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Aufenthaltserlaubnis Georgien 2026: Neue Regeln ab 1. September

2. September 2026 / Georgien Immobilien

Aufenthaltserlaubnis Georgien ab 1. September 2026: Die neuen Regeln für Immobilienbesitzer

Seit dem 1. September 2026 gelten in Georgien Änderungen beim Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Für ausländische Immobilienbesitzer ist dabei besonders wichtig, zwischen bereits früher eingeführten Regelungen und den tatsächlich neuen Vorschriften zu unterscheiden.

Die wichtigste Nachricht lautet:

Der erforderliche Immobilienwert wurde zum 1. September 2026 nicht erneut erhöht.

Für die sogenannte Short-Term Residence Permit bleibt es bei einer nichtlandwirtschaftlichen Immobilie mit einem gutachterlich festgestellten Marktwert von mehr als 150.000 US-Dollar im GEL-Gegenwert.

Neu sind insbesondere:

  • eine unmittelbare Meldepflicht bei Änderungen bestimmter Kontaktdaten,
  • eine auf zehn Kalendertage begrenzte Frist für die gerichtliche Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung,
  • aktualisierte Verfahrensregelungen für die Bearbeitung von Anträgen.

Einen grundlegenden Überblick über die verschiedenen Voraussetzungen bietet außerdem unser ausführlicher Ratgeber zur Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilien in Georgien.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Für Immobilienkäufer und bestehende Eigentümer gelten seit dem 1. September 2026 folgende Grundsätze:

  • Die Wertgrenze für die Short-Term Residence Permit liegt weiterhin bei mehr als 150.000 US-Dollar.
  • Die Immobilie muss grundsätzlich als nichtlandwirtschaftliches Eigentum eingetragen sein.
  • Maßgeblich ist der durch einen qualifizierten Gutachter ermittelte Marktwert und nicht automatisch der vereinbarte Kaufpreis.
  • Bei fortbestehendem Eigentum an derselben Immobilie ist bei einer Verlängerung grundsätzlich keine erneute Bewertung erforderlich.
  • Änderungen der Mobiltelefonnummer oder der tatsächlichen Wohnadresse müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Die reguläre Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
  • Gegen eine ablehnende Entscheidung muss innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zustellung gerichtlich vorgegangen werden.
  • Der Immobilienkauf schafft lediglich eine gesetzliche Grundlage für einen Antrag. Eine automatische oder garantierte Erteilung gibt es nicht.
Aufenthaltserlaubnis Georgien 2026

Aufenthaltserlaubnis Georgien 2026

1. Die 150.000-Dollar-Grenze bleibt bestehen

Eine Short-Term Residence Permit kann einem ausländischen Eigentümer erteilt werden, wenn er in Georgien eine nichtlandwirtschaftliche Immobilie besitzt, deren gutachterlich festgestellter Marktwert mehr als 150.000 US-Dollar im Gegenwert der georgischen Währung GEL beträgt.

Entscheidend ist das Wort „mehr“.

Ein Gutachten mit einem Wert von genau 150.000 US-Dollar erfüllt den gesetzlichen Wortlaut nicht. Der festgestellte Marktwert muss die Grenze tatsächlich überschreiten.

Landwirtschaftliche Grundstücke sind von dieser Möglichkeit grundsätzlich ausgenommen. Vor einem Kauf sollte deshalb nicht nur die Lage und Qualität des Objekts, sondern auch die im öffentlichen Register eingetragene Grundstücks- beziehungsweise Nutzungsart geprüft werden.

Die Erhöhung gilt bereits seit März 2026

Die heutige Wertgrenze wurde nicht erst zum 1. September 2026 eingeführt.

Die Anhebung auf mehr als 150.000 US-Dollar trat bereits am 1. März 2026 in Kraft. Die zum 1. September wirksam gewordenen Änderungen betreffen vor allem das Verfahren, Meldepflichten und Rechtsmittelfristen.

Wer heute eine Immobilie mit dem Ziel einer Aufenthaltserlaubnis erwirbt, muss daher von Beginn an mit der 150.000-Dollar-Grenze kalkulieren.

2. Nicht der Kaufpreis, sondern der Marktwert zählt

Der im Kaufvertrag eingetragene Kaufpreis entscheidet nicht allein darüber, ob die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind.

