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Arbeiten in Georgien

27. Juli 2026 / Georgien Immobilien

Arbeiten in Georgien 2026: Jobs, Gehälter, Arbeitserlaubnis und Chancen

Redaktioneller Stand: 27. Juli 2026

Arbeiten in Georgien ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige grundsätzlich möglich. Seit dem 1. März 2026 müssen lokale Beschäftigung, unternehmerische Tätigkeit und Selbstständigkeit jedoch wesentlich genauer von Einreise- und Aufenthaltsrechten getrennt werden. Der visumfreie Aufenthalt allein berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich für ein volles Jahr ohne Visum nach Georgien einreisen und sich dort aufhalten. Wer jedoch für einen georgischen Arbeitgeber arbeitet oder in Georgien eine selbstständige beziehungsweise unternehmerische Tätigkeit ausübt, benötigt regelmäßig zusätzlich ein georgisches Recht zur Arbeitsausübung und einen dazu passenden Aufenthaltsstatus.

Für bestimmte Remote-Tätigkeiten, kurzfristige Projekte und Inhaber einer Investment-Aufenthaltserlaubnis gelten Ausnahmen. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wo eine Person wohnt, sondern für wen sie arbeitet, wo die Leistung wirtschaftlich erbracht wird, welche Kunden sie betreut und ob die Tätigkeit dem georgischen Arbeitsmarkt zuzuordnen ist.

Georgien bleibt trotz der neuen Regelungen ein interessanter Arbeits- und Unternehmensstandort. Die Wirtschaft wächst überdurchschnittlich stark. Besonders dynamisch entwickeln sich Informationstechnologie, Kommunikation, Transport, Finanzdienstleistungen und verschiedene unternehmensnahe Dienstleistungen.

Gleichzeitig liegt die Arbeitslosigkeit weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Das zeigt: Georgien verfügt zwar über ein großes Arbeitskräftepotenzial, aber nicht immer über ausreichend qualifizierte Bewerber für spezialisierte, internationale oder technologieorientierte Positionen.

Für ausländische Fachkräfte, Unternehmer und Investoren entstehen dadurch besondere Chancen.

Das Wichtigste über das Arbeiten in Georgien

Thema Stand 2026
Visumfreie Einreise für Deutsche Grundsätzlich bis zu einem vollen Jahr
Automatische Arbeitserlaubnis durch visumfreie Einreise Nein
Lokale Beschäftigung Regelmäßig Recht zur Arbeitsausübung erforderlich
Selbstständige Tätigkeit in Georgien Grundsätzlich genehmigungspflichtig, sofern keine Ausnahme greift
Remote Work für ausländische Auftraggeber Kann unter eine Ausnahme fallen; Einzelfallprüfung notwendig
Durchschnittliches Monatsentgelt 2.363,80 GEL im ersten Quartal 2026
Arbeitslosenquote 14,4 Prozent im ersten Quartal 2026
Regelmäßige Wochenarbeitszeit Grundsätzlich höchstens 40 Stunden
Gesetzlicher Mindesturlaub Mindestens 24 Arbeitstage
Einkommensteuer für natürliche Personen Grundsätzlich 20 Prozent
Small-Business-Status Unter Voraussetzungen 1 Prozent auf begünstigte Einkünfte
Körperschaftsteuer Grundsätzlich 15 Prozent im ausschüttungsbasierten System
Umsatzsteuer 18 Prozent

Die wichtigste Grundregel lautet:

Einreise, Aufenthalt, Arbeitsberechtigung und Steuerpflicht sind vier unterschiedliche Fragen. Keine dieser Fragen sollte allein aus der Antwort auf eine andere abgeleitet werden.

Arbeiten in Georgien 2026 Infografik

Arbeiten in Georgien 2026 Infografik

Warum Georgien als Arbeitsstandort interessanter wird

Georgien ist kein klassischer Hochlohnmarkt. Für einfache lokale Tätigkeiten liegen die Gehälter deutlich unter dem Niveau Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz. Der Standort ist daher nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv.

Besonders interessant ist das Arbeiten in Georgien für vier Gruppen:

  1. Fachkräfte mit international gefragten Qualifikationen
  2. Selbstständige mit ausländischen Kunden
  3. Unternehmer, die ein lokales Team aufbauen möchten
  4. Investoren, die ein operatives Geschäft mit einer Standort- oder Immobilieninvestition verbinden

Wer ausschließlich einen durchschnittlich bezahlten lokalen Arbeitsplatz sucht, muss mit einem erheblich niedrigeren Einkommen als in Westeuropa rechnen. Gleichzeitig können insbesondere in Tiflis die Kosten für moderne Wohnungen, internationale Schulen, private Krankenversorgung und importierte Konsumgüter deutlich höher liegen, als es allgemeine Statistiken über die Lebenshaltungskosten vermuten lassen.

Wer dagegen Fachwissen, Technologie, Kundenbeziehungen, Kapital, Führungserfahrung oder Zugang zu internationalen Märkten mitbringt, kann von Georgiens Kostenstruktur, wirtschaftlicher Dynamik und strategischer Lage profitieren.

Der größte Standortvorteil entsteht häufig nicht durch ein niedriges lokales Gehalt, sondern durch die Kombination aus:

  • internationalen Einnahmen,
  • georgischen Betriebskosten,
  • qualifizierten lokalen Mitarbeitern,
  • flexiblen Unternehmensstrukturen,
  • vergleichsweise niedrigen Steuern,
  • wachsender digitaler Infrastruktur,
  • geografischer Nähe zu Europa, der Türkei, dem Kaukasus und Zentralasien.

Arbeitsmarktanalyse Georgien 2026

Starkes Wirtschaftswachstum trifft auf strukturelle Arbeitslosigkeit

Das reale Bruttoinlandsprodukt Georgiens stieg im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahresquartal um 9,0 Prozent. Das nominale Bruttoinlandsprodukt erreichte rund 24,77 Milliarden GEL.

Gleichzeitig waren rund 1,369 Millionen Menschen beschäftigt und etwa 230.000 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote lag bei 14,4 Prozent.

Diese Kombination aus hohem Wirtschaftswachstum und weiterhin hoher Arbeitslosigkeit deutet auf strukturelle Herausforderungen hin. Viele Arbeitsuchende verfügen nicht über jene Qualifikationen, Sprachkenntnisse oder internationalen Erfahrungen, die in besonders dynamischen Wirtschaftszweigen benötigt werden.

Für ausländische Investoren ergibt sich daraus eine zweigeteilte Situation:

  • Für einfache und mittlere Tätigkeiten besteht ein vergleichsweise breites Arbeitskräfteangebot.
  • Bei Softwareentwicklung, internationalem Vertrieb, Management, Finanzwesen, Fremdsprachen, Qualitätssicherung und spezialisierten technischen Berufen ist der Wettbewerb um gute Mitarbeiter deutlich intensiver.

