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe vorübergehend ein Visum für die Einreise in die Schweiz. Die Maßnahme wurde zunächst für zwölf Monate eingeführt.

Gewöhnliche georgische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass sind davon nicht betroffen.

Neuere Handelszahlen

Die häufig genannten Handelsangaben aus dem Jahr 2022 sind mit ihrer Jahresangabe nicht falsch. Für eine aktuelle Einordnung können sie jedoch durch die vorläufigen Zahlen für 2025 und das erste Halbjahr 2026 ergänzt werden.

Zahl der Schweizer in Georgien

Die offiziell häufig genannte Zahl von 92 Schweizer Staatsangehörigen bezieht sich ausdrücklich auf die Jahresmitte 2022. Sie darf deshalb nicht als aktuelle Einwohnerzahl für das Jahr 2026 bezeichnet werden.

Warum die Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien besonders sind

Das wichtigste Merkmal der bilateralen Beziehungen ist die Funktion der Schweiz als Schutzmacht zwischen Georgien und Russland.

Nach dem Krieg zwischen Georgien und Russland im August 2008 brachen beide Staaten ihre diplomatischen Beziehungen ab. Seit dem 4. März 2009 vertritt die Schweiz:

  • die diplomatischen Interessen Georgiens in Russland,
  • die diplomatischen Interessen Russlands in Georgien.

Diese Aufgabe macht die Schweiz zu einem der wenigen Staaten, die von beiden Seiten als institutioneller Vermittler akzeptiert werden.

Was ist ein Schutzmachtmandat?

Ein Schutzmachtmandat ermöglicht es Staaten, trotz abgebrochener diplomatischer Beziehungen bestimmte Kommunikationswege und konsularische Funktionen aufrechtzuerhalten.

Die Schweiz ersetzt dabei keine normalen diplomatischen Beziehungen zwischen Georgien und Russland. Sie übernimmt genau definierte Aufgaben, denen beide beteiligten Staaten zugestimmt haben.

Dazu können insbesondere gehören:

  • die Übermittlung diplomatischer Mitteilungen,
  • begrenzte konsularische Dienstleistungen,
  • organisatorische Unterstützung,
  • die Wahrung bestimmter Interessen des vertretenen Staates,
  • die Aufrechterhaltung eines institutionellen Kommunikationskanals.

Das Schutzmachtmandat ist Teil der sogenannten Guten Dienste der Schweiz. Es beruht auf ihrer außenpolitischen Tradition als unabhängige Vermittlerin und Brückenbauerin.

Schweizer Vermittlung und der WTO-Beitritt Russlands

Ein bedeutendes Ergebnis der Schweizer Vermittlungsarbeit war das am 9. November 2011 unterzeichnete Abkommen über die Überwachung der Zollabfertigung zwischen Georgien und Russland.

Die Vereinbarung beseitigte ein wesentliches Hindernis für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation. Damit leistete die Schweiz einen konkreten Beitrag zu einer Einigung, die weit über die bilateralen Beziehungen zwischen Georgien und Russland hinaus internationale Bedeutung hatte.

Die Schweiz unterstützt darüber hinaus:

  • Gesprächsplattformen zwischen Konfliktparteien,
  • Konfliktprävention,
  • Minderheitenintegration,
  • demokratische Institutionen,
  • gesellschaftlichen Dialog,
  • Maßnahmen zur Aufarbeitung vergangener Konflikte.

Politische Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien

Die politischen Beziehungen sind durch regelmäßige Kontakte zwischen den Außenministerien, Behörden, Parlamenten und diplomatischen Vertretungen geprägt.

Im März 2026 fanden erneut politische Konsultationen zwischen Vertretern des georgischen Außenministeriums und des schweizerischen Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten statt.

Zu den zentralen Gesprächsthemen gehörten:

  • die weitere Entwicklung der bilateralen Beziehungen,
  • die wirtschaftliche Zusammenarbeit,
  • die Kooperation in internationalen Organisationen,
  • die regionale Sicherheitslage,
  • die Konflikte um Abchasien und Südossetien,
  • die Schweizer Vermittlungsfunktion gegenüber Russland.

Die georgische Seite betont regelmäßig die Bedeutung der Schweizer Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität Georgiens.

Sind die Beziehungen 2026 frei von Spannungen?

Die Zusammenarbeit bleibt auf zahlreichen Ebenen eng. Dennoch müssen die politischen Beziehungen differenziert betrachtet werden.

Die seit April 2026 geltende Visumpflicht für georgische Diplomaten und bestimmte Amtsträger zeigt, dass die Schweiz Entwicklungen in Georgien nicht ausschließlich unkritisch betrachtet. Die Maßnahme beruht auf einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, die von der Schweiz übernommen wurde.

Sie bedeutet jedoch keinen Abbruch der bilateralen Beziehungen.

Weiterhin bestehen:

  • das Schutzmachtmandat,
  • das Kooperationsprogramm,
  • der politische Dialog,
  • die Migrationspartnerschaft,
  • die wirtschaftlichen Abkommen,
  • die Zusammenarbeit in Bildung und Berufsbildung.

Die Visumbeschränkung betrifft einen begrenzten Personenkreis. Die allgemeine Visumbefreiung für georgische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass bleibt bestehen.