Benötigt wird eine Immobilienbewertung durch einen entsprechend qualifizierten Gutachter. Maßgeblich ist der in diesem Gutachten ausgewiesene Marktwert.

Das hat erhebliche praktische Bedeutung.

Eine Wohnung kann beispielsweise für 165.000 US-Dollar gekauft worden sein, vom Gutachter aber nur mit 148.000 US-Dollar bewertet werden. In diesem Fall wäre die gesetzliche Wertgrenze trotz des höheren Kaufpreises nicht erreicht.

Umgekehrt kann ein Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass der tatsächliche Marktwert oberhalb des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises liegt. Für das Aufenthaltsverfahren bleibt jedoch entscheidend, ob das eingereichte Gutachten die gesetzlichen und formalen Anforderungen erfüllt.

Beim Immobilienkauf in Georgien sollten Kaufpreis, Grundbucheintragung, tatsächliche Objektqualität und erwarteter Gutachtenwert deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Eine ausreichende Sicherheitsmarge einplanen

Wer die Immobilie gezielt als Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis kaufen möchte, sollte kein Objekt auswählen, dessen erwarteter Wert nur wenige Hundert oder wenige Tausend US-Dollar über der Grenze liegt.

Risiken entstehen unter anderem durch:

  • unterschiedliche Bewertungsmethoden,
  • den baulichen und technischen Zustand,
  • Lageabschläge,
  • fehlende oder nicht registrierte Gebäudeteile,
  • nicht genehmigte Umbauten,
  • abweichende Flächenangaben,
  • Belastungen im öffentlichen Register,
  • Schwankungen des GEL-Gegenwerts.

Eine ausreichende Sicherheitsmarge reduziert das Risiko, dass der Antrag allein an einer knapp verfehlten Bewertung scheitert.

3. Keine erneute Bewertung bei unverändertem Eigentum

Besitzt der Antragsteller weiterhin dieselbe Immobilie, auf deren Grundlage seine Short-Term Residence Permit ursprünglich erteilt wurde, muss er bei der Verlängerung grundsätzlich keine neue Marktwertbewertung vorlegen.

Diese Erleichterung ist allerdings keine neue Regelung vom 1. September 2026.

Sie wurde bereits zum 1. September 2025 eingeführt und gilt weiterhin.

Damit entfallen bei vielen Verlängerungen:

  • die Kosten für ein neues Gutachten,
  • der organisatorische Aufwand,
  • die Wartezeit auf eine erneute Bewertung,
  • das Risiko einer späteren niedrigeren Neubewertung.

Die Befreiung von der erneuten Bewertung greift nach dem gesetzlichen Grundsatz nur, solange das Eigentum an der ursprünglich zugrunde gelegten Immobilie fortbesteht.

Bei einem Verkauf, einer Eigentumsübertragung oder dem Erwerb eines Ersatzobjekts sollte deshalb vorab geprüft werden, welche Auswirkungen die Veränderung auf die bestehende Aufenthaltserlaubnis hat.

4. Neu: Änderungen von Telefonnummer und Wohnadresse sofort melden

Seit dem 1. September 2026 müssen Antragsteller und Inhaber einer georgischen Aufenthaltserlaubnis Änderungen bestimmter Daten unverzüglich gegenüber der zuständigen State Services Development Agency anzeigen.

Die Meldepflicht betrifft insbesondere:

  • die Mobiltelefonnummer,
  • die tatsächliche Wohnadresse in Georgien.

Bei minderjährigen Ausländern trifft die Verpflichtung grundsätzlich den gesetzlichen Vertreter.

Das Gesetz nennt hierfür keine feste Frist von beispielsweise drei, fünf oder zehn Tagen. Stattdessen wird eine unverzügliche Mitteilung verlangt.

In der Praxis sollten Änderungen deshalb unmittelbar nach dem Umzug oder dem Wechsel der Telefonnummer gemeldet und nach Möglichkeit dokumentiert werden.

Das ist besonders wichtig, weil behördliche Mitteilungen und Entscheidungen elektronisch übermittelt werden können. Veraltete Kontaktdaten können dazu führen, dass ein Antragsteller eine Nachricht, eine Nachforderung oder den Beginn einer Rechtsmittelfrist zu spät bemerkt.