Unternehmen sollten deshalb nicht allein mit einem allgemeinen Lohnkostenvorteil kalkulieren. In besonders gefragten Branchen können die Gehälter qualifizierter Fachkräfte erheblich über dem Landesdurchschnitt liegen.

Durchschnittsgehälter in Georgien

Das durchschnittliche nominale Monatsentgelt lag im ersten Quartal 2026 bei 2.363,80 GEL. Gegenüber dem Vorjahresquartal entsprach dies einer Steigerung um 8,9 Prozent.

Besonders hohe Durchschnittsverdienste wurden in Finanzdienstleistungen, Informationstechnologie und qualifizierten Unternehmensdienstleistungen erzielt.

Wirtschaftsbereich Durchschnittliches Monatsentgelt im ersten Quartal 2026
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 5.952,50 GEL
Information und Kommunikation 4.290,70 GEL
Bergbau 3.230,40 GEL
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 3.186,00 GEL
Gesamtwirtschaft 2.363,80 GEL

Die statistischen Durchschnittswerte dürfen nicht mit Einstiegsgehältern oder Medianlöhnen verwechselt werden. Einzelne Führungskräfte und hoch qualifizierte Spezialisten verdienen deutlich mehr, während einfache Tätigkeiten häufig erheblich unter dem Durchschnitt bezahlt werden.

Auch regionale Unterschiede spielen eine große Rolle. Tiflis und die Region Mzcheta-Mtianeti gehören zu den Gebieten mit den höchsten statistisch erfassten Durchschnittsverdiensten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen teilweise nach dem Sitz ihrer Hauptverwaltung erfasst werden.

Die wachstumsstärksten Branchen

Im ersten Quartal 2026 wuchs die Wertschöpfung im Bereich Information und Kommunikation um 36,0 Prozent. Transport und Lagerwirtschaft legten um 18,0 Prozent zu, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen um 11,7 Prozent.

Auch ausländische Direktinvestitionen zeigen, in welchen Wirtschaftsbereichen internationales Kapital aktiv ist. Im ersten Quartal 2026 entfielen erhebliche Investitionsvolumen unter anderem auf:

  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,
  • Immobilien,
  • Information und Kommunikation,
  • Energie,
  • Transport und Logistik,
  • Handel und unternehmensnahe Dienstleistungen.

Diese Entwicklung eröffnet Chancen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Investoren.

Informationstechnologie und digitale Dienstleistungen

Softwareentwicklung, Cybersecurity, Datenanalyse, Cloud-Dienstleistungen, digitale Plattformen und ausgelagerte Unternehmensprozesse gehören zu den interessantesten Wachstumsfeldern.

Besonders wertvoll sind Mitarbeiter, die technisches Wissen mit Deutsch, Englisch oder internationaler Projekterfahrung verbinden. Viele georgische IT-Spezialisten arbeiten bereits für ausländische Auftraggeber oder internationale Unternehmen.

Für Investoren eignen sich unter anderem folgende Geschäftsmodelle:

  • Softwareentwicklungszentren,
  • technische Supportteams,
  • Datenanalyse,
  • Plattformentwicklung,
  • IT-Sicherheitsdienstleistungen,
  • ausgelagerte Backoffice-Prozesse,
  • digitale Kundenbetreuung,
  • E-Commerce-Dienstleistungen.

Der Wettbewerb um sehr gute Entwickler ist allerdings deutlich größer als in einfachen Dienstleistungsbereichen. Unternehmen müssen daher mit marktgerechten Gehältern, modernen Arbeitsbedingungen und internationalen Entwicklungsmöglichkeiten überzeugen.

Finanzdienstleistungen und Fintech

Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Buchhaltung, Compliance, Risikomanagement und digitale Finanzprodukte bieten überdurchschnittliche Gehälter.

Für ausländische Fachkräfte kommen vor allem folgende Positionen infrage:

  • Management,
  • Softwareentwicklung,
  • Audit,
  • Compliance,
  • Risikosteuerung,
  • Produktentwicklung,
  • internationaler Vertrieb,
  • Finanzanalyse,
  • Prozessoptimierung.

Der Finanzsektor ist einer der professionellsten und am stärksten digitalisierten Bereiche der georgischen Wirtschaft. Gleichzeitig gelten für regulierte Finanzdienstleistungen besondere Genehmigungs- und Aufsichtsvorschriften.

Transport, Logistik und internationaler Handel

Georgiens Lage zwischen Europa, der Türkei, dem Kaukasus, dem Schwarzen Meer und Zentralasien schafft Chancen im Transitverkehr, in der Lagerhaltung, der Zollabwicklung, der Beschaffung und der Handelsorganisation.

Internationale Erfahrung in folgenden Bereichen kann einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen:

  • Supply-Chain-Management,
  • Spedition,
  • Zollabwicklung,
  • Hafenlogistik,
  • Lagerorganisation,
  • Import und Export,
  • Qualitätskontrolle,
  • Beschaffung,
  • internationale Vertragsgestaltung.

Besonders relevant sind Tiflis, Poti, Batumi, Kutaisi und die wichtigsten Verkehrskorridore des Landes.

Unternehmensberatung und professionelle Dienstleistungen

Steuerberatung, Rechtsberatung, Immobilienberatung, Unternehmensgründung, Marketing, technische Planung und Projektmanagement profitieren von der steigenden Zahl ausländischer Unternehmen und Investoren.

Deutschsprachige Fachkräfte können insbesondere dann gefragt sein, wenn sie georgische Unternehmen beim Zugang zum deutschen Markt unterstützen oder deutschsprachige Investoren in Georgien begleiten.

Reglementierte Berufe können jedoch Anerkennungs-, Zulassungs- oder Lizenzanforderungen unterliegen. Eine ausländische Qualifikation berechtigt nicht automatisch zur Ausübung jeder Tätigkeit in Georgien.

Tourismus, Hotellerie und Immobilienwirtschaft

In Tiflis, Batumi, Gudauri, Kachetien und anderen touristisch geprägten Regionen entstehen Chancen in:

  • Hotelmanagement,
  • Ferienvermietung,
  • Gastronomie,
  • Gästebetreuung,
  • Immobilienverwaltung,
  • internationalem Immobilienvertrieb,
  • Veranstaltungsmanagement,
  • Reiseorganisation,
  • Marketing und Reservierungsmanagement.

Die Nachfrage kann allerdings stark saisonal sein. Ein ausschließlich auf kurzfristigen Tourismus ausgerichtetes Geschäftsmodell sollte deshalb konservativ kalkuliert werden.