Geschichte der Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien

Die schweizerisch-georgischen Beziehungen reichen weiter zurück als die staatliche Unabhängigkeit Georgiens.

Bereits im 19. Jahrhundert lebten zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer im damaligen russischen Kaukasus. Sie arbeiteten unter anderem:

  • in der Erdölwirtschaft,
  • im Manganbergbau,
  • in der Milchwirtschaft,
  • in technischen Berufen,
  • im Handel und in kaufmännischen Tätigkeiten.

Von 1883 bis 1922 unterhielt die Schweiz ein Konsulat in Tiflis. Damit bestand bereits Jahrzehnte vor der heutigen Republik Georgien eine institutionelle schweizerische Präsenz.

Die wichtigsten historischen Meilensteine

Jahr Ereignis
1883 Eröffnung eines Schweizer Konsulats in Tiflis
1922 Ende des damaligen Konsulats
23. Dezember 1991 Anerkennung Georgiens durch die Schweiz
10. Juni 1992 Aufnahme diplomatischer Beziehungen
1996 Eröffnung des Schweizer Kooperationsbüros in Tiflis
Juni 2001 Eröffnung der Schweizer Botschaft
August 2008 Krieg zwischen Georgien und Russland
4. März 2009 Übernahme des gegenseitigen Schutzmachtmandats
9. November 2011 Zollüberwachungsabkommen zwischen Georgien und Russland
1. Mai 2018 Inkrafttreten des EFTA-Freihandelsabkommens für die Schweiz
Mai 2022 Begründung der Migrationspartnerschaft
2026 Beginn des Kooperationsprogramms Südkaukasus 2026–2029

Die Beziehungen wurden insbesondere nach dem Konflikt von 2008 stark ausgebaut. Mit dem Schutzmachtmandat und ihren Vermittlungsbemühungen übernahm die Schweiz eine besondere Verantwortung im Südkaukasus.

Schweizer Botschaft in Georgien

Seit Juni 2001 verfügt die Schweiz über eine Botschaft in Tiflis. Bereits seit 1996 bestand ein Schweizer Kooperationsbüro.

Seit 2019 arbeiten die verschiedenen schweizerischen Akteure in Georgien in einem gemeinsamen Botschaftsgebäude. Dieser integrierte Ansatz soll die Zusammenarbeit zwischen Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung, Wirtschaftsbeziehungen und konsularischen Aufgaben verbessern.

Die Schweizer Botschaft ist unter anderem zuständig für:

  • die Pflege der politischen Beziehungen,
  • wirtschaftliche und rechtliche Fragen,
  • konsularische Dienstleistungen,
  • die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Bildung,
  • kulturelle Aktivitäten,
  • das Schutzmachtmandat,
  • die Koordinierung schweizerischer Programme in Georgien.

Für Schweizer Staatsangehörige ist die Botschaft eine wichtige offizielle Anlaufstelle. Sie prüft jedoch keine privaten Immobilienprojekte und übernimmt keine Garantie für Kaufverträge, Bauträger oder Investitionsrenditen.

Wirtschaftliche Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beruht auf einem vergleichsweise breit entwickelten rechtlichen Fundament.

Dazu gehören:

  • ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit,
  • ein Doppelbesteuerungsabkommen,
  • ein Investitionsschutzabkommen,
  • das Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den EFTA-Staaten,
  • ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben und Herkunftsbezeichnungen.

Diese Vereinbarungen erleichtern wirtschaftliche Aktivitäten und schaffen mehr Rechtssicherheit. Sie ersetzen jedoch keine Prüfung des einzelnen Geschäfts.

Die wichtigsten Wirtschaftsabkommen

Abkommen Stand Bedeutung
Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit seit 2001 Institutioneller Rahmen für die Wirtschaftsbeziehungen
Doppelbesteuerungsabkommen seit 2011 Regelt die steuerliche Zuordnung bestimmter Einkünfte
Investitionsschutzabkommen seit 2015 Schafft Schutzstandards für erfasste Investitionen
EFTA-Freihandelsabkommen für die Schweiz seit 1. Mai 2018 Erleichtert Warenhandel, Dienstleistungen und Niederlassung
Abkommen zu Herkunftsbezeichnungen bilateral Schützt bestimmte geografische Angaben

Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Das Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet nicht, dass grenzüberschreitende Einkünfte automatisch steuerfrei sind.

Es regelt vielmehr:

  • welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf,
  • wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird,
  • wie bereits gezahlte Steuern angerechnet werden können,
  • welche Voraussetzungen für die Anwendung des Abkommens gelten.

Für Schweizer Immobilienkäufer können insbesondere folgende Fragen relevant sein:

  • Wo werden Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Georgien besteuert?
  • Müssen diese Einkünfte zusätzlich in der Schweiz erklärt werden?
  • Wo befindet sich die steuerliche Ansässigkeit?
  • Wie werden Gewinne aus einem späteren Verkauf behandelt?
  • Welche Nachweise sind gegenüber den Steuerbehörden erforderlich?
  • Welche Folgen hat eine Unternehmensgründung in Georgien?

Die Antwort hängt vom Wohnsitz, der Nutzungsart, der Haltedauer, der rechtlichen Struktur und den persönlichen Verhältnissen des Investors ab.

Eine individuelle steuerliche Prüfung in beiden Ländern bleibt deshalb erforderlich.