Praktische Empfehlung

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sollten folgende Nachweise aufbewahren:

  • Bestätigung der Adressänderung,
  • elektronische Eingangsbestätigung,
  • E-Mail-Verkehr mit der Behörde,
  • Screenshots aus einem Onlineverfahren,
  • Quittungen oder Vorgangsnummern,
  • Kopien der eingereichten Formulare.

Damit kann im Streitfall nachvollzogen werden, wann die Behörde informiert wurde.

5. Bearbeitungsfrist: grundsätzlich maximal 30 Tage

Die georgische Regierung hat kurz vor Inkrafttreten der Änderungen die maßgebliche Ausführungsverordnung angepasst.

Danach darf die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage ab vollständiger Vorlage der erforderlichen Dokumente dauern.

Für die besondere Aufenthaltserlaubnis von Ehepartnern georgischer Staatsbürger ist eine abweichende, längere Bearbeitungsfrist vorgesehen. Diese Sonderregelung darf nicht mit den Anträgen von Ehepartnern oder Kindern eines ausländischen Immobilienbesitzers verwechselt werden.

Die State Services Development Agency nennt für die immobilienbasierte Short-Term Residence Permit weiterhin unterschiedliche Bearbeitungsoptionen:

Bearbeitungszeit Behördengebühr
30 Kalendertage 300 GEL
20 Kalendertage 450 GEL
10 Kalendertage 600 GEL

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für:

  • das Immobiliengutachten,
  • georgische Übersetzungen,
  • notarielle Beglaubigungen,
  • Apostillen oder Legalisationen,
  • Registerauszüge,
  • anwaltliche oder organisatorische Unterstützung.

Die Frist beginnt erst bei vollständigen Unterlagen

Die Bearbeitungsfrist beginnt nicht zwingend bereits mit dem ersten Kontakt zur Behörde.

Entscheidend ist grundsätzlich die vollständige Vorlage der verlangten Dokumente. Fordert die Behörde weitere Unterlagen, Korrekturen oder Erläuterungen an, kann sich der tatsächliche Ablauf entsprechend verlängern.

Vor der Einreichung sollte daher geprüft werden, ob:

  • sämtliche Dokumente vollständig vorliegen,
  • alle Namen einheitlich geschrieben sind,
  • die Passnummern korrekt übernommen wurden,
  • das Gutachten formal verwendbar ist,
  • ausländische Urkunden ordnungsgemäß übersetzt und beglaubigt wurden,
  • die Eigentumsverhältnisse mit dem öffentlichen Register übereinstimmen.

6. Neu und besonders wichtig: nur zehn Tage für eine Klage

Eine der praktisch bedeutsamsten Änderungen betrifft ablehnende Entscheidungen.

Seit dem 1. September 2026 kann eine Entscheidung der State Services Development Agency über eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Zustellung gerichtlich angefochten werden.

Die neue Regelung sieht eine direkte gerichtliche Anfechtung vor. Ein vorgelagertes reguläres verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren ist für diese Entscheidung nicht vorgesehen.

Die Frist ist ausgesprochen kurz.

Betroffene sollten deshalb:

  1. behördliche und elektronische Mitteilungen täglich kontrollieren,
  2. die bei der Behörde hinterlegte Telefonnummer aktuell halten,
  3. Änderungen der tatsächlichen Wohnadresse sofort melden,
  4. das genaue Zustellungsdatum dokumentieren,
  5. bei einer Ablehnung unverzüglich eine rechtliche Prüfung veranlassen.

Wer zunächst mehrere Wochen abwartet, ausschließlich informell nachfragt oder auf eine freiwillige Korrektur der Behörde hofft, kann die gerichtliche Frist bereits versäumen.

Ein neuer Antrag ersetzt keine rechtzeitige Klage

Nach einer Ablehnung kann ein erneuter Antrag auf derselben gesetzlichen Grundlage grundsätzlich erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit gestellt werden.

Ein neuer Antrag ersetzt jedoch nicht automatisch die fristgerechte gerichtliche Anfechtung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung.

Betroffene müssen daher unterscheiden zwischen:

  • der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung,
  • einer gerichtlichen Anfechtung,
  • der Nachreichung fehlender Unterlagen,
  • der Vorbereitung eines neuen Antrags.