Bei Ferienwohnungen und Serviced Apartments sind nicht nur die Auslastung, sondern auch Reinigung, Gästekommunikation, Instandhaltung, Plattformgebühren und saisonale Preisunterschiede zu berücksichtigen.

Gesundheitswesen und Bildung

Private Kliniken, internationale Schulen, Hochschulen, Sprachunterricht und berufliche Weiterbildung können von wachsender internationaler Nachfrage profitieren.

Interessante Tätigkeitsfelder sind:

  • englisch- oder deutschsprachiger Unterricht,
  • Hochschulmanagement,
  • medizinische Verwaltung,
  • Patientenbetreuung,
  • internationale Kooperationen,
  • berufliche Weiterbildung,
  • digitale Lernangebote,
  • Bildungsberatung.

Bei medizinischen, pädagogischen und anderen reglementierten Tätigkeiten muss die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor Arbeitsbeginn geprüft werden.

Wo befinden sich die besten Arbeitsmöglichkeiten?

Standort Typische Chancen Besondere Hinweise
Tiflis IT, Finanzen, Beratung, internationale Unternehmen, Verwaltung, Bildung Größter und vielseitigster Arbeitsmarkt; höhere Gehälter, aber auch höhere Wohnkosten
Batumi und Adscharien Tourismus, Hotellerie, Immobilien, Gastronomie, internationale Kundenbetreuung Starke Saisonalität und hohe Bedeutung des Immobilienmarktes
Kutaisi und Imeretien Produktion, Backoffice, Bildung, Logistik und regionale Dienstleistungen Häufig niedrigere Standortkosten, aber kleinerer Spezialistenmarkt
Poti und Schwarzmeerkorridor Hafenwirtschaft, Logistik, Transport, Import und Export Interessant für handels- und transportorientierte Geschäftsmodelle
Kachetien Weinwirtschaft, Landwirtschaft, Agrotourismus und Hospitality Regionale Netzwerke und saisonale Nachfrage sind besonders wichtig
Gudauri und Bergregionen Tourismus, Unterkunft, Wintersport und Immobilienverwaltung Stark saisonabhängiger Markt mit besonderen Personal- und Logistikanforderungen

Für internationale Angestellte ist Tiflis in den meisten Fällen der erste Anlaufpunkt. Dort befinden sich die größten Unternehmen, Banken, Beratungsfirmen, internationalen Organisationen und Technologieunternehmen.

Für Unternehmer kann dagegen ein Standort außerhalb der Hauptstadt wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn das Geschäftsmodell nicht auf die unmittelbare Nähe zu Ministerien, Banken, internationalen Kanzleien oder großen Unternehmenszentralen angewiesen ist.

Welche Chancen haben deutschsprachige Bewerber?

Deutsch allein ist selten eine ausreichende Qualifikation. In Verbindung mit einer verwertbaren Fachkompetenz kann die Sprache jedoch ein entscheidender Vorteil sein.

Besonders interessant sind Kombinationen wie:

  • Deutsch und Vertrieb,
  • Deutsch und Kundenservice,
  • Deutsch und Immobilienberatung,
  • Deutsch und Tourismusmanagement,
  • Deutsch und Buchhaltung,
  • Deutsch und Softwareentwicklung,
  • Deutsch und Projektmanagement,
  • Deutsch und Einkauf,
  • Deutsch und Qualitätsmanagement,
  • Deutsch und technisches Fachwissen.

Potenzielle Arbeitgeber sind:

  • georgische Unternehmen mit Kunden im deutschsprachigen Raum,
  • internationale Dienstleistungszentren,
  • Reiseveranstalter,
  • Immobilienunternehmen,
  • Exportbetriebe,
  • technische Dienstleister,
  • ausländisch geführte Gesellschaften,
  • internationale Schulen und Bildungseinrichtungen.

Die wirtschaftlich stärkere Strategie besteht häufig nicht darin, sich ausschließlich auf dem georgischen Binnenarbeitsmarkt zu bewerben. Attraktiver kann es sein, internationale Kunden oder einen ausländischen Arbeitgeber zu behalten und den Lebensmittelpunkt oder bestimmte Unternehmensfunktionen nach Georgien zu verlagern.

Arbeitserlaubnis in Georgien: Die Rechtslage 2026

Visumfreier Aufenthalt ist keine Arbeitserlaubnis

Deutsche Staatsangehörige dürfen grundsätzlich für ein volles Jahr visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort aufhalten. Dieses Einreiserecht beantwortet jedoch nur die Frage, ob sich jemand legal im Land aufhalten darf.

Es beantwortet nicht, ob eine lokale Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder unternehmerische Arbeit erlaubt ist.

Seit März 2026 benötigen Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für viele wirtschaftliche Tätigkeiten ein gesondertes Recht zur Arbeitsausübung. In deutschsprachigen Erläuterungen wird dafür häufig der Begriff Arbeitserlaubnis verwendet.

Dabei sind vier Ebenen zu unterscheiden:

  1. Recht zur Einreise
  2. Recht zum Aufenthalt
  3. Recht zur Ausübung der konkreten Arbeit
  4. Steuerliche Registrierung und Besteuerung

Wer benötigt grundsätzlich ein Recht zur Arbeitsausübung?

Tätigkeit Arbeitserlaubnis grundsätzlich erforderlich? Besonderheit
Beschäftigung bei einem georgischen Arbeitgeber Ja Antrag grundsätzlich über den Arbeitgeber
Selbstständige Tätigkeit mit wirtschaftlicher Aktivität in Georgien Ja Antrag grundsätzlich durch den Selbstständigen
Tätigkeit als aktiver Unternehmer in Georgien Regelmäßig ja Gesellschaftsgründung allein genügt nicht
Remote-Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber Möglicherweise ausgenommen Voraussetzungen der Remote-Ausnahme müssen erfüllt sein
Leistung für einen ausländischen Auftraggeber Möglicherweise ausgenommen Keine pauschale Befreiung für jeden Freelancer
Kurzfristiges Spezialprojekt Unter Voraussetzungen nein Vorherige Registrierung und zeitliche Begrenzung
Vollständig aus dem Ausland ausgeübte Tätigkeit für georgischen Arbeitgeber Grundsätzlich ausgenommen, wenn keine Einreise erforderlich ist Keine physische Tätigkeit in Georgien
Inhaber einer gültigen Investment-Aufenthaltserlaubnis Vom Genehmigungsverfahren ausgenommen Andere arbeits- und steuerrechtliche Pflichten bleiben bestehen
Inhaber einer immobilienbezogenen Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis Keine automatische Befreiung Arbeitserlaubnis separat prüfen

Der Ausnahmekatalog wurde im Juli 2026 erweitert. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten für ausländische, nicht in Georgien ansässige Arbeitgeber oder Auftraggeber, sofern die Leistung mit deren Geschäft außerhalb Georgiens zusammenhängt.