Was schützt das Investitionsschutzabkommen?

Ein Investitionsschutzabkommen kann für erfasste Investitionen völkerrechtliche Schutzstandards schaffen.

Dazu können gehören:

  • Gleichbehandlung,
  • Schutz vor diskriminierenden Maßnahmen,
  • Schutz vor ungerechtfertigter Enteignung,
  • bestimmte Entschädigungsansprüche,
  • geregelte Verfahren bei Investitionsstreitigkeiten.

Das Abkommen ist jedoch keine staatliche Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg eines Investments.

Es garantiert insbesondere nicht, dass:

  • ein Immobilienprojekt rechtzeitig fertiggestellt wird,
  • ein Bauträger zahlungsfähig bleibt,
  • eine prognostizierte Rendite erreicht wird,
  • eine Wohnung dauerhaft vermietet werden kann,
  • eine Immobilie jederzeit gewinnbringend verkauft werden kann,
  • Währungs- und Marktrisiken ausbleiben.

Entscheidend bleiben der konkrete Vertrag, die wirtschaftliche Situation des Vertragspartners und die Qualität der unabhängigen Prüfung.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Georgien

Das Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation wurde am 27. Juni 2016 in Bern unterzeichnet.

Es trat in Kraft:

  • am 1. September 2017 für Georgien, Island und Norwegen,
  • am 1. Mai 2018 für die Schweiz und Liechtenstein.

Das Abkommen ist wesentlich umfassender als eine klassische Vereinbarung über Zölle.

Es behandelt unter anderem:

  • den Handel mit Waren,
  • den Handel mit Dienstleistungen,
  • die Niederlassung von Unternehmen,
  • Zoll- und Ursprungsbestimmungen,
  • Handelserleichterungen,
  • geistiges Eigentum,
  • öffentliches Beschaffungswesen,
  • Wettbewerb,
  • Handel und nachhaltige Entwicklung,
  • Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten.

Sind alle Waren zwischen der Schweiz und Georgien zollfrei?

Nein. Ein Freihandelsabkommen bedeutet nicht, dass jede Ware automatisch ohne Zoll eingeführt werden kann.

Für Industrieprodukte wurden die Zölle grundsätzlich weitgehend abgeschafft. Voraussetzung ist jedoch, dass die geltenden Ursprungsregeln und Nachweispflichten erfüllt werden.

Entscheidend sind unter anderem:

  • die Zolltarifnummer,
  • der tatsächliche Ursprung der Ware,
  • die verwendeten Vorprodukte,
  • die vorgenommenen Verarbeitungsschritte,
  • der richtige Ursprungsnachweis,
  • die produktspezifischen Einfuhrbestimmungen.

Für landwirtschaftliche Produkte gelten besondere Konzessionen und bilaterale Regelungen.

Für Schweizer Unternehmen kann das Abkommen deutliche wirtschaftliche Vorteile bieten. Ob diese im Einzelfall genutzt werden können, muss jedoch für jedes Produkt und jede Lieferkette gesondert geprüft werden.

Warenhandel zwischen der Schweiz und Georgien

Die aktuellsten vollständigen Jahreszahlen liegen für 2025 vor. Nach den vorläufigen georgischen Außenhandelsdaten betrug das bilaterale Warenhandelsvolumen knapp 298 Millionen US-Dollar.

Warenhandel 2025

Handelsrichtung aus georgischer Sicht Wert
Georgische Exporte in die Schweiz 108,4 Millionen USD
Georgische Importe aus der Schweiz 189,4 Millionen USD
Gesamtes Warenhandelsvolumen 297,9 Millionen USD
Georgischer Handelssaldo gegenüber der Schweiz –81,0 Millionen USD

Warenhandel von Januar bis Juni 2026

Handelsrichtung aus georgischer Sicht Wert
Georgische Exporte in die Schweiz 76,6 Millionen USD
Georgische Importe aus der Schweiz 105,9 Millionen USD
Gesamtes Warenhandelsvolumen 182,5 Millionen USD
Georgischer Handelssaldo gegenüber der Schweiz –29,3 Millionen USD

Die Zahlen für 2025 und das erste Halbjahr 2026 sind vorläufig.

Georgische Exporte werden statistisch als FOB-Werte und georgische Importe als CIF-Werte erfasst. Deshalb können die Angaben von entsprechenden Schweizer Statistiken abweichen.

Aus dem Halbjahresergebnis sollte keine einfache Hochrechnung für das Gesamtjahr 2026 vorgenommen werden. Einzelne größere Lieferungen und insbesondere Geschäfte mit Edelmetallen können die jährlichen Handelswerte erheblich beeinflussen.

Welche Waren werden zwischen beiden Ländern gehandelt?

Die offizielle schweizerische Länderübersicht beschreibt die Warenstruktur anhand der Daten für 2022.

Danach importierte die Schweiz aus Georgien vor allem Edelmetalle.

Zu den wichtigsten schweizerischen Exporten nach Georgien gehörten:

  • chemische und pharmazeutische Produkte,
  • Präzisionsinstrumente,
  • Uhren,
  • Maschinen.

Die genannten Warengruppen beziehen sich ausdrücklich auf die damalige Handelsstruktur. Sie dürfen nicht automatisch als unveränderte Zusammensetzung des Handels im Jahr 2026 verstanden werden.