7. Darf die Behörde die Angaben vor Ort überprüfen?

Das georgische Aufenthaltsrecht erlaubt der zuständigen Behörde, Angaben aus einem Antrag zu überprüfen.

Zu den grundsätzlich möglichen Maßnahmen können gehören:

  • die Überprüfung des angegebenen Ortes,
  • die Besichtigung von Räumlichkeiten,
  • die Befragung beteiligter oder relevanter Personen,
  • die Prüfung der tatsächlichen Eigentums- und Wohnverhältnisse,
  • der Abgleich mit Informationen anderer Behörden.

Das bedeutet nicht, dass künftig jede Wohnung automatisch besichtigt oder jeder Immobilienbesitzer persönlich befragt wird.

Bei Unklarheiten kann die Behörde jedoch prüfen, ob:

  • das angegebene Eigentum tatsächlich besteht,
  • die Immobilie korrekt registriert ist,
  • die eingereichten Dokumente authentisch und gültig sind,
  • die Voraussetzungen des beantragten Aufenthaltstitels vorliegen,
  • die Angaben zur Person und zum Aufenthaltsgrund plausibel sind.

Eine Immobilie sollte deshalb nicht nur wirtschaftlich attraktiv, sondern auch rechtlich und registertechnisch eindeutig dokumentiert sein.

8. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen Antrag auf eine Short-Term Residence Permit nennt die State Services Development Agency insbesondere folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Reisepasses oder Reisedokuments,
  • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Georgien,
  • Eigentumsnachweis für die nichtlandwirtschaftliche Immobilie,
  • Gutachten über einen Marktwert von mehr als 150.000 US-Dollar im GEL-Gegenwert,
  • elektronisches Farbfoto im Format 3 × 4 Zentimeter,
  • Nachweis über die Zahlung der Behördengebühr.

Anträge und begleitende Dokumente sind grundsätzlich in georgischer Sprache einzureichen.

Ein Reisepass kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne georgische Übersetzung akzeptiert werden, wenn die maßgeblichen personenbezogenen Angaben in lateinischer Schrift enthalten sind.

Bei ausländischen Urkunden können abhängig vom Herkunftsland und von der Dokumentenart erforderlich sein:

  • eine beglaubigte georgische Übersetzung,
  • eine Apostille,
  • eine diplomatische Legalisation,
  • zusätzliche Bestätigungen der ausstellenden Behörde.

Bereits vor dem Antrag sollte außerdem der vollständige Ablauf eines Immobilienkaufs in Georgien berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass Kaufvertrag, Eigentumsregistrierung und Gutachten inhaltlich zusammenpassen.

9. Muss der Antrag 40 Tage vor Ende des rechtmäßigen Aufenthalts gestellt werden?

Für viele georgische Aufenthaltstitel gilt grundsätzlich die Empfehlung beziehungsweise Vorgabe, den Antrag mindestens 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts einzureichen.

Nach den veröffentlichten Behördeninformationen gilt diese allgemeine 40-Tage-Regel jedoch nicht in gleicher Weise für die Short-Term Residence Permit und die Investment Residence Permit.

Trotzdem muss sich der Antragsteller bei der Antragstellung rechtmäßig in Georgien aufhalten.

Eine Immobilie allein legalisiert keinen bereits abgelaufenen oder unrechtmäßigen Aufenthalt. Auch die Eigentumsregistrierung ersetzt keinen gültigen aufenthaltsrechtlichen Status.

Wer das Auswandern nach Georgien langfristig plant, sollte deshalb Einreise, Immobilienerwerb, Antragstellung und die Dauer des zulässigen Aufenthalts zeitlich aufeinander abstimmen.

Nicht bis zum letzten Tag warten

Auch wenn die allgemeine 40-Tage-Regel für diese Aufenthaltstitel nicht entsprechend gilt, sollte der Antrag nicht unnötig bis zum Ende des rechtmäßigen Aufenthalts aufgeschoben werden.

Verzögerungen können beispielsweise entstehen durch:

  • fehlende Übersetzungen,
  • notwendige Beglaubigungen,
  • Korrekturen im öffentlichen Register,
  • Rückfragen zum Gutachten,
  • abweichende Namensschreibweisen,
  • technische Probleme bei der Einreichung,
  • Nachforderungen der Behörde.