Die Ausnahme enthält jedoch Einschränkungen. Remote Worker sollten daher nicht ungeprüft von einer allgemeinen Befreiung für digitale Nomaden ausgehen.

Arbeitserlaubnis für Angestellte

Bei einer lokalen Beschäftigung beantragt grundsätzlich der georgische Arbeitgeber das Recht zur Arbeitsausübung.

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position erteilt. Ein Wechsel des Arbeitgebers oder des Tätigkeitsfeldes kann deshalb einen neuen Antrag erforderlich machen.

Der Arbeitsvertrag eines ausländischen Arbeitnehmers muss befristet und schriftlich geschlossen werden. Er ist auf Georgisch sowie in der Muttersprache des Arbeitnehmers oder einer anderen von ihm verstandenen Sprache abzufassen.

Zusätzliche Anforderungen für Arbeitgeber

Plant ein georgischer Arbeitgeber, innerhalb eines Kalenderjahres mehr als fünf ausländische Staatsangehörige zu beschäftigen, oder übersteigt der Ausländeranteil grundsätzlich fünf Prozent der Gesamtbelegschaft, muss vorher eine jährliche Quote mit der zuständigen Arbeitsförderungsstelle abgestimmt werden.

Darüber hinaus ist grundsätzlich ein Jahresumsatz von mindestens 50.000 GEL je ausländischem Arbeitnehmer nachzuweisen. Für Bildungs- und medizinische Einrichtungen gilt ein reduzierter Schwellenwert von 35.000 GEL.

Neu gegründete Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend von diesem Nachweis befreit sein, wenn seit der Gründung höchstens drei Monate vergangen sind und nicht mehr als drei ausländische Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Diese Regeln sind für Investoren besonders relevant. Eine neu gegründete Gesellschaft kann nicht automatisch eine beliebige Zahl ausländischer Mitarbeiter beschäftigen. Personalplanung, Umsatzentwicklung und Genehmigungsstrategie müssen miteinander abgestimmt werden.

Arbeiten in Georgien 2026

Arbeiten in Georgien 2026

Arbeitserlaubnis für Selbstständige und Unternehmer

Ein selbstständig tätiger Ausländer stellt seinen Antrag grundsätzlich selbst. Nach der Änderung vom Juli 2026 kann dies nicht vollständig durch einen Bevollmächtigten ersetzt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist ein Video-Interview mit der zuständigen Agentur. Das Gespräch kann auf Georgisch oder Englisch stattfinden. Ein Dolmetscher darf hinzugezogen werden. Der Originalpass muss während des Gesprächs vorliegen.

Typischerweise werden unter anderem benötigt:

  • Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit,
  • Angaben zur Ausbildung,
  • Nachweise über berufliche Qualifikationen,
  • Nachweise über bisherige Berufserfahrung,
  • Registrierung der Gesellschaft oder des Einzelunternehmers,
  • Beschreibung des Tätigkeitsbereichs,
  • Umsatznachweise bei bereits bestehender Tätigkeit,
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Register wirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • Nachweis über die bezahlte Verwaltungsgebühr.

Für bestehende Unternehmen und Einzelunternehmer gilt grundsätzlich ebenfalls ein Umsatzkriterium von 50.000 GEL je ausländischer Person beziehungsweise 35.000 GEL in Bildung und Medizin.

Ist das Unternehmen oder Einzelunternehmen höchstens drei Monate alt, kann der Umsatznachweis zunächst entfallen.

Eine georgische Gesellschaft oder die Registrierung als Individual Entrepreneur führt somit nicht automatisch zur Arbeitsberechtigung. Entscheidend ist, ob der Ausländer tatsächlich in Georgien arbeitet, Dienstleistungen erbringt, das Unternehmen operativ führt oder auf andere Weise eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Bearbeitungszeit, Gebühren und Gültigkeit

Für das Recht zur Arbeitsausübung gelten 2026 grundsätzlich folgende Verwaltungsgebühren:

Verfahren Bearbeitungszeit Gebühr
Regulärer Erstantrag Bis zu 30 Kalendertage 200 GEL
Beschleunigter Erstantrag Bis zum zehnten Arbeitstag 400 GEL
Verlängerung Bis zu 30 Kalendertage 200 GEL

Bei Arbeitnehmern trägt grundsätzlich der lokale Arbeitgeber die Gebühr. Selbstständige bezahlen sie selbst.

Die erste reguläre Genehmigung wird üblicherweise für sechs Monate bis zu einem Jahr erteilt. In den ersten fünf Jahren sind Verlängerungen regelmäßig auf jeweils höchstens ein Jahr begrenzt.

Für qualifizierte Tätigkeiten im IT-Bereich kann die erstmalige Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen für einen längeren Zeitraum erteilt werden.

Die Verlängerung sollte frühzeitig und grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf beantragt werden.

Was folgt nach der Arbeitserlaubnis?

Wer sich noch außerhalb Georgiens befindet, muss grundsätzlich innerhalb der vorgesehenen Frist nach Erteilung des Arbeitsrechts ein passendes Einwanderungsvisum beantragen.

Wer sich bereits in Georgien aufhält, muss grundsätzlich innerhalb einer deutlich kürzeren Frist eine Arbeits-Aufenthaltserlaubnis oder gegebenenfalls eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für den IT-Bereich beantragen.

Diese zusätzliche Antragspflicht kann entfallen, wenn bereits eine andere geeignete georgische Aufenthaltserlaubnis besteht oder die Tätigkeit vollständig remote ausgeübt wird und keine Einreise nach Georgien erforderlich ist.

Für die Arbeits-Aufenthaltserlaubnis werden unter anderem Nachweise über folgende Punkte verlangt:

  • tatsächliche Tätigkeit,
  • Arbeitsvertrag oder unternehmerische Aktivität,
  • Einkommen,
  • Umsatz des Arbeitgebers oder Unternehmens,
  • gesicherter Lebensunterhalt,
  • gültiger Reisepass,
  • legaler Aufenthalt in Georgien.

Kann das Einkommen nicht auf andere Weise nachgewiesen werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein entsprechendes Guthaben auf einem persönlichen Bankkonto berücksichtigt werden.

Kurzfristige berufliche Tätigkeiten

Für zeitlich begrenzte Projekte wurde 2026 eine wichtige Ausnahme konkretisiert.