Nach offiziellen Schweizer Angaben sind rund 30 Unternehmen mit einer Verbindung zur Schweiz auf dem georgischen Markt tätig. Einige von ihnen verfügen über lokale Produktionsstätten.

Was bedeuten die Beziehungen für Schweizer Unternehmen?

Die bilateralen Abkommen und die langjährige diplomatische Präsenz verbessern die institutionellen Voraussetzungen für geschäftliche Aktivitäten.

Rahmenbedingung Praktischer Nutzen Grenze
Freihandelsabkommen Mögliche Zollvorteile und verbesserter Marktzugang Ursprungs- und Produktregeln müssen eingehalten werden
Doppelbesteuerungsabkommen Vermeidung oder Anrechnung bestimmter Doppelbesteuerungen Keine allgemeine Steuerbefreiung
Investitionsschutzabkommen Schutzstandards für erfasste Investitionen Keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg
Visumfreie Einreise für Schweizer Erleichtert Geschäftsreisen und Marktprüfung Kein automatisches Arbeits- oder Daueraufenthaltsrecht
Schweizer Botschaft in Tiflis Offizielle diplomatische und konsularische Anlaufstelle Keine Absicherung privater Verträge
Schutzmachtmandat Stabiler diplomatischer Kommunikationskanal Kein Schutz vor privaten Markt- und Vertragsrisiken

Die Beziehungen schaffen damit einen grundsätzlich positiven Rahmen. Der Erfolg eines konkreten Geschäfts hängt dennoch von Marktkenntnis, Vertragssicherheit, Finanzierung und professioneller Umsetzung ab.

Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Georgien

Die Schweiz engagiert sich seit den frühen 1990er-Jahren in Georgien und im gesamten Südkaukasus.

Aus der anfänglichen humanitären Hilfe entwickelte sich eine langfristige Zusammenarbeit mit:

  • staatlichen Institutionen,
  • Gemeinden,
  • der Zivilgesellschaft,
  • Bildungseinrichtungen,
  • Unternehmen,
  • internationalen Organisationen.

Die Zusammenarbeit wird insbesondere durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und das Staatssekretariat für Wirtschaft getragen.

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien

Kooperationsprogramm Südkaukasus 2026–2029

Das aktuelle Schweizer Kooperationsprogramm umfasst:

  • Georgien,
  • Armenien,
  • Aserbaidschan.

Für den Zeitraum 2026 bis 2029 ist ein regionaler Finanzrahmen von insgesamt 60 Millionen Schweizer Franken vorgesehen.

Dieser Betrag gilt für das gesamte Programm und nicht ausschließlich für Georgien.

Das Programm konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:

Menschliche Sicherheit, Frieden und demokratische Gouvernanz

Die Schweiz unterstützt gesellschaftlichen Dialog, demokratische Institutionen und die Beteiligung der Bevölkerung an politischen und öffentlichen Entscheidungsprozessen.

Besonderes Gewicht liegt auf:

  • der Beteiligung von Frauen und jungen Menschen,
  • der Stärkung lokaler Institutionen,
  • inklusiven öffentlichen Dienstleistungen,
  • der Integration ethnischer und religiöser Minderheiten,
  • Konfliktprävention und Konflikttransformation,
  • dem Zugang zu verlässlichen Informationen.

Klimaresilienz und natürliche Ressourcen

Der Südkaukasus ist von Naturgefahren, Bergregionen und den Folgen des Klimawandels besonders betroffen.

Die Schweiz unterstützt deshalb unter anderem:

  • Katastrophenvorsorge,
  • kommunale Notfallplanung,
  • nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen,
  • verantwortungsvolle Wasserbewirtschaftung,
  • Schutz von Bergregionen,
  • klimaresistente landwirtschaftliche Strukturen.

Die Schweiz bringt dabei eigene Erfahrungen aus alpinen Regionen und dem Umgang mit Naturgefahren ein.

Wirtschaftliche Teilhabe und nachhaltiges Wachstum

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung wirtschaftlicher Chancen.

Unterstützt werden insbesondere:

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • berufliche Qualifizierung,
  • ländliche Wirtschaftsentwicklung,
  • Innovation,
  • Zugang zu Finanzierung,
  • nachhaltige Einkommensmöglichkeiten,
  • bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Berufsbildung und Landwirtschaft

Die Schweiz unterstützt seit 2013 die berufliche Bildung im georgischen Landwirtschaftssektor.

Ein wichtiges Ziel ist die Verbindung theoretischer Ausbildung mit praktischen Erfahrungen in landwirtschaftlichen Betrieben. Dadurch sollen Qualifikationen entstehen, die tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem:

  • duale Ausbildungsmodelle,
  • landwirtschaftliche Berufsschulen,
  • praxisorientierte Lehrpläne,
  • Weiterbildung von Lehrkräften,
  • Kooperation mit Betrieben,
  • bessere Beschäftigungschancen in ländlichen Regionen.

Zusätzlich unterstützt die Schweiz Maßnahmen zur Professionalisierung der staatlichen Verwaltung.

Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und Innovation

Universitäten und Forschungseinrichtungen beider Länder haben verschiedene Kooperationsvereinbarungen geschlossen.