Eine ausreichende zeitliche Reserve ist daher weiterhin sinnvoll.

10. Können Ehepartner und Kinder einbezogen werden?

Die Short-Term Residence Permit kann grundsätzlich auch für bestimmte Familienangehörige des Immobilieneigentümers relevant sein.

Ehepartner und Kinder erhalten ihren Aufenthaltstitel jedoch nicht automatisch durch den Immobilienkauf. Für sie sind eigene Anträge und eigene Dokumente erforderlich.

Typischerweise werden unter anderem benötigt:

  • Reisepass oder Reisedokument,
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts,
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Immobilieneigentümers,
  • Nachweis der familiären Beziehung,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde,
  • Foto,
  • Gebührennachweis.

Bei ausländischen Geburts- und Heiratsurkunden sollte frühzeitig geprüft werden:

  • Ist die Namensschreibweise mit dem Reisepass identisch?
  • Wird eine Apostille benötigt?
  • Ist eine Legalisation erforderlich?
  • Muss eine beglaubigte georgische Übersetzung erstellt werden?
  • Sind frühere Namensänderungen dokumentiert?

Abweichende Schreibweisen können zu Nachfragen und Verzögerungen führen.

11. Wie lange gilt die Short-Term Residence Permit?

Die immobilienbasierte Short-Term Residence Permit kann grundsätzlich jeweils für ein Jahr erteilt werden.

Anschließend kann sie jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Besonders wichtig ist der Fortbestand des Eigentums an der maßgeblichen Immobilie. Endet das Eigentumsrecht, entfällt grundsätzlich auch die Grundlage der darauf beruhenden Short-Term Residence Permit.

Aufenthaltserlaubnis und Residence Card unterscheiden

Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich innerhalb eines Monats die entsprechende georgische Residence Card beantragt beziehungsweise beschafft werden.

Aufenthaltserlaubnis und physische Aufenthaltskarte sind organisatorisch nicht vollständig dasselbe:

  • Die Aufenthaltserlaubnis ist die behördliche Entscheidung über das Aufenthaltsrecht.
  • Die Residence Card ist das dazugehörige Ausweisdokument.

Beide Verfahrensschritte sollten fristgerecht abgeschlossen werden.

12. Der Verkauf der Immobilie bleibt aufenthaltsrechtlich riskant

Wer die Immobilie verkauft, die als Grundlage der Aufenthaltserlaubnis registriert wurde, kann den Aufenthaltstitel nicht ohne Weiteres unabhängig davon behalten.

Nach der Erteilung einer immobilienbasierten Aufenthaltserlaubnis werden die maßgeblichen Daten der Immobilie mit dem öffentlichen Register verknüpft. Endet das Eigentum, kann die zuständige Aufenthaltsbehörde darüber informiert werden.

Der Fortbestand des Eigentums ist damit behördlich nachvollziehbar.

Ein Verkauf sollte deshalb nicht vollzogen werden, bevor geklärt ist:

  • ob ein anderer Aufenthaltstitel zur Verfügung steht,
  • ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ersatzobjekt anerkannt werden kann,
  • wann ein neuer Antrag gestellt werden muss,
  • ob zwischen Verkauf und neuer Entscheidung eine aufenthaltsrechtliche Lücke entstehen könnte,
  • welche Auswirkungen der Verkauf auf einbezogene Familienangehörige hat.

Auch eine nur kurzfristige Unterbrechung des Eigentums kann problematisch sein, wenn die Aufenthaltserlaubnis unmittelbar an die betreffende Immobilie gebunden ist.

13. Die Alternative ab mehr als 300.000 US-Dollar

Wer eine nichtlandwirtschaftliche Immobilie mit einem gutachterlich festgestellten Marktwert von mehr als 300.000 US-Dollar im GEL-Gegenwert besitzt, kann grundsätzlich eine Investment Residence Permit beantragen.

Alternativ kann dieser Aufenthaltstitel auf einer qualifizierten Investition von mindestens 300.000 US-Dollar beruhen.

Dabei muss genau unterschieden werden zwischen:

  • einer Investment Residence Permit aufgrund einer Investition,
  • einer Investment Residence Permit aufgrund von Immobilieneigentum.