Eine kurzfristige professionelle Tätigkeit kann ohne reguläres Recht zur Arbeitsausübung möglich sein, wenn sie tatsächlich nur vorübergehend erfolgt und vor Beginn durch den lokalen Arbeitgeber oder Projektorganisator im elektronischen System registriert wird.

Die Tätigkeit darf insgesamt grundsätzlich höchstens vier Monate innerhalb eines Kalenderjahres dauern und nicht über den legalen Aufenthaltszeitraum hinausgehen. Die Registrierung ist kostenlos.

Das kann beispielsweise für folgende Projekte relevant sein:

  • Montage und Inbetriebnahme einer Anlage,
  • zeitlich begrenzte Unternehmensberatung,
  • Schulung lokaler Mitarbeiter,
  • Durchführung einer Veranstaltung,
  • technisches Spezialprojekt,
  • Produktions- oder Qualitätskontrolle,
  • Gastauftritt oder kulturelles Projekt,
  • vorübergehende Projektleitung.

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung im Vertrag, sondern der tatsächliche Charakter der Tätigkeit. Eine dauerhaft ausgeübte Position lässt sich nicht allein durch mehrere kurze Verträge in eine kurzfristige professionelle Tätigkeit umwandeln.

Beschränkte Tätigkeiten für Ausländer

Für einzelne Tätigkeiten gelten besondere Jahresquoten beziehungsweise Beschränkungen.

Nach der derzeitigen Regelung bestehen besonders starke Einschränkungen unter anderem für:

  • ausländische Kurierdienste,
  • entgeltliche Personenbeförderung,
  • bestimmte klassische touristische Fremdenführertätigkeiten.

Für Berg-, Alpin- und Skiführer besteht eine zahlenmäßig begrenzte Jahresquote.

Ausländer sollten daher nicht davon ausgehen, dass jede einfache selbstständige Tätigkeit allein durch die Registrierung eines Einzelunternehmens zulässig wird.

Sanktionen bei illegaler Beschäftigung

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliches Recht zur Arbeitsausübung kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Folgen haben.

Das Gesetz sieht grundsätzlich Geldbußen von 2.000 GEL für den Arbeitgeber beziehungsweise Projektorganisator je betroffener Person sowie 2.000 GEL für den Arbeitnehmer oder selbstständig Tätigen vor. Bei Wiederholungen können die Sanktionen steigen.

Zusätzlich drohen:

  • aufenthaltsrechtliche Konsequenzen,
  • Schwierigkeiten bei späteren Anträgen,
  • Beendigung bestehender Aufenthaltsrechte,
  • steuerliche Nachforderungen,
  • Probleme für den Arbeitgeber,
  • mögliche Sperren oder Einschränkungen bei weiteren Genehmigungsverfahren.

Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen in Georgien

Nach dem georgischen Arbeitsgesetz muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert.

Bei ausländischen Arbeitnehmern gelten zusätzliche Formvorschriften des Arbeitsmigrationsrechts.

Die regelmäßige Arbeitszeit darf grundsätzlich 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In bestimmten Betrieben mit besonderen kontinuierlichen Produktions- oder Arbeitsbedingungen können bis zu 48 Stunden zulässig sein.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen grundsätzlich mindestens zwölf Stunden Ruhezeit liegen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens:

  • 24 bezahlte Arbeitstage Urlaub pro Jahr,
  • 15 unbezahlte Arbeitstage Urlaub pro Jahr.

Eine Probezeit darf nur schriftlich vereinbart werden, muss vergütet werden und kann grundsätzlich höchstens sechs Monate betragen.

Was sollte ein guter Arbeitsvertrag regeln?

Vor der Unterzeichnung sollten mindestens folgende Punkte eindeutig festgelegt werden:

  • genaue Tätigkeit und Verantwortungsbereich,
  • Arbeitsort,
  • Möglichkeit zur Remote-Arbeit,
  • Bruttogehalt und Währung,
  • Zahlungszeitpunkt,
  • Arbeitszeit,
  • Überstunden,
  • Bonus- oder Provisionsregelungen,
  • Urlaubsanspruch,
  • Probezeit,
  • Kostenübernahme für Arbeitserlaubnis und Aufenthalt,
  • Krankenversicherung,
  • Dienstwohnung oder Wohnkostenzuschuss,
  • Reisekosten,
  • Kündigungsregelungen,
  • Vertraulichkeit,
  • geistiges Eigentum,
  • anwendbare Vertragssprache,
  • Rückgabe von Firmeneigentum.

Internationale Arbeitnehmer sollten insbesondere klären, ob das angebotene Gehalt netto oder brutto gemeint ist und welche Kosten für Wohnung, Krankenversicherung, Genehmigungen und Heimreisen übernommen werden.

Steuern beim Arbeiten in Georgien

Die wichtigsten Steuersätze

Steuerart Grundsätzliche Regelung
Einkommensteuer natürlicher Personen 20 Prozent
Small-Business-Status 1 Prozent auf begünstigte Einkünfte
Überschreitung der Small-Business-Umsatzgrenze 3 Prozent ab dem betreffenden Monat
Umsatzsteuer 18 Prozent
Schwelle für verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung Grundsätzlich 100.000 GEL innerhalb von zwölf Monaten
Körperschaftsteuer 15 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gleichgestellte Vorgänge

Das steuerpflichtige Einkommen einer natürlichen Person unterliegt grundsätzlich einem Steuersatz von 20 Prozent, soweit keine besondere Regelung greift.

Steuerliche Ansässigkeit nach 183 Tagen

Eine natürliche Person gilt grundsätzlich für das betreffende Steuerjahr als in Georgien steuerlich ansässig, wenn sie sich während eines fortlaufenden Zwölfmonatszeitraums, der in diesem Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage im Land aufgehalten hat.

Die 183-Tage-Regel bedeutet jedoch nicht, dass deutsche Steuerpflichten automatisch enden.

Wer weiterhin einen Wohnsitz, eine Familie, eine Geschäftsleitung oder wesentliche wirtschaftliche Bindungen in Deutschland unterhält, muss seine Situation sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien prüfen.

Besonders relevant sind:

  • Wohnsitz in Deutschland,
  • gewöhnlicher Aufenthalt,
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen,
  • Aufenthaltsdauer in beiden Staaten,
  • Ort der Geschäftsleitung,
  • Betriebsstätten,
  • Immobilienbesitz,
  • Arbeitsort,
  • Herkunft der Einkünfte.

Der Small-Business-Status mit 1 Prozent Steuer

Georgien ist bei internationalen Selbstständigen insbesondere wegen des Small-Business-Status bekannt.

Ein registrierter Einzelunternehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 1 Prozent auf begünstigte steuerpflichtige Einkünfte besteuert werden.