Die Zusammenarbeit umfasst:

  • wissenschaftlichen Austausch,
  • gemeinsame Forschungsprojekte,
  • Hochschulpartnerschaften,
  • berufliche Bildung,
  • akademische Mobilität.

Forschende und Kunstschaffende aus Georgien können sich zudem um Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien bewerben.

Die Vergabe richtet sich nach den jeweils geltenden akademischen, fachlichen und formalen Voraussetzungen.

Friedensförderung und menschliche Sicherheit

Die Schweiz bemüht sich um eine friedliche Lösung der regionalen Konflikte im Südkaukasus.

Neben dem Schutzmachtmandat unterstützt sie:

  • internationale Gesprächsformate,
  • lokale Dialogprojekte,
  • gesellschaftliche Verständigung,
  • Minderheitenintegration,
  • demokratische Teilhabe,
  • Vergangenheitsbewältigung,
  • Konfliktprävention.

Besondere Bedeutung haben die ungelösten Konflikte um Abchasien und Südossetien. Die Schweiz unterstützt die territoriale Integrität Georgiens und setzt gleichzeitig auf Dialog und friedliche Konfliktlösung.

Migrationszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Georgien

Die Zusammenarbeit in Migrationsfragen wurde in mehreren Stufen aufgebaut.

Zu den wichtigsten Vereinbarungen gehören:

  • ein Rückübernahmeabkommen seit 2005,
  • ein Abkommen zur Erleichterung der Visumerteilung seit 2014,
  • eine Migrationspartnerschaft seit Mai 2022.

Die Migrationspartnerschaft schafft einen strukturierten Dialog unter anderem zu:

  • legaler Migration,
  • irregulärer Migration,
  • Rückkehr und Reintegration,
  • Visa- und Konsularfragen,
  • Bekämpfung des Menschenhandels,
  • beruflichen Qualifikationen,
  • Schutz der Menschenrechte.

Visum Schweiz–Georgien: Was gilt 2026?

Bei den Einreisebestimmungen muss zwischen gewöhnlichen Reisepässen und amtlichen Pässen unterschieden werden.

Georgische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass

Georgische Staatsangehörige mit einem gewöhnlichen biometrischen Reisepass können grundsätzlich visumfrei in die Schweiz und den Schengen-Raum einreisen.

Die Visumbefreiung gilt für Kurzaufenthalte von höchstens:

90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Sie kann beispielsweise genutzt werden für:

  • touristische Reisen,
  • private Besuche,
  • bestimmte geschäftliche Termine,
  • kurze Veranstaltungen und Konferenzen.

Die Visumbefreiung begründet jedoch kein automatisches Recht auf:

  • eine Erwerbstätigkeit,
  • einen dauerhaften Aufenthalt,
  • eine Wohnsitznahme,
  • ein langfristiges Studium,
  • eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz.

Für diese Zwecke können Visa, Arbeitsbewilligungen oder Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich sein.

Georgische Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe

Seit dem 3. April 2026 benötigen Inhaber georgischer:

  • Diplomatenpässe,
  • Dienstpässe,
  • Amtspässe

vorübergehend ein Visum für die Einreise in die Schweiz.

Die Maßnahme wurde zunächst für zwölf Monate eingeführt.

Andere georgische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass sind davon nicht betroffen.

Übersicht der Visaregeln

Personengruppe Regelung
Georgier mit gewöhnlichem biometrischem Reisepass Kurzaufenthalte grundsätzlich bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei
Georgier mit nichtbiometrischem Reisepass grundsätzlich Visum erforderlich
Georgier mit geplanter Erwerbstätigkeit Visum und weitere Bewilligungen können erforderlich sein
Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- oder Amtspässe seit 3. April 2026 vorübergehend visumpflichtig
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nationales Visum oder Aufenthaltsbewilligung erforderlich

Einreise nach Georgien für Schweizer Staatsangehörige

Schweizer Staatsangehörige können grundsätzlich für bis zu ein volles Jahr ohne Visum nach Georgien einreisen.

Das erleichtert:

  • längere Erkundungsreisen,
  • Immobilienbesichtigungen,
  • die Suche nach einem geeigneten Wohnort,
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung,
  • längere private Aufenthalte,
  • die Prüfung möglicher Investitionen.

Die visumfreie Einreise ist jedoch nicht gleichbedeutend mit:

  • einem dauerhaften Aufenthaltsrecht,
  • einer automatischen Arbeitserlaubnis,
  • einer steuerlichen Ansässigkeit,
  • einer Aufenthaltsgenehmigung,
  • einem unbeschränkten Recht zur Aufnahme jeder wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wer dauerhaft in Georgien leben oder arbeiten möchte, muss die hierfür geltenden aufenthalts-, arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen gesondert prüfen.

Kulturaustausch zwischen der Schweiz und Georgien

Zwischen der Schweiz und Georgien besteht kein umfassendes bilaterales Kulturabkommen. Der tatsächliche kulturelle Austausch ist dennoch beachtlich.

Besonders intensive Kontakte bestehen in den Bereichen:

  • Literatur,
  • Musik,
  • Film,
  • bildende Kunst,
  • Sprachen,
  • Wissenschaft,
  • private Kulturinitiativen.

Die Schweizer Botschaft in Tiflis beteiligt sich regelmäßig an kulturellen Veranstaltungen, darunter:

  • die Frankophonie-Woche,
  • die italienische Sprachwoche,
  • der Monat der deutschen Sprache.