Bei der immobilienbasierten Variante ist wiederum eine qualifizierte Bewertung des Marktwerts erforderlich.

Die Investment Residence Permit kann für einen längeren Zeitraum als die Short-Term Residence Permit erteilt werden. Während dieses Zeitraums muss die maßgebliche Investition beziehungsweise das zugrunde liegende Immobilieneigentum grundsätzlich fortbestehen.

Nach fünf Jahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Übergang in einen unbefristeten Aufenthaltstitel geprüft werden.

Auch hier gilt:

Der Immobilienwert begründet eine mögliche gesetzliche Anspruchsgrundlage für das Verfahren, aber keine automatische Erteilungsgarantie.

14. Immobilieneigentum bedeutet keine automatische Genehmigung

Selbst bei einem Immobilienwert von mehr als 150.000 oder mehr als 300.000 US-Dollar besteht keine Garantie, dass die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Die Behörde kann einen Antrag unter anderem ablehnen, wenn:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
  • falsche, ungültige oder widersprüchliche Dokumente vorgelegt wurden,
  • das Eigentum nicht ordnungsgemäß registriert ist,
  • der erforderliche Marktwert nicht nachgewiesen wurde,
  • der rechtmäßige Aufenthaltsstatus fehlt,
  • der zugrunde liegende Aufenthaltsgrund nicht mehr besteht,
  • gesetzliche Sicherheits- oder Ordnungsgründe entgegenstehen.

Deshalb sollte ein Immobilienkauf niemals mit dem Versprechen beworben werden, die Aufenthaltserlaubnis werde „garantiert“ erteilt.

Rechtlich und redaktionell korrekt ist folgende Aussage:

Eine ausreichend bewertete und ordnungsgemäß registrierte Immobilie kann die gesetzliche Grundlage für einen Antrag auf eine georgische Aufenthaltserlaubnis schaffen. Über die tatsächliche Erteilung entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung des Einzelfalls.

15. Was gilt für bereits vor dem 1. September gestellte Anträge?

Für Verfahren, die bereits vor dem 1. September 2026 anhängig waren, können Übergangsregelungen maßgeblich sein.

Entscheidend sind insbesondere:

  • das Datum der Antragstellung,
  • der Zeitpunkt der vollständigen Einreichung,
  • bereits erfolgte behördliche Verfahrensschritte,
  • das Datum einer möglichen Entscheidung,
  • das Zustellungsdatum.

Betroffene sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass jede neue Verfahrensregel uneingeschränkt auf einen bereits laufenden Antrag angewendet wird.

Die neue Pflicht zur unverzüglichen Aktualisierung von Mobiltelefonnummer und tatsächlicher Wohnadresse sollte von bestehenden Antragstellern und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis jedoch unabhängig davon beachtet werden.

Praktische Checkliste für Immobilienkäufer

Wer eine Immobilie auch mit Blick auf eine Aufenthaltserlaubnis erwerben möchte, sollte die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung bereits vor der Kaufentscheidung beginnen.

Vor dem Kauf

  • Ist die Immobilie im öffentlichen Register ordnungsgemäß eingetragen?
  • Ist der Verkäufer als Eigentümer registriert?
  • Handelt es sich zweifelsfrei um nichtlandwirtschaftliches Eigentum?
  • Stimmen tatsächliche und registrierte Fläche überein?
  • Sind Gebäude, Anbauten und Erweiterungen vollständig registriert?
  • Bestehen Hypotheken, Pfändungen oder sonstige Belastungen?
  • Gibt es Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte oder Rechtsstreitigkeiten?
  • Ist ein Marktwert deutlich oberhalb von 150.000 beziehungsweise 300.000 US-Dollar realistisch?
  • Ist der vorgesehene Gutachter beziehungsweise dessen Organisation ausreichend qualifiziert?
  • Enthält der Kaufvertrag alle wesentlichen Objekt- und Zahlungsangaben?