Übersteigen die relevanten Bruttoeinnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich 500.000 GEL, erhöht sich der Satz ab Beginn des Monats, in dem die Grenze überschritten wurde, bis zum Jahresende auf 3 Prozent.

Arbeitslohn gehört nicht zu den begünstigten Einkünften. Zudem ist zu prüfen, ob die erzielten Einnahmen steuerlich tatsächlich dem georgischen System und dem begünstigten Tätigkeitsbereich zugeordnet werden können.

Der 1-Prozent-Satz ist deshalb keine automatische Pauschalsteuer für jeden digitalen Nomaden.

Vor der Nutzung müssen insbesondere geprüft werden:

  • Art der Tätigkeit,
  • Herkunft der Einkünfte,
  • Ort der Leistungserbringung,
  • ausgeschlossene Tätigkeiten,
  • Kunden- und Vertragsstruktur,
  • mögliche Betriebsstätten,
  • Umsatzsteuerpflicht,
  • tatsächliche Geschäftsleitung,
  • deutsche Reststeuerpflicht,
  • Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens.

Umsatzsteuer

Der reguläre georgische Umsatzsteuersatz beträgt 18 Prozent.

Eine verpflichtende Registrierung entsteht grundsätzlich, sobald die relevanten steuerpflichtigen Umsätze innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 100.000 GEL übersteigen.

Bei internationalen Dienstleistungen hängt die Umsatzsteuerbehandlung unter anderem davon ab:

  • welche Leistung erbracht wird,
  • wo der Leistungsempfänger ansässig ist,
  • ob der Kunde Unternehmer oder Privatperson ist,
  • wo der Leistungsort steuerlich liegt,
  • ob besondere Regeln für elektronische Dienstleistungen gelten.

Die Umsatzgrenze allein beantwortet daher nicht, ob eine einzelne Rechnung georgische Umsatzsteuer enthalten muss.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei einer georgischen Gesellschaft beträgt der reguläre Körperschaftsteuersatz grundsätzlich 15 Prozent.

Das georgische System besteuert bei den meisten Gesellschaften nicht einfach den gesamten handelsrechtlichen Jahresgewinn. Besteuert werden insbesondere:

  • ausgeschüttete Gewinne,
  • nicht betriebliche Ausgaben,
  • bestimmte unentgeltliche Leistungen,
  • verdeckte Ausschüttungen,
  • bestimmte wirtschaftlich gleichgestellte Vorgänge.

Eine Gesellschaft kann deshalb vorteilhaft sein, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden.

Sie ist jedoch nicht automatisch besser als ein Einzelunternehmen. Buchhaltung, Ausschüttungen, Gesellschafterdarlehen, private Ausgaben, grenzüberschreitende Leistungen und die tatsächliche Geschäftsleitung müssen korrekt strukturiert werden.

Investorenstrategie: Arbeiten und Unternehmen in Georgien verbinden

Für Investoren sollte die Frage nicht lauten:

„Wie kann ich möglichst billig Mitarbeiter beschäftigen?“

Die bessere Frage lautet:

Welche Funktionen kann Georgien nachhaltig besser, schneller oder kosteneffizienter erfüllen als mein bisheriger Standort?

Chancenmatrix für Investoren

Bereich Marktchance Geeignetes Modell Hauptrisiko
IT und digitale Dienstleistungen Sehr hoch Softwareteam, Entwicklungszentrum, Plattformgeschäft Wettbewerb um Spitzenkräfte
BPO und Kundenservice Hoch Deutsch- und englischsprachiges Servicecenter Fluktuation und Qualitätskontrolle
Fintech und Finanzdienstleistungen Hoch Technologie, Backoffice, Compliance-Dienstleistungen Regulierung und Fachkräftemangel
Logistik und Handel Hoch Beschaffung, Lager, Transit- und Handelsgesellschaft Zoll, Geopolitik und Transportabhängigkeit
Tourismus und Hospitality Mittel bis hoch Hotelbetrieb, Ferienvermietung, Reiseprodukte Saisonalität
Immobilienservices und Proptech Hoch in ausgewählten Märkten Verwaltung, Vermietung, Vertrieb, digitale Plattform Marktzyklen und Projektqualität
Gesundheit und Bildung Mittel bis hoch Privatklinik, Weiterbildung, internationale Bildung Zulassungen und Anerkennung
Energie und technische Projekte Hoch, aber kapitalintensiv Projektentwicklung, Engineering, Servicegesellschaft Genehmigungen und Kapitalbindung

Strategie 1: Exportorientiertes Dienstleistungszentrum

Ein besonders tragfähiges Modell ist der Aufbau eines georgischen Teams, das Leistungen für Kunden in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen Auslandsmärkten erbringt.

Geeignete Funktionen sind:

  • Softwareentwicklung,
  • Kundenbetreuung,
  • Datenpflege,
  • digitales Marketing,
  • Design und Content-Produktion,
  • Buchhaltungsunterstützung,
  • Recherche,
  • Terminierung und Vertrieb,
  • Immobilienverwaltung,
  • technischer Support.

Der Vorteil liegt darin, dass die Erlöse in Euro oder US-Dollar erzielt werden können, während ein erheblicher Teil der Kosten in GEL anfällt.

Daraus entsteht allerdings ein Wechselkursrisiko. Zudem darf der Standortvorteil nicht durch schlechte Führung, hohe Fluktuation oder mangelnde Qualitätskontrolle aufgezehrt werden.

Strategie 2: Internationale Schlüsselkräfte, lokales Kernteam

Ausländische Mitarbeiter sollten dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich einen besonderen Mehrwert schaffen:

  • Geschäftsführung,
  • Marktzugang,
  • Technologie,
  • Spezialwissen,
  • internationale Standards,
  • Kundenbeziehungen,
  • Finanzierung,
  • strategische Steuerung.

Die operativen Funktionen können schrittweise mit georgischen Mitarbeitern aufgebaut werden.

Dieses Modell reduziert Genehmigungsrisiken, stärkt lokale Kompetenz und verbessert die langfristige Skalierbarkeit.

Erfolgreiche Unternehmen bieten nicht nur ein marktgerechtes Gehalt, sondern auch:

  • nachvollziehbare Karrierewege,
  • Weiterbildung,
  • moderne Führung,
  • transparente Leistungsziele,
  • verlässliche Gehaltszahlung,
  • private Krankenversicherung,
  • flexible Arbeitsmodelle,
  • internationale Projektverantwortung.

Strategie 3: Immobilieninvestition mit operativem Geschäft

Eine Immobilie kann mit einem aktiven Geschäftsmodell verbunden werden, beispielsweise:

  • Serviced Apartments,
  • Studentenwohnungen,
  • Co-Living,
  • Ferienvermietung,
  • Büro- und Coworkingflächen,
  • Hotelbetrieb,
  • Gesundheitsimmobilien,
  • Bildungsimmobilien,
  • Lager- und Logistikflächen.