Darüber hinaus unterstützt die Schweiz Teile der georgischen Kulturszene im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit.

Schweizerinnen und Schweizer in Georgien

Die offizielle schweizerische Länderübersicht nennt 92 Schweizer Staatsangehörige, die Mitte 2022 in Georgien lebten.

Diese Zahl ist ausdrücklich auf das Jahr 2022 bezogen. Sie darf deshalb nicht als aktuelle Einwohnerzahl für das Jahr 2026 dargestellt werden.

Sachlich korrekt ist folgende Formulierung:

In Georgien lebt eine vergleichsweise kleine Schweizer Auslandsgemeinschaft. Die allgemeine Länderübersicht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten nennt als ausdrücklich ausgewiesenen Wert 92 Schweizer Staatsangehörige zur Jahresmitte 2022.

Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz dauerhaft nach Georgien verlegen, sollten sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung registrieren lassen.

Was bedeuten die Beziehungen für Schweizer Immobilienkäufer?

Für Schweizer Käufer bilden die guten bilateralen Beziehungen einen grundsätzlich positiven Hintergrund.

Sie erleichtern:

  • Reisen und längere Erkundungsaufenthalte,
  • den Zugang zu offiziellen Informationen,
  • wirtschaftliche Kontakte,
  • die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen,
  • die Vorbereitung grenzüberschreitender Investitionen.

Sie beantworten jedoch nicht die entscheidenden Fragen eines Immobilienkaufs.

Vor dem Erwerb einer Wohnung, eines Hauses oder einer Anlageimmobilie müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

Eigentum und Registerstand

Der aktuelle Registerauszug muss eindeutig zeigen, wer Eigentümer der Immobilie ist.

Zu prüfen sind außerdem:

  • Hypotheken,
  • Pfandrechte,
  • Verfügungsbeschränkungen,
  • Rechte Dritter,
  • offene gerichtliche Auseinandersetzungen,
  • Abweichungen zwischen tatsächlicher und registrierter Fläche.

Grundstücksart

Nicht jede Grundstücksart kann von ausländischen Käufern in gleicher Weise erworben werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei landwirtschaftlich eingestuften Grundstücken erforderlich. Vor der Unterzeichnung muss geklärt werden, welche Erwerbs- und Nutzungsmöglichkeiten für den konkreten Käufer bestehen.

Baugenehmigungen und Nutzungsfreigabe

Bei Neubauten und Bestandsimmobilien sind zu prüfen:

  • die Baugenehmigung,
  • genehmigte Baupläne,
  • die Fertigstellung,
  • die behördliche Abnahme,
  • die Nutzungsfreigabe,
  • die Übereinstimmung zwischen tatsächlichem Bau und Registereintrag.

Verkäufer und Vertragspartner

Bei Verkäufen durch Unternehmen müssen unter anderem kontrolliert werden:

  • die Existenz der Gesellschaft,
  • die Vertretungsberechtigung,
  • die wirtschaftliche Situation,
  • laufende Rechtsstreitigkeiten,
  • Eigentumsverhältnisse,
  • Vollmachten.

Zahlungsplan

Bei Neubauprojekten ist entscheidend, wann welche Zahlungen fällig werden und welche Gegenleistung der Käufer zu diesem Zeitpunkt erhält.

Der Vertrag sollte klare Regelungen enthalten zu:

  • Baufortschritt,
  • Fertigstellungstermin,
  • Eigentumsübertragung,
  • Verzögerungen,
  • Vertragsstrafen,
  • Rücktrittsrechten,
  • Insolvenz des Bauträgers,
  • Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.

Technische Prüfung

Ein Registerauszug und ein Kaufvertrag ersetzen keine technische Kontrolle.

Je nach Immobilie sollten geprüft werden:

  • Bausubstanz,
  • Feuchtigkeit,
  • Statik,
  • Haustechnik,
  • Wasser- und Stromversorgung,
  • Gemeinschaftseigentum,
  • Aufzüge,
  • Brandschutz,
  • laufender Instandhaltungsbedarf.

Renditeberechnung

Eine realistische Kalkulation berücksichtigt nicht nur Kaufpreis und erwartete Miete.

Einzubeziehen sind:

  • Ausstattung,
  • Kaufnebenkosten,
  • Leerstand,
  • Verwaltung,
  • Instandhaltung,
  • Reparaturen,
  • Steuern,
  • Versicherung,
  • Währungsrisiken,
  • Finanzierungskosten,
  • mögliche Verkaufsabschläge.

Steuerliche Folgen

Ein Immobilienkauf in Georgien kann steuerliche Folgen in Georgien und in der Schweiz auslösen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Besteuerung von Mieteinnahmen,
  • Erklärungspflichten in der Schweiz,
  • Behandlung von Veräußerungsgewinnen,
  • steuerliche Ansässigkeit,
  • Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Besteuerung einer georgischen Gesellschaft.