Vor dem Antrag

  • Liegt ein aktueller Eigentumsnachweis vor?
  • Ist die Eigentumsregistrierung vollständig abgeschlossen?
  • Erfüllt das Gutachten die formalen Anforderungen?
  • Überschreitet der Marktwert die gesetzliche Schwelle tatsächlich?
  • Besteht weiterhin ein rechtmäßiger Aufenthalt in Georgien?
  • Stimmen Namen und Schreibweisen in allen Dokumenten überein?
  • Sind notwendige Übersetzungen vorhanden?
  • Wurden erforderliche Apostillen oder Legalisationen beschafft?
  • Sind Mobiltelefonnummer und tatsächliche Wohnadresse korrekt angegeben?
  • Liegt der Gebührennachweis vor?

Nach der Erteilung

  • Residence Card innerhalb der vorgesehenen Frist beantragen,
  • Eigentum an der maßgeblichen Immobilie erhalten,
  • Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis überwachen,
  • Verlängerung rechtzeitig vorbereiten,
  • Änderungen der Telefonnummer sofort melden,
  • Änderungen der tatsächlichen Wohnadresse unverzüglich anzeigen,
  • behördliche Mitteilungen regelmäßig kontrollieren,
  • einen geplanten Verkauf vorab aufenthaltsrechtlich prüfen,
  • Nachweise über Mitteilungen und Anträge dauerhaft aufbewahren.

Weitere Antworten zu Kaufabwicklung, Eigentumsregistrierung, Aufenthalt und typischen Nebenkosten finden Interessenten in unserem FAQ zu Immobilien und Aufenthalt in Georgien.

Mehr formale Verantwortung für Immobilienbesitzer

Die seit dem 1. September 2026 geltenden Änderungen schaffen keine neue Immobilienwertgrenze.

Für die Short-Term Residence Permit bleiben entscheidend:

  • eine nichtlandwirtschaftliche Immobilie,
  • ein gutachterlich festgestellter Marktwert von mehr als 150.000 US-Dollar,
  • eine ordnungsgemäße Eigentumsregistrierung,
  • ein rechtmäßiger Aufenthalt bei Antragstellung,
  • vollständige und widerspruchsfreie Unterlagen.

Positiv ist, dass bei fortbestehendem Eigentum an derselben Immobilie weiterhin grundsätzlich keine erneute Bewertung für jede Verlängerung erforderlich ist. Diese Erleichterung gilt jedoch bereits seit September 2025.

Neu und besonders ernst zu nehmen sind:

  • die unverzügliche Meldepflicht für geänderte Kontaktdaten und Wohnadressen,
  • die sehr kurze gerichtliche Klagefrist von zehn Kalendertagen,
  • die aktualisierten Verfahrensvorgaben.

Für Immobilienkäufer bedeutet das:

Die Aufenthaltserlaubnis bleibt über ausreichend wertvolles Immobilieneigentum grundsätzlich erreichbar. Sie verlangt jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, eine belastbare Bewertung und eine lückenlose Dokumentation.

Immobilienkauf und Aufenthaltserlaubnis gemeinsam planen

Wer eine Immobilie in Georgien nicht nur als Kapitalanlage, sondern zugleich als mögliche Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis erwerben möchte, sollte Objektauswahl, rechtliche Prüfung, Kaufvertrag, Grundbucheintragung und Immobilienbewertung von Anfang an miteinander abstimmen.

Georgien-Immobilien.com unterstützt Kaufinteressenten bei:

  • der Suche nach geeigneten Immobilien,
  • der Einordnung des realistischen Marktwerts,
  • der Prüfung wesentlicher Eigentumsunterlagen,
  • der Vorbereitung des Immobilienkaufs,
  • der Koordination der notwendigen Schritte vor Ort.

Eine Aufenthaltserlaubnis können und dürfen weder Verkäufer noch Makler garantieren. Eine professionelle Vorbereitung kann jedoch dazu beitragen, vermeidbare Fehler bei Immobilienwert, Eigentumsstruktur und Dokumentation zu reduzieren.

Persönliche Beratung zum Immobilienkauf in Georgien anfragen

Häufige Fragen zur Aufenthaltserlaubnis für Immobilienbesitzer

Reicht eine Immobilie im Wert von genau 150.000 US-Dollar?

Nein. Der gesetzliche Wortlaut verlangt einen Marktwert von mehr als 150.000 US-Dollar im GEL-Gegenwert.

Zählt der Kaufpreis im Vertrag?

Nicht allein. Entscheidend ist grundsätzlich der durch einen qualifizierten Gutachter festgestellte Marktwert.