Dabei müssen Immobilieneigentum, Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und Betriebserlaubnisse getrennt geplant werden.

Eine qualifizierende nichtlandwirtschaftliche Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen die Grundlage für eine befristete Aufenthaltserlaubnis bilden. Diese Aufenthaltserlaubnis befreit jedoch nicht automatisch vom Recht zur Arbeitsausübung.

Eine Investment-Aufenthaltserlaubnis unterliegt höheren Investitionsanforderungen. Ihre Inhaber können unter bestimmten Voraussetzungen vom regulären Arbeitsgenehmigungsverfahren ausgenommen sein.

Die jeweiligen Schwellenwerte beziehen sich auf den nachgewiesenen Marktwert beziehungsweise die qualifizierende Investition und nicht zwingend allein auf den vertraglichen Kaufpreis.

Strategie 4: Substanz statt Steuermodell

Eine georgische Gesellschaft sollte ein tatsächliches wirtschaftliches Konzept besitzen:

  • klar definierte Leistungen,
  • reale Geschäftsleitung,
  • nachvollziehbare Verträge,
  • betriebliche Bankkonten,
  • ordnungsgemäße Buchhaltung,
  • geeignete Geschäftsräume oder dokumentierte Remote-Struktur,
  • Mitarbeiter- und Genehmigungsplanung,
  • wirtschaftlich begründete Zahlungsströme.

Eine Gesellschaft, die lediglich Rechnungen ausstellt, während Geschäftsleitung, Kundenakquisition und Leistungserbringung vollständig in Deutschland verbleiben, kann erhebliche steuerliche Risiken erzeugen.

100-Tage-Plan für Arbeitnehmer, Selbstständige und Investoren

Tage 1 bis 15: Tätigkeitsmodell klassifizieren

Zunächst muss eindeutig geklärt werden:

  • lokaler Arbeitnehmer oder Remote Worker?
  • selbstständig oder tatsächlich abhängig beschäftigt?
  • ausländischer oder georgischer Auftraggeber?
  • Tätigkeit innerhalb oder außerhalb Georgiens?
  • kurzfristiges Projekt oder dauerhafte Tätigkeit?
  • Gesellschaft oder Einzelunternehmer?
  • regulierte oder erlaubnisfreie Tätigkeit?

Tage 16 bis 30: Rechts- und Steuerstruktur festlegen

In dieser Phase werden folgende Punkte geplant:

  • Rechtsform,
  • Arbeitsgenehmigung,
  • Aufenthalt,
  • Steuerstatus,
  • Umsatzsteuer,
  • Verträge,
  • Bankstruktur,
  • Versicherungen,
  • mögliche deutsche Steuerbindungen.

Deutsche Steuerpflichten sollten vor einer Abmeldung oder Verlagerung der Geschäftsleitung geprüft werden.

Tage 31 bis 60: Registrierung und Anträge

Nun folgen gegebenenfalls:

  • Unternehmensregistrierung,
  • Registrierung als Einzelunternehmer,
  • steuerliche Registrierung,
  • Abschluss eines Arbeitsvertrags,
  • Beantragung des Rechts zur Arbeitsausübung,
  • Video-Interview für Selbstständige,
  • Beantragung der Aufenthaltserlaubnis,
  • Kontoeröffnung,
  • Organisation der Buchhaltung.

Tage 61 bis 100: Operativer Aufbau

Erst danach sollte das Geschäftsmodell vollständig hochgefahren werden.

Dazu gehören:

  • Personalgewinnung,
  • Büro oder Betriebsstätte,
  • Versicherungen,
  • lokale Lieferanten,
  • Datenschutz,
  • interne Kontrollsysteme,
  • Gehaltsabrechnung,
  • monatliche Finanzberichte,
  • Qualitätsmanagement,
  • Dokumentation der Geschäftsprozesse.

Die größten Risiken beim Arbeiten in Georgien

Unterschätzung der neuen Arbeitserlaubnis

Viele ältere Informationen im Internet stammen aus einer Zeit, in der ausländische Staatsangehörige deutlich einfacher wirtschaftlich tätig werden konnten.

Seit 2026 ist die Rechtslage erheblich formalisierter.

Verwechslung von Aufenthalt und Arbeit

Ein Jahr visumfreier Aufenthalt, eine Immobilie oder eine Gesellschaftsgründung begründen nicht automatisch das Recht, jede gewünschte Tätigkeit auszuüben.

Überschätzung lokaler Gehälter

Wer ausschließlich von einem durchschnittlichen georgischen Gehalt leben möchte, sollte sein persönliches Budget realistisch kalkulieren.

Besonders internationale Wohnungen, private Krankenversicherung, hochwertige Lebensmittel und importierte Waren können das Budget belasten.

Ungeprüfte Nutzung des 1-Prozent-Modells

Der Small-Business-Status muss zur tatsächlichen Tätigkeit, Einkunftsquelle und Kundenstruktur passen.

Eine Registrierung ersetzt keine internationale Steueranalyse.

Scheinselbstständigkeit

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, in dessen Organisation eingegliedert ist und festen Weisungen unterliegt, kann arbeits- und steuerrechtlich anders eingeordnet werden als vertraglich vorgesehen.

Mangelnde Personalbindung

Gute georgische Fachkräfte haben zunehmend internationale Alternativen.

Wer ausschließlich über den niedrigsten Preis rekrutiert, riskiert:

  • hohe Fluktuation,
  • Wissensverlust,
  • Qualitätsprobleme,
  • steigende Rekrutierungskosten,
  • Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselpersonen.

Fehlende lokale Prüfung

Arbeits-, Aufenthalts- und Steuervorschriften haben sich 2026 mehrfach geändert.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit sollte deshalb stets die aktuelle Rechtslage geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in Georgien

Können Deutsche ohne Visum in Georgien arbeiten?

Deutsche dürfen grundsätzlich für ein volles Jahr visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort aufhalten. Daraus entsteht jedoch keine automatische Arbeitserlaubnis.

Für eine lokale Beschäftigung oder wirtschaftliche Tätigkeit in Georgien wird regelmäßig ein Recht zur Arbeitsausübung und ein geeigneter Aufenthaltsstatus benötigt.

Brauche ich als Angestellter eine Arbeitserlaubnis?

Für die Beschäftigung bei einem lokalen georgischen Arbeitgeber grundsätzlich ja, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Der Arbeitgeber stellt den Antrag für eine bestimmte Position. Ein späterer Arbeitgeberwechsel kann einen neuen Antrag erforderlich machen.