Häufige Missverständnisse

Aussage Richtige Einordnung
Die Schweiz stellt Georgien 60 Millionen CHF zur Verfügung Der Betrag gilt für das gesamte Kooperationsprogramm Südkaukasus 2026–2029
Georgische Diplomaten reisen visumfrei in die Schweiz Seit dem 3. April 2026 gilt vorübergehend eine Visumpflicht
Seit April 2026 brauchen alle Georgier ein Visum Nein, gewöhnliche biometrische Reisepässe sind nicht betroffen
Das Freihandelsabkommen macht automatisch alle Waren zollfrei Ursprungs- und Produktanforderungen müssen erfüllt werden
Das Investitionsschutzabkommen garantiert Immobilienrenditen Es garantiert weder Fertigstellung noch Vermietung oder Wiederverkauf
Aktuell leben genau 92 Schweizer in Georgien Die Zahl bezieht sich auf Mitte 2022
Die Schweizer Botschaft prüft Immobilienprojekte Die Botschaft garantiert keine privaten Verträge oder Investitionen
Das Schutzmachtmandat schützt private Anleger Es dient der diplomatischen Kommunikation zwischen Staaten

Einordnung für Schweizer Investoren

Die besondere Stärke der schweizerisch-georgischen Beziehungen liegt nicht in einem einzelnen Vertrag oder Förderprogramm. Entscheidend ist die Verbindung mehrerer Ebenen:

  • langjährige diplomatische Präsenz,
  • Schutzmachtmandat,
  • politische Konsultationen,
  • wirtschaftliche Abkommen,
  • Entwicklungszusammenarbeit,
  • Migrationspartnerschaft,
  • Bildungs- und Berufsbildungsprojekte,
  • kultureller Austausch.

Für Schweizer Unternehmen und Immobilienkäufer ist dies ein positiver Hintergrundfaktor.

Die Beziehungen sorgen für:

  • offizielle Ansprechpartner,
  • institutionellen Austausch,
  • erleichterte Reisen,
  • rechtliche Rahmenabkommen,
  • bessere wirtschaftliche Vernetzung.

Gleichzeitig muss zwischen staatlichen Rahmenbedingungen und der Sicherheit eines einzelnen Projekts unterschieden werden.

Gute bilaterale Beziehungen machen aus einem schlecht geprüften Kaufvertrag kein sicheres Investment. Der Erfolg eines Immobilienkaufs hängt von der Qualität des Objekts, der Vertragsgestaltung, der Marktkenntnis und der unabhängigen Prüfung ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und Georgien?

Die Beziehungen gelten als gut und sind durch einen intensiven Austausch geprägt. Die Zusammenarbeit umfasst Diplomatie, Friedensförderung, Handel, Entwicklungszusammenarbeit, Migration, Bildung und Kultur.

Seit wann bestehen diplomatische Beziehungen?

Die Schweiz erkannte Georgien am 23. Dezember 1991 als unabhängigen Staat an. Die offiziellen diplomatischen Beziehungen wurden am 10. Juni 1992 aufgenommen.

Gibt es eine Schweizer Botschaft in Georgien?

Ja. Die Schweiz unterhält seit Juni 2001 eine Botschaft in Tiflis. Seit 2019 arbeiten die verschiedenen Schweizer Akteure in einem gemeinsamen Botschaftsgebäude.

Warum vertritt die Schweiz Georgien in Russland?

Georgien und Russland brachen nach dem Krieg von 2008 ihre diplomatischen Beziehungen ab. Seit dem 4. März 2009 vertritt die Schweiz die Interessen Georgiens in Russland und die Interessen Russlands in Georgien.

Was bedeutet das Schutzmachtmandat?

Die Schweiz hält einen begrenzten diplomatischen und konsularischen Kommunikationskanal zwischen Georgien und Russland aufrecht. Sie ersetzt jedoch keine normalen diplomatischen Beziehungen.

Gibt es ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Georgien?

Ja. Georgien verfügt über ein Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten. Für die Schweiz trat es am 1. Mai 2018 in Kraft.

Sind dadurch alle Waren zollfrei?

Nein. Zollvorteile hängen unter anderem vom Ursprung der Ware, der Zolltarifnummer, den Verarbeitungsschritten und dem richtigen Ursprungsnachweis ab.

Wie hoch ist der Handel zwischen der Schweiz und Georgien?

Nach vorläufigen georgischen Daten betrug der bilaterale Warenhandel 2025 rund 297,9 Millionen US-Dollar. Von Januar bis Juni 2026 belief er sich auf rund 182,5 Millionen US-Dollar.

Was exportiert die Schweiz nach Georgien?

Zu den traditionell wichtigen schweizerischen Exportgruppen gehören chemische und pharmazeutische Produkte, Präzisionsinstrumente, Uhren und Maschinen.

Was exportiert Georgien in die Schweiz?

Die Schweiz importierte nach der für 2022 veröffentlichten Warenstruktur insbesondere Edelmetalle aus Georgien. Die genaue Zusammensetzung kann sich von Jahr zu Jahr verändern.

Wie viel investiert die Schweiz in die Entwicklungszusammenarbeit?

Für das Kooperationsprogramm Südkaukasus 2026–2029 stehen insgesamt 60 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Der Betrag gilt für Georgien, Armenien und Aserbaidschan zusammen.

Benötigen georgische Staatsangehörige ein Visum für die Schweiz?

Inhaber gewöhnlicher biometrischer georgischer Reisepässe können grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in die Schweiz reisen.

Benötigen georgische Diplomaten 2026 ein Visum?

Ja. Seit dem 3. April 2026 benötigen Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe vorübergehend ein Visum.