Muss die Immobilie jedes Jahr neu bewertet werden?

Grundsätzlich nicht, solange weiterhin dieselbe Immobilie im Eigentum des Inhabers steht, auf deren Grundlage die Short-Term Residence Permit erteilt wurde.

Seit wann gilt die Befreiung von der Neubewertung?

Die entsprechende Erleichterung trat bereits am 1. September 2025 in Kraft. Sie wurde nicht erst zum 1. September 2026 eingeführt.

Wie lange gilt die Short-Term Residence Permit?

Sie kann grundsätzlich jeweils für ein Jahr erteilt und anschließend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Was passiert beim Verkauf der Immobilie?

Endet das Eigentum an der maßgeblichen Immobilie, entfällt grundsätzlich auch die Grundlage der darauf beruhenden Short-Term Residence Permit. Ein Verkauf sollte daher vorab aufenthaltsrechtlich geprüft werden.

Muss eine neue Telefonnummer gemeldet werden?

Ja. Seit dem 1. September 2026 müssen Änderungen der Mobiltelefonnummer und der tatsächlichen Wohnadresse unverzüglich mitgeteilt werden.

Wie lange kann gegen eine Ablehnung vorgegangen werden?

Die gerichtliche Anfechtung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zustellung der Entscheidung erfolgen.

Können Ehepartner und Kinder ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Grundsätzlich können auch Familienangehörige berücksichtigt werden. Sie benötigen jedoch eigene Anträge und Nachweise über die familiäre Beziehung.

Ist die Aufenthaltserlaubnis durch den Immobilienkauf garantiert?

Nein. Der Immobilienbesitz schafft lediglich eine mögliche gesetzliche Antragsgrundlage. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige georgische Behörde nach Prüfung des Einzelfalls.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt eine allgemeine redaktionelle Information zum Stand vom 2. September 2026 dar. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung nach georgischem Recht. Gesetze, Verordnungen, behördliche Verfahren, Gebühren und Auslegungspraxis können sich ändern. Vor einem Immobilienkauf oder einer aufenthaltsrechtlich bedeutsamen Transaktion sollte der konkrete Einzelfall qualifiziert geprüft werden.

Wesentliche Rechtsquellen und weiterführende Informationen

Alle nachfolgenden Verlinkungen führen zu offiziellen georgischen Rechts- oder Behördenquellen.

  1. Georgisches Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen – konsolidierte englische Fassung
    Enthält unter anderem die Voraussetzungen der immobilienbasierten Short-Term Residence Permit, die Wertgrenzen, Regelungen zur Verlängerung, zum Fortbestand des Eigentums, zur Residence Card, zu behördlichen Überprüfungen und zur gerichtlichen Anfechtung. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
  2. Gesetz Nr. 863 vom 26. Juni 2025 zur Änderung der Immobilienwertgrenze
    Rechtsgrundlage für die Anhebung der maßgeblichen Schwelle auf mehr als 150.000 US-Dollar mit Wirkung zum 1. März 2026. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
  3. Gesetz Nr. 670 vom 12. Juni 2025 zur Verlängerung ohne erneute Immobilienbewertung
    Enthält die Erleichterung für Verlängerungen bei fortbestehendem Eigentum an derselben Immobilie; wirksam seit dem 1. September 2025. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
  4. Gesetz Nr. 1803 vom 25. Juni 2026 zu den neuen Verfahrens- und Rechtsmittelregelungen
    Enthält insbesondere die direkte gerichtliche Anfechtung und die Frist von zehn Kalendertagen; wesentliche Teile gelten seit dem 1. September 2026. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
  5. Regierungsverordnung Nr. 416 vom 26. August 2026
    Änderung der maßgeblichen Ausführungsverordnung mit aktualisierten Bearbeitungs- und Verfahrensregelungen für Aufenthaltserlaubnisse. (სსიპ ”საქართველოს საკანონმდებლო მაცნე”)
  6. State Services Development Agency – Residence Permits
    Offizielle Behördeninformationen zu Antragsvoraussetzungen, erforderlichen Dokumenten, Familienangehörigen, Bearbeitungszeiten, Gebühren und den unterschiedlichen Arten georgischer Aufenthaltserlaubnisse. (GEO Staatsdienste)