Darf ich aus Georgien für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten?

Tätigkeiten für einen nicht in Georgien ansässigen Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen vom regulären Arbeitsgenehmigungsverfahren ausgenommen sein, wenn sie mit dessen Geschäft außerhalb Georgiens verbunden sind.

Die Ausnahme ist jedoch nicht pauschal. Steuerpflicht, Aufenthaltsrecht, mögliche Betriebsstätten und die konkrete Vertragsgestaltung müssen separat geprüft werden.

Muss ich als Freelancer eine Arbeitserlaubnis beantragen?

Wer in Georgien als Selbstständiger wirtschaftlich tätig wird, benötigt grundsätzlich ein Recht zur Arbeitsausübung.

Bei ausschließlich ausländischen Kunden kann eine Remote-Ausnahme infrage kommen. Ob sie greift, hängt vom tatsächlichen Tätigkeits- und Aufenthaltsmodell ab.

Kann ich eine georgische Firma gründen und anschließend automatisch arbeiten?

Nein. Gesellschaftsrechtliche Registrierung und Arbeitsgenehmigung sind unterschiedliche Vorgänge.

Wer die Gesellschaft in Georgien operativ führt, Leistungen erbringt oder aktiv am wirtschaftlichen Prozess teilnimmt, muss prüfen, ob ein Recht zur Arbeitsausübung erforderlich ist.

Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt in Georgien?

Das durchschnittliche nominale Monatsentgelt betrug im ersten Quartal 2026 rund 2.363,80 GEL.

In Finanzdienstleistungen lag der Durchschnitt bei rund 5.952,50 GEL und in Information und Kommunikation bei etwa 4.290,70 GEL.

Wo sind die Gehälter am höchsten?

Tiflis weist den größten Markt für gut bezahlte Positionen in IT, Finanzen, Beratung und internationalen Unternehmen auf.

Auch andere wirtschaftlich starke Regionen können in bestimmten Branchen überdurchschnittliche Gehälter bieten.

Muss ich Georgisch sprechen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, Georgisch zu sprechen, besteht für die meisten Tätigkeiten nicht.

Für lokale Kundenkontakte, Behörden, Mitarbeiterführung und langfristige Integration ist Georgisch jedoch ein großer Vorteil. In internationalen Unternehmen ist Englisch häufig Arbeitssprache. Deutsch ist vor allem bei auf den DACH-Raum ausgerichteten Geschäftsmodellen wertvoll.

Zahlt ein Einzelunternehmer in Georgien immer nur 1 Prozent Steuer?

Nein. Der Steuersatz von 1 Prozent gilt nur bei erteiltem Small-Business-Status und für begünstigte Einkünfte.

Arbeitslohn ist nicht begünstigt. Auch die Art der Tätigkeit, Herkunft der Einkünfte, ausgeschlossene Tätigkeiten, Umsatzgrenzen und Umsatzsteuerpflicht müssen berücksichtigt werden.

Macht mich eine Immobilie automatisch arbeitsberechtigt?

Nein. Eine qualifizierende Immobilie kann eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen, aber keine automatische Befreiung von der Arbeitserlaubnis.

Aufenthaltsrecht und Arbeitsberechtigung müssen getrennt geprüft werden.

Wie lange dauert die Arbeitserlaubnis?

Das reguläre Verfahren dauert grundsätzlich bis zu 30 Kalendertage. Ein beschleunigtes Verfahren kann innerhalb einer kürzeren Frist durchgeführt werden.

Anschließend kann zusätzlich ein Visum- oder Aufenthaltsverfahren notwendig sein.

Kann ich während des laufenden Antrags bereits arbeiten?

Die Tätigkeit sollte erst begonnen werden, wenn sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Aufenthaltsvoraussetzungen wirksam erfüllt sind.

Ein laufender Antrag begründet grundsätzlich noch kein Arbeitsrecht.

Welche Tätigkeiten sind für Ausländer besonders eingeschränkt?

Besondere Beschränkungen gelten unter anderem für Kurierdienste, bestimmte Formen der entgeltlichen Personenbeförderung und einzelne touristische Tätigkeiten.

Für einige spezialisierte Tätigkeiten gelten zahlenmäßig begrenzte Jahresquoten.

Gibt es Übergangsfristen für bereits beschäftigte Ausländer?

Für Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen im georgischen Arbeitsmigrationssystem registriert waren, bestehen Übergangsbestimmungen.

Betroffene Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige sollten prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt das neue Recht zur Arbeitsausübung und ein passender Aufenthaltsstatus beantragt werden müssen.

Für wen lohnt sich das Arbeiten in Georgien?

Georgien ist 2026 besonders interessant für Menschen, die nicht nur einen Arbeitsplatz suchen, sondern internationale Qualifikation, Kunden, Kapital oder ein eigenes Geschäftsmodell mitbringen.

Das größte Potenzial liegt in:

  • Informationstechnologie,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Logistik,
  • professionellen Dienstleistungen,
  • Tourismus,
  • Immobilienservices,
  • Bildung,
  • ausgewählten technischen Projekten.

Die neue Rechtslage macht Georgien nicht grundsätzlich unattraktiver, aber professioneller und formalisierter.

Visumfreie Einreise, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt, Steuerregistrierung und Unternehmensstruktur müssen als zusammenhängendes System geplant werden.

Für Arbeitnehmer ist ein klarer und rechtssicherer Arbeitsvertrag entscheidend. Selbstständige müssen prüfen, ob sie unter eine Remote-Ausnahme fallen oder eine eigene Arbeitsgenehmigung benötigen. Investoren sollten Personal- und Aufenthaltsfragen bereits vor der Gesellschaftsgründung oder Immobilieninvestition in ihre Standortstrategie einbeziehen.

Die wirtschaftlich überzeugendste Position entsteht dort, wo internationale Umsätze, georgische Standortvorteile, qualifizierte lokale Mitarbeiter und eine rechtssichere Struktur miteinander verbunden werden.

Fachlicher Hinweis

Dieser Beitrag basiert auf dem zum 27. Juli 2026 veröffentlichten Stand der georgischen Arbeitsmigrations-, Aufenthalts-, Arbeits- und Steuervorschriften sowie auf den aktuellen Veröffentlichungen des georgischen Statistikamtes.

Die individuelle Einordnung kann insbesondere bei Remote Work, Doppelbesteuerung, reglementierten Berufen, Gesellschaftsleitung und bestehenden Altregistrierungen abweichen. Der Beitrag ersetzt keine fallbezogene Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und weiterführende Links

Arbeitserlaubnis und Arbeitsmigration

Einreise und Aufenthalt

Arbeitsrecht

Steuern

Arbeitsmarkt, Gehälter und Wirtschaftsdaten