Können Schweizer visumfrei nach Georgien reisen?

Ja. Schweizer Staatsangehörige können grundsätzlich bis zu einem vollen Jahr visumfrei nach Georgien einreisen.

Entsteht durch den Immobilienkauf automatisch ein Aufenthaltsrecht?

Nein. Ein Immobilienkauf und die visumfreie Einreise sind vom Aufenthaltsrecht zu unterscheiden. Für einen dauerhaften Aufenthalt gelten gesonderte Voraussetzungen.

Schützt das Investitionsschutzabkommen einen Immobilienkäufer vor Verlusten?

Das Abkommen kann bestimmte völkerrechtliche Schutzstandards bieten. Es garantiert jedoch weder die Fertigstellung eines Projekts noch eine bestimmte Rendite, Vermietung oder einen erfolgreichen Wiederverkauf.

Prüft die Schweizer Botschaft Immobilienprojekte?

Nein. Die Botschaft übernimmt diplomatische und konsularische Aufgaben. Sie prüft keine privaten Immobilienverträge und garantiert keine Bauträger oder Anlageprojekte.

Fazit: Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien schaffen ein belastbares Fundament

Die bilateralen Beziehungen Schweiz–Georgien sind 2026 durch eine außergewöhnliche Kombination aus Diplomatie, Friedensförderung, wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Entwicklungspolitik und persönlicher Mobilität geprägt.

Das Schutzmachtmandat zwischen Georgien und Russland verleiht der Schweiz eine besondere außenpolitische Bedeutung. Gleichzeitig schaffen das Freihandelsabkommen, das Doppelbesteuerungsabkommen und das Investitionsschutzabkommen einen strukturierten Rahmen für Unternehmen und Investoren.

Mit dem Kooperationsprogramm 2026–2029 setzt die Schweiz ihr langfristiges Engagement in den Bereichen Frieden, demokratische Institutionen, Klimaresilienz, Berufsbildung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fort.

Der bilaterale Warenhandel erreichte 2025 knapp 298 Millionen US-Dollar und belief sich im ersten Halbjahr 2026 bereits auf rund 182,5 Millionen US-Dollar.

Für Schweizer Immobilienkäufer erleichtert dieses Umfeld die Marktbeobachtung, den Aufbau von Kontakten und die Vorbereitung einer Investition. Über die Qualität eines konkreten Immobilienkaufs entscheiden jedoch nicht die diplomatischen Beziehungen, sondern das Objekt, der Vertrag, die wirtschaftliche Kalkulation und die unabhängige Prüfung.

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Quellen und weiterführende Informationen

Alle nachfolgenden Quellen stammen von offiziellen staatlichen Stellen, internationalen Organisationen oder den zuständigen diplomatischen Vertretungen. Die Links wurden ohne Tracking- oder ChatGPT-Zusätze aufgeführt.

  1. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Bilaterale Beziehungen Schweiz–Georgien
    https://www.eda.admin.ch/de/bilaterale-beziehungen-schweiz-georgien
  2. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Gute Dienste und Schutzmachtmandate
    https://www.eda.admin.ch/de/gute-dienste
  3. Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit: Südkaukasus – Armenien und Georgien
    https://www.deza.eda.admin.ch/de/land-suedkaukasus-armenien-georgien
  4. Schweizer Kooperationsprogramm Südkaukasus 2026–2029
    https://www.schweiz-armenien.eda.admin.ch/dam/en/eda-cms/XB8nA7fmaoM4/South-Caucasus-Brochure2026-29_EN.pdf
  5. Europäische Freihandelsassoziation: Freihandelsabkommen EFTA–Georgien
    https://www.efta.int/trade-relations/free-trade-network/georgia
  6. Nationales Statistikamt Georgiens: Außenhandel nach Ländern 2025
    https://geostat.ge/media/76336/Annex-1—EM.pdf
  7. Nationales Statistikamt Georgiens: Außenhandel Januar bis Juni 2026
    https://geostat.ge/media/81250/Annex-1—EM.pdf
  8. Schweizer Bundesrat: Visumpflicht für georgische Diplomaten und Amtsträger
    https://www.eda.admin.ch/en/newnsb/DoGtG35eBQy6tEfy8ZCxt
  9. Staatssekretariat für Migration: Visumpflicht nach Staatsangehörigkeit
    https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/visa/liste1_staatsangehoerigkeit/leg_visum.html
  10. Memorandum zur Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Georgien
    https://www.sem.admin.ch/dam/sem/en/data/internationales/internat-zusarbeit/bilaterales/keine-sr-nr/20220511-mou-geo.pdf.download.pdf/20220511-mou-geo-e.pdf
  11. Georgische Botschaft in der Schweiz: Politische Konsultationen im März 2026
    https://switzerland.mfa.gov.ge/en/news/837919-sagareo-saqmeta-ministris-pirveli-moadgile-giorgi-zurabashvili-vizitit-shveitsariis-konphederatsias
  12. Georgisches Außenministerium: Visumfreie Einreise nach Georgien
    https://www.geoconsul.gov.ge/en/HtmlPage/html/View?id=25
  13. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Auslandschweizerstatistik
    https://www.eda.admin.ch/de/auslandschweizerstatistik
  14. Diplomatische Dokumente der Schweiz
    https://dodis.